Diskussion zur StVO bei Fahrradlampen

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
Die BC25R hat einen ganz anderen Aufbau als die BC35R, die sind nicht vergleichbar. Die BC25R hat eine sehr brauchbare Hell-Dunkel-Grenze.
Da Du ja offensichtlich beide Mal in der Hand hattest: Worin unterscheiden sich die Lampen denn im Aufbau, abgesehen von unterschiedlicher Akkugröße und verschiedenen LEDs (die kleinere XP-G3 bei der BC25R und die größere XHP 50 bei der BC35R)? Die Reflektoren/Optik schaut bei beiden in etwa gleich groß aus.
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
239
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Südlich des Weißwurstäquators
Im Sinne der Forenhygiene ziehe ich die Antwort zur Frage in der Kaufberatung mal hier her:
Warum schaffen es die Hersteller von Billiglampen für 10 oder maximal 15 € das Set (!) ein E-Prüfzeichen zu erhalten, aber Hersteller von 100 € Lampen kriegen das nicht hin? Wenn ich mir die Billligaangebote der Diskounter ansehe, kann ich mir nicht vorstellen, dass es wirklich so schwer sein kann, eine solche Zulassung zu bekommen. Oder will man das einfach nicht? [...]
Wie es für E-Prüfzeichen ausschaut (S-Pedelec Lampen), weiß ich nicht, ich kann nur etwas zu K-Prüfzeichen (Fahrrad/Pedelec) sagen:
Die Zulassung kostet an Gebühren ca 2000 €, dazu kommen Kosten für die Lichttechnische Prüfung des Scheinwerfers . Zudem muss die Lampe auch ein paar andere Tests bestehen (natürlich bei einem zertifizierten Prüflabor, zB Beständigkeit der Frontscheibe gegen bestimmte organische Lösemittel). Außerdem muss man meines Wissens noch eine anständige Produktion nachweisen, was wieder über irgendwelche DIN/ISO Zertifizierungen geht. Wenn die Firma in D (oder der EU) keinen Sitz hat, braucht sie noch dazu eine in DE wohnhafte natürliche Person (=Mensch), auf die dann stellvertretend die Zulassung ausgestellt ist.
Und die Kriterien für die Lichtbildanforderungen sind einigermaßen streng und insbesondere bei starken Leuchten nur mit Aufwand und guter Optik (=teuer) zu erfüllen. Der hellste Bereich des Lichtbilds MUSS mittig direkt unter der Hell/Dunkel Grenze liegen, sonst kann man die TA23 zu §22a StVZO nicht erfüllen. Daran würde zB die Lumintop B01 scheitern.

Nachdem das Fahrrad ein Fahrzeug ist und Fahrzeugbeleuchtung in D recht streng reglementiert ist, ist das also schon etwas aufwändiger. Die Hersteller scheuen entweder die Kosten/Aufwand und/oder sehen den Markt in D als zu klein an (oder sie wissen schon, dass ihre Lampen nicht den Kriterien entspricht).

Dass die Anforderungen recht kniffelig sind, konnte man im Lupine Forum verfolgen, wo bei der Zulassung der SL und der SL-F mehrfach an den Lampen nachgearbeitet werden musste, weil die Lampen nicht den Anforderungen entsprachen. Exposure hat seit zwei Jahren StVZO Lampen angekündigt und die sind immer noch nicht lieferbar...
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
Nachdem hier ein paar falsche Informationen im Raum stehen, gibt es also Quellen....

Das hat eigentlich nicht viel mit etwas zu schaffen zu tun.
Besagte K Nummern werden einfach ausgedrückt gekauft hierzulande beim KBA glaub ich war es.
Man kann (im Idealfall, der auch Realität sein sollte) keine Zulassung/Zertifizierung kaufen, man kann sie erwerben/erhalten wenn man die Voraussetzungen erfüllt (und die entsprechenden Tests besteht). Kaufen kann man beispielsweise ein Rad, wenn man genug Geld für den aufgerufenen Preis hat, man muss dafür keinerlei Vorgaben erfüllen.

Vor allem Ausländische Unternehmen tun sich damit selbstredend schwer da dieser Erwerb/Kauf persönlich stattfinden muss.
Das kann man nicht einfach mit einer E-Mail erledigen. ich hatte auch mal gelesen das der Firmensitz oder eine Zweigstelle sich dafür auch auf Deutschem Grund befinden muss.
Der Prozess geht sehr wohl weitestgehend per Mail, das steht sogar auf der Seite vom KBA. Für alle Dinge, die persönlich erledigt werden müssen, können Vertreter benannt werden (sogar für die Zahlung der Gebühren....), siehe unter Punkt 8 im unten verlinkten Formular. Es gibt da sicher Dienstleister, die sowas übernehmen.

