Das als wahrscheinlich krebsverdächtig eingestufte (von der Weltgesundheitsorganisation) Pflanzenschutzmittel Glyphosat wurde um weitere 5 Jahre von der EU zugelassen. Dies geschah weil Deutschland für die Verlängerung der Zulassung gestimmt hat. Bisher hatte sich Deutschland enthalten. Die Abstimmung entsprach nicht dem Koalitionsbeschluss der sich noch im Amt befindlichen deutschen Bundesregierung.
http://m.augsburger-allgemeine.de/t...eiter-Zulassung-von-Glyphosat-id35049027.html
Glyphosat-Abstimmung: Untersuchungsausschuss gegen Agrarminister Christian Schmidt, CSU
https://www.change.org/p/glyphosat-...uss-gegen-agrarminister-christian-schmidt-csu
Liebe Foristen,
der Starter dieses Threads über ein aktuelles Ärgernis gibt ein facettenreiches Thema vor, welches sich erstreckt von 1. der Verlängerung der Zulassung (nicht dem Verbot) einer 2. krebsverdächtigen, 3. wohl Autoimmunerkrankungen (MS, Polyneuropathie, Allergien pp.) mitverursachenden, 4. die Biodiversität beeinträchtigenden (Bienensterben pp.), 5. ubiquitären (man kann ihr nicht entrinnen, selbst im Trinkwasser ist Glyphosat nachgewiesen) Chemikalie, deren 6. Kreuzreaktionen mit anderen Umweltgiften gänzlich unerforscht sind, im 7. (offiziellen) Alleingang eines Bundesministers (die Bundeskanzlerin soll ihren eigenen Erklärungen zuwider sehr wohl involviert gewesen sein) 8. entgegen der Regierungsabsprache mit Ausblick auf 9. laufende Koalitionssondierungen bis zu 10. dem Einfluß von Lobbyisten.
Von den obigen 10 Facetten (es ließen sich weitaus mehr finden) wird eine (scheinbar) aufgegriffen, die nicht einmal zur Debatte stand: "Verbot" (6250) und nicht ohne Komik verallgemeinernd übergeleitet zu den allgemeinen Gefahren von Essen und Atmung (die sich doch wohl aus Umweltgiften ergeben?), alsdann wird das Thema auf Wikipedia und Scientology ausgedehnt, aus der (unstreitigen) Uneinigkeit der (teils Wirtschaftsinteressen verfolgenden) Wissenschaft über das Ausmaß der Gefährlichkeit (einzig im Hinblick auf Krebsverursachung) gefordert, "nicht immer sofort alles zu verbieten, bevor man sich sicher ist" (6255).
Abgesehen vom "Verbot" (statt Nichtverlängerung der Zulassung) erfolgt leider keine Bewertung an den Kategorien von Vorsatz und Fahrlässigkeit, obwohl, wenn Zweifel an der Ungefährlichkeit einer Maßnahme bestehen, diese dringend angeraten ist.
Wer eine Handlung erst unterläßt, nachdem ihre Gefährlichkeit "wissenschaftlich bewiesen sicher ist", verstrickt sich als Normalbürger bereits im StGB.
Erfreulicherweise wird versucht, einen der oben angeführten Aspekte 1 - 10 aufzugreifen (6258) und nach einem Exkurs über Fleischproduktion und -verzehr (angesichts von Glyphosat in diesem absolut themenrelevant) werden andere ernährungsbedingte Gesundheitsgefahren und abermals "Verbote" thematisiert 6264), doch dabei leider verkannt, daß diese naturgegeben und nicht kulturbedingt, überdies nicht ubiquitär unvermeidbar, sondern gerade vermeidbar sind.
Nach Ausweitung des Themas auf Stromerzeugung folgt der Ruf nach Zensur (6265) und die Behauptung, die Abgabe eigener Äußerungen folge dem alten lateinischen Grundsatz, auch der anderen Seite anderen zuzu
hören (6268).
Nun, ich habe zugehört (mitgelesen) und bin vom Ergebnis der Debatte der 10 Gesichtspunkte etwas enttäuscht.
Grüße - Lux