Zebralight USA und Distributor in DE

migell

Flashaholic
11 November 2010
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Zebralight USA und Distributor in DE

Ich frage mich seit einiger Zeit mit welcher Grundlage die Zebralight in den USA halb soviel kosten als in Deutschen Taschenlampen Webshops angeboten werden.

Gehen diese Lampen so oft kaputt, um die Kosten einer Reklamation aufzufangen?
Dürfen diese vom Hersteller nicht unter einem bestimmen Preis in der EU verkauft werden?
Es gibt natürlich bei fast allen Elektronikartikeln in den USA durch den schwachen Dollarkurs starke Unterschiede.
Nur sehr stark viel es mir bei den Zebralight auf.

Der Spruch, dann bestell/kauf doch dort, zählt nicht.
 

FrankD5

Flashaholic**
16 Oktober 2010
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Nähe Karlsruhe
Man muß sich auf alle Fälle darüber im klaren sein, daß Preise in amerikanischen Shops nicht die Endpreise sind. Da in den USA je nach Staat unterschiedliche Steuersätze angewandt werden, kommt auf jeden Preis noch die Steuer entsprechend dem Bundesstaat in dem der Besteller wohnt dazu. Damit relativiert sich das Verhältnis schon ein bischen.

Um mehr zu sagen müßte man die EK' s der Händler kennen. Evtl. zahlen die fast den Preis, der in den USA im Handel ist. Dann kommt Zoll, EUS, und natürlich noch ein Gewinnaufschlag dazu.
Desweiteren spielt natürlich der extrem schwache Dollar auch eine Rolle. Ich vermute mal, daß diese Kurschwankungen von den Händlern eher nicht weitergegeben wird.

Diese Preisdifferenz ist ja nicht nur bei Taschenlampen da, sonst bei fast allen elektronischen Produkten.

Gruß FRank
 

Rafunzel

Flashaholic***
10 Oktober 2010
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Hamm, NRW
@ migell:

die Verarbeitung und die Qualität der "Zebras" ist auf jeden Fall 1A und sie machen ein tolles Licht.

:flashaholic:
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
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Friesland
Hi,

Angebot/Nachfrage und vorallem der Service machen den Preis.

Der Service besteht darin, dass Lampen in 1-2 Tagen bei dir sind wenn du sie in D bestellst und nicht wochenlang warten musst und dich auch noch mit dem Zoll beschäftigen darfst wenn in den USA oder CN bestellt worden ist.

Man hat einen sofortigen Ansprechpartner wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte und ein Problem würde sich auch schnell klären lassen.

Weiterhin besteht der Service darin die Lampen bei nichtgefallen wieder zurückzunehmen, was die Händler nicht müssten.

Leider enstehen den Händler dadurch hohe Kosten, da haufenweise Lampen bestellt,befingert getestet und sogar beschädigt werden aber dann doch keine Lampe gekauft und einfach wieder zurückgeschickt werden.

Das ist schon ein Volkssport geworden und die Kosten die durch solches Verhalten entstehen werden auch in einem bestimmten Umfang an den Kunden weitergegeben.

Wenn du jemanden kennst der diesen Volkssport betreibt, kannste dich bei dem bedanken das die Tala's hier in D deutlich teurer sind als in USA oder CN.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
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NRW
Hi,

die Möglichkeit. im Internet gekaufte Sachen zurückzusenden, ohne eine Grund nennen zu müssen, ist im Interesse der Kunden und der Händler. Würde diese Möglichkeit nämlich nicht bestehen, so würde so mancher Kauf aufgrund des hohen Risikos des Nichtgefallens überhaupt nicht getätigt. Der konkrete Fall ist für den Händler zwar mit Kosten verbunden, aber insgesamt profitiert er davon.

