Diskussion zur StVO bei Fahrradlampen

Waechterdernacht

Erleuchteter
23 November 2019
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Tatsächlich gab's wohl mal die EOS 200. Aber das war's dann auch an Infos.
Wenn man danach sucht landet man natürlich häufiger bei Canon.
 

Vol26

Flashaholic*
16 Dezember 2023
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Hamburg
Wurkos hat keine Fahrrad Lampe
Die findest du bei Sofirn.
Wuben listet eine B1 als Fahrrad Lampe gibt ein Video davon, meiner Meinung nach blendet die richtig, also die geht nicht als Fahrrad Lampe.
 

schmadde

Flashaholic
14 September 2015
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Ein Fahrradhändler hier macht es auch sehr geschickt.
Im Laden hat er nur Sets von AXA für 30€ und sagt die gleich, dass die nichts taugen. Danach kommt er mit B&M aber da sind nur solche da, die kaum mehr Leistung bringen und nur teuerer sind.
Wenn er dann dein enttäusches Gesicht sieht schlägt er vor "aber ich kann ihnen was bestellen was wirklich gut ist" und kommt dann mit Lupine und Preisen ab 400€ um die Ecke.
Das mag für den Fahrradhändler einträglich sein, gut ist es weder für seine Kunden, noch andere Verkehrsteilnehmer. Zwar sind die Lampen von Lupine gut und vermutlich auch sehr margenstark, aber es gibt von B&M in nahezu jeder Preis- und Leistungsklasse sehr brauchbare Lampen, mittlerweile sogar welche, gegen die die Spitzenprodukte von Lupine und Supernova alt aussehen.

Was die Sofirn Lampe betrifft: Für 35€ würde ich mir wohl keine Lampe zulegen, die man (zumindest in D) nur auf eingezäuntem und verschlossenem Privatgrundstück fahren darf. Dennoch interessiert es mich, wie so das Leuchtbild ist. Das der B01 ist ja schon ziemlich miserabel.

Gibts irgendwo Beamshots, evtl. sogar im Vergleich zu legalen Lampen oder wenigstens mit Belichtungsangabe?
 

schmadde

Flashaholic
14 September 2015
178
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Bin auf die Lampe durch das Forum gestossen und habe ne ganze Weile im Netz gestöbert - glaub mir, mit einigen wenigen Suchbegriffen bekommst du nen ganzen Nachmittag voller Reviews, Youtubes und Vergleichsvideos mit anderen Fahrradlampen.
Reviews habe ich ein paar gefunden, aber keine brauchbaren Beamshots. Bei zeroair gibts ein paar Wallshots, aber so wie die aussehen vermute ich, dass die Ausleuchtung schlecht ist und nahezu jede Busch & Müller Lampe das besser kann.

Aber so richtig beurteilen kann mans halt nur im direkten Vergleich oder mit standardisierten Werten wie im "Stunde der Wahrheit" Thread im MTB News forum, die wohl auch der Stefan von fahrradbeleuchtung-info.de übernommen hat.

Ich mag das Teil und habe auch keine Hemmungen, damit in der Grossstadt zu fahren, weil sie im Vergleich zur originalen Lampe einfach nicht nur heller, sondern auch blendfreier ist bei richtiger Befestigung. Aber das ist meine Entscheidung, Diskussionen zur StVzo sind hier unerwünscht.
Solange man wirklich niemanden damit blendet wäre ich der letzte, der da ein Fass aufmachen würde, aber da es für ähnliches Geld oder geringfügig mehr legale in Deutschland käufliche Lampen mit Support und mutmasslich besserer Ausleuchtung gibt frage ich mich, warum man sich sowas antut.
 

Netzbeschmutzer

Flashaholic
6 November 2024
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Diskussionen zur StVzo sind hier unerwünscht.
Das würde ich anders sehen. Das ist keine politische Frage, sondern eine juristische. Und damit eine Angelegenheit, die Jeden persönlich betrifft.

Solange man wirklich niemanden damit blendet wäre ich der letzte, der da ein Fass aufmachen würde, aber da es für ähnliches Geld oder geringfügig mehr legale in Deutschland käufliche Lampen mit Support und mutmasslich besserer Ausleuchtung gibt frage ich mich, warum man sich sowas antut.
Das sehe ich genauso. Jedenfalls auf der Straße lege ich Wert auf eine zugelassene Lampe. Man male sich einen Unfall aus mit einem PKW, welcher durch Blendung von der Straße abkommt. Sachschäden? Besonders aber Personenschäden?

