Wie meinst du das?
Ist dir bewusst, dass es recht schwer ist einen guten, zugelassenen Dynamoscheinwerfer zu bauen? Die Optiken sind sehr ineffizient und bei geringen Leistungen im 3W-Bereich hat man eh schon wenig Licht zur Verfügung.
Ich finde allerdings auch, dass es noch viel Luft nach oben gibt.
Gerade beim Thema Fahrradlampen bin ich echt zwiegespalten, was die Zulassung angeht.
Ohne Frage sind andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, das würde es eher gefährlicher machen als nützen.
Aber, schon von Berufswegen, sind Vorschriften eine fiese Sache!
Es gibt da ettliche Beispiele, wo man sich
nicht mehr an DIN oder im Ordnungsrecht zum Quasi Gesetz ehobene Regeln
halten darf.
Hier ist die Haltung der Richter klar: es gilt der sogenannte Stand der Technik an den hat man sich zu halten.
Wenn man aufzeigen kann, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung, zwar der gültige Gesetzestext durch neue Erkenntnisse/Entwicklungen nicht mehr die Entscheidungsbasis sein sollte, dann muss man eben die neuen Erkenntnisse nutzen.
Dies gilt für "Fachkräfte". Jemand der im treuen Glauben Normungen verwendet hat, macht sich nicht schuldig. Ein Fachmann jedoch darf nicht im treuem Glauben Vorschriften als Basis benutzen.
Aus meiner Sicht, ist der Vorschriftentext zur Fahrradbeleuchtung schon für einen mäßig informierten Laien technisch derart wackelig, das es zumindest fahrlässig ist ihn zu benutzen.
Die mindestens geforderte Beleuchtung für eine zugelassene Lampe, entspricht dem Stand der Technik, als man noch glimmende Holzspäne oder eingefangene Glühwürmchen als "mobiles Licht" benutzen musste.
Natürlich gibt es auch zugelassene Fahrradlampen die eine dem Stand der Technik angemessene Ausleuchtugn bieten, aber die kosten auch etwas in der Größenordnung wie beim Großteil der Menschen das Rad selbst.
Weiterhin bin ich zwar durchaus der Meinung, das wir uns als Gemeinschaft zwar auf ein gewisses miteinander geeinig haben (also Regeln/Vorschriften) man aber in Zeiten der Globalisierung über den Tellerrand schauen sollte.
Die Vorstellung das nur der Deutsche in seinen Regelwerken die perfekte Lösung ist absurd.
Es sollte sich keiner 3 coladosen Flodder ans Rad hägen und glauben er trüge mit seiner Beleuchtungsstärke zur Verkehrsicherheit bei.
Wenn aber mache Lampen an den Einsatzrädern von Behörden benutzt werden (in zwar im europäischen Ausland) und da nicht wöchenlicht 10 Tote bei den Unfällen durch Blendung herauskommen, halte ichs für sehr fragwürdig, eine zugelassene 10 Lux Lampe als bessere Option einzustufen.
Ich bin kein Richter sondern nur Ingenieur, aber als Richter würde ich jemander der sich privat gut mit Lampen und Beleuchtung auskennt zumindest eine Teilschuld geben, wenn er sich mit einer zugelassenen aber schwachbrüstigen Lampe in einen Unfall verwickelt und man erkennen kann, dass es bei besserer Beleuchtung nicht passiert wäre.
Die Vernunft des Menschen muss über der von Vorschriften liegen.
schönes We
Paul