Winkelverstellbare Fahrradlampe gesucht

DirkTripleD

Flashaholic**
28 Januar 2015
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Köln
Falscher Bezug, ein Fahrrad, welches nicht mindestens 45 km/h fahren kann hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen, insofern es Radwege gibt und diese benutzt werden müssen...

"Mit Inkrafttreten der geänderten StVO zum 1. Januar 1954 wurde die Mindestgeschwindigkeit zum Befahren der Autobahn auf „mehr als 40 km/h“ festgelegt"

https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad

Das sagt mir der gesunde Menschenverstand, bin natürlich kein Anwalt, immerhin war mein Vater früher maßgeblich als Sachverständiger an der Sendung Der 7. Sinn beteiligt, aber wir kommen alle aus dem Motorradbereich (Rennsport, Trial usw.) eigentlich...

Sehr lesenswert:

https://www.sueddeutsche.de/auto/spedelec-stromer-test-pendler-1.4842954

https://www.sueddeutsche.de/auto/s-pedelecs-gefaehrlicher-ritt-1.4851436

Mich hat übrigens direkt als ich das Pedelec hatte ein anderes auf dem Radweg überholt... Und was sehe ich: Nummernschild, Helm, alles vorschriftsmäßig (und folglich ein S-Pedelec), nur die Radwegnutzung halt eben nicht!

Ich denke, viele, die sich ein S-Pedelec kaufen unterschätzen die Erfahrung im Straßenverkehr!

Ich bin jedenfalls heilfroh, dass ich ein normales Pedelec geholt habe, auch, wenn ich jetzt teilweise langsamer als mit dem Bio-Bike unterwegs bin, ich genieße es, es war die beste Entscheidung meines Lebens seit langem!
Siehe auch:

Riesige Pendlerstudie zeigt: Nichts ist so gesund wie Fahrradfahren

https://t3n.de/news/riesige-pendlerstudie-zeigt-1283894/

https://www.zdf.de/nachrichten/heut...4JWAFbi-Xt5keL7JJrtVWo5ZDtu40i0PcyXQdRf1k93zs

Und mit dem E-Bike fährt man nachweislich mehr! Ausschlaggebend war ein älterer Radsportler, der auch sagte, es sei die beste Entscheidung seines Lebens gewesen, er fährt jetzt mit jüngeren Bergetappen weiter mit... Gut, auf Facebook haben direkt andere gefragt, mit welcher Firma er Verträge hat... ;) Finde den Beitrag aktuell leider nicht mehr.

Aber es macht wirklich einen riesen Spaß!
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Falscher Bezug, ein Fahrrad, welches nicht mindestens 50 km/h fahren kann hat auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen, insofern es Radwege gibt und diese benutzt werden müssen...

Das sagt mir der gesunde Menschenverstand, bin natürlich kein Anwalt, immerhin war mein Vater früher maßgeblich an der Sendung der 7. Sinn beteiligt, aber wir kommen alle aus dem Motorradbereich (Rennsport, Trial usw.) eigentlich...
Das wird jetzt schon sehr Off-Topic.

Aber ich kläre gerne auf:
  • Fahrräder gehören auf die Straße, da Bürgersteige den Fußgängern vorbehalten sind
  • Auf die Straße gehören alle Verkehrsteilnehmer, welche am Straßverkehr teilnehmen dürfen
  • Wenn Radwege mit durchgezogener Line vorhanden sind oder die Beschilderung eine konkrete Radwegebenutzungspflicht vorsieht, dann müssen diese Möglichkeiten genutzt werden
  • Wenn Radwege mit gestrichelter Line vorhanden sind, steht den Radfahrern frei welche Möglichkeit sie nutzen
Entscheidend ist in juristischen Fragen die Gesetzeslage, welche eindeutig ist.
 
  • Danke
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DirkTripleD

Flashaholic**
28 Januar 2015
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Warum so schroff? Bist Du eigentlich Fachanwalt für Verkehrsrecht? Ich nicht.

"Entscheidend ist in juristischen Fragen die Gesetzeslage, welche eindeutig ist."

Eher nicht. Entscheidend ist die Auslegung (Rechtsprechung). Und auch die ist nicht eindeutig. Nichts ist absolut eindeutig, sonst gäbe es ja einen Laplaceschen Dämon... ;)

Vielleicht kannst Du ja hier die Frage schlussendlich beantworten: ;)

https://www.facebook.com/groups/143520448070/permalink/10157736666378071/

Auch die Polizei weiß das leider oft nicht richtig.