Weiterhin habe die Internethändler die Möglichkeit, ihr Geschäft aus dem Keller oder sonstwo zu betreiben, und müssen keine hohe Pacht in verkehrsgünstiger Lage zahlen. Es dürfte wohl auch oft der Fall sein, dass Leute im lokalen Handel befingern und dann günstig im Netz kaufen und das müssen dann die lokalen Händler zahlen, da sie die Kapitalbindung usw. haben. Durch solch ein Verhalten kann theoretisch eine Preisverzerrung entstehen, da lokal begutachtet aber global gekauft wird. Dieses Verhalten ist somit viel schädlicher, da ein Internethändler auch das Zurücksenden bei einem Teil seiner Kunden einkalkulieren muss bzw. müsste. Ansonsten zahlen letztlich die lokalen Händler die günstigen Preise im Netz.
Man sollte die Geschichte dann auch komplett erzählen und nicht nur einseitig die armen Internethändler bedauern.

Ein Hauptgrund für die unterschiedlichen Preis liegen wohl in der (räumlichen) Preisdifferenzierung: Wenn zwei Märkte recht gut von einander getrennt sind, kann man unterschiedliche Preis für dasselbe Produkt/Leistung verlangen. Bei Taschenlampen und Internethandel kann man das recht leicht umgehen, hat aber auch im Fall der Fälle abweichende Rechte. Problematischer ist es bei Produkten, die auch spezifisch für einen Markt sind und dann beispielsweise auf unterschiedliche Netzspannung ausgelegt sind.
 

IT01FireFox

Stammgast
12 Juli 2011
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18
Man muß sich auf alle Fälle darüber im klaren sein, daß Preise in amerikanischen Shops nicht die Endpreise sind. Da in den USA je nach Staat unterschiedliche Steuersätze angewandt werden, kommt auf jeden Preis noch die Steuer entsprechend dem Bundesstaat in dem der Besteller wohnt dazu. Damit relativiert sich das Verhältnis schon ein bischen.

Das stimmt so nicht ganz, korrekt ist, das die ausgezeichneten Preise die sales tax nicht enthalten. Die Steuer muss aber nur entrichtet werden, wenn der Kunde im selben Bundesstaat lebt, in dem der Haendler sein Geschaeft angemeldet hat. Fuer alle Anderen ist der ausgezeichnete Preis der Endpreis.
 

migell

Flashaholic
11 November 2010
177
183
43
In Deutschland kann ich praktisch grundsätzlich den Kram ohne Angaben von Gründen zurück schicken. Trotz betatschen und kurz probieren.

Ich bestelle online recht viel und habe bisher einmal etwas zurück geschickt, aber auch nur bei einem fehlerhaften Produkt, wo abzusehen war, das es mit einem anderen nicht besser sein wird. Trotz Artikelbeschreibung, die Abweichungen waren zu groß(China Fotoprodukt)
Aus eigenen Erfahrungen in einem Vertrieb finde ich den Rücklauf recht marginal.
Ein bis zwei Rücksendungen auf mindestens 500 Lieferungen.

Wie es bei Taschenlampen aussieht weiß ich leider nicht. Das zermürbt natürlich den Händler.
Ich glaub da kann jeder ein Buch drüber schreiben der damit zu tun hat.

Einem Händler der normale Konditionen bei DHL ausgehandelt hat, hier sprechen wir von zwei bis drei Euro pro Paketsendung. Das mit dem Rücksendeaufkleber funktioniert auch recht gut. Da ist noch genug Spielraum.

Pauschal würde ich sagen, 6 Euro Kosten für den Händler und eine begrabbelte Lampe. Ließe sich immer noch zu einem sehr guten Rückläuferpreis verkaufen.

Mit dem Zoll rumschlagen, bisher nie Probleme gehabt. Verdammt wenig Zeitaufwand.