Auch Ausländische Firmen bekommen ohne Probleme eine Zulassung, das kann jeder selber in einem Formular des KBA nachlesen:
KBA schrieb:
Dokument/Formular ""Information sheet on Initial Assessment"; Abschnitt 7.2 "Who may hold a national type-approval?"
In addition to granting of a type-approval to a producer (manufacturer) of an approval object domiciled within the European Economic Area (EEA), it is also possible to grant a type-approval to another company:
-- If the approval object is to be manufactured within the EEA, the type-approval may be applied for by a company that is domiciled within the EEA. This company then becomes the authorised representative of the producer.
-- If the approval object is to be manufactured outside the EEA, the type-approval may be granted to an exclusive distributor that is domiciled in Germany or to an authorised representative of the producer that is domiciled outside Germany but inside the EEA.
For approval objects that are manufactured in Germany only the producer can be the type-approval holder. The requirements to be met by an exclusive distributor or an authorised representative are, according type-approval legislation, the same.
Quelle (>> "Initial assessment and Procedure for Verification of Conformity of Production" >> "Information sheet on Initial Assessment")

Fazit Es scheitert eindeutig am Willen und/oder der Kosten-Nutzen-Abschätzung der Hersteller, nicht an den Rahmenbedingungen.


Edit(h) sagt:
1)Ergänzend zu vorherigem Post noch ein Link ins CPF, wo auch noch detaillierter beschrieben wird, was bei einer StVZO Lampe alles zugelassen wird.

2)
Hoffe jetzt ist es verständlicher warum Aldi locker für jede 5€ eine solche Nummer erwirbt während Ausländische Unternehmen mit den Oftmals interessanten Produkten vor einem unlösbaren Problem stehen.
Wie oben geschrieben, da ist nichts unlösbar. Beispiele für ausländische (nicht EWR/EEA) Firmen die K-Nummern erhalten haben: Roxim, Shutter Precision, Lezyne.
Aldi/Lidl/Tchibo/Hagebau/Obi/etc lassen ihre Lampen halt von Büchel, Herrmans oder einem anderen etablierten Produzenten/Dienstleister fertigen, die alle schon x-mal Zulassungen gemacht haben und ihre zertifizierten Lieferketten und Produktion haben. Die Lampe wird irgendwo in Asien zusammengebaut, die Fertigungsqualität hat nicht unbedingt die höchste Priorität, am Reflektor/Lichtdesign wird auch nicht ewig rumgefeilt und die Discounter/Baumärkte nehmen auf einmal große Stückzahlen ab (sicher >10.000, wenn nicht eher Richtung >100.000). Deswegen können die Lampen(sets) auch so billig verkauft werden, die Zulassungskosten fallen dann bei diesen Stückzahlen unter "ferner liefen".
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
239
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Südlich des Weißwurstäquators
und wenn ich schon dabei bin, hier noch ein paar falsche Aussagen richtiggestellt, es wurde ja dazu eingeladen, auch wenns schon länger her ist....
Du darfst mich gerne berichtigen wenn ich das Deutsche Straßenrecht falsch verstanden habe?
Laut Deutschem Straßen Recht gilt alles was unter 2,5 Lux auf 10 meter Entfernung liegt als Blendfrei.
Nein, das ist schlicht falsch vereinfacht. Für Tagfahrlicht gibt es Grenzwerte, für Abblendlicht gibt es Grenzwerte. die 2,5 Lux gelten nur für Radbeleuchtung nach TA23/§22a StVO . Bei einem Test nach TA23 wird die Lampe so ausgerichtet dass der Hellste Punkt der Lampe den Spot HV trifft und die Lampe direkt auf den in 10m entfernten Messschirm strahlt. Auf dem Schirm muss dann 3,4 Grad über dem Punkt HV (bei 10 m sind das 60 cm, einfache Geometrie) die Leuchtstärke auf max. 2 lux abgefallen sein. Nur dann ist die Lampe blendfrei. Jede TaLa mit rundem Licht scheitert da. Jede.

Damit ist die nachfolgende "Anleitung"
Das ist doch mal ne echte Anleitung !
auch leider einfach falsch.
In Deutschland gibts dagegen klare Vorgaben was als Blendung eingestuft ist und was nicht, anhand eines Leicht zu messenden Luxwertes.[...]
Der Ablauf ist einfach:
1. Das Rad gerade auf ne Straße gestellt.
2. Den Spot der Lampe vollständig auf die Straße richten."Im Grunde so man Lampe eh ausrichten sollte"
3. man geht nun mit nem Luxmeter 10 meter vor das Rad und hält es auf ~1m höhe, also an den Bauch etwa.
4. Zeigt das Luxmeter nun <2-2,5 Lux an handelt es sich um Blendfreies Licht.
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
Ich poste hier mal weiter hilfreiche Videos, in diesem Fall beide von Enjoyyourbike
ein Video über Lezyne Lampen:

und für die Luxusfraktion: ein Bewegtbildvergleich der Lupine SL AF mit der SL AX. zu diesem Thema sei auch der entsprechende Thread mit den Passaroundberichten zur Lupine SL AX hier im Forum empfohlen


