die Zukunft

amaretto

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12 August 2010
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NRW
Man stelle sich vor, wir befänden uns im Jahr 2020 oder später. Die meisten Schlüsselbundleuchten leisten mittlerweile 500-1000 Lumen oder mehr, eine handliche Fenix TK95 oder PD81 kommen auf 2-4 Kilo-Lumen, einige kräftigere Lampen >5000Lm, Kopflampen für Jogger und Fahrrad-LED-Leuchten liegen üblicherweise auch oberhalb 2000 lm.

Also quasi die meisten Leute, die Abends mit dem Hund oder Fahrrad unterwegs sind, bewegen sich womöglich mit leistungsfähigeren Lampen auf den Straßen als Kraftfahrzeuge!

Wo bleiben denn da eigentlich die Kfz? Zwischen den ganzen hellen Leuchten fallen doch die Autofunzeln immer weniger auf. Werden die normalen Xenon-Autoscheinwerfer möglicherweise sogar übersehen, da sie dann mittlerweile von Joggers Kopflampe oder Bellos Lampe am Halsband überstrahlt werden?

Deshalb frage ich mich gar nicht mal nur im Scherz gemeint, ob in Zukunft eventuell irgendwelche gesetzlichen Regelungen neu hinzukommen oder abgeändert werden. Entweder kommt irgendwann ein Nutzungsverbot starker Taschenlampen im Straßenverkehr/auf öffentlichen Verkehrswegen oder aber es wird vielleicht geänderte Bestimmungen für die Beleuchtung an (Kraft-)Fahrzeugen und/oder Fahrradfahrern und Fußgängern geben?

Oder sind bestehende Regelungen auch für die Zukunft ausreichend? Ich weiß es nicht.

Wo geht die Reise also hin? Kann ich in Zukunft mit einer 10.000 Lumen Taschenlampe einfach so in der Gegend rumleuchten oder fällt das unters Waffenrecht, was wird kommen?
 

Bulliman

Flashaholic**
17 November 2010
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Nordhessen
...Entweder kommt irgendwann ein Nutzungsverbot starker Taschenlampen im Straßenverkehr/auf öffentlichen Verkehrswegen...



Na für Fahrräder gibt es ein solches Verbot ja schon lange...

Wer nachlesen möchte mit welchen Funzeln man sich als Radfahrer im Straßenverkehr in Lebensgefahr begeben darf - Bitteschön:

StVZO §67: Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern


Gruß Heiko

Der mit den 1.850 Lumen seiner Lupine Betty 14 natürlich niiiiiiiiemals auf öffentlichen Straßen fahren würde...;)
 

angry-towner

Flashaholic
19 September 2010
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Hallo amaretto,

eine interessante Überlegung! Meine Freundin hat letztens gemeint: "wenns noch mehr Leute mit so krass hellen Teilen gäbe, wären sie schon längst verboten".:D
Als Jura-Student beschäftigt man sich ja auch mit der aktuellen Gesetzgebung: ich bin der Meinung, dass früher oder später eine gestezliche Regulierung der maximalen Helligkeit von Taschenlampen geben wird. Wahrscheinlich müsste es aber ein Auslöser geben. Z.B. irgendein Vollidiot wirft nicht mit Steinen von ner Autobahnbrücke sondern mit dem Lichtstrahl seiner TK95 und verursacht einen Verkehrsunfall. Oder ein polizeilich gesuchter holt ein Polizeihubschrauber runter, weil ihm das Suchlicht nervt.. Wenn sowas passiert, kann ich mir gut vorstellen, dass der Gesetzgeber sich Gedanken um eine Regulierung macht! Man kennt ja die schnellen, oft unüberlegten Forderungen gewisser Politiker nach Gesetzesänderungen oder Schärfungen - die meist völlig wiedersinnig sind,weils es sehr hohe Strafrahmen gibt, die bei weitem nicht von den Gerichten ausgeschöpft werden.

Gesetzessystematisch könnte ich mir dann vorstellen,
- dass zunächst definiert wird, ab wann ne TaLa als TaLa und wann als Waffe gilt (ähnlich 12cm-Klingen Regelung beim WaffG).
- ab welcher Helligkeit
- dass der Besitz zwar erlaubt sein wird, das Tragen außerhalb befriedeten Besitzstums nicht etc.
- Ausnahmeregeln: Bestimmte berufliche und sportliche Zwecke, Behörden, bla bla (auch ähnlich wie beiden Regelungen zum Messer).

Darüber hinaus, halte ich weiter Regulierungen in der StVzO (§67) für gut denkbar.

