Wo steht da, dass Oltimer, Sammlerstücke etc. davon ebenfalls betroffen sind?
Ich will das noch nicht glauben. Da MUSS es doch Ausnahmen geben für solche Fälle.
Man könnte es vielleicht auch als defektes Gerät nur zur Ersatzteilgewinnung betrachten.
Oder als Reimport nach Reparatur beim ausländischen Spezialisten. Oder der Absender bappt einfach CE drauf.
Wie sieht das bei alten Hifi-Geräten aus?
Musikinstrumente, Hammond-Orgel, Wurlitzer?
Computer, Taschenrechner, Rechenmaschinen?
etc.
Ein ähnlicher Fall wurde
hier diskutiert (#4, #12).
Hmmm ja, man müsste jetzt wissen, wie die Details bei #12 waren. #5 erklärt es so, wie ich es auch kenne.
Mir ging vorhin übrigens noch durch den Kopf, wie das denn beim Oldtimerimport geht... Möglicherweise könnte man da etwas über Ausnahmeregelungen erfahren.
*etwas blättern später*... ich lese gerade, daß der Oldtimer vor der TÜV-Abnahme mit Scheinwerfern ausgerüstet werden muß, die das CE-Kennzeichen haben. Interessant finde ich aber, daß es nicht schon gleich beim Zoll verschrottet wird.
Hier
http://www.marinecare.de/#about sieht man denke ich, wie das in anderen Branchen geht. Dort wird dann idealerweise noch vor dem Import eine Zertifizierung ausgestellt.
Vermutlich ist das auch der Ansatz für Elektronik. Doch ein 50 Jahre altes Gerät kriegt man einfach nicht zertifiziert (alleine wegen des Bleilotes).
Bei Booten wird wohl auch gerne einfach in einem anderen EU-Land als Deutschland der "Import" in die EU durchgeführt.
Hier hat einer Glück gehabt:
https://www.musiker-board.de/threads/hilfe-zum-usa-import-erbeten-ce-kennzeichnung.523918/
Die Argumentation wenn man sagt, man möchte es als Sammlerstück o.ä. einführen ist soweit ich weiß, daß es ja sein, daß ich es später verkaufe oder sterbe und es dann verkauft wird - und damit dann wird das unsichere Gerät in den allgemeinen Verkehr gebracht.
Reimport fällt flach, dann fragen die nämlich nach den Exportpapieren. Alleine schon, weil nur so vermieden wird, daß Zollgebühren anfallen (und wenn man die dann nicht vorlegen kann, hat man gleich noch ein Verfahren wegen Zollbetrugs oder so am Hals).
CE draufbappen is auch nicht. Wenn man erwischt wird, wird es auch doof.
Andererseits konnte ich es schon selbst erleben, wie gut das CE-Zeichen funktioniert. Ich hatte letztes Jahr ein HP 6114a aus den USA eingeführt. Das Gerät ist ja Anfang der 70er konstruiert worden. Ich hatte Glück, meines wurde ende der 90er gebaut. Ich hatte vorsichtshalber bei Keysight nachgefragt, ob es für das Gerät eine Konformitätserklärung gibt und sie mir diese zukommen lassen können - leider konnten die keine finden.
Also ging ich etwas zitternd zum Zoll. Doch beim Auspacken zeigte sich, auf dem Kühlkörper hinten war ein CE-Zeichen auflackiert - der Zoll hat es kurz gesehen und alles war in Ordnung.
Zugegebenermaßen bin ich mir auch nicht sicher, ob die Antwort die ich da auf meine Anfrage vom Zoll erhielt nicht einfach aus Faulheit entstand. Der hat mir nämlich nur den Text von der Webseite (die ich verlinkt hatte) in eine Mail kopiert und dazu geschrieben, weitere Infos würde ich auf der Webseite (mit Link auf eben diesen Link) erhalten.
Doch wie ich glaube ich schonmal erwähnte: Beim Import eines Gerätes aus Israel stand mein HP 400E beim Zoll auch ganz knapp vor der Verschrottung. Es war vor allem der Name des Geräteherstellers, der wohl den Zöllner überzeugte ein Auge zuzudrücken. HP kennt inzwischen halt jeder.