Das Problem ist doch, dass im Falle einer nicht zugelassenen Lampe kaum ein Unfallsachverständiger die Blendung ausschließen wird. Und aus dieser Nummer kommt der Radfahrer mit der nicht zugelassenen Lampe nicht raus, es läuft de facto auf eine Beweislastumkehr hinaus und der Radfahrer wird den Beweis kaum erbringen können, dass die Blendung des Autofahrers durch die nicht zugelassene Lampe im konkreten Fall ausgeschlossen ist.

Ich gebe zu, dass ich auf einsamen Waldwegen selber eine helle Taschenlampe nutze, die an den Lenke geklemmt ist. Das sind dann Wege mit Blättern, Pfützen, Baumwurzeln, die ich mit der B&M IQ-X (Dynamolampe) nicht ausreichend beleuchten kann. Auf einer asphaltieren Straße und ohne gefährliche Äste in Kopfhöhe reicht mir die Dynamolampe. Da muss ich hauptsächlich die Fahrbahn beleuchten.
 

schmadde

Flashaholic
14 September 2015
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... wenn man die Lampe selber in die Hand nimmt.

Bei Sofirn China kostet die Lampe etwas über 26€ dank Rabattaktion. Falls sie dir nicht taugt, stell sie hier in den Marktplatz oder auf Kleinanzeigen, dann bist du wenige Euros ärmer und ne Erfahrung reicher.
Das ist sicher richtig, allerdings nenne ich bereits 39 StVZO konforme und weitere 8 nicht legale Fahrradlampen mein Eigen und kaufe daher nicht alles was mir über den Weg läuft. Wenn ich mal was interessantes sehe, kann es sein, dass ich dennoch schwach werde, diese Lampe weckt allerdings keine Begierde bei mir. Hätte dennoch gerne was aus zweiter Hand gesehen, weil mich immer interessiert was grade so verfügbar ist (nicht selten werde ich ja nach Empfehlungen gefragt). Die sehr junge Entwicklung, dass auch Billighersteller aus Fernost halbwegs straßenverkehrstaugliche Lampen bauen finde ich jedenfalls grundsätzlich interessant.
 

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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27.460
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NRW
Das würde ich anders sehen. Das ist keine politische Frage, sondern eine juristische.
Das hast du missverstanden. Ich denke, chimaero wünscht keine STVO-Belehrung mehr als Antwort auf seinen Beitrag.
Ganz ehrlich, ich kann das verstehen. Es muss doch wirklich nicht in jedem Thread wiederholt werden.

Wir haben hier einen extra Thread für dieses Thema und damit sollte gut sein:
https://www.taschenlampen-forum.de/threads/diskussion-zur-stvo-bei-fahrradlampen.71939/
Dort darf gern über Zulassung u.a. weiterdiskutiert werden.

Wenn über diese Klarstellung in dem verlinkten Thread hinaus jemand in seiner Kaufberatung keine STVO-Diskussion wünscht, etwa weil er nur außerhalb von Deutschland oder Offroad unterwegs ist, dann sollte das respektiert werden.
 

schmadde

Flashaholic
14 September 2015
178
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Das würde ich anders sehen. Das ist keine politische Frage, sondern eine juristische. Und damit eine Angelegenheit, die Jeden persönlich betrifft.
Ich finde, das fahren mit blendfreiem licht ist vor allem eine Frage von Anstand und Rücksicht. Ob sie nun ein Bapperl drauf hat oder nicht - ist für mich erstmal zweitrangig. So Lampen wie die Lumintop B01, die die erlaubten Blendwerte um das 15fache überschreiten, obwohl der Hersteller und der vegane punk gerne Blendfreiheit behaupten sind für mich dann Fälle, in denen eine Diskussion durchaus erlaubt sein sollte.



Das sehe ich genauso. Jedenfalls auf der Straße lege ich Wert auf eine zugelassene Lampe. Man male sich einen Unfall aus mit einem PKW, welcher durch Blendung von der Straße abkommt. Sachschäden? Besonders aber Personenschäden?

Das Problem ist doch, dass im Falle einer nicht zugelassenen Lampe kaum ein Unfallsachverständiger die Blendung ausschließen wird. Und aus dieser Nummer
Das rumfahren mit nicht legaler Beleuchtung ist schon seit Jahrzehnten der Normalfall - und es ist noch keine 10 Jahre her, dass Batterielicht, trotz StVZO Zulassung an den meisten Rädern illegal war. Deshalb verknackte Radfahrer sind aber dennoch nie ein Problem gewesen.