Und auf der Seite von Schmidt Maschinenbau (SON) gibt es eine schöne bildliche Erklärung, wie ein Scheinwerfer für die Straße in der Helligkeitsverteilung sein sollte (nämlich so wie es die StVZO impliziert)
 
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24 März 2021
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In Fenix bc35r und bc25r ist eine Linse in die Oberseite des Kunststoffglases eingegossen, wodurch die Trennlinie schärfer wird. Musste SST-20 3000k 95CRI in Fenix bc25r und XHP50A 3000k 90CRI in Fenix bc35r für weniger Überanstrengung der Augen auflösen. Durch Dedoming / Rasieren wurde der obere Teil des Schichtstrahls etwas schmaler und heller, während die Nahfeldhelligkeit etwas verringert wurde, was für die Fernsicht besser ist. Ohne geeignete Messungen ist dies nicht zu erkennen.
 

1altersack

Flashaholic*
30 Mai 2011
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Altmark
Ich benutze in der dunklen Jahreszeit ( sonst habe ich eine 0815 Lampe am Rad) eine Sofirn C8F mit Lenkermontage auf niedriger/mittlerer Helligkeit. Das ganze noch entsprechend niedrig ausgerichtet. Beschwerden gabs noch keine... Ich habe jetzt noch eine Blende gefunden (3d druck) die ist gerade in Arbeit. Blende Ich bin hier allerdings auf dem Land und es ist wirklich sehr dunkel hier....
 
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SammysHP

Flashaholic**
6 Oktober 2019
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Celle
www.sammyshp.de
Ich habe gerade erst eine Fahrradhalterung für Taschenlampen konstruiert. Ist natürlich nichts für den öffentlichen Straßenverkehr. Dort steckt die Lampe in der Tasche.

https://www.printables.com/model/307059-flashlight-bicycle-mount

Wie sieht es eigentlich mit Kopflampen aus? Die sind nicht am Rad montiert. Wären die erlaubt oder gibt es da trotzdem ein Gesetz, das es verbietet, weil der Gegenverkehr geblendet wird?
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
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Eine Kopflampe ist als Zusatzlampe nicht verboten, solange kein Straßenverkehr geblendet wird. Das wird allerdings bauartbedingt schwierig, Niemanden zu blenden. Daher ist eine Stirnlampe wirklich nur im Gelände zu empfehlen. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Beleuchtung am Rad bleibt davon jedoch unberührt. ;)
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
239
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Südlich des Weißwurstäquators
Der Verkauf von nicht konformen Lampen ist absolut nicht verboten hier…egal, ob Auto oder Rad. Es kann nur sein, dass sich das Angebot von solchen Dingen aber in Grenzen hält, weil man nicht mit so viel Nachfrage rechnet. Mit Verboten hat das aber rein garnichts zu tun.
Ich zieh damit mal hierher um:
Der Verkauf von expliziten Fahrradlampen ohne StVZO Zulassung ist in DE verboten, denn das KBA droht schnell mal 5 stellige Bußgelder an. Was meinst Du warum diverse deutsche Onlineversender bei nicht StVZO Lampen den Versand nach DE einfach nicht anbieten?
Beispiel das C14 Mag Int. bei r2-bike (Link), da steht explizit:
r2-bike schrieb:
Dieser Artikel entspricht nicht der StVZO und darf daher nicht in Deutschland verkauft werden

Nicht zugelassenes Autozubehör darf hier tatsächlich ohne Einschränkungen verkauft werden (aber halt nur auf Privatgelände genutzt werden).
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
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Der Verkauf von expliziten Fahrradlampen ohne StVZO Zulassung ist in DE verboten,

Dann würde mich das genaue Gesetz mal interessieren. Ich meine, ich bin kein Profi in diesem Thema. Ich bin schon froh, wenn Jemand überhaupt Licht am Rad hat. :p …aber wenn etwas nicht erlaubt ist, müsste es auch irgendwo im Gesetz stehen. Dass die Nutzung von nicht zugelassenen Fahrradlampen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wissen wir alle. Aber dass allein der Verkauf in D gesetzlich verboten ist, wäre mir neu. Aber gerne lasse ich mich eines besseren belehren…(man lernt ja schließlich nie aus)
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
Eine schnelle Suche bei Ecosia hat das ausgespuckt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nicht-genehmigte-fahrzeugteile-pruefzeichen-stvzo.html
die ersten Zeilen:
IT-Recht-Kanzlei.de schrieb:
Vielen Anbietern von Fahrzeugteilen ist nicht bekannt, dass bestimmte (für die Verkehrssicherheit besonders bedeutende) Fahrzeugteile in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn diese zuvor amtlich genehmigt und mit einem entsprechenden Prüfzeichen versehen worden sind. Ansonsten besteht ein Vertriebsverbot [...]


