Hier hinein werden in Kürze diverse Beiträge verschoben, um die betreffenden Fahrradlampen-Diskussionen zu entschlacken/bereinigen. Das StVO-Thema (Verkehrszulassung in Deutschland) ziehen wir insofern vor die Klammer, so dass es nicht bei jeder neuen Fahrradlampe erneut diskutiert werden muss.
Anmerkung:
Wir sind zwar ein deutschsprachiges Forum, jedoch nicht eines, dass allein auf Nutzer/Leser oder die Benutzung von Lampen in Deutschland beschränkt wäre. Deshalb sollte Thema "Zulassung auf öffentlichen Straßen in Deutschland" nicht immer wieder in Fachthreads über Lampentechnik angestoßen werden. Dies kann dann hier diskutiert werden.
Egal auf welchem Verkehrsweg auf der Welt eine Lampe eingesetzt wird, die Vermeidung von Blendung anderer Verkehrsteilnehmer (blendfreie Ausleuchtung) sollte immer das Ziel sein. Allein vom gesunden Menschenverstand ausgehend kann man folgern, was bei Fahrradbeleuchtung (auch auf öffentlichen Straßen in Deutschland) beachtet werden sollte:
- eine begrenzte Lichtmenge (soviel wie nötig)
- eine Abstrahlcharakteristik, die Blendung ausschließt (z.B. klare Hell-Dunkel-Grenze)
- korrekt ausgerichtete/montierte Beleuchtungssysteme
- elektrische und mechanische Sicherheit der Beleuchtungssysteme
Was ist, wenn Beleuchtungssysteme zwar blendfreies Licht liefern aber (eventuell noch) keine offizielle gesetzliche Zulassung in Deutschland erhalten haben? Die Verwendung solcher Systeme liegt in der Verantwortung der jeweiligen Leser/Nutzer. Etwaige Belehrungen durch andere Forenmitglieder sollten daher unterbleiben! Sollte ein Rat suchender Leser jedoch ausschließlich eine Lampe mit StVO-Zulassung suchen, sollte ihm dann aber keine Lampe ohne diese empfohlen werden.
Anmerkung:
Wir sind zwar ein deutschsprachiges Forum, jedoch nicht eines, dass allein auf Nutzer/Leser oder die Benutzung von Lampen in Deutschland beschränkt wäre. Deshalb sollte Thema "Zulassung auf öffentlichen Straßen in Deutschland" nicht immer wieder in Fachthreads über Lampentechnik angestoßen werden. Dies kann dann hier diskutiert werden.
Egal auf welchem Verkehrsweg auf der Welt eine Lampe eingesetzt wird, die Vermeidung von Blendung anderer Verkehrsteilnehmer (blendfreie Ausleuchtung) sollte immer das Ziel sein. Allein vom gesunden Menschenverstand ausgehend kann man folgern, was bei Fahrradbeleuchtung (auch auf öffentlichen Straßen in Deutschland) beachtet werden sollte:
- eine begrenzte Lichtmenge (soviel wie nötig)
- eine Abstrahlcharakteristik, die Blendung ausschließt (z.B. klare Hell-Dunkel-Grenze)
- korrekt ausgerichtete/montierte Beleuchtungssysteme
- elektrische und mechanische Sicherheit der Beleuchtungssysteme
Was ist, wenn Beleuchtungssysteme zwar blendfreies Licht liefern aber (eventuell noch) keine offizielle gesetzliche Zulassung in Deutschland erhalten haben? Die Verwendung solcher Systeme liegt in der Verantwortung der jeweiligen Leser/Nutzer. Etwaige Belehrungen durch andere Forenmitglieder sollten daher unterbleiben! Sollte ein Rat suchender Leser jedoch ausschließlich eine Lampe mit StVO-Zulassung suchen, sollte ihm dann aber keine Lampe ohne diese empfohlen werden.
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