Es ist aber bei vielen halblegalen Lampen auch so, dass die Ausleuchtung schlecht ist. Bei der B01 z.B. ist es ein taschenlampenähnliches Leuchtbild, bei der nur die obere Hälfte abgeschnitten ist. Da hat man dann ein überstrahltes Nahfeld und wenig Fernsicht, wenn man sie nur halbwegs blendfrei ausrichtet. Da sind selbst viele eher schlechte StVZO Lampen brauchbarer.

Ich gebe zu, dass ich auf einsamen Waldwegen selber eine helle Taschenlampe nutze, die an den Lenke geklemmt ist. Das sind dann Wege mit Blättern, Pfützen, Baumwurzeln, die ich mit der B&M IQ-X (Dynamolampe) nicht ausreichend beleuchten kann. Auf einer asphaltieren Straße und ohne gefährliche Äste in Kopfhöhe reicht mir die Dynamolampe. Da muss ich hauptsächlich die Fahrbahn beleuchten.
Dafür gibts ja jetzt legale Lampen mit Fernlicht. Wobei ich in jetzt im Winter schon ein paar Mal mit dem MTB und der IQ-X (sogar die etwas dunklere Dynamo-Version) rumgefahren bin auf Waldwegen und auch steil bergab ohne dass mir was gefehlt hat. Klar ist die SL AX am Crosser besser, aber die IQ-X macht für relativ wenig Geld extrem viel Licht, da wo man es braucht. Wenn man durchs Gelände pflügt will man vielleicht mehr Sicht nach oben, aber da ist ja eher ne Helmlampe das Mittel der Wahl - und die sollte im Straßenverkehr aus bleiben.

Wenn über diese Klarstellung in dem verlinkten Thread hinaus jemand in seiner Kaufberatung keine STVO-Diskussion wünscht, etwa weil er nur außerhalb von Deutschland oder Offroad unterwegs ist, dann sollte das respektiert werden.
Die StVO gilt in Deuschland auch im Wald, was leider viele offenbar nicht wissen. Und ich finde den Hinweis auf blendfreiheit im Straßenverkehr durchaus angebracht, solange mir immer wieder Hirnies entgegenkommen, die mich durch ihre Blendgranaten in Gefahr bringen. Auch ausserhalb von Deutschland ist blendfreies Licht vorgeschrieben übrigens.
 
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Buteo

Flashaholic***
25 März 2015
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Wir haben hier einen extra Thread für dieses Thema und damit sollte gut sein:
https://www.taschenlampen-forum.de/threads/diskussion-zur-stvo-bei-fahrradlampen.71939/
Dort darf gern über Zulassung u.a. weiterdiskutiert werden.
Nö, da gibts eigentlich keinen Interpretationspielraum. Gerne woanders diskutieren, aber falsches will ich nicht so einfach stehen lassen.
@schmadde - einen Hinweis für einen passenden Thread hast Du doch schon erhalten.
Dann führe doch bitte eine Richtigstellung oder Diskussion dort auch weiter.
Dieser Thread hier ist ein Review...da geben sich Leute Mühe, die Lampe vorzustellen.

BTW - einen Tipp für Beamshots hast Du in meinem letzten Posting ja erhalten.
 
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Flashaholic
6 November 2024
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Wir haben hier einen extra Thread für dieses Thema und damit sollte gut sein:
https://www.taschenlampen-forum.de/threads/diskussion-zur-stvo-bei-fahrradlampen.71939/
Dort darf gern über Zulassung u.a. weiterdiskutiert werden.
Danke Dir! Den ziehe ich mir aus eigenem Interesse auf jeden Fall rein.

Ich finde nur trotzdem, dass zum "Review" einer Fahrradlampe das Thema der amtlichen Zulassung einfach nicht ausgeblendet werden darf. Die Relevanz im Straßenverkehr hast Du selber betont.

Dafür gibts ja jetzt legale Lampen mit Fernlicht. Wobei ich in jetzt im Winter schon ein paar Mal mit dem MTB und der IQ-X (sogar die etwas dunklere Dynamo-Version) rumgefahren bin auf Waldwegen und auch steil bergab ohne dass mir was gefehlt hat. Klar ist die SL AX am Crosser besser, aber die IQ-X macht für relativ wenig Geld extrem viel Licht, da wo man es braucht. Wenn man durchs Gelände pflügt will man vielleicht mehr Sicht nach oben, aber da ist ja eher ne Helmlampe das Mittel der Wahl - und die sollte im Straßenverkehr aus bleiben.
Stimmt schon, neuerdings gibt es die B&M IQ-XL HighBeam mit noch höherer Leuchtkraft und Fernlicht für Nabendynamos. Ich denke darüber nach sie anzuschaffen. Die IQ-X war bereits ein gewaltiger Fortschritt gegenüber den früheren Halogen-Funzeln und hat mich dazu gebracht, vermehrt bzw. fast ausschließlich Fahrrad statt Auto zu fahren. Man muss auch an seine Fitness im Alter denken...

