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Luxmeter für StVZO Konformitätsprüfung

19 August 2019
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Hallo liebe Community,

Für eine selbstgebastelte LED Fahrradbeleuchtung möchte ich eine Überprüfung der Beleuchtungsstärke und des Lichtbildes vornehmen. Dabei bewegt sich die zu messende Stärke in einem Bereich von 1-60 Lux. Außerdem schreibt die StVZO einen scharfen "cut-off" Bereich vor, also eine harte Hell/Dunkel Grenze um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Hier darf die Beleuchtungstärke gerade mal um die 2,5 Lux betragen.

Mein Frage ist jetzt, ob mir jemand ein Luxmeter empfehlen kann, um für diese Anwendung hinreichend stichhaltige Messung vorzunehmen. Möglichst für den studentischen Geldbeutel :)

Die Fehlerklassen sind mir soweit bekannt, aber bei vielen Tests driften die Ergebnisse verschiedener Luxmeter dermaßen auseinander, dass ich mich selbst nach guter Recherche immer noch sehr unsicher auf diesem Gebiet fühle.

Vielen Dank
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
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Ööhm...also selbst wenn diese Lampe nach außen alle Bedingungen erfüllt, hat sie trotzdem noch kein Prüfsiegel vom KBA und ist genau so „legal“ wie vorher. Und eine offizielle Prüfung würde wohl finanziell nicht im Verhältnis stehen. Daher ist die Frage, weshalb du hier StVZO konform bauen möchtest. Legaler wird diese nicht. ;)
 
  • Danke
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19 August 2019
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Wow, schon so viele Antworten in dieser kurzen Zeit.
@Tombstone Das klingt logisch mit dem Zertifikat. Danke, schau ich mir mal genauer an.

Nee, das Projekt soll nicht den offiziellen Weg über das KBA gehen, da gibt es ja noch ganz andere Anforderungen. Es geht mehr um ein Konzept für ein universitäres Projekt. Und da ich mehrere verschiedene Optiken habe, würde ich gerne belastbare Testdaten generieren. Mich interessiert diese ganze Geschichte aber so sehr, dass ich da gerne weiter privat dran werkeln würde und da ist es gut ein halbwegs vernünftiges Luxmeter zu besitzen (die Uni hat leider nichts zur Verfügung) :)
 
  • Danke
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casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
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Hannover
@Frank1984 : Wo wir hier gerade einen Polizisten haben, würde mich interessieren ob und wie ihr Polizisten das überprüft. Klar, wenn ein Radler mit einer normalen Taschenlampe am Lenker durch die Stadt fährt, ist das meilenweit sichtbar und erregt Eure Aufmerksamkeit. Wie aber sieht es aus, bei einer Lampe die ein offensichtlich für den öffentlichen Straßenverkehr brauchbares Lichtbild hat und den Gegenverkehr nicht blendet (also scharfe Hell- Dunkelgrenze, moderate Leistung) ? Überprüft Ihr solche Lampen auf das Prüfzeichen hin stichprobenartig oder wie macht Ihr das ?

Gruß
Carsten
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
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Ich kann natürlich nur von unserer Dienststelle sprechen und weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Allerdings sind wir auf Grund der Personalknappheit garnicht in der Lage, die lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern lange zu überprüfen. Die Option besteht zwar immer, aber in der Regel, wenn nicht Jemand gerade danach bettelt, wird das nicht kontrolliert. Inzwischen sind wir überhaupt froh, wenn ein Fahrradfahrer Nachts Licht am Fahrrad hat. Ohne Licht zu fahren, zieht auch nur ab und zu ein Verwarngeld oder die Aufforderung zu schieben nach sich. Denn wenn wir das konsequent umsetzen würden, hätten 20 Beamte die komplette Nacht nichts anderes mehr zu tun. Und die paar Euros jucken die Leute nicht, sodass wir die gleichen in der Folgenacht wieder ohne Licht sehen.

Also bei uns ist es für Radfahrer, welche ohne oder ohne zugelassenes Licht unterwegs sind (leider) sehr entspannt.

Mir ist die nervige Blendwirkung von entgegenkommenden Fahrradfahrern nur zu gut bekannt. Einige meinen, man müsse die Lampe so ausrichten, dass der Lichtstrahl schräg nach oben verläuft.

