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Diskussion zur StVO bei Fahrradlampen

amaretto

Moderator
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12 August 2010
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NRW
Hier hinein werden in Kürze diverse Beiträge verschoben, um die betreffenden Fahrradlampen-Diskussionen zu entschlacken/bereinigen. Das StVO-Thema (Verkehrszulassung in Deutschland) ziehen wir insofern vor die Klammer, so dass es nicht bei jeder neuen Fahrradlampe erneut diskutiert werden muss.

Anmerkung:
Wir sind zwar ein deutschsprachiges Forum, jedoch nicht eines, dass allein auf Nutzer/Leser oder die Benutzung von Lampen in Deutschland beschränkt wäre. Deshalb sollte Thema "Zulassung auf öffentlichen Straßen in Deutschland" nicht immer wieder in Fachthreads über Lampentechnik angestoßen werden. Dies kann dann hier diskutiert werden.

Egal auf welchem Verkehrsweg auf der Welt eine Lampe eingesetzt wird, die Vermeidung von Blendung anderer Verkehrsteilnehmer (blendfreie Ausleuchtung) sollte immer das Ziel sein. Allein vom gesunden Menschenverstand ausgehend kann man folgern, was bei Fahrradbeleuchtung (auch auf öffentlichen Straßen in Deutschland) beachtet werden sollte:
- eine begrenzte Lichtmenge (soviel wie nötig)
- eine Abstrahlcharakteristik, die Blendung ausschließt (z.B. klare Hell-Dunkel-Grenze)
- korrekt ausgerichtete/montierte Beleuchtungssysteme
- elektrische und mechanische Sicherheit der Beleuchtungssysteme

Was ist, wenn Beleuchtungssysteme zwar blendfreies Licht liefern aber (eventuell noch) keine offizielle gesetzliche Zulassung in Deutschland erhalten haben? Die Verwendung solcher Systeme liegt in der Verantwortung der jeweiligen Leser/Nutzer. Etwaige Belehrungen durch andere Forenmitglieder sollten daher unterbleiben! Sollte ein Rat suchender Leser jedoch ausschließlich eine Lampe mit StVO-Zulassung suchen, sollte ihm dann aber keine Lampe ohne diese empfohlen werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Flummi

Moderator
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26 Oktober 2015
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Nähe Hannover
Im Folgenden Beiträge, die ursprünglich im Thread zur Lumintop B01 geposted wurden...
 
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Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
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Kassel
Laut Post #35 soll die Lampe in Deutschland keine offizielle Zulassung haben, d. h. eine Nutzung auf öffentlichen Straßen wäre schlicht illegal. Mich wundert, dass das hier kaum jemanden zu stören scheint... :thumbdown:
 
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12 August 2019
19
11
3
...schlicht illegal...
Ich spreche jetzt bloß für mich.

Ich fahre nicht nur auf öffentlichen Verkehrswegen. Natürlich entspricht sie in der Öffentlichkeit nicht den Vorschriften, da ihr die Zulassung fehlt. Dass sie aber deutlichst konformer ist, als es davor meine 2 Talas am Rad waren, geht das Risiko >>nach meiner Einschätzung<< gegen Null. Hab sie als Experiment geholt und selber über ihre Tauglichkeit entschieden.

Mit Sicherheit sind einige offiziell zugelassenen Lampen besser. Nur eben auch bedeutend teurer, unflexibler, hässlicher und trotzdem diebstahlgefährdeter. Und die guten lassen sich an einer Hand abzählen, haben aber all diese Nachteile.

Aufgrund der fehlenden Straßenzulassung empfehle ich diese Lampe nicht weiter. Jeder soll sein Fahrrad straßengerecht ausstatten und nicht einen einzigen Speichenreflektor weglassen!
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
@Tender:
Es soll tatsächlich taschenlampenbegeisterte Menschen geben, für die auch andere Aspekte als z. B. die Turbolaufzeit entscheidungserheblich sind. Erlaubt ist nämlich leider nicht alles, was gefällt. Wer hier also günstig kaufen möchte - gern. Dann bitte aber auch das Verwarngeldrisiko (20 - 35 €) im Hinterkopf behalten.

