neue Fahrradlampe - 400 Lumen FisherMo

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
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1.122
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in Sachsen
Ich finde die StVZO Angabe sehr irreführend. Keine K-Nummer = keine Zulassung. Ob das Ding blendet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Das eine Lampe, welche nicht blendet und eine klare Hell-Dunkel-Grenze hat, immer vorzuziehen ist, steht denke ich außer Frage. Insofern allemal besser als sämtliche Lampen mit rotationssysmetrischem Lichtbild.
 

Solution

Flashaholic*
6 Dezember 2016
562
205
43
Ich finde die StVZO Angabe sehr irreführend. Keine K-Nummer = keine Zulassung. Ob das Ding blendet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Wenn man die Produktbeschreibung liest, dann erübrigt sich die Frage eh nach einer StVZO Zulassung
"Nach-Den STVZO Standard Entwickelt Fahrradlampe](Nicht verifizieren) "
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.884
1.122
113
in Sachsen
Uns ist das sicherlich klar, aber so oft wie da StVZO genannt wird, sicherlich nicht jedem potentiellen Käufer. Zumal viele Kunden nicht aufmerksam lesen, was in Produktbeschreibungen so geschrieben steht.

Im konkreten Fall und dem schlimmen Denglisch auch wenig verwunderlich.
 

Solution

Flashaholic*
6 Dezember 2016
562
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43
Die Beschreibung ist wohl Google Translate.

Aber stimmt schon, viele fallen bestimmt darauf rein, wer lesen kann ist halt klar im Vorteil.
 
18 April 2016
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...hmm, wuppt mich jetzt nicht so die Lampe...

...auch die Aussage "STVZO ist gegeben, wenn auch nicht verifiziert"....

....ist irgendwie als würde ich beim Autoverkauf sagen: TÜV ist drauf; allerdings abgelaufen...


...was interessanter wäre, wären Beamshots auf dem Rad- oder Feldweg.