Um was ich mich persönlich allerdings deutlich mehr kümmere, sind die Radfahrer von der Straße zu werfen, sobald es eine Radwegsbenutzungspflicht (blaue runde Schilder mit weißem Fahrrad drauf) gibt. ;)
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
13.048
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Hannover
Ich kann natürlich nur von unserer Dienststelle sprechen und weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Allerdings sind wir auf Grund der Personalknappheit garnicht in der Lage, die lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern lange zu überprüfen. Die Option besteht zwar immer, aber in der Regel, wenn nicht Jemand gerade danach bettelt, wird das nicht kontrolliert. Inzwischen sind wir überhaupt froh, wenn ein Fahrradfahrer Nachts Licht am Fahrrad hat. Ohne Licht zu fahren, zieht auch nur ab und zu ein Verwarngeld oder die Aufforderung zu schieben nach sich. Denn wenn wir das konsequent umsetzen würden, hätten 20 Beamte die komplette Nacht nichts anderes mehr zu tun. Und die paar Euros jucken die Leute nicht, sodass wir die gleichen in der Folgenacht wieder ohne Licht sehen.

Also bei uns ist es für Radfahrer, welche ohne oder ohne zugelassenes Licht unterwegs sind (leider) sehr entspannt.

Mir ist die nervige Blendwirkung von entgegenkommenden Fahrradfahrern nur zu gut bekannt. Einige meinen, man müsse die Lampe so ausrichten, dass der Lichtstrahl schräg nach oben verläuft.

Um was ich mich persönlich allerdings deutlich mehr kümmere, sind die Radfahrer von der Straße zu werfen, sobald es eine Radwegsbenutzungspflicht (blaue runde Schilder mit weißem Fahrrad drauf) gibt. ;)
Hallo Frank,

besten Dank für Deine umfängliche Erklärung ! :thumbup:

Gruß
Carsten
 
  • Danke
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faips

Flashaholic
4 Mai 2016
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Dresden
Runde blaue Schilder mit weissem Fahrrad drauf begründen noch lange keine Pflicht, Sonderspuren der Regelfahrbahn ( was du wahrscheinlich mit Strasse meinst) zu benutzen.
Vielmehr gibts da noch ein paar andere Kriterien zu beachten; z.b. Benutzbarkeit, Strassenbegleitung usw...
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
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Selbstverständlich begründen diese eine Pflicht. Grundsätzlich. Einige Ausnahmen gibt es, dieser Pflicht nicht nachkommen zu müssen. Allerdings ist das hier ja kein StVO Thema, weshalb ich vom Normalfall ausgehe und nicht alle möglichen Eventualitäten detailliere. Kannst du gerne im Bußgeldkatalog oder bei Rechtsauslegungen nachschlagen. Theoretisch könnte ich ganz genau erklären, ab welchem Zustand des Radwegs dem Radfahrer die Benutzung nicht mehr zugemutet werden kann und exakt wie und vor allem wie weit er einen Ausweichweg nutzen darf. Meinst du, das wäre hier sinnvoll?
Ich bin auch großer Freund davon, nicht mit Dingen wie „Sonderfahrspuren der Regelfahrbahn“ in einem für diesen Fall themenfremdes Forum klug zu klingen, sondern nutze das Wort „Straße“. Eine seitenlange Abhandlung über Definitionen, Rechtsauslegungen oder Interpretationsspielräumen von z.B. der in Frage kommenden Wörter wie „Straße“, „Fahrbahn“, „Fahrspur“ oder „öffentlicher Verkehrsraum“ würde nicht im Verhältnis stehen, einen kleinen Seitenkommentar zu erklären, den grundsätzlich jeder versteht.

Die Kunst ist, seine Aussage allgemeinverständlich anstatt in Fachchinesisch zu tätigen. Während in einem Hobbygartenforum über einen „einachsigen Dreiseitenkipper“ bis ins kleinste Detail diskutiert wird, wäre es in einem themenfremden Forum vielleicht zum Vorteil des Verständnisses besser, das Wort „Schubkarre“ zu nutzen.

In diesem Fall vermeide ich auch, dir zu erklären, dass das „ß“ in der deutschen Sprache nicht verloren gegangen ist wie bei dem Wort „Straße“ und erläutere eine Abhandlung zur deutschen Rechtschreibung. Dies ist der Übersichtlichkeit und dem Thema hier im Thread dienlich, ja sogar wichtig.

Falls du zum Thema Fahrradweg tiefer in die Materie einsteigen möchtest, kannst du das gerne per PN fortführen. Hier im Thema ist das allerdings nicht so glücklich.
 
Zuletzt bearbeitet:

MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
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.....Hier darf die Beleuchtungstärke gerade mal um die 2,5 Lux betragen.

Dir ist schon klar das sich das auf 10 meter Entfernung bezieht?