Das sollte vor lauter Euphorie nicht ganz untergehen ;)
 
  • Danke
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12 August 2019
19
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3
Du hast recht.

Ich möchte folgenden Nachteil nicht unterschlagen: Die Lampe weist in einem großen Winkelbereich einen winzigen Korona-Effekt auf, der blenden könnte. Kann mir gut vorstellen, dass dies einer Zulassungsprüfung ein Dorn im Auge sein könnte.
 
  • Danke
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casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
13.048
9.835
113
Hannover
Wer hier also günstig kaufen möchte - gern. Dann bitte aber auch das Verwarngeldrisiko (20 - 35 €) im Hinterkopf behalten.
Ich glaube, daß mit jeder nicht richtig ausgerichteten Lampe Blendgefahr besteht. Da die B01 aber ein für den Straßenverkehr geeignetes Lichtbild hat (wenn korrekt ausgerichtet), ihr jedoch die Zulassungsnummer fehlt, halte ich die Gefahr dafür "verknackt" zu werden für recht gering. Und bevor Jemand mit einer normalen Tala am Lenker den öffentlichen Verkehrsraum unsicher macht, ist die B01 doch die wesentlich bessere Wahl...
Es geht hier auch nicht um billig oder teuer, die Lampe ist in Form und Funktion halt etwas neues, daß es so unter den Fahrradleuchten noch nicht gegeben hat...

Gruß
Carsten
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
Dass auch eine zugelassene Fahrradlampe blenden kann, wenn sie falsch montiert wurde, ist ein Argument für gar nichts und hat vor allem nichts mit der von mir angesprochenen Problematik zu tun.

Im übrigen sprach ich vom Risiko eines Verwarngeldes.

Und der Preis spielt für den einen oder anderen offenbar doch eine Rolle, wie weiter oben auch zu lesen ist.
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
13.048
9.835
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Hannover
Dass auch eine zugelassene Fahrradlampe blenden kann, wenn sie falsch montiert wurde, ist ein Argument für gar nichts und hat vor allem nichts mit der von mir angesprochenen Problematik zu tun.
Ich finde, daß das schon eine gewisse Rolle spielt.
Eine richtig montierte Fahrradlampe blendet nicht und erweckt auch bei keinem Polizisten oder anderem Verkehrsteilnehmer Aufmerksamkeit. Und genau so wenig Aufmerksamkeit wird die B01 erwecken und damit das Risiko eines Verwarngeldes arg minimieren... ;)

Gruß
Carsten
 
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MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
65
28
Sorry ich bin zwar nur aus Salzburg und finde das hier deswegen eher unterhaltsam, trotzdem.

Aus Interesse dazu,
In DE ist ja erwünscht das nur Lampen auf der Straße genutzt werden welche eine in DE erworbene K-Nummer auf besagtes Lampenmodell geprägt haben.

Nun ist es so das in der Regel Deutsche Discounter Aldi/Lidl und Co ihre DE Produkte 1:1 auch bei uns in Österreich in den schütten haben.

Ich hab mal so Teile angesehen und nach diesem K gesucht,nach ewiger suche in der Plastik-Frontscheibe eine winzige kaum sichtbar und lesbare Prägung Schlussendlich gefunden.

Nun die Frage:
Ist es wirklich in DE so das Leute auf den Straßen in DE angefangen werden, ihnen die Lampen abmontiert, diese dann in ein Laber gebraucht wird, und dort nach dieser Nummer gesucht wird die anders kaum zu finden/lesen ist?

Wenn in Laber diese unscheinbare Sache nicht gefunden wird gibt es ne Rechnung nach Hause geschickt wo 30€ drauf steht.

Könnte hier einer der Öfters diese Prozedere durchgemacht den genauen Ablauf beschreiben?
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
13.048
9.835
113
Hannover
Sorry ich bin zwar nur aus Salzburg und finde das hier deswegen eher unterhaltsam, trotzdem.

Aus Interesse dazu,
In DE ist ja erwünscht das nur Lampen auf der Straße genutzt werden welche eine in DE erworbene K-Nummer auf besagtes Lampenmodell geprägt haben.

Nun ist es so das in der Regel Deutsche Discounter Aldi/Lidl und Co ihre DE Produkte 1:1 auch bei uns in Österreich in den schütten haben.