Das treibt mitunter recht seltsame Blüten, ein Beispiel dazu:
Lupine darf das C14 Mag in DE nicht mit dem Sattelstrebenhalter im Paket verkaufen, sondern nur mit dem Sattelrohrhalter. Vermutlicher Grund: ein nicht mitdenkender Benutzer könnte mit seiner langen Jacke das Licht unterm Sattel verdecken. Das ist zwar kurios, aber wenn ich mir anschaue wieviele Leute es nicht mal schaffen, ihr StVZO Licht am Rad regelmäßig auf korrekte Ausrichtung zu prüfen (Stichwort lockere Schrauben...), ist das wohl leider gerechtfertigt.
Eben jenen Sattelstrebenhalter darf Lupine aber als Zubehör in DE verkaufen. Vielleicht ist der Gedanke des KBA dahinter, dass jemand, der sich den Halter extra kauft, seine Jackenlänge berücksichtigt, damit das Licht nicht verdeckt wird.
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
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Ja, diese vielen Aussagen im Internet…ich bin beruflich ein Freak der Rechtsauslegung. Irgendwelche Internetaussagen, egal wie seriös die Seite erscheinen mag, zählen vor “Gericht“ nicht. Ich hätte gerne exakt den Paragraphen von exakt dem Gesetz, welches die angesprochene Situation verbietet. Bis jetzt gibt es eben nur Aussagen…aber kein Gesetz, worauf sich diese beziehen.
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
ich bin beruflich ein Freak der Rechtsauslegung.
Dann scheinst Du hier aber etwas schlampig vorgegangen zu sein. Die verlinkte Seite scheinst Du nicht gelesen zu haben (die Homepage wird von einer Anwaltskanzlei betrieben). Dort sind diverse Rechtskommentare, Urteile und Gesetze zitiert. (Such zB mal den Abschnitt "Fragen zur Reichweite des Vertriebsverbotes / Sanktionen") Ganz unten, unter dem Artikel, ist sogar ein weiterer Artikel verlinkt, Titel: "OLG Karlsruhe: Verbot des Vertriebs batteriebetriebener Fahrradlampen ohne „K-Nummer“, auch bei Hinweis auf fehlende Zulassung", als Service für Dich noch der Link zur diesem Artikel


Ich hätte gerne exakt den Paragraphen von exakt dem Gesetz, welches die angesprochene Situation verbietet.
Hättest Du die von mir verlinkte aufmerksam Seite gelesen, hättest Du das schon gefunden:
§22a StVZO schrieb:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[....]
22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer für Abblendlicht, auch mit Fernlichtfunktion oder auch mit Tagfahrlichtfunktion, Schlussleuchten, auch mit Bremslichtfunktion, Fahrtrichtungsanzeiger, [...] für Fahrräder und Fahrradanhänger (§ 67 Absatz 1 bis 5, § 67a Absatz 1);
[....]
(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. [....]
Die gesetzliche Grundlage zur StVZO ist das StVG, siehe Wikipediaartikel zur StVZO. Der erste Satz daraus "Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist eine Rechtsverordnung des Bundes auf Grundlage des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes."
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
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Dann hast du absolut recht. Allerdings möchte ich noch erwähnen, dass ich ich hier keinesfalls „schlampig“ vorgegangen bin, sondern das lockere Gespräch gesucht habe. So würde ich mir doch eine etwas weniger schnippische Art von dir wünschen, zumal ich mit Recherche (war zu faul) auch darauf gekommen wäre. Die Zitate von mir:

Aber gerne lasse ich mich eines besseren belehren…(man lernt ja schließlich nie aus)

und „Ich meine, ich bin kein Profi in diesem Thema“

machen doch klar, dass ich hier keine große Lust hatte, das rechtlich exakt zu erforschen. Insofern sollte man eine Rechtsberatung von einer lockeren Plauderei schon unterschieden können. Ich hatte schließlich immer offen gelassen, dass ich mit einem Beweis überzeugen lasse. „Schlampig“ arbeiten tut nur der, der behauptet, eine falsche rechtliche „fundierte“ Aussage zu treffen. Das habe ich nicht getan.

