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XinTD C8 vom Zoll beschlagnahmt!

nightlight

Flashaholic**
20 August 2010
2.461
1.452
113
In der Mitte von Hessen
Hey, mein erster Beitrag und direkt mal ne Frage: Habe mir letzte Woche Freitag bei intl-outdoor die Xintd C8 V5 samt tracking Option und Royal Airmail Service bestellt. Nun steht der Status seit Sonntag abend auf "Shipped". Aber irgendwie kann ich keine Tracking Nummer finden. Sollte ich die per Mail geschickt bekommen?
Leider antwortet der Shop auch nicht auf eine Anfrage von mir, hoffe nicht dass das normal ist?

Hallo Pioneer0

Mach dir mal keine Gedanken, das ist normal, Es dauert 2-6 Wochen dann kommen 90% aller Pakete an.

Gruß Stephan
 

DasEtwas

Flashaholic
29 Juli 2011
240
22
18
Da ja die CE Problematik immer noch akut zu sein schein.. weiß einer ob Supbeam Lampen CE Kennzeichen haben?
 

Big_B

Flashaholic
9 September 2013
115
57
28
Ruhrgebiet
Ich habe eine EC30 von Supbeam. Da ist weder auf der Lampe selbst, noch auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung ein CE-Zeichen...
 
4 August 2014
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5
0
Ich hab die Diskussion verfolgt, aber verstehe nicht, woher die Forderung nach einer CE-Kennzeichnung stammt. Wenn überhaupt in Frage kämen:

Richtlinie 2004/108/EG über die elektromagnetische Verträglichkeit
Hier liest man aber immer wieder, daß Taschenlampen im allgemeinen ausgeschlossen sind. Auch hier im Thread hat der Zoll die Richtlinie explizit ausgeschlossen.

Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie)
Gilt nur für Gleichspannungs-Geräte zwischen 75 und 1500 V. Explizit fallen darunter auch Strahlungsquellen, wie z.B. Lampen. Mit maximal 12 Volt fallen unsere Taschenlampen aber nicht unter diese Richtlinie.

Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
LED-Lampen werden darin behandelt, aber nur unter dem Aspekt "Haushaltsbeleuchtung". Insofern dürften Taschenlampen auch hier keine Rolle spielen.

2009/48/EG Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug
Auch wenn von vielen die Taschenlampen als (Erwachsenen-)Spielzeug gekauft werden, dürfte diese Richtlinie hier nicht zutreffen.


Bei allen anderen Richtlinien, die ein CE-Kennzeichen notwendig machen (Maschinen, Explosivstoffe, Sportboote, etc.), fallen mir überhaupt keine Konstrukte ein, um diese mit dem Thema Taschenlampen in Verbindung zu bringen.

Evtl. könnte einer der Betroffenen Licht ins Dunkel bringen, und hier kurz schreiben, aufgrund welcher Grundlage der Zoll die CE-Kennzeichnung fordert?
 

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
1.264
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63
Berlin
Hallo ihr lieben Hellen, habe jetzt Antwort vom Zoll erhalten! Die sagen die Lampe erfüllt nicht die Produktsicherheit und wird am 29. August vernichtet! :'-( ich hänge gleich noch ein Bild des Briefes an!
 

Tekas

Flashaholic**
23 November 2011
3.832
1.650
113
Sehr ärgerlich, wie genau hat der Zoll seine Entscheidung begründet? Denn das eine Tala bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Probleme bei der Produktsicherheit haben soll, ist nicht unbedingt naheliegend. Und in diesem Zusammenhang fragt man sich dann schon, wieso zigtausende ***Fire-Akkus die Zollkontrollen ohne Probleme passieren können.
 

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
1.264
158
63
Berlin
Ok so steht das in dem Brief:

Gutachten der Bezirksregierung

Diese kommt nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Taschenlampe aufgrund der Nichterfüllung der Voraussetzungen des Produktsicherheitsgesetzes nicht einfuhrfähig ist und somit am 29.08. vernichtet wird.

- Fehlende CE-Kennzeichung nach EMV-Richtlinie (zuständig: Bundesnetzagentur)

- fehlende Kennzeichnung gem. $ 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ( Hersteller- und Produktidentifikation) Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ( Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

- fehlende Information gem. $6 Abs. 1 Nr. 1 ProdSG ( Bedienungsanleitung)

:'(
 
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Bernd1209

Flashaholic*
20 Januar 2013
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43
SPN
Letztlich muss man doch die Entscheidung überprüfen lassen können. Irgendeiner muss doch Recht haben. Der Zoll bezieht sich aufs die eben genannten Verordnungen, gelesen habe ich hier im Forum aber auch schon, dass dieses für Privatpersonen bzw. Für unsere Taschenlampen wohl nicht gilt.
Notfalls mit Anwalts Hilfe?
Und CE Kennzeichnung hin oder her, ob die echt ist?...
 

BlackEgoBrain

Flashaholic*
29 Januar 2013
431
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43
Papenburg
Oh man... :S ich meine deutscher Zoll alles schön und gut und es hat auch seine Richtigkeit das unsere Sendungen geprüfte werden. Wer weiß was sonst alles hier landen würde.