Ich hab mal so Teile angesehen und nach diesem K gesucht,nach ewiger suche in der Plastik-Frontscheibe eine winzige kaum sichtbar und lesbare Prägung Schlussendlich gefunden.

Nun die Frage:
Ist es wirklich in DE so das Leute auf den Straßen in DE angefangen werden, ihnen die Lampen abmontiert, diese dann in ein Laber gebraucht wird, und dort nach dieser Nummer gesucht wird die anders kaum zu finden/lesen ist.

Wenn in Laber diese unscheinbare Sache nicht gefunden wird gibt es ne Rechnung nach Hause geschickt wo 30€ drauf steht.

Könnte hier einer der Öfters diese Prozedere durchgemacht hat das beschrieben?
Hallo Mirko,

habe heute Nachmittag einen Polizisten aus dem Forum in einem anderen Thread gefragt, ob und wie sie Fahrradbeleuchtungen kontrollieren.
Hier findest Du die Antwort von Frank: https://www.taschenlampen-forum.de/...stvzo-konformitätsprüfung.71432/#post-1008768

Gruß
Carsten
 

MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
65
28
Naja die Antwort von Frank.

wir sind froh wenn Radler Überhaupst Licht drauf haben und nicht vorsätzlich anderen ins Gesicht Leuchten ist eher Österreich konform.:pfeifen:

Mich interessiert zu diesen K Nummer wie das in der Praxis abläuft mit den Kontrollen.
Hat dazu jemand ne geschichte?
 
12 August 2019
19
11
3
Das K dürfte eher für den Handel relevant sein. Später kräht kein Hahn danach. Ich schätz mal, dass 20% der Ebike-Fahrer getunt umhergurken, ohne groß Probleme zu bekommen, und 30% der S-Pedelec-Fahrer ihr Mofa-Kennzeichen im Rucksack verstecken, oder gar nicht dabei haben, um sich unerkannt auf Rad- und Forstwegen bewegen zu können.

Ein Kumpel hatte mal bei der Hofausfahrt mit dem Auto unverschuldet einen viel zu schnellen Ebike-Fahrer zum Sturz verholfen. Glücklicherweise gabs nur ein paar Schrammen am Fahrrad. Um die Schuld zu klären hat dann der Radfahrer die Polizei gerufen. Er hatte Glück, die Polizei hat es trotz der Einwände meines Kumpels nicht interessiert, ob Chiptuning oder nicht. Hätte es einen Personenschaden gegeben, dann wär die Sache anders verlaufen.

Noch eine Kurzgeschichte als Nachtrag: Ein Stammtisch-Kumpel hat ein selbst gebautes schnelles E-Bike. Bei der Heimfahrt hat es ihn dann mal zerlegt und die Polizei hielt ihn auf, da es wohl auffällig war, dass jemand in der Nacht zwischen den Dörfern ein Fahrrad schiebt. Obwohl er im Gesicht blutete, kam er mit einer Ausweiskontrolle davon. Daheim hat er dann festgestellt, dass ihm ein Ohrläppchen fehlt. Hätte es die Polizei gemerkt, wär das bestimmt wieder anders ausgegangen -> Personenschaden.
 
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MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
65
28
Du meinst, WIE oder WAS genau kontrolliert wird, WENN kontrolliert wird?

Ja den Ganze Ablauf der Prozedur im detail ,das würde ich gerne wissen von jemandem der es erlebt hat da Ichs mir nicht vorstellen kann.

Wie oben angemerkt in Österreich wortwörtlich nichts existiert betreffend Rädern.

Bei uns ist es so:
Ist irgendwo abends ein Kontrollpunkt da Beispiels für Auto"für Räder gibts sowas nicht" und Fahr ich da mit meinem Rad ohne Beleuchtung vorbei gibts nur 2 Möglichkeiten:

1. der Polizist ruft mir zu "Hey mach dein Licht vorne und hinten dran, ansonsten schrieb dein Rad"
2. Ihm ist es Wurst da es wichtige dinge gibt.

Fährt man abends in Österreich mit Licht vorne und hinten, dabei ist es egal was das für Licht auch ist, natürlich auch auf der Richtigen Fahrbahnseite, würde kein Polizist einen je ansprechen.

