Wie sicher bist du dir, dass die M99 Pro an einem 25er Pedelec nicht der StVZO entspricht?
Die StVZO unterscheidet nicht zwischen Pedelec und S-Pedelec:
gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
Lieber Angerdan, bei deiner Argumentation lässt Du geflissentlich außen vor, daß in §63a StVZO ein Fahrrad klar definiert wird, und das S-pedelec ist kein Fahrrad weil es motorunterstützung bis 45 kmh biete. Im §67 wird für Licht an Fahrrädern auf §22a verwiesen. Und in §22a gibt es in Absatz 1 einen eigenen Unterpunkt 22 für Fahrradbeleuchtung. Wie Dir bekannt ist, werden diese Regeln in den TAs, insbesondere TA23 fürs Abblendlicht, spezifiziert. Und diese Fahrradscheinwerfer bekommen mit Zulassung eine K Nummer.
Das in TA23 definierte 2lx blendmaximum findet sich nicht in der UN ECE r87, nach der die m99 pro und die mini 45 zugelassen sind, dort sind es (auf 10m umgerechnet) 6,25 lux
700lm bei 9W (81lm/W) sind für Fahrradscheinwerfer relativ effizient. Nur die M99 Mini Pro-25 und Lupine SL-X sind beim Abblendlicht effizienter.
Öhm, auch die SL-F schafft 850 lm bei 10W und ist damit effizienter als die Supernova. Auch wenns haarspalterei ist. Zudem ist 700/9 ungleich 81, es ist eher gleich 77,78 lm/w.