Abschließend…danke für die Aufklärung. ;) Und ich weiß, warum das nicht mein beruflicher Schwerpunkt ist. :p
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.836
2.383
113
Kassel
Ich hätte gerne exakt den Paragraphen von exakt dem Gesetz, welches die angesprochene Situation verbietet
Diese Erwartung ist weit verbreitet, aber unrealistisch. Gesetze sind abstrakt-generelle Regelungen, eine einzelfallbezogene Auslegung bedarf regelmäßig weiterer rechtlicher Regelungen (nachgeordnete Gesetze, Rechtsverordnungen, bei Ermessensfragen auch Verwaltungsvorschriften) oder im Streitfall einer Entscheidung durch die Rechtsprechung. Ein Gesetz für jeden denkbaren Einzelfall kann es nicht geben.
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
239
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Südlich des Weißwurstäquators
Allerdings möchte ich noch erwähnen, dass ich ich hier keinesfalls „schlampig“ vorgegangen bin, sondern das lockere Gespräch gesucht habe. So würde ich mir doch eine etwas weniger schnippische Art von dir wünschen, zumal ich mit Recherche (war zu faul) auch darauf gekommen wäre.
Das ist alles in Ordnung, nur dann hättest Du Dir das:
Irgendwelche Internetaussagen, egal wie seriös die Seite erscheinen mag, zählen vor “Gericht“ nicht.
verkneifen sollen ;). Denn ich achte schon darauf "nicht irgendwelche Internetaussagen" zu posten, sondern selektiere meine Quellen ;)

In diesem Sinne: alles gut :thumbsup:
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
113
Diese Erwartung ist weit verbreitet, aber unrealistisch. Gesetze sind abstrakt-generelle Regelungen, eine einzelfallbezogene Auslegung bedarf regelmäßig weiterer rechtlicher Regelungen (nachgeordnete Gesetze, Rechtsverordnungen, bei Ermessensfragen auch Verwaltungsvorschriften) oder im Streitfall einer Entscheidung durch die Rechtsprechung. Ein Gesetz für jeden denkbaren Einzelfall kann es nicht geben.

Das nennt sich Einzelfallentscheidung und obliegt der Rechtsauslegung. Ich habe nach einer Rechtsnorm gesucht, welche niedergeschrieben ist. Wie man diese Rechtsnorm auslegt, steht auf einem anderen Blatt. ;)

(übrigens nur so kann die Exekutive arbeiten)

Wiki: „Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Diese haben nicht den Status von Gesetzen, sondern werden von bestehenden Gesetzen abgeleitet.“

Das bedeutet, dass die Exekutive nicht nach Auslegung von Gesetzen arbeitet, sondern nach den Gesetzen direkt. Es wäre ja auch nicht toll, wenn die Polizei sagt „den Einbrecher lassen wir laufen, weil in einem Einzelfall ein Gericht diesen freigesprochen hat“.

Nur…extrem grob und unjuristisch umschrieben. (sollte aber nicht Thema hier sein );)
 
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hampshire

Flashaholic*
29 Dezember 2015
569
443
63
Ich hätte gerne exakt den Paragraphen von exakt dem Gesetz, welches die angesprochene Situation verbietet.
Das klingt, als gingest Du davon aus, dass alles was nicht explizit verboten ist auch erlaubt ist. Das ist ein Fehlschluss. Es kann auch "nicht bedacht", "geduldet" oder "nicht geahndet" und gleichzeitig "nicht erwünscht" sein.
denn:
Ein Gesetz für jeden denkbaren Einzelfall kann es nicht geben.
genau so ist es.
Man kann natürlich für sich selbst im Einzelfall den Zweck eines Gesetzes oder einer Verordnung außer Acht lassen und nur nach dem Wortlaut die Lücke für sich suchen. Nimmt dieses egoistische Verhalten überhand, stirbt eine Gesellschaft.

Bezogen auf die Fahrradbeleuchtung gilt aus meiner Sicht: Bleibe innerhalb der StVO UND innerhalb einer angemessenenRücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.

Das Folgende richtet sich ausdrücklich nicht an eine oder mehrere einzelne Flashies hier im Forum - wer sich angesprochen fühlt ist von mir NICHT mit dem Folgenden Satz gemeint:
Man kann sich in einem Rechtsstaat auch völlig innerhalb der Gesetze und Verordnungen wie ein Riesenar....och verhalten.
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
113
Ist schon ok Ich glaube, das geht gerade an meinem Beitrag und am Thema vorbei. Die Tiefe in diesem Thema wäre hier wirklich im falschen Forum. ;)

Denn ein „…gilt aus meiner Sicht…“ möchte ich hier jetzt nicht diskutieren.

Ohne als Rechthaber zu gelten, kann jeder gerne seine Meinung dazu haben. :thumbup:
 
Zuletzt bearbeitet:

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.836
2.383
113
Kassel
Das bedeutet, dass die Exekutive nicht nach Auslegung von Gesetzen arbeitet, sondern nach den Gesetzen direkt. Es wäre ja auch nicht toll, wenn die Polizei sagt „den Einbrecher lassen wir laufen, weil in einem Einzelfall ein Gericht diesen freigesprochen hat“
Ich weiß nicht, worauf du mit dem m. E. nicht passenden Beispiel hinauswillst. Die Entscheidung zu einem polizeilichen Zugriff beinhaltet selbstverständlich das Risiko, dass sich der Zugriff bei Überprüfung als rechtswidrig erweist. Hierfür gibt es Gerichte. Das entbindet die Polizei aber nicht davon, in Eilsituationen nach dem momentanen Anschein zu handeln. Aber dazu jetzt bitte keine off topic Grundsatzdiskussion.
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
113
Das habe ich absolut nicht gemeint. Und dass das keine OT Diskussion werden soll, habe ich bereits erwähnt.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
3.683
1.547
113
Dann würde mich das genaue Gesetz mal interessieren.
…aber wenn etwas nicht erlaubt ist, müsste es auch irgendwo im Gesetz stehen.
Aber dass allein der Verkauf in D gesetzlich verboten ist, wäre mir neu.
Gesetze geben der Judikative den Rahmen vor, entscheidend ist wie maßgebende Gerichte diese Gesetze interpretieren und auslegen.
Und da wird wie folgt auf StVZO, UWG und ElektroG zurückgegriffen:

§ 22a Abs. 2 StVZO bestimmt, dass bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile, die reihenweise gefertigt werden, zur Verwendung im Geltungsbereich der StVZO – d.h. zur Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum - nur feilgeboten, veräußert, erworben und verwendet werden dürfen, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen nach § 7 Fahrzeugteileverordnung (FzTV) gekennzeichnet sind.
Vertriebsverbot aus § 22a Abs. 2 StVZO i.V. mit § 4 Nr. 11 UWG. Bei den verletzten Vorschriften handele es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, welche das Interesse der Marktteilnehmer regeln.
Gemäß § 9 ElektroG sind Elektrogeräte im Sinne des Gesetzes vor dem Inverkehrbringen dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann. Zuvor müssen sie außerdem bei der Stiftung ear registriert werden.

Mehr Input:
onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/134467-fahrradbeleuchtung-verkaufen
internetrecht-rostock.de/abmahnung-fahrradbeleuchtung.htm
it-recht.net/drohende-abmahnwelle-wegen-des-verkaufs-nicht-zugelassener-fahrzeugteile/
it-recht-kanzlei.de/olg-karlsruhe-fahrradlampe-bauartgenehmigungspflicht.html
it-recht-kanzlei.de/vertriebsverbot-fahrzeugteile-strassenverkehrs-zulassungs-ordnung.html
kba.de/DE/Themen/Marktueberwachung/Sanktionen/sanktionen_node.html
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.969
5.241
113
Korrekt. Das hatte ich bereits erwähnt. Darum ging es ursprünglich aber nicht. Es ging um „Ich habe nach einer Rechtsnorm gesucht, welche niedergeschrieben ist.“, nicht wie diese im juristischen Bereich ausgelegt werden. Und das haben wir ja bereits geklärt. ;)
 

Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
155
62
28
Im "Review" von hirschy fehlt leider ein ganz entscheidender Hinweis, nämlich ob die Lampe eine amtliche Zulassung hat.

Vergleiche z.B. hier:
https://www.ndr.de/ratgeber/verbrau...g-Welche-Lampen-sind-erlaubt,fahrrad1186.html

"Alle Leuchten und Reflektoren müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein und ein Prüfzeichen tragen. Es besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer mehrstelligen Zahl."

Auf Waldwegen, wo ich in der Dunkelheit niemanden begegne, ist es mir selber ziemlich egal, auf der Straße allerdings nicht.
 

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
22.106
27.460
113
NRW
hirschy war seit Mai nicht mehr im Forum, daher dürfte ihn deine Kritik wahrscheinlich nicht erreichen. ;)

Eine ausschließlich STVO-konforme Nutzung von Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad auf deutschen Straßen ist eine Selbstverständlichkeit und obliegt jedem Verkehrsteilnehmer. Den nicht-deutschen Lesern dürfte eine deutsche Zulassung dagegen wohl ziemlich egal sein.

Vor Gericht ist die amtliche Zulassung entscheidend, noch wichtiger in der Praxis finde ich, ob der Verkehrsteilnehmer eine blendfreie Leuchteinrichtung hat. Geschätzt ein Drittel aller Radler kommen mir zwar mit zugelassenen Lampen entgegen, die jedoch falsch ausgerichtet in den Himmel leuchten und trotzdem blenden.
 

Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
155
62
28
hirschy war seit Mai nicht mehr im Forum, daher dürfte ihn deine Kritik wahrscheinlich nicht erreichen.
Okay, dann ist das so. Dafür haben wir das Forum für dieses Kriterium - amtliche Zulassung für Fahrradlampen - sensibilisiert. Dir jedenfalls ist die amtliche Zulassung ebenfalls wesentlich.
Vor Gericht ist die amtliche Zulassung entscheidend
Ja, und ich schaue jetzt nicht in den Bußgeldkatalog, in welcher Höhe ein Verstoß strafbewehrt ist. Viel gravierender und teurer werden etwaige Unfallschäden, für welche der Radfahrer zivilrechtlich haftet, wenn der Schaden kausal auf eine nicht zugelassene und deshalb blendende Beleuchtung zurückgeht.