Da in Deutschland mit den Nummercodes usw... ein ganz anderer Wind weht, würde ich gern wissen wie so Radkontrollen die da üblich zu sein scheinen ablaufen und wie da die ganzen Nummern gesammelt werden.

Wie ist das bei dir abgelaufen?
 
  • Danke
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Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
Die Frage muss ich an die Ordnungshüter hier im Forum weiterreichen. Zum einen fahre ich nicht oft mit dem Rad und wenn, nicht im Dunkeln, zum anderen hatte ich das Glück, noch nie in eine Kontrolle geraten zu sein. Sorry...
 

UrbanExplorerBB

Flashaholic*
14 Dezember 2014
285
127
43
Berlin
Nun die Frage:
Ist es wirklich in DE so das Leute auf den Straßen in DE angefangen werden, ihnen die Lampen abmontiert, diese dann in ein Laber gebraucht wird, und dort nach dieser Nummer gesucht wird die anders kaum zu finden/lesen ist?

Wenn in Laber diese unscheinbare Sache nicht gefunden wird gibt es ne Rechnung nach Hause geschickt wo 30€ drauf steht.

Könnte hier einer der Öfters diese Prozedere durchgemacht den genauen Ablauf beschreiben?

Fahre seit etwa fünf Jahren mit Convoy S2 (+) Lampe am Lenker (Fenix ALB 10 Lampenhalterung, ist die Beste die es auf dem Markt gibt), davor hatte ich Jahre lang eine C8 dran. Wohne in Berlin, etwa 5000km im Jahr, auch viel im Dunkeln bzw in der dunklen Jahreszeit.

Ich wurde noch nie angehalten bzw kontrolliert. Den meisten Polizisten reicht es wenn einfach eine Lampe am Lenker ist. Viel zu viele Radfahrer fahren hier bei uns ohne Licht.

Die Polizei hat bei uns auch Wichtigeres zu tun!

Stark blenden tue ich mit der Convoy niemanden, ich fahre in der Stadt auf 30% Leistung also etwa 250 Lumen. Lampe ist natürlich auch so ausgerichtet das ich möglichst niemanden blende!

Eine Lampe mit einem eher für den Verkehr vorgesehenen Lichtbild wie die B01 ist sicher nicht verkehrt, mMn in der Stadt aber auch nicht wirklich nötig.

Falls man mit dem Rad aber viel auf dunklen Landstraßen im Umland unterwegs ist würde das aber sicher Sinn machen!
 
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MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
65
28
@dirk.online
Der Stepdown ist mehr als schade. So fehlt wieder etwas Licht. Die 450lm sind zuwenig. Sehe ich genauso, die Lampe ist nicht zuende gedacht.

Wenn dir eine zu wenig ist mach dir 2 drauf.


Die Convoy mit der 30% Leistung (250lm) blendet auf jeden Fall. Wenn diese blendfrei ausgerichtet ist, siehst du doch nichts.

Laut Deutschem Straßen Recht gilt alles was unter 2,5 Lux auf 10 meter Entfernung liegt als Blendfrei.
Der Spill der Convoy S2 liegt da weit darunter in der 250 Lumen Stufe und ist Laut Deutschem Recht darum auch eine Blendfreie Lampe.;)

Solang man den Spot einer Taschenlampe nicht Frontal auf Leute richtet, denk ich geht sogar jede Lampe als Straßenbeleuchtung durch.

Aus interesse an dieser Thematik hab ich ja gestern den Spill der Convoy M3 in der 400 Lumen Stufe gemessen und Liege auch noch knapp unter den 2,5 Lux.

Ich wurde noch nie angehalten bzw kontrolliert.

Ich geh davon aus das es an dem viel zu dunklem Spill liegt.
 
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MirkoA

Flashaholic
19 Mai 2019
167
65
28
Alles was hier (Bild1+2) über dem "Hotspot" zu sehen ist, habe ich nicht auf der Straße sehen können.

Ich vermute einfach mal, das alles was nach "oben" geht irgendwie nicht auf der Straße landen kann.:D

"Ich möchte folgenden Nachteil nicht unterschlagen: Die Lampe weist in einem großen Winkelbereich einen winzigen Korona-Effekt auf,
der blenden könnte. Kann mir gut vorstellen, dass dies einer Zulassungsprüfung ein Dorn im Auge sein könnte."