Im ganzen pauschal, ich bestelle Versandkostenfrei in den USA eine Zebralight, geht diese kaputt, bestell ich einfach eine brandneue beim Shop. Bis auf die Zeit kostet es mich im Grunde genauso viel wie in Deutschland eine einzige.
Beobachtet habe ich es bisher häufig das man das was in einem anderen Land in Dollar gerechnet wird, hier 1:1 in Euro gehandelt wird. Nur liegt es bei den Zebralight deutlich darüber.
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
89
28
Friesland
In Deutschland kann ich praktisch grundsätzlich den Kram ohne Angaben von Gründen zurück schicken. Trotz betatschen und kurz probieren.


Also das betrifft nur Sachen deren Verpackung nicht geöffnet wurde und damit auch das Produkt nicht benutzt wurde.
Da man das aber nicht überprüfen kann, da die Verpackungen nicht verplombt sind, wird das gnadenlos ausgenutzt.



Einem Händler der normale Konditionen bei DHL ausgehandelt hat, hier sprechen wir von zwei bis drei Euro pro Paketsendung. Das mit dem Rücksendeaufkleber funktioniert auch recht gut. Da ist noch genug Spielraum.

Und da der Spielraum ausgenutzt wird von leuten die denken die ganz ausgeschlafenen Profis zu sein werden die Händler gezwungen den fehlenden Profit auf die Produkte umzulegen.Ganz toll !!!!

Pauschal würde ich sagen, 6 Euro Kosten für den Händler und eine begrabbelte Lampe. Ließe sich immer noch zu einem sehr guten Rückläuferpreis verkaufen.

Du findest das also in Ordnung wenn der Händler Verluste beim Versand macht und dann noch eine Lampe zu niedrigeren Preisen anbieten muss weil die Vollprofis ihre Lampengier nur mit Bestellungen/Rücksendungen befriedigen und das voll auf Kosten der Händler. ECHT TRAURIG so eine Einstellung !!!

Mit dem Zoll rumschlagen, bisher nie Probleme gehabt. Verdammt wenig Zeitaufwand.

Wenn du neben einem Zollamt wohnst ist das ja klasse aber ich müsste 40 Km zum nächsten ZA fahren und das kostet Zeit und Geld.

Im ganzen pauschal, ich bestelle Versandkostenfrei in den USA eine Zebralight, geht diese kaputt, bestell ich einfach eine brandneue beim Shop. Bis auf die Zeit kostet es mich im Grunde genauso viel wie in Deutschland eine einzige.

Wie soll ich das jetzt verstehen ? Das hört sich jetzt für so an ob du eine Lampe in den USA kaufst und wenn die nicht so ist wie du sie haben möchtest, kaufst du hier in einem Shop einfach die gleiche Lampe, tauscht dann die fehlerhafte Lampe hier im Shop um. Was passiert dann mit der zweiten Lampe ?
Wird die dann sogar mit Rechnung hier im Forum wieder vertickt ?

Ich hoffe nicht das du das so gemeint hast sonst würde ich dich für solch ein Verhalten verachten....
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
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NRW
Moin,

man kann eine Lampe bestellen und ausprobieren, ohne dass Spuren entstehen. Ich habe schon viele Lampen im Netz bestellt und habe aber auch noch nie eine zurückgesendet, weil ich mich meist vorher genau informiert habe. Ich würde aber nicht zögern, eine Lampe grundsätzlich zurückzusenden.

Jeder Händler kennt die Spielregeln, zu denen er hier in Deutschland bzw. Europa agiert. Wer dann Dinge in Blisterverpackung versendet, muss halt damit rechnen, dass diese geöffnet wird - das liegt in der Natur der Sache. Wem das nicht passt, der kann auf solche Waren verzichten oder ein anderes Gewerbe betreiben. Es besteht das Recht der Käufers, Ding ohne Gründe zurückzusenden, und das muss man nicht moralisierend untergraben.

Ich sende nicht leichtfertig zurück, aber zögere nicht und allen sind die Rahmenbedingungen bekannt. Gerade Internethändler haben nämlich auch unbestrittene Vorteile, die es im realen Leben so nicht gibt und dann muss man halt auch mit bestimmten Nachteilen leben.
 

migell

Flashaholic
11 November 2010
177
183
43
Ne, das mit dem unteren Zitat hast Du falsch verstanden.

