Zollgebühren

Lichtinsdunkel

Flashaholic**
2 Juni 2010
4.557
5.040
113
Witten
taschenlampen-tests.de
Da ich gestern zwecks Abholung zweier wundervoller Lampis beim Zollamt vorstellig werden musste, habe ich direkt mal nachgefragt:

Bis zu einem Bestellwert von 22 Euro sind keine Gebühren zu entrichten.
Bei einem Bestellwert zwischen 22 und 150 Euro ist nur die MwSt. von 19% zu entrichten.
Bei einem Bestellwert über 150 Euro sind die MwSt. und 5,7% Zollgebühren zu entrichten.

Gruß
Walter
 
  • Danke
Reaktionen: DO7LR und femto

femto

Projektleiter Forentaschenlampe 2012
26 Mai 2010
2.259
312
83
Blaustein bei Ulm
...
Bis zu einem Bestellwert von 22 Euro sind keine Gebühren zu entrichten.
Bei einem Bestellwert zwischen 22 und 150 Euro ist nur die MwSt. von 19% zu entrichten.
Bei einem Bestellwert über 150 Euro sind die MwSt. und 5,7% Zollgebühren zu entrichten.

Interessante Information! :thumbup:

IMHO gehen in den Bestellwert auch die Versandkosten mit ein, ist das korrekt?

// ~ HD ~
 

femto

Projektleiter Forentaschenlampe 2012
26 Mai 2010
2.259
312
83
Blaustein bei Ulm
Also bei mir wurde immer der Versand abgezogen!

Dann hast du entweder Glück gehabt oder die unten genannte Ausnahmeregel hat bei dir gegriffen:


Frage:Ich habe in einem Land, das nicht zur EG gehört, bei einem Versandhaus Waren bestellt. Warum wurden bei der Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer die Transportkosten mit verzollt?

Antwort:Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen. (Quelle: zoll.de)

// ~ HD ~
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hallo,

der Versand wird übrigens auch bei der Grenze von 22 Euro berücksichtigt. Es ist also nicht nur der reine Wert der Waren ausschlaggebend, sondern der Wert der Waren + Versand dürfen die 22 Euro nicht überschreiten (§ 11 UStG Bemessungsgrundlage für die Einfuhr).

Gruß

Patzi
 
  • Danke
Reaktionen: Lichtinsdunkel

helge-seins

Flashaholic*
5 Juli 2010
894
233
43
55
45481 Mülheim/Ruhr
Guggst Du....


Zitat : 22 Euro
Keine Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) werden erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung erhöht, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:

1. alkoholische Erzeugnisse,
2. Parfüm und Eau de Toilette,
3. Tabak und Tabakwaren.

Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h. für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer erhoben.



Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer [Bearbeiten]

Die Einfuhrumsatzsteuer errechnet sich nach § 11 UStG folgendermaßen:

Wert der Ware inkl. Transportkosten in die EG (Zollwert = (vereinfacht) FOB-Preis + Transportkosten)
+ ggf. Zoll
+ ggf. Verbrauchsteuer
+ ggf. innergemeinschaftliche Beförderungskosten
= Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer (EUSt-Wert)
* Steuersatz (seit 1. Januar 2007: 19 % oder 7 %)
= Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Im Jahr 2007 hat der Fiskus ca. 41,3 Mrd. € aus der Einfuhrumsatzsteuer eingenommen.
Beispiele [Bearbeiten]

Es gilt immer die Zuständigkeit der Zollstelle, die Richtigkeit der Rechnungssummen und die Freiverkehrsfähigkeit (keine Verbote und Beschränkungen) der Waren als gegeben. Die Beträge in den Beispielen sind fiktiv; es geht hier nur um die Systematik der EUSt-Berechnung.
Beispiel 1 [Bearbeiten]

Es werden CDs aus Japan im Rechnungswert von 3.000 € zzgl. der Transportkosten bis zur EG-Grenze in Höhe von 100 € bei der Zollstelle zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet. Der Zollsatz beträgt 10 %. Auf CDs wird keine Verbrauchsteuer erhoben. Die Transportkosten innerhalb der EG betragen 60 €. Der EUSt-Satz liegt bei 19 %.

Berechnung des Zoll-Betrages (€)
(3.000 + 100) * 0,10 = 310

Berechnung der EUSt (€)
(3.000 + 100 + 310 + 60) * 0,19 = 659,30

In dem fiktivem Beispiel fielen also insgesamt Einfuhrabgaben in Höhe von 310 € + 659,30 € = 969,30 € an.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hi,

was ist nicht korrekt? Vielleicht solltest du die gesetzlichen Grundlagen deiner Behauptungen posten.

Ansonsten steht in deinen Links
Die Beförderungs- und die Versicherungskosten sind dem gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen, sofern sie nicht bereits in diesem enthalten sind.