2,5 Lux bei 10 meter sind 250 Lux bei einem meter.
Meine kürzlich erworbene Convoy M3 hat im Spill in der 400 Lumen Lichtstufe 250 Lux auf nen meter und das blendet.;)
 
  • Danke
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matjeshering

Flashaholic*
29 Oktober 2012
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Runde blaue Schilder mit weissem Fahrrad drauf begründen noch lange keine Pflicht, Sonderspuren der Regelfahrbahn ( was du wahrscheinlich mit Strasse meinst) zu benutzen.
Vielmehr gibts da noch ein paar andere Kriterien zu beachten; z.b. Benutzbarkeit, Strassenbegleitung usw...
Wenn du dich darüber ärgerst Widerspruch gegen Radwegbenutzungspflicht googeln. Vieler der Wege auf die ich früher geschickt wurde sind jetzt nur noch für Radfahrer frei. Hat sich offensichtlich mal jemand drum gekümmert.
 
  • Danke
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Boverm

Flashaholic***
29 Oktober 2012
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Niedersachsen
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19 August 2019
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@MirkoA Ja, die zehn Meter Entfernung sind mir bewusst. Du hast Recht, ich sollte Messungen bei verschiedenen Entfernungen vornehmen um die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. Ich denke aber, dass die Schärfe der Hell/Dunkel Grenze so nicht bestsmöglich zu beurteilen ist. Das ist aber nur spekuliert, vielleicht funktioniert es ja bestens.

@Boverm Danke, die Seite hatte ich auch schon gefunden.

@all Vielen Dank für eure Einschätzung, ich denke ich werden mir jetzt eine Luxmeter in Bereich von 100 Euro besorgen und dann mit Referenzlampen und verschiedenen Entfernungen des Messschirms arbeiten
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
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Hannover
Du hast Recht, ich sollte Messungen bei verschiedenen Entfernungen vornehmen um die Qualität der Ergebnisse zu verbessern. Ich denke aber, dass die Schärfe der Hell/Dunkel Grenze so nicht bestsmöglich zu beurteilen ist. Das ist aber nur spekuliert, vielleicht funktioniert es ja bestens.
Hallo simmck,

warum sollte es ein Problem sein, die Hell/Dunkelgrenze zu prüfen ?

Hier ein selbstgeknipster Beamshot einer neuen Fahrrad/Taschenlampe (Lumintop B01) an die weiße Wand.

PS: Ich führe alle Luxmessungen mit einem Luxmeter das weniger als 10€ gekostet hat durch. Wirklich wichtig ist eine Lampe als Referenz und das prüfen, ob das Luxmeter die unterschiedlichen Farbtemperaturen gut misst.(Ich habe mir mal ein zweites, deutlich teureres Luxmeter gekauft, das zeigt 25% höhere Werte an... :thumbdown:, aber wenn man das weiß und berücksichtigt, kommt man damit auch klar).

full



Gruß
Carsten
 
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MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
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Mein Luxmeter war teurer, glaub 12€ und nennt sich HS1010.:D

Aber für das vorhaben ist kein extra gekauftes Luxmeter denk ich nötig, um ausreichend abzuschätzen reicht ne gratis App fürs Smartphone.
250 Lux auf ner Weißen wand sind strahlend hell und überdeutlich mit dem Auge als Problem zu sehen.

Bein Lumintop bild sieht man das da nichts ist, also sehr weit weg von nem möglichen 250 Lux Problem.
 

MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
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Ich will zwar nicht billigsachen lobpreisen aber ich finde es Klasse.
Hab es mal ausschalten vergessen, mit Eneloops ist es glaub 4 tage oder so durchgelaufen bis ichs gemerkt hab.

Laufzeit scheint ewig zu sein.:thumbsup:

Wie sich sowas gegen Profizeug schlägt kann ich natürlich nicht sagen.
Luxmessen.jpg
 
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19 August 2019
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@carsten Ich dachte mir, dass in dem Bereich, wo die Messwerte so dicht bei einander liegen (dunkel/hell -> 2,5lx/20lx) die Messung sehr genaue Umstände braucht, wozu auch gutes Luxmeter gehört. Aber so wie ihr gerade vom HS1010 schwärmt, werde ich mir das auch mal genauer angucken :)
Die Lumintop sieht gut aus!
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
13.048
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Hannover
@simmck : Wichtig ist halt, daß Du anständige Referenzwerte hast. Es wäre ja z.B. kein Weltuntergang, wenn ein Messgerät 25% zu hohe oder zu niedrige Werte anzeigt, man muß es nur wissen... ;)

Gruß
Carsten
 

MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
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...dunkel/hell -> 2,5lx/20lx....

Ich habe mich aus interesse da mal eingelesen und zu diesen 2-2,5 Lux was gefunden und wo die liegen sollen.
Auf 10 meter bzw 25m Entfernung und 60-100cm höhe über der Straße =2-2,5 Lux oder weniger.

worauf beziehen sich aber diese 20 Lux?
 
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