Der Vergleich, wenn mir eine kaputt geht, dann bestell ich bei Zebralight.com einfach eine Neue und komme auf den gleichen Preis wie hier in DE.
Die Wahrscheinlichkeit ein Montagsmodell zu erwischen ist in meinen Augen verdammt gering. Bei einem Deutschen Händler bestellen und die andere tauschen ist Betrug und kann voll daneben gehen.

Zum Zollamt musste ich bisher wegen solche Kleinigkeiten nicht fahren, da ging alles problemlos per Telefon und Fax. Sobald alle Formalitäten geklärt waren, per Banküberweisung den Betrag zum Zollamt überweisen und ein, zwei Tage nach Zahlungseingang waren die Plorren da.

Bei Datenträgern die entsiegelt wurden oder individuelle Aufträge/Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Selbst ausgepackte, zuvor celophanierte/eingeschweisste Artikel kann ich bei einem Onlinehändler wieder zurück geben.
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In der Zeile liest man direkt böse Erfahrungen heraus.

"Zitat von migell Beitrag anzeigen
Pauschal würde ich sagen, 6 Euro Kosten für den Händler und eine begrabbelte Lampe. Ließe sich immer noch zu einem sehr guten Rückläuferpreis verkaufen.
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Du findest das also in Ordnung wenn der Händler Verluste beim Versand macht und dann noch eine Lampe zu niedrigeren Preisen anbieten muss weil die Vollprofis ihre Lampengier nur mit Bestellungen/Rücksendungen befriedigen und das voll auf Kosten der Händler. ECHT TRAURIG so eine Einstellung !!!"
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Ich arbeite schon recht lange im Vetrieb, die Rücksendequote ist bei uns verdammt gering, was interessieren uns 1000 versendete Artikel und 2 bis 4 Stück kommen zurück. Das ist schon lange mit einem geringen Aufschlag in den Versandkosten versteckt. Wenn ich als Händler keine 3 Euro pro Paket bezahle, aber pauschal 5 Euro nehme, was jucken einem bei 996 versendeten Artikel die 4 Rückläufer?
Es gibt da genug andere Methoden um so etwas einzudämmen.


Ich bin jemand der solche Sachen so gut wie nie anwendet, wenn ich etwas bestelle, dann habe ich gerade bei Händlern hier im Forum vorbildliche Erfahrungen gemacht. Ne mail, zügige Antwort und auch Infos darüber hinaus, am nächsten Tag das Paket vor die Türe, zügig die Rechnung bezahlen und fertig.

Eher kann ich von richtig negativen Erfahrungen schreiben wie sich einige Händler verhalten und auf dumm machen.

Um aber auf den Kernpunkt zurück zu kommen.
Das würde bedeuten Fritz880, in jedem Artikel den ich bei Dir bestellen würde sind pauschal 50 Bruttogewinn enthalten. Ob vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht wurde oder nicht. Bei 1000 versendeten Artikeln ist das schon ganz happig.
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
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Friesland
Moin,

man kann eine Lampe bestellen und ausprobieren, ohne dass Spuren entstehen. Ich habe schon viele Lampen im Netz bestellt und habe aber auch noch nie eine zurückgesendet, weil ich mich meist vorher genau informiert habe. Ich würde aber nicht zögern, eine Lampe grundsätzlich zurückzusenden.

Ein Händler muss eine verkaufte Sache nur wegen nichtgefallen nicht zurücknehmen. Das funktioniert nur wenn das mit dem Händler so abgesprochen wird.
Das Händler bei potenziellen Käufern auch mal eine Lampe zurücknehmen ist nur dem guten Willen des Händlers zu verdanken und keiner Rechtsprechung.
Ein Händler ist ja auf Käufer angewiesen.

Die Kosten die trotzalledem für den Händler verursacht werden, werden dann auf andere Artikel draufgeschlagen und das macht zBs. Tala's eben teurer als im Ausland.