Ich würde eher sagen das man es Streulichtmuster nennt, und du unterschlägst hier nichts wichtiges.
Die meisten Straßenlampen mach das eine und das andere noch irgendwo hin.

Da deiner Zulassungsprüfung eben wie schon oben gesagt erst ab 2,5 Lux auf 10 meter Entfernung überhaupt mal davon gesprochen werden kann, gibts da auch keins.

Der gute Carten hätte es sicher erwähnt wenn das bishen gefussel extrem hell sein würde.
meine defekte Saferide hat 10x so viel gefussel in der luft.:thumbsup:


Ich kann keine Blendung feststellen. Habe es eben im Zimmer getestet.

Ich Trau mich fast nicht fragen.
Egal, wie Testet man sowas in seinem Zimmer?

... in der 250 Lumen-Stufe umher die entweder den Gegenverkehr blendet oder Dir direkt vor die Füße leuchtet, .....

Du darfst mich gerne berichtigen wenn ich das Deutsche Straßenrecht falsch verstanden habe?

So wie ich es verstanden habe ist alles was 2,5 Lux auf 10m ins Gesicht nicht übersteigt als Blendfrei zu bezeichnen.
Und wenn das so ist dann ist ne Convoy im Spill ein blendfrei Lampe, dann nur den Spot auf die Straße und ab gehts.

Ich lerne gerne dazu wenn ich das Deutsche Recht falsch verstanden habe.
 
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Eddy021771

Flashaholic
10 September 2019
161
47
28
Da in Deutschland mit den Nummercodes usw... ein ganz anderer Wind weht, würde ich gern wissen wie so Radkontrollen die da üblich zu sein scheinen ablaufen und wie da die ganzen Nummern gesammelt werden.
Was verstehst du unter "üblich zu sein scheinen"? Ich fahre jetzt seit ca 42 Jahren Rad in Deutschland, in der Zeit hatte ich genau 5 Fahradkontrollen, wovon 4 Stück in der Schulzeit in der Schule waren, bei Projekt Tagen wo die Polizei und Schüler auf die Gefahren im Straßenverkehr hinweisen wollten, die 5 Kontrolle lief derart ab das neben mir so ein nettes Polizeifahrzeug angehalten hat, mich stoppte und 2 wirklich nette und gut gelaunte Trachtenträger stiegen aus, fragten mich scheinheilig ob ich wüsste wieso Sie mich angehalten haben, ich bekundette meine Unwissenheit darüber (wenn die es selber nicht wissen, ich werd sie doch nicht belehren) darauf hin meinten sie um es kurz zu fassen mein Licht sei aus, das wars mit der Kontrolle, ich hab das Licht angeschaltet und durfte weiter. Also von üblich ist das doch irgendwie weit entfernt
 

mxyzptlk

Flashaholic**
20 August 2016
1.496
1.450
113
In meiner Jugend, von dem Zeitpunkt an zu dem ich Rad fahren konnte bis ich meinen
Führerschein gemacht habe saß ich so gut wie jeden Tag auf dem Fahrrad, nach dem Führerschein etwas weniger,
ich fahre seit 47 Jahren Auto, kontrolliert wurde ich in der Farradzeit kein einziges Mal, und mit dem Auto drei Mal.
Ich denke Kontrollen werden in Ihrer Gesamtheit ziemlich überbewertet, es mangelt einfach an Fachkräften und flächendeckende
Lichtkontrollen bei Fahrrädern sind mir bis jetzt noch nicht aufgefallen.:D
Und wenn von blendenden Radfahrern gesprochen wird, was soll ich zu blendenden Autos sagen, die einem Tag täglich begegnen.
 