Über die strafrechtliche Seite habe ich mich letzten erst mit meinem Vater unterhalten (Richter am Landgericht). Wenn man zum Beispiel jemand nachts stark blendet um die Orientierungslosigkeit des Opfers zum Raub der Handtasche auszunutzen, so kann(nicht muss) die extreme (Hochleistungs)-taschenlampe zum gefährlichen Werkzeug i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB werden (schwerer Raub, Mindestfreiheitsstrafe 5 Jahre). Ab ner gewissen Lumenzahl kommt dann sicherlich auch noch ne Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs in Betracht, § 224 I Nr.2 StGB.
---> also nicht auf dumme Gedanken kommen, Jungs :thumbsup:

Aber wirklich interessante Anregung, Marcus, mal gespannt wie andere das so einschätzen.

Gruß angry-towner
 
Zuletzt bearbeitet:

Chewbacca

Flashaholic**
23 September 2010
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ich hoffe ja das solche verbote niemals in kraft tretten, sonst wären wir ja ein forum für illegale sachen

ich hab zu dem thema auch ma einen polizisten gefragt, laut diesem kann man wegen grob fahrlässiger tötung drankommen wenn man einen unfall verursacht :(:(

gab ja ma so typen die mit ihren lasern auf flugzeuge gezielt haben um den piloten zu blenden :mad:
sowas geht warscheinlich auch mit einer starken taschenlampe :mad:

ich denke aber das kfz scheinwerfer bis dahin auch heller werden
in ein paar jahren werden die sowieso auch mit leds laufen und damit warscheinlich eine ähnliche entwicklung machen wie unsere taschenlampen
und dadurch das die autos dann auch automatisch ablenden und leuchtweite regulieren (gibts ja zum teil heute schon) wird auch keiner mehr geblendet
 

SixP

Flashaholic*
12 Mai 2010
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Interessante Idee

Also quasi die meisten Leute, die Abends mit dem Hund oder Fahrrad unterwegs sind, bewegen sich womöglich mit leistungsfähigeren Lampen auf den Straßen als Kraftfahrzeuge!

Wo bleiben denn da eigentlich die Kfz? Zwischen den ganzen hellen Leuchten fallen doch die Autofunzeln immer weniger auf. Werden die normalen Xenon-Autoscheinwerfer möglicherweise sogar übersehen, da sie dann mittlerweile von Joggers Kopflampe oder Bellos Lampe am Halsband überstrahlt werden?

Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die meisten nachts mit so einem Flutlicht-ähnlichen Beam unterwegs sein wollen (von uns mal abgesehen).
Grad das Dämmerlicht/die Dunkelheit macht doch den Reiz einer Nacht aus.
Alltagsnutzer werden (so denke ich) trotzdem dann den Low-Modus (vieleicht in der Art wie die TK45 auf Max?) nutzen, nicht zuletzt um nicht selbst geblendet zu werden und die "Atmosphäre" der Nacht zu geniessen.

Weiter denke ich ähnlich wie angry-towner. Sollte ein "mediales Ereignis" den Fokus auf "zu helle TaLas" rücken, wird es gesetzliche Limitierungen geben.
 

DO7LR

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Die Zukunft wird sehr hell und energiesparend - glaubt mir...:)
 

Xyored1965

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Bissen in Luxemburg
Villeicht kann man bis 2020 ja auch bereits im Dunkeln sehen (technische Anpassung der Sehfähigkeit Richtung Katzenaugen) ... unsere "Nacht-zu-Tag-Beleuchtungen könnten entfallen und in noch dunklen Teilen der Welt bräuchte solche Beleuchtung gar nicht erst aufgebaut zu werden : Das wäre dann richtig energiesparend.

Aber so Dunkel darf man sich die Zukunft wohl nicht ausmalen ... teile aber auch nicht die Ansicht, dass irgendwann 10.000 Lumen Taschenlampen eine Notwendigkeit würden.

Vielmehr vermute ich, dass sich die 2500 - 3000 Lumenklasse mit deutlich höheren Standzeiten mit weiter entwickelten Akkus + besserer Wirkungsgrad der LED's standarisieren wird, und dann dazu nur die Bauform zunehmend kompakter wird.

Freundliche Grüsse,
Serge
 

Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
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Was die Energieversorgung angeht wirds in Zukunft bestimmt lustig!

in 10 Jahren wird wahrscheins keiner mehr seine High End Lampen mit 18650ern Li-Ion Füttern.

Und bei Lampen wird es irgendwann eine verordnung geben für den Maximal zulässigen Output, weil wenns so weitergeht wie bisher, wird man in 10 Jahrne mit nen Thrower is der größe ner Maglite Flugzeuge blenden können.