Kann ich mir nicht vorstellen.
Ein Nothammer (im Volksmund "Günther, der Meinungsveränderer") fällt ja auch nicht unter das Waffengesetz.
Und selbst wenn, könnte es höchstens eine Altersbeschränkung geben.
Für ein Verbot müsste die Lampe ja als "verbotener Gegenstand" gem. Waffengesetz klassifiziert werden.
Das würde sie nur, wenn sie eine "als Alltagsgegenstand getarnte Waffe" wäre,
z.B. wenn die "Zacken" versenkbar und damit versteckt wären.
Eine Lampe gab's doch glaub ich mal, die vom BKA als verboten klassifiziert wurde, da sind so Wahnsinns-Zacken zum Ausfahren dran gewesen.
Ist schon ne Zeit her, aber wurde auch hier diskutiert.
Abgesehen davon finde ich diese Lampe einfach häßlich und total über (nur meine persönliche Meinung) und würde sie ohnehin nicht kaufen, ob verboten oder nicht....
Gruß,
Bodo