Sendungen von Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 Euro, sind einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Ich sehe da keine Widerspruch zu meinen Äußerungen. Wenn du bei einem Unternehmen im Ausland etwas bestellst, was dir dann nach Deutschland geliefert wird, dann ist das was anderes, als wenn dir Tante Frida aus den USA etwas zusendet. Regelmäßig wird von den Mitgliedern des Forums aber bei ausländischen Unternehmen bestellt und nicht bei Tante Frida. Folglich ist das ganze einfuhrumsatzsteuerpflichtig und der §11 UStG einschlägig.

Gruß

Paetzi
 
Zuletzt bearbeitet:

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hi,

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)..


das ist bekannt, unstrittg und wurde bereits erwähnt.

Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Rechnungsendpreis,
auch das ist unstrittig.

Wenn die Portokosten nicht in die Rechnungssumme eingerechnet sind, dann wird diese auch nicht in die Wertgrenzen mit eingerechnet.

ich habe nie gesagt, dass etwas nachträglich aufgeschlagen wird. In der Praxis läuft es doch so: Man legt x Sachen in den Warenkorb, Porto wird hinzuaddiert (sofern nicht free shipping) und alles zusammen ist der Rechnungsendpreis. Diesen Betrag überweist man und dieser ist maßgeblich.

Ich werde das Gefühl nicht los, dass wir Dasselbe meinen.

Gruß

Paetzi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hi,

dann redest du aber nicht vom Regelfall. Dieser sieht wohl eher so aus, wie ich es oben geschildert habe.

Man wird regelmäßig auch nicht in Eigenregie ein Transportunternehmen beauftragen, dass dann die Transportkosten extra ausweist. Üblich ist in unserem unsrem Taschenlampen-Kontext entweder free shiping oder Portokosten als Teil des Rechnugsbetrags. Letzterer wird dann automatisch vom System erstellt und überwiesen.

Gruß

Paetzi
 
O

Olli1783

Guest
Ich habe auch noch ne frage die vielleicht garnicht so leicht zubeantworten ist unzwar: ich erwarte noch 6-7 sendungen aus HK, im itc shop die sich so innerhalb von 10tagen ergeben haben (gewonnene auktionen) diese sind jeweils unter 20euro...wie sieht das denn jetzt aus mit gebühren?! also muss ich nachzahlen oder nicht ? (falls sie meine pakete rausziehen beim zoll)

danke im vorraus für die mühe.
 

femto

Projektleiter Forentaschenlampe 2012
26 Mai 2010
2.259
312
83
Blaustein bei Ulm
Iich erwarte noch 6-7 sendungen aus HK, im itc shop die sich so innerhalb von 10tagen ergeben haben (gewonnene auktionen) diese sind jeweils unter 20euro...wie sieht das denn jetzt aus mit gebühren?! also muss ich nachzahlen oder nicht ?

Wie bereits gesagt, wenn der Gesamtwert unter 22€ ist bist du aus dem Schneider. Deine Päckchen sind alle unter 20€ und die Versandkosten beim itc_shop werden sie IMHO auch nicht über die 22€-Marke katapultieren! ;)

// ~ HD ~
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hi,

es könnte dann eng werden, wenn zufällig mehrere Pakete an einem Tag beim Zoll auftauchen und schlafende Hunde geweckt werden:

Die Befreiung gilt bei direkter Versendung aus einem Drittland an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft, wobei die Sendung auch kommerzieller Art sein kann. Eine Sendung ist dabei die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.


Quelle:Zoll, Hervorhebungen von mir


Dann könntest du die 22 Euro Grenze überschreiten, auch wenn jedes Paket für sich darunter bleibt.

Gruß

Paetzi
 
Zuletzt bearbeitet:

femto

Projektleiter Forentaschenlampe 2012
26 Mai 2010
2.259
312
83
Blaustein bei Ulm
Hi,

es könnte dann eng werden, wenn zufällig mehrere Pakete an einem Tag beim Zoll auftauchen und schlafende Hunde geweckt werden:

...

Dann könntest du die 22 Euro Grenze überschreiten, auch wenn jedes Paket für sich darunter bleibt.

Autsch, :eek:

das hatte ich natürlich nicht bedacht!

Der Zoll ist leider auch nicht ganz auf den Kopf gefallen! :D

// ~ HD ~
 

ramrod1708

Taschenlampenforumknotenknüpferkönig
28 Januar 2010
1.965
241
83
Frankfurt am Main
Jopp, da hat Paetzi recht. Sendungen die an einem Tag vom selbem Absender eintreffen werden als eine gerechnet. Das könnte teuer werden.

Deswegen ordere ich dann immer so mit 2-3 Tagen abstand, da passiert das nicht. :D