Beispiele gibt es endlos.

Lass uns einfach aufhören bitte.

Wieder on-topic: Widerlegt das meine Aussage zur Supernova M99 Pro? Nein.
 
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light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
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Mich hat übrigens direkt als ich das E-Bike hatte ein anderes auf dem Radweg überholt... Und was sehe ich: Nummernschild, Helm, alles vorschriftsmäßig, nur die Radwegnutzung halt eben nicht!
Falls das außerorts war: doch.

S-Pedelecs passen in D rechtlich nirgendwo richtig rein. Man darf damit zu viel nicht: auf für Fahrräder freigegebenen Wald- Feld- und sonstigen Wegen fahren, innerorts auf Radwegen fahren, einfach mal andere Bremsen ranbauen, etc. Ist halt ein Kraftfahrzeug. Wohl deswegen gibt es so wenige.
 

DirkTripleD

Flashaholic**
28 Januar 2015
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Hallo allerseits,

wo steht dazu eine gesetzliche Regelung? Ich finde überall nur, dass S-Pedelecs auch außerorts auf die Straße müssen.

Es ist zwar anscheinend geplant, ein neues Schild bzw. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen außerorts einzuführen, aber nichts genaues weiß man nicht dünkt mir (damit meine ich nicht euch sondern "alle" Ergebnisse bei Google)...

Hier steht ein wenig etwas, aber (für mich) teilweise noch verwirrender:

https://www.bike-bild.de/fahrrad/tests/s-pedelecs-im-grossen-vergleichstest-900925.html

Ich habe jetzt im Nachhinein wo das noch ging in meinen Beiträgen E-Bike durch Pedelec ersetzt.
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Ich finde überall nur, dass S-Pedelecs auch außerorts auf die Straße müssen.
Es ist zwar anscheinend geplant, ein neues Schild bzw. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Radwegen außerorts einzuführen, aber nichts genaues weiß man nicht dünkt mir (damit meine ich nicht euch sondern "alle" Ergebnisse bei Google)...
Da scheinst du Recht zu haben. Habe angenommen, dass außerorts Radwege rechtlich erlaubt sind - was ja auch vernünftig ist.
Die Trennung von Fahrzeugen mit 50-100km/h und <45km/h ist aus Sicherheitsgründen sehr sinnvoll.
https://www.adfc.de/artikel/rechtliche-rahmenbedingungen/
 

light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
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im Süden
wo steht dazu eine gesetzliche Regelung? Ich finde überall nur, dass S-Pedelecs auch außerorts auf die Straße müssen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Regelungen_für_Pedelecs
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
§2 (4): "... Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."
Aber vermutlich gilt im gesetzlichen Sinne ein S-Pedelec nicht als E-Bike:
https://de.wikipedia.org/wiki/E-Bike#Deutschland
https://www.verkehrswacht-weiden.de/aktuell/412-e-bike-neues-sinnbild-in-der-stvo
https://www.adfc-diepholz.de/stvo-novelle-9-2016-was-ist-neu/
Also dürfen S-Pedelecs außerorts doch nicht Radwege nutzen wie ich dachte.
 
  • Danke
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Ein S-Pedelec ist L1e - wie ein Mofa.
Also ist es außerorts doch erlaubt.
Schade dass Gesetze meist nur einschränken und man immer abhängig von der Auslgung durch die Judikative ist.
 

DirkTripleD

Flashaholic**
28 Januar 2015
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So leicht ist das dann meiner Meinung nach doch wieder nicht... ;)

https://www.forschungsinformationssystem.de/servlet/is/355098/

https://www.ingenieur.de/technik/fa...setzliche-regelungen-fuer-e-bike-und-pedelec/

Wobei mein Stand da wieder veraltet ist, früher war ein Leichtkraftrad eben etwas anderes als ein Mofa. Und Mofas dürfen eben nur bis 25 kmh fahren und deswegen nicht auf der Autobahn.

Auf Radwegen womöglich nur mit abgeschalteten Motor, dazu haben sie ja Pedale (neben dem Startvorgang).

Also ich bin mir da nicht so sicher wie ihr... ;)
 
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