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Kostenlose Reparatur bei einem Defekt

27 August 2015
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Hallo,

ich habe vor 22 Monaten bei einem deutschen Händler eine LED Taschenlampe gekauft.

Mittlerweile ist die LED durchgebrannt.

Kann ich von dem deutschen Händler eine kostenlose Reparatur gesetzlich verlangen ?

Es handelt sich um eine Ultrafire Lampe.


Der Händler hat mir lediglich die gesetzliche Gewährleistung gegeben, also keine "Lebenslange " oder "500000 Stunden " oder "2 Jahre Garantie"
 
Zuletzt bearbeitet:

Heiopei

Flashaholic*
4 März 2011
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kommt darauf an: Sind die 2 Jahre knapp über-oder unterschritten? Außerdem hat der Händler eine Garantie eingeräumt, oder nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht?; das ist ein himmelweiter Unterschied. Bei der Gewährleistungspflicht liegt die Beweislast nämlich beim Käufer, das der Artikel bereits beim Kauf einen Makel hatte, der letztendlich zum Ausfall geführt hat. In der Regel gehen die Gerichte davon aus, das wenn der Ausfall ein halbes Jahr nach Kauf erfolgt, der Makel bereits zum Verkaufszeitpunkt bestand. Danach ist es beinahe unmöglich dem Hersteller/Händler ein Verschulden anzulasten, es sei denn man hat stichhaltige Beweise.

Ich würde es auf dem Kulanzwege versuchen...
 
G

Gelöschtes Mitglied 4431

Guest
gewährleistung ist 2.00 Jahre

gesetzlich verlangen kannst du schon, habe ich bei anderen e-artikeln auch gemacht als putt gingen, aber die kamen mir manchmal mit der Beweislastumkehr blablah zurück. keine Chance dann

hatte mich dann direkt an die Produktfirma gewendet and die schickten mir per Fedex Neuersatz ohne was von mir grossartig zu verlangen, obwohl die Garantie schon abgelaufen war.

aber da ich wusste, dass der Fehler am Produkt lag und deswegen nach gewisser Zeit wieder eintreten würde, habe ich den Neuersatz in der Familie verschenkt als Weihnachtsgeschenk, problem für mich gelöst.

also, einfahc verscuehn
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
Die Frage ist, ob sich das überhaupt lohnt bei einer Ultrafire Tala, da können die Portokosten ja höher ausfallen als der Wert der Tala. Um welches Modell handelt es sich denn ? Foto ?
 
27 August 2015
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kommt darauf an: Sind die 2 Jahre knapp über-oder unterschritten? Außerdem hat der Händler eine Garantie eingeräumt, oder nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht?; das ist ein himmelweiter Unterschied. Bei der Gewährleistungspflicht liegt die Beweislast nämlich beim Käufer, das der Artikel bereits beim Kauf einen Makel hatte, der letztendlich zum Ausfall geführt hat. In der Regel gehen die Gerichte davon aus, das wenn der Ausfall ein halbes Jahr nach Kauf erfolgt, der Makel bereits zum Verkaufszeitpunkt bestand. Danach ist es beinahe unmöglich dem Hersteller/Händler ein Verschulden anzulasten, es sei denn man hat stichhaltige Beweise.

Ich würde es auf dem Kulanzwege versuchen...



Die 2 Jahre sind noch nicht um. Es sind erst 22 Monate vergangen.

Bei der Lampe ist die Led durchgebrannt .

Was bedeutet beweislastumkehr ?

Ich habe die Lampe nur selten verwendet.


Der Händler hat nur die Gesetzliche Gewährleistung gegeben, also keine "Lebenslange" und auch keine 500000 Stunden und keine zusätzliche Garantie.
 
Zuletzt bearbeitet:
27 August 2015
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Bei Punkt 1.4 "Beweislast" findest du auch die Beweislastumkehr.



Danke für den Link.

Aber Links helfen mir manchmal wenig, da die Wikipedia eilweise so umfangreich in allgemeinster allgemeinheit verfasst wurde, dass es für mich zu kompliziert ist dies auf meinen speziellen Fall zu interpretieren.

Daher wende ich mich hier ins forum um umgangssprachliche, einfach zu verstehende antworten speziell für meinen fall zu bekommen



Also meine Frage lautet: Habe ich nach Eurer Meinung eine Chance den Händler zu zwingen meine Taschenlampe kostenlos zu reparieren und für die Hin- und Rücksende fkosten für die Reparatur in voller höhe aufzukommen?
 

Noerstroem

Ehrenmitglied
31 Mai 2010
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Bayern
Nein. Es sei denn Du kannst beweisen (z.B. durch Gutachten) dass der Defekt (oder die Ursache des Defekts) bereits beim Kauf vorlag.
 
  • Danke
Reaktionen: ReReRo
27 August 2015
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Nein. Es sei denn Du kannst beweisen (z.B. durch Gutachten) dass der Defekt (oder die Ursache des Defekts) bereits beim Kauf vorlag.


Danke.

Also ich denke dass ich keine Chance habe zu beweisen, dass die LED von anfang an einen Mangel besaß - vor allem deswegen nicht weil sie jetzt bereits durchgebrannt ist ..