Taschenlampen für Behörden

mettwurst02

Flashaholic
22 Februar 2010
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Moin Jungs,

mich würde mal interessieren, ob es Lampen gibt, die ausschließlich an Behörden (Polizei, BW etc.) geliefert werden und somit für Privatleute nicht zu erwerben sind und inwiefern sich solche Lampen von anderen unterscheiden.
 

Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
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Unterfranken
Generell kann man sagen das alle Lampen mit Weaver o.ä. Montagen nur an Behörden geliefert werden, da diese in D für Zivilisten verboten sind.

Zu solchen Lampen gehören z.B. die Surefire X300 oder gar die Hellfire wenns mal etwas heller sein muss.
Allerdings wird wohl kaum ein "normaler" Polizist mit sowas rumrennen.
 

Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
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Unterfranken
Diese Ausnahmegenehmigung wird in der Regel nur an Leute/Firmen ausgegeben Waren derartiger Art herstellt damit Handel treibt usw.

Als Normalsterblicher ist es fast unmöglich dafür eine Genehmigung zu bekommen.

Ein Schlupfloch gibt es dennoch, man darf laut WaffG besitzen was man selbst herstellt solang man die Genehmigung vom BKA für die Herstellung hat, welche auch als kleines Unternehmen zu bekommen ist.
 
Guten Tag!

Generell kann jede Taschenlampe mit 3/4 oder 1 Zoll Durchmesser mit einer Lampenmanschette umfasst werden, die mit einer PICATINNY-Rail (Zivilversion= WEAVER) ausgestattet.
Bei vielen China-Funzeln klappt dies meist nicht, da sich hier die Designer ausgetobt und unnötig verschnörkelt haben.

Diese Lampen mit Picatinny-Rail dürfen aber dann nicht an Waffen angebracht werden.
Der Besitz von Lampenmanschetten ist in Deutschland zulässig, nachdem das Verwaltungsgericht im Juli 2009 einen entsprechenden Feststellungsbescheid des BKA-Wiesbaden einkassiert hat.

Grundsätzlich macht sich jeder nach dem deutschen Waffengesetzt strafbar, der eine Lampe als sogenannte "Zielhilfseinrichtung" an eine Waffe baut. Egal ob Einmach-Gummi, Klebeband oder konfektionierte Lampenmanschette.....

Dies kann beim Jäger zum Verlust des Jagdscheines oder beim Sportschützen der WBK führen.

Gruß

DonSauerland
 
Wieso eigentlich - wenn ich mal fragen darf ???

Tja, generell ist es dem deutschen Staate nicht recht, wenn sich Waffen mit Zielhilfseinrichtungen in privater Hand befinden.

Selbst Polizisten dürfen eine solche Vorrichtungen nur benutzen, wenn sie Angehöriger von SEK oder MEK sind.

Allerdings hat sich im Rahmen des Amok-Trainings vielerorts gezeigt, das es für den jeweiligen Beamten Situationen unter schlechten Lichtverhältnissen gibt (z.B. Täter im Kellergeschoss), wo eine solche Vorrichtungen effektiv wäre.

Aber in Deutschland braucht es halt seine Zeit, bis sich Verbesserungen einstellen....:cool:
 

Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
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Unterfranken
Der Grund für ein Verbot von Lampen und Lasern an Waffen hat folgenden Ursprung.

In der Zeit wo es dieses Verbot nicht gab montierten hauptsächlich Wilderer und diverse Jäger Lampen an ihren Waffen um damit das Wild zu blenden (geblendetes Wild bleibt bekanntlich wie versteinert stehen) Da das ganze unfair gegenüber den Vieh ist, ist dieses Gesetz ins Leben gerufen worden.

Da in diesen Gesetz irgendwas von "jegliche art von Licht " steht fallen auch Laser sowie IR Strahler darunter.

Laser an Waffen ist sowiso schwachsinn, da der Deutschuss ohnehin hier Verboten ist nach Sportlichen Regelwerk wie z.B. im IPSC. Wer sein Ziel schnell erfassen will kann das genausogut mit einen Reflexvisier.