Schade, die Frage der Zulassung dieser Lampe hatte mich interessiert. Aber offensichtlich ist sie gar nicht mehr zu bekommen. Dann hat sich die Frage natürlich erledigt.

Im Wald klemme ich mir bisweilen eine Sofirn SP35 an den Lenker, als zusätzliche Beleuchtung zu einer zugelassenen Lampe mit Nabendynamo. Dort sind es allerdings Wege, auf denen mir abends niemand entgegenkommt, motorisierte Fahrzeuge schon gar nicht. Auch das kommt eher selten und fast ausschließlich im Winter vor, wenn es sich nicht vermeiden lässt, in der Dunkelheit zu fahren.
 

Buteo

Flashaholic***
25 März 2015
8.454
5.147
113
Okay, dann ist das so. Dafür haben wir das Forum für dieses Kriterium - amtliche Zulassung für Fahrradlampen - sensibilisiert. Dir jedenfalls ist die amtliche Zulassung ebenfalls wesentlich.
Naja das ist eine Sache, die gefühlt in jeder Vorstellung / Diskussion rund um Lampen am Rad auftaucht.
Was ein Jeder von uns an sein Fahrrad baut, muss ein Jeder von uns auch selbst für sich entscheiden.
Für mich persönlich ist wichtig, dass ich niemanden im Gegenverkehr (oder ggf. auch Fußgänger) mit meinen Lampen blende.
Es gibt halt bei diesen Diskussionen kein "Das musst Du so und so machen!"...mehr als darauf hinweisen kann man nicht.
Man muss auch dann halt die Einstellung anderer User respektieren bzw. akzeptieren. :)
Schade, die Frage der Zulassung dieser Lampe hatte mich interessiert. Aber offensichtlich ist sie gar nicht mehr zu bekommen. Dann hat sich die Frage natürlich erledigt.
Also die Lampe gibt es noch bei Sofirn auf der Website. :)
 
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Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
155
62
28
Die Lampe bekommt man nach wie vor auf der Sofirn-Website.
Buteo hat Recht. Ich habe gestern über Ali-Express gesucht. Bei Sofirn direkt dann hier:

https://www.sofirnlight.com/products/sofirn-bs01-led-bike-light-teck

Hier wird die Lampe beschrieben, Hinweise auf eine deutsche amtliche Zulassung konnte ich nicht finden, auch kein Zulassungszeichen (Wellenlinie und K-Nummer) auf den Abbildungen. In einer der Abbildungen heißt es zwar: "Anti Glare Beam. The anti-glare beam shapes the light output into a horizontal line, preventing the light from shining directly into the eyes of oncoming traffic or pedestrians."

Klingt gut. Bleibt die Frage, ob Sofirn keine Lust auf das Zulassungsverfahren hatte oder die Lampe den Anforderungen der deutschen Vorschriften nicht ausreichend genügt. Auch die englischsprachige Bedienungsanleitung enthält keine Hinweise auf die (deutsche) Zulassung. Dort gibt's aber Mail-Anschriften und der Hinweis "If you have any questions or concerns, please don't hesitate to contact us. We're always here to help.". Darauf werde ich gelegentlich mal zurückkommen...
 
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amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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NRW
Deutschland ist nicht der Nabel der Taschenlampenwelt und Sofirn produziert nicht allein für Deutschland. Für wie viele Staaten sollen die Hersteller denn die Zulassungen erwirken? Ich befürchte, dass die meisten Hersteller nur dann das von dir erwähnte Zeichen bieten können, wenn die Lampen speziell für den deutschen Markt produziert wurden - und das sind die wenigsten.
 

Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
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Deutschland ist nicht der Nabel der Taschenlampenwelt und Sofirn produziert nicht allein für Deutschland.
Das ist klar. Und wenn Sofirn nicht daran interessiert ist, den deutschen Markt mit zugelassenen Fahrradlampen zu bedienen, scheidet Sofirn für mich eben bei Fahrradlampen aus. So einfach ist das. Das hat jetzt nichts mit Arroganz zu tun, aber schließlich schaffen es selbst Aldi und Lidl, zugelassene Lampen anzubieten. Wenn Sofirn das nicht für nötig erachtet, nehme ich das schulterzuckend zur Kenntnis und kaufe deren Produkte eben nicht.
 

Waechterdernacht

Erleuchteter
23 November 2019
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Jetzt mal ab von einer tatsächlichen Zulassung. Es sollte für jeden relevant sein, dass sich das Licht, auch wenn es schräg auf die Straße trifft, möglichst gleichmäßig verteilt und über eine gewisse Höhe nicht bis möglichst wenig hinaus strahlt.

Gibt es Beamshots von der Lampe oder ein Video mit einem Selbstversuch der das zeigt?
 