Jeder Händler kennt die Spielregeln, zu denen er hier in Deutschland bzw. Europa agiert. Wer dann Dinge in Blisterverpackung versendet, muss halt damit rechnen, dass diese geöffnet wird - das liegt in der Natur der Sache. Wem das nicht passt, der kann auf solche Waren verzichten oder ein anderes Gewerbe betreiben. Es besteht das Recht der Käufers, Ding ohne Gründe zurückzusenden, und das muss man nicht moralisierend untergraben.

Das heisst also, dass ich in einen Laden gehen kann und kaufe eine eingeschweisste CD, nehme die mit nach Hause und höre mir die dann an und gebe die dann wieder zurück weil die Musik mir nicht gefällt ?
Das probier mal aus, da wirste nicht viel Glück haben.

Der Händler kann alles anbieten was er will, auch in Blisterverpackungen ohne das ein Recht darauf besteht diese öffnen zu dürfen und den Artikel testen zu können und dann wieder bei nichtgefallen zurückzunehmen.

Man sollte beachten das man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers bei Kauf von Ware automatisch akzeptiert, ohne das der Händler darauf aufmerksam machen muss.
Da stehen dann so Sachen drin wie, das ein öffnen oder beschädigen der Verpackung zum Kauf verpflichtet oder das eine Rücknahme dann ausgeschlossen wird.

Ich finde es schon mal notwendig an die Moral von Leuten zu appelieren um dieses Verhalten mal zu überdenken.
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
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Friesland
Um aber auf den Kernpunkt zurück zu kommen.
Das würde bedeuten Fritz880, in jedem Artikel den ich bei Dir bestellen würde sind pauschal 50 Bruttogewinn enthalten. Ob vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht wurde oder nicht. Bei 1000 versendeten Artikeln ist das schon ganz happig.

Also, ich bin kein Händler auch wenn es sich so lesen sollte !

Mich ko... es nur an das ich als normaler Verbraucher mehr für Sachen bezahlen muss, nur weil andere Verbraucher durch ihr Verhalten die Preise von Sachen (hier: Tala's) in die Höhe treiben.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
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NRW
Hi,

der Reihe nach:

- der Verbraucher muss keinen Grund nennen, er kann einfach zurücksenden. Das ist unabhängig vom guten Willen des Verkäufers (§355 BGB). Wenn es mir nicht gefällt, tüte ich es ein und es geht zurück. Der Rückversand kann dabei aber auch auf meine Kosten erfolgen, wenn 40 Euro Kaufpreis nicht überschritten (§357 BGB)

- von CDs im lokalen Handel habe ich nichts gesagt. Es geht darum, dass ich im Internet als Verbraucher von einem Unternehmer kaufe (§13/14 BGB). Das ist eine andere rechtliche Baustelle

- man akzeptiert nicht die AGB, nur weil man etwas kauft. Außerdem dürfen AGBs geltendes Recht nicht beschneiden.

- du darfst gerne appellieren und es gibt sicherlich auch Leute, die sich so verhalten, wie ich es nicht machen würde. Ich finde aber, dass das Rückgaberecht wichtig für den Internethandel ist - es muss ja jeder nur mal überlegen, ob er sich eine Lampe für 100 Euro kaufen würde, wenn das Rückgaberecht nicht bestünde. Somit ist dies für mich ein Netz, das im Notfall vor Fehlkäufen bewahrt, die ich im realen Handel nicht getätigt hätte.
 
  • Danke
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Noerstroem

Ehrenmitglied
31 Mai 2010
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Paetzi: einfach mal ein "Danke" weil Du alles korrekt und geduldig erklärt hast (auch in vorherigens Postings).
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
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Friesland
Auszug AGB:

....Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Das heisst, dass wenn ich eine zBs Blisterverpackung öffne zum Wertersatz gezwungen werden kann.

Eigentum in Gebrauch nehmen und Wert beeinträchtigen heisst nichts anderes als es zu benutzen.