Solution

Flashaholic*
6 Dezember 2016
562
210
43
Das größte Problem bei einen nicht STVO konformen Licht sollte bei einem nicht verschuldeten Unfall sein. Ein findiger Anwalt knüpft gerne mal einen Strick, wenn man mit sowas umgefahren worden ist, selbst wenn man keine Schuld hat. Auch bei der Versicherung kann das zu unangenehmen Diskussionen führen.
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Es ist doch immer wieder erstaunlich das es wirklich in jedem Forum jemanden gibt der zu allem und jedem ein Kommentar mit erhobenem Zeigefinger abgibt der am eigentlichen Thema des erstellten Beitrages völlig vorbei geht, ob diese Taschenlampe nun StVzO konform ist oder nicht hat doch mit dem Thema überhaupt nix zu tun gehabt....
Für eine dedizierte Handtaschenlampe, Kopflampe oder eine Tauchlampe würde deine Aussage stimmen. SIe stimmt aber nicht in einem Thread, um den es um eine Lampe geht, die der Hersteller explizit als Fahrradlampe bewirbt:
Lumintop schrieb:
B01 is a versatile and rechargeable bicycle headlight. By adopting the anti-glare multi-faceted reflector [...]. The cut-off line which can prevent dazzle to the on-coming people and vehicles, more safety[...]
Da ist es legitim, die Lampe auf die StVZO Konformität abzuklopfen.

Ich wurde aber in meiner Fahrradzeit (inzwischen auch 20 Jahre mit regelmäßigem Fahren) auch so gut wie nie von der Polizei angehalten, das Licht wurde auch noch nie auf (die vorhandene) K-Nummer kontrolliert. Ich weiß aber dass die Polizei in der Hauptstadt der Weißwürste immer wieder konzertierte Fahrradkontrollaktionen macht -- weil die Anzahl der Fahrradopfer bei Unfällen zu hoch sind, und man die Schuld aus Bequemlichkeit den Radlern und nicht den Autos in die Schuhe schiebt -- und dabei werden die Räder auch auf StVZO Konformität abgeklopft (Reflektoren, Bremsen, Licht), falls die nicht gegeben ist kostet das das Verwarngeld. Ob da allerdings dann nach der K-Nummer geguckt wird, kann ich nicht sagen, war noch nie in so einer Kontrolle
Ansonsten wie vom Vorredner gesagt: Beim Unfall kann es zu Problemen geben, die man dann nicht haben muss.

Aber am Rad (und am Auto) blendfreies Licht bei Gegenverkehr zu haben, ist eine Selbstverständlichkeit, ein Zeichen guter Erziehung und Rücksicht (§1 StVO), auch wenn viele Verkehrsteilnehmer das nicht berücksichtigen. Autos wie Radfahrer, erstere wegen schlecht eingestelltem Licht oder fehlendem Ausgleich der Zuladung, letztere auch oft mit falsch eingestellten StVZO Leuchten.

Dennoch würde ich die Lumintop mal testen, wenn ich sie in die Finger bekomme. Einfach aus Interesse. Besser halbwegs blendfrei als Blendgranate :)
 
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12 August 2019
19
11
3
@Solution

Also das kann ich mir nicht vorstellen, wie ein Anwalt so argumentieren könnte. Und das auch noch im Nachhinein und ohne Schuld. Auto vs Radfahrer ist selbst der Rowdy-Radfahrer auf der sicheren Seite und bei Fußgänger vs Radfahrer ist das genau umgekehrt. Gegen diese Grundregel kommt man schwer an.
 
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GorgTech

Flashaholic
1 Juli 2019
245
324
63
Nürnberg
In Nürnberg z.B. legt die Polizei anscheinend nicht viel Wert auf Kontrollen.

Neulich auf der Straße einen E-Scooter gesehen welcher von 2 Leuten befahren wurde. Kurz darauf taucht zwar eine Polizeistreife auf, der E-Scooter biegt an der nächsten Ampel nach Rechts und die Streife fährt weiter geradeaus. Klar, man hätte den E-Scooter anhalten können aber das wäre mit Arbeit verbunden gewesen, also einfach ignorieren.

Was die Beleuchtung angeht, da sind einige Polizisten froh wenn überhaupt ein Fahrradfahrer sowas hat und selbst die offensichtlich nicht StVZO Adapter (Klemmhalterungen + Mini Taschenlampe) werden auch ignoriert.

Wenn man ganz ohne Licht fahren würde, könnte es natürlich anders aussehen.
 