@Sofirn *freundlich zwinker*
Tja, wer nicht fertigbringt, was billige Aldi-Lampen schaffen, nämlich eine amtliche Zulassung nach der StVZO zu erwirken, bleibt außen vor. Schon komisch, dabei wollen die Chinesen doch alles Zeugs verkaufen?
 

Buteo

Flashaholic***
25 März 2015
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Ich finde nur trotzdem, dass zum "Review" einer Fahrradlampe das Thema der amtlichen Zulassung einfach nicht ausgeblendet werden darf. Die Relevanz im Straßenverkehr hast Du selber betont.
Dann merkt man das einmal kurz an und lässt es gut sein...es handelt sich da immerhin um ein Review, bei dem sich jemand Mühe gegeben hat
.
Tja, wer nicht fertigbringt, was billige Aldi-Lampen schaffen, nämlich eine amtliche Zulassung nach der StVZO zu erwirken, bleibt außen vor. Schon komisch, dabei wollen die Chinesen doch alles Zeugs verkaufen?
Na dann geh doch zu Netto... ähm... Aldi und kauf Dir diese Lampen da, es hält Dich doch niemand davon ab?
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
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in Sachsen
Ich glaube, bei ner Mrd. Chinesen ist denen die dt. StVzo ziemlich schnurz.
tatsächlich mag man das annehmen, für Sofirn wird das auch so stimmen, aber weltweit gesehen, ist das tatsächlich relevant.

Vor ein paar Jahren, beschleunigt von Unterlassungserklärungen durch das Kraftfahrtbundesamt, haben die großen Bike-Händler in Deutschland weitestgehend alle nicht konformen Lampen aus dem Programm geschmissen (bzw sie mussten).

Viele Hersteller aus aller Welt, die nicht nur primär in Deutschland verkaufen, haben darauf hin StVZO konforme Versionen ihrer Lampen entwickelt - also z.B. Knog aus Australien, die hatten vorher nix in der Art. Denn die kannst du auch außerhalb Deutschlands verkaufen, gerade hell-dunkel Grenze und Batterieindikator sind ja keine unpraktischen Eigenschaften für eine Fahrradlampe.
 
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schmadde

Flashaholic
14 September 2015
178
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Viele Hersteller aus aller Welt, die nicht nur primär in Deutschland verkaufen, haben darauf hin StVZO konforme Versionen ihrer Lampen entwickelt - also z.B. Knog aus Australien, die hatten vorher nix in der Art. Denn die kannst du auch außerhalb Deutschlands verkaufen, gerade hell-dunkel Grenze und Batterieindikator sind ja keine unpraktischen Eigenschaften für eine Fahrradlampe.
Auch in anderen Ländern ist es weder angenehm, noch ungefährlich, wenn einem der Gegenverkehr mit 1.000lm direkt ins Gesicht leuchtet. Ich frage mich schon lange, warum das dort nicht als Problem gesehen wurde. Mittlerweile gibt es aber auch von ein paar wenigen Herstellern, die vorher (und meist heute noch) im Wesentlichen Taschenlampen mit Fahrradhalterung im Programm hatten Lampen, die wenigstens die Blendung reduzieren. Das mit der Höhenstufung haben sie aber meist noch nicht so recht im Griff. Wenn man sich einen klassischen StVZO Scheinwerfer so anschaut, bei den ganz alten mit Glühbirnen war das noch deutlicher zu sehen, dann haben die in Wandprojektion einen sehr hellen Streifen ganz oben kurz unterhalb der Hell/Dunkelgrenze und davor ein immer dunkler werdenes Leuchtbild. Das ist gut so, weil dann nämlich das Licht in der Ferne heller ist als das im Nahbereich, sodass der Lichtteppicht relativ gleichmäßig erscheint - und nicht wie bei einer Taschenlampe wo es dann idR vorne hell und hinten dunkel erscheint, man dann in der Ferne als nicht mehr gescheit sieht.

Es gibt durchaus auch Dinge, die man bei der Deutschen Zulassung bemängeln kann. z.B. das Verbot von Blinkmodi, auch die zulässigen Blendwerte oberhalb von HV sind im Vergleich zu KFZ Scheinwerfern recht niedrig. Im Großen und Ganzen passt das aber so und die zugelassenen haben (ausser den ganz billigen) in der Regel ein recht brauchbares Leuchtbild.
 
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