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Flashaholic***
25 März 2015
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Das ist klar. Und wenn Sofirn nicht daran interessiert ist, den deutschen Markt mit zugelassenen Fahrradlampen zu bedienen, scheidet Sofirn für mich eben bei Fahrradlampen aus. So einfach ist das. Das hat jetzt nichts mit Arroganz zu tun, aber schließlich schaffen es selbst Aldi und Lidl, zugelassene Lampen anzubieten. Wenn Sofirn das nicht für nötig erachtet, nehme ich das schulterzuckend zur Kenntnis und kaufe deren Produkte eben nicht.
Also ist Sofirn eine deutsche Lebensmittelkette? :oops:
 

Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
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Also ist Sofirn eine deutsche Lebensmittelkette?
Adventslichtbastlerwerkstatt würde eher passen.

Nochmal: Mit nicht zugelassenen Fahrradlampen bin ich nicht auf der Straße unterwegs, allenfalls auf einsamen Waldwegen. Wenn Sofirn das im Gegensatz zu Aldi, Lidl, Norma nicht bietet, ist es eben sehr schwach, weil andere fernöstliche Hersteller es im Gegensatz zu Sofirn eben gebacken kriegen. Ist jetzt nicht schlimm, aber Sofirn im Bereich Fahrradbeleuchtung können wir wohl knicken. Und Punkt. Eine chinesische Lampenklitsche ist eben auch nicht der Nabel der Welt.
 
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Buteo

Flashaholic***
25 März 2015
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Adventslichtbastlerwerkstatt würde eher passen.
Aha.
Nochmal: Mit nicht zugelassenen Fahrradlampen bin ich nicht auf der Straße unterwegs, allenfalls auf einsamen Waldwegen. Wenn Sofirn das im Gegensatz zu Aldi, Lidl, Norma nicht bietet, ist es eben sehr schwach, weil andere fernöstliche Hersteller es im Gegensatz zu Sofirn eben gebacken kriegen. Ist jetzt nicht schlimm, aber Sofirn im Bereich Fahrradbeleuchtung können wir wohl knicken. Und Punkt. Eine chinesische Lampenklitsche ist eben auch nicht der Nabel der Welt.
Da die allermeisten Lampenstersteller ihre Produktion in China haben, ist aber die chinesische Taschenlampenproduktion so etwas wie der Nabel der TaLa-Welt.
Ich finde Deine Wortwahl nicht in Ordnung.
Deine Lampen von Aldi, Lidl, Norma und co. werden übrigens auch in solchen "Lampenklitschen" hergestellt.

Deine Einstellung zu der Zulassung ist ja OK...aber es wird niemandes Sichtweise bzw. Meinung ändern, wenn Du wiederholt und wiederholt die gleichen Worte postest. :)

Es hat Dir ja niemand geraten, Dir eine Lampe von Sofirn oder Wurkkos ans Fahrrad zu montieren. ;)
 
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Flashaholic
14 September 2015
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Deutschland ist nicht der Nabel der Taschenlampenwelt und Sofirn produziert nicht allein für Deutschland. Für wie viele Staaten sollen die Hersteller denn die Zulassungen erwirken? Ich befürchte, dass die meisten Hersteller nur dann das von dir erwähnte Zeichen bieten können, wenn die Lampen speziell für den deutschen Markt produziert wurden - und das sind die wenigsten.
Der Nabel der Fahrradlampenwelt ist Deutschland aber durchaus - wir sind offensichtlich die einzigen, die nachprüfbare Kriterien für sinnvolle und Blendfreie Fahrradlampen in Regeln festgelegt haben und ein Zulassungsverfahren mit Prüfsiegel etabliert (wobei die K-Nummer mittlerweile wohl auch durch E-Nummern ersetzt werden kann, da kenn ich aber kein Regelwerk).

Drum entwickeln nahezu alle seriösen Fahrradlampenhersteller ihre Lampen auf dieses Prüfverfahren hin und erwirken auch eine deutsche Zulassung, solange es sich nicht um eine kleine klamme Hinterhofbude handelt. In den restlichen Ländern wird das Deutsche Siegel auch gerne als Qualitätskriterium hergenommen und vorzugsweise sowas gekauft. Bis vor vielleicht 20 Jahren war das auch so ungefähr das einzige, was man an Fahrradlampen kaufen konnte. Dann kamen die ganzen Taschenlampenbuden, die Fahrradhalterungen an ihre Taschenlampen gedengelt haben und erst seit ganz kurzer Zeit gibts auch Lampen, die halbwegs blendfrei sind und keine StVZO Zulassung haben, wie die B01, die Magicshine 1700 und jetzt offenbar auch die BS01.

Ich hab weniger ein Problem mit solchen Lampen als mit Stirn- oder Taschenlampen (ob als Fahrradlampen verkauft oder nicht), aber verstehe nicht, warum man dann nicht gleich ein gescheites Licht kauft. Die zugelassenen sind idR besser und da gibts mittlerweile viel Auswahl.
 
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