Solution

Flashaholic*
6 Dezember 2016
562
210
43
@Solution

Also das kann ich mir nicht vorstellen, wie ein Anwalt so argumentieren könnte. Und das auch noch im Nachhinein und ohne Schuld. Auto vs Radfahrer ist selbst der Rowdy-Radfahrer auf der sicheren Seite und bei Fußgänger vs Radfahrer ist das genau umgekehrt. Gegen diese Grundregel kommt man schwer an.
Das glaubst du, ich hatte selber schon einen Fahrradunfall in dem mir ein aus dem Gegenverkehr kommendes Auto die Vorfahrt genommen hat. Du glaubst gar nicht wie da die Versicherung argumentiert, nur um die Schadenssumme zu kürzen. Da ist ein nicht konforme Beleuchtung ein gefundenes Fressen, wenn der Unfall im Dunkeln passiert.
 

heiligerbimbam

Flashaholic**
8 Oktober 2012
3.042
1.605
113
Darmstadt (1.Liga am Bölle :-) )
Spielt doch eigentlich keine Rolle . In diesem Thread geht es um eine Lampe die keine Zulassung für den Straßenverkehr hat und jeder hier weiß das . Entscheidend ist aber trotzdem das das Lichtbild dem Gegenverkehr das Leben deutlich leichter macht . Es muss nicht alles zwingend eine Zulassung haben um im Alltag gut zu funktionieren .;)
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Es wurde gefragt, wieso die Fenix BC35R in Deutschland (von deutschen Händlern) nicht vertrieben wird. Grund: die Fenix BC35R (wie auch die BC25R) ist eine explizit als Fahrradlampe vermarktete Lampe, die zur Befestigung am Fahrrad vorgesehen ist. Damit darf die Lampe laut StVZO (ich such den Paragraphen bei Nachfrage gerne raus) in D nicht einmal vertrieben werden (siehe bspsweise die BK10 bei Stewitsch), da die Lampe keine StVZO Nummer hat. Das Kraftfahrtbundesamt überzieht deutsche Händler/Hersteller teils mit saftigen Strafen (oder Strafandrohungen, siehe dazu am Ende dieses Beitrags). Bei Händlern außerhalb D sind dem KBA die Hände gebunden.
 
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KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
3.434
2.040
113
Nun wo ist da das Problem? Wenn eine Fahrradlampe wegen fehlender StVZO Zulassung nicht verwendet werden darf ist es nur Recht und Billig, das Händler in die Pflicht genommen werden bei nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen.
Das ist auch wieder der Punkt, "Ich will, ich will, ich will" - auch wenn die Fahrradlampe nicht zugelassen ist - die Lampe verwenden. Und mir muss da keiner kommen mit Offroad Fahren etc. pp... Was ich im Winder an Fahradleuchten gesehen habe, da sag ich nur weia, weia, weia....
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Es gibt da kein kein Problem. Ich wollte nur erläutern, warum eine Fenix BC35R in D nicht verkauft wird.
ich finde das ja durchaus auch in Ordnung. Mich stört nur, dass da in D mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird: Fürs Auto/Motorrad darf man jeden Scheiß verkaufen (zB bei Zusatzscheinwerfer oder irgendwelche Modifikationen für Motorräder damit sie lauter sind), aber (offiziell) nicht anbringen/nutzen, während man es fürs Fahrrad noch nicht mal verkaufen darf.

Im Straßenverkehr bekomm ich auch das Kotzen bei Blendgranaten... Die fragliche Fahrradlampe hat aber wenigstens einen Cut-off und ist sicher sozialverträglich einstellbar. Dass die Lampe dann der deutschen StVZO genügt, bezweifle ich stark, aber das ist ja schon mal besser als eine rotationssymetrische Blendgranate.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
3.166
1.240
113
Nun wo ist da das Problem?
"Ich will, ich will, ich will" - auch wenn die Fahrradlampe nicht zugelassen ist - die Lampe verwenden.
Und mir muss da keiner kommen mit Offroad Fahren etc. pp... Was ich im Winder an Fahradleuchten gesehen habe, da sag ich nur weia, weia, weia....
Und weil andere weder Gespür noch Verständnis für die Rücksichtsnahme anderer Verkehrsteilnemner und geltendes Recht haben, nimmst du diese als Vorwand für deine eigenen Interessen?
Wenn mehr Menschen howchwertige Fahrradlampen kaufen würden, würden diese einerseits günstiger werden und zudem auch noch der Markt belebt.