Der Satz mit der Überlassung heisst, dass zBs eine Tala zu Testzwecken übersand wird und während einer Überprüfung Beeinträchtigungen erleidet.

Also nichts mit bestellen ,testen und einfach zurückschicken.Man kann durchaus zu Wertersatz herangezogen werden.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
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NRW
Moin,

das ist eben so ein Fall, bei dem AGBs nicht das Papier wert sind, auf dem es steht. Der Wertersatz, den Händler gerne kassiert haben bzw. wollten, ist gekippt worden. So eine Klausel ist also unwirksam.

Wobei ich Wertersatz bei Dingen, die länger im Gebrauch hatte, durchaus angemessen finden würde. Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
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Friesland
Darüber weis ich nichts,ob bzgl. AGB's etwas gekippt worden ist.

Ich weis nur das ich wenn ich etwas bestelle oder kaufe mit dem Händler einen Vertrag eingehe der durch die AGB's formelle Rechte und Pflichten einschliesst.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
765
113
NRW
Hi,

der BGH hat im November den Wertersatz gekippt Beispiel.

Wenn du etwas bei einem Händler oder sonstwo kaufst, entstehen wie du sagst Rechte und Pflichten. Diese fußen aber auf dem §433 BGB und nicht auf den AGBs. Letztere enthalten das berühmte Kleingedruckte, aber das ist nicht zwingend Vetragsbestandteil, da ausdrücklich auf die AGBs hingewiesen werden muss und diese auch nicht gesetzliche Mindeststandards unterwandern dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
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Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
89
28
Friesland
Da muss ich dann auch mal ein DANKE abgeben, da ich von der Änderung nichts gewusst habe und noch auf einen alten Stand war.

Dann ist es, wie es aussieht, legal so vorzugehen.

Trotzdem finde ich es moralisch bedenklich, wenn regelmäßig Leute mehrere Lampen bestellen, mit dem Wissen die Lampen niemals kaufen zuwollen, um ihre persönliche Lampengier zu befriedigen und dann einfach zurücksenden.

Nichtnur das die Lampen teurer werden dadurch, ich hab auch immer den falen Beigeschmack das die Lampen schon durch X-Hände gegeangen sein könnten.
 

Paetzi

Flashaholic**
16 Mai 2010
1.594
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NRW
Moin,

ich finde auch nicht jedes Verhalten gut, das rechtens ist. Ich glaube aber auch, dass Wertminderung, die manchmal und bei einigen Produkten entsteht, nicht der Hauptgrund für unterschiedliche Preise bei Lampen in Deutschland im Vergleich zu den USA ist. Dieser liegt schlicht daran, dass in Deutschland bei diesen Produkten Leute mehr Geld ausgegeben können und wollen. Würden nämlich Händler beispielsweise 500 Euro für eine LD20 haben wollen mit der Begründung, der Käuferschutz, Steuern usw. wären hier so ungünstig für sie, dann würde wohl niemand diese Kaufen. Einzig die Tatsache, dass höhe Preise verlangt und auch gezahlt werden, lässt das Ganze funktionieren.

Die Preis in der Innenstadt sind auch nicht höher, weil die Pacht dort höher ist, sondern die Pacht ist dort höher, weil man von den Kunden dort höhere Preis verlangen kann und diese auch gezahlt werden! Sind Preise für Lampen in Deutschland also höher als sonstwo, kann man eine höhere Zahlungsbereitschaft ablesen und diese wird natürlich auch möglichst abgeschöpft (wenn der Kunde x bezahlen würde, verlangt der Verkäufer natürlich nicht 0,8x).

Die höhere Zahlungsbereitschaft hier kann aber durch besseren Schutz des Kunden begründet werden. Die Preise wären dann höher, weil der Kunden diesen Schutz wertschätzt und die Preis wären nicht höher, weil höhere Kosten an den Kunden weitergegeben werden (das klingt spitzfindig, ist aber ein Unterschied!).