Brummer Schwester fuers Rad

ersecu

Flashaholic**
30 Oktober 2011
1.807
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Wien
wie montiert man das am fahrrad?! :confused:

aber witziges teil, verwendungszweck würde ich nicht wissen
 

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
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Berlin
Glaube die 2000Lm nicht, da steht die XML-LEDs bekommen nur jeweils 1A.
Außerdem darf man damit ja eh nicht im Öffentlichen Straßenverkehr fahren.
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
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Friesland
Für den Preis ein schickes Teil !

Und wie immer gilt, da es keine STVO Zulassung hat ist nur auf dem Privatgelände die Benutzung am Fahrrad zulässig !:D

Grüße
 

Chewbacca

Flashaholic**
23 September 2010
1.028
320
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Leverkusen, Nrw
solche lampen gehören auch nicht ans fahrrad, sondern an die zeltstange
und wenn ich zelten gehe, dann hat mir die stvo garnichts zu sagen
ansonsten tolle lampe
fürn helm aufjedenfall zu schwer, aber an der stange sollte das eigentlich kein problem sein
 

loopguru

Erleuchteter
30 April 2011
78
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Ip64

Ein 3-XML für's Rad wäre schon was Schönes.
Aber dieses Teil hat wohl nur aus oder ein, aber keine Stufen?

IP64 ist ok bei Regen. Aber wenn ich mir das Batteriepack mit USB Slot anschaue (sieht zumindest so aus), dann glaube ich nicht, dass dies IP64 hat.

Zur StVO: Sind da denn auch Helmlampen geregelt? Oder nur Lampen, die fix am Rad sind?

Viele Grüße,
Thomas
 

nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
281
29
28
Zur StVO: Sind da denn auch Helmlampen geregelt? Oder nur Lampen, die fix am Rad sind?

Viele Grüße,
Thomas

*klugscheißmoduson*

Die StVO regelt das nicht. Höchstens die StVZO.

*klugscheißmodusoff*

Es gibt in der StVZO keine mir bekannte Regelung zu einer Helmlampe.

Nach StVZO gibt es nur drei Arten von LTE.
1. Vorgeschrieben
2. Erlaubte
3. Ergo alles andere ist verboten. Dazu würde ich auch die Helmbeleuchtung zählen. Da diese im Bereich der StVO eingesetzt würde.
 

Fritz880

Flashaholic*
24 November 2010
447
89
28
Friesland
Aus der STVO heraus ging es mir eher um diese Aussagen:

Allgemeine Verkehrsregeln
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die
vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt
oder verschmutzt sein.

Wie das dann im Einzelnen aussieht ist dann natürlich in der StVZO geregelt !
 

Erzengel

Flashaholic*
16 März 2011
355
113
43
Neandertal
Vor allem müssen die Lampen auch eine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile aufweisen (StVZO §22a, Abs. 1, Nr. 22). Die technischen Details sind in §67 StVZO und den "Technischen Anforderungen" (TA) als Anlage zu §22a geregelt. Ohne Prüfzeichen ("Welle") läuft da schon einmal überhaupt nichts! Wenn dieses vorliegt, müssen noch die anderen Anforderungen erfüllt werden.
Was du auf Privatgelände anstellst, fällt nicht unbedingt unter die StVZO, außer der Eigentümer entscheidet das.
 
  • Danke
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