Die fragliche Fahrradlampe hat aber wenigstens einen Cut-off und ist sicher sozialverträglich einstellbar.
Dass die Lampe dann der deutschen StVZO genügt, bezweifle ich stark, aber das ist ja schon mal besser als eine rotationssymetrische Blendgranate.
Leider ist das falsch, die keine Lampe von Fenix bietet einen Cut-Off.
Es handelt sich um eine normalen Taschenlampenreflektr, welcher minimal auf die Radbedürfnisse modifiziert wurde.
Lässt sich auch direkt an dem Reflektor erkennen, denn die LED ist direkt sichtbar und eine Cut-Off somit unmöglich:
https://media.knivesandtools.com/Exact675x450/100471/febc35r$04-fenix.jpg
https://i.ytimg.com/vi/qfEYo-d7860/maxresdefault.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Leider ist das falsch, die keine Lampe von Fenix bietet einen Cut-Off.
Es handelt sich um eine normalen Taschenlampenreflektr, welcher minimal auf die Radbedürfnisse modifiziert wurde.
Lässt sich auch direkt an dem Reflektor erkennen, denn die LED ist direkt sichtbar und eine Cut-Off somit unmöglich:
https://media.knivesandtools.com/Exact675x450/100471/febc35r$04-fenix.jpg
https://i.ytimg.com/vi/qfEYo-d7860/maxresdefault.jpg
Eine LED kann schon direkt nach vorne ausgerichtet sein, ohne zwangsläufig andere zu blenden. Siehe Supernova mit seinen StVZO zugelassenen Terraflux Linsen (zB die Airstream).
In diesem Video, diesem Video und diesem Video sieht man schön, dass die Fenix BC35R eben nicht in alle Richtungen strahlt und auch einen Begrenzung nach oben hat. Die ist aber wenn überhaupt nur mit den laxeren Blendgrenze für Autoscheinwerfer konform. Aber wie gesagt, besser als nichts. Um natürlich eine vernünftig scharfe Hell/Dunkel Grenze hinzubekommen, müsste die LED indirekt auf die Straße strahlen und/oder der Reflektor deutlich größer sein (bei diesem "Oschi" von LED, noch dazu mit Dome...).
Ich hatte neulich die Gelegenheit einen "Adaptive LED" Scheinwerfer von BMW zu zerlegen (ein Scheinwerfer nach einem Unfall), die Reflektoren sind im Vergleich zur Die-Fläche der LEDs (Osram Compact Cl und Osram White Flats) gigantisch groß.
 
Zuletzt bearbeitet:

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
3.166
1.240
113
Eine LED kann schon direkt nach vorne ausgerichtet sein, ohne zwangsläufig andere zu blenden. Siehe Supernova mit seinen StVZO zugelassenen Terraflux Linsen (zB die Airstream).
Gerichtet und direkt sichtbar ist aber noch ein Unterschied. Die Supernova Airstream hat eine aufwändige Linse zwischen der LED und dem Frontglas, welche die direkte Abstrahlung stark reduziert. Andernfalls wäre sie auch nicht mit zugelassen worden.
https://www.bike-components.de/cach...chwarz-205-Lumen-36045-287952-1569593355.jpeg

Ich hatte neulich die Gelegenheit einen "Adaptive LED" Scheinwerfer von BMW zu zerlegen (ein Scheinwerfer nach einem Unfall), die Reflektoren sind im Vergleich zur Die-Fläche der LEDs (Osram Compact Cl und Osram White Flats) gigantisch groß.
Bei der extrem hohen Leuchtdichter der Chips ist eine relativ große Abstrahlfläche ja erforderlich, um die Leuchtdichte als Scheinwerfer innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu halten.
Ich erinnere an dieser Stelle mal an die legendäre Philips SafeRide 80. Aber auch die Supernova M99 ist erwähnenswert.
https://www.taschenlampen-forum.de/...pa-reviews-test-und-erfahrungsberichte.44213/
https://www.faz.net/aktuell/technik...sehen-dich-an-12608177.html#fotobox_1_2604138