Aber man kann es auch übertreiben und unnötig Steuergelder verprassen. Oder zahlen wir solche Sachen nicht mit?

Gruß Oliver
 
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Tekas

Flashaholic**
23 November 2011
3.832
1.650
113
Ich würde einfach mal gepflegt Widerspruch einlegen, denn das ProdSG ist gem. §1 Abs. 1 gar nicht anwendbar, denn es liegt keine Geschäftstätigkeit vor;).
 
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light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
12.425
113
im Süden
denn das ProdSG ist gem. §1 Abs. 1 gar nicht anwendbar, denn es liegt keine Geschäftstätigkeit vor;).
Der Verkäufer keine Geschäftstätigkeit? Wenn jeder aus Nicht-EU-Staaten in die EU verkaufen darf was er will, dann könnte man sich den ganzen CE-Kram auch gleich sparen.

Zur EMV-Richtlinie: hier ein Flussdiagramm zur Anwendung. Man könnte die vierte Abzweigung "ist das Produkt...unkritisch" nach rechts nehmen, dann wäre das Thema EMV erledigt.
Siehe EMV-Gesetz §2 Nr. 3.
Ganz so einfach ist es aber nicht, denn bei Taschenlampen mit Schaltreglern sind Störungen durchaus denkbar.

Auf die Notwendigkeit der Hersteller und Produktidentifikation und Bedienungsanleitung wir hier auch ausdrücklich hingewiesen (CE-Info für Kunden). Weiter unten im Abschnitt "Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)" werden sogar direkt LED-Taschenlampen erwähnt.

Interessant wird es im EMV-Leitfaden der Bundesnetzagentur auf S. 14, "1.1.4 Aufgrund ihrer Beschaffenheit unkritische Betriebsmittel". Dort werden genannt: "Taschenlampen ohne aktive elektronische Schaltungen.", was den Umkehrschluss zulässt, dass solche MIT elektronischen Schaltungen NICHT als unkritisch gelten, also die EMV-Richtlinie zur Anwendung kommt.
 

9x6

Flashaholic**
2 Dezember 2012
3.874
1.636
113
Berlin
Ich würde einfach mal gepflegt Widerspruch einlegen, denn das ProdSG ist gem. §1 Abs. 1 gar nicht anwendbar, denn es liegt keine Geschäftstätigkeit vor;).

Auch wenn Du recht hättest, was ich nicht beurteilen kann, was soll ein Widerspruch gegen einen von drei Gründen bringen? Im günstigsten Fall eine Berichtigung in dem nur noch zwei Gründe aufgeführt werden? Das lohnt sich nicht.

Gruiß Jörg
 

patchman

Flashaholic**
8 November 2012
1.940
807
113
Pankow
Auch wenn es da vieleicht keine Anwendung findet, aber ich mir mal den 3. Link zur EMV-Richtlinie (EMC) 2014/30/EG so anschaue, dann dürfte eigentlich (fast) jeder Motorroller wegen mangelder EMV kein CE-Zeichen erhalten, denn sinngemäß steht da ja geschrieben, das EMV nur gegeben ist, wenn beim Betrieb keine EM-Störungen verursacht werden.
Aber jeder Roller, der hier bei mir in der Straße vorbei fährt, stört meinen Fernsehempfang via DVB-T trotz Filter dermaßen, dass ein ungestörter Fernsehabend trotz Sender in Sichtweite bei mir leider nicht möglich ist, da Bild und Ton komplett weg.
Mit ner Tala, egal welche und sei sie noch so billig, hab ich das noch nicht geschafft.

Gruß
Patchman
 
Zuletzt bearbeitet:

balloonix

Flashaholic**
18 Juli 2012
1.422
732
113
Waldachtal im Schwarzwald
Hallo ihr lieben Hellen, habe jetzt Antwort vom Zoll erhalten! Die sagen die Lampe erfüllt nicht die Produktsicherheit und wird am 29. August vernichtet! :'-( ich hänge gleich noch ein Bild des Briefes an!

Sin den in dem Schreiben irgendwelche Verordnungen, Gesetzte oder Paragrafen angegeben?

Wenn es um CE Kennzeichnung geht, dann würde ich ene Formulierung wie "Nach §8.1 ProdSG in Verbindng mit Verordnung XXX" erwarten. Der §8.1 besagt, das für bestimmte Produkte eine Verordnung über eine Kennzeichnungspfilcht erlassen werden darf und in der Verordnung steht dann drin, welche Produkte darunter fallen. Erst wenn die Verordnungen benannt werden, kann man auch konkret nachlesen.

Wie sieht es denn mit Widerspruch aus? Kannst du dagegen Widerspruch einlegen? Beamte entscheiden auch gerne mal etwas aus der hohlen Hand und prüfen erst, wenn ein Widerspruch eingelegt wird.
 

Tekas

Flashaholic**
23 November 2011
3.832
1.650
113
Der Verkäufer keine Geschäftstätigkeit? Wenn jeder aus Nicht-EU-Staaten in die EU verkaufen darf was er will, dann könnte man sich den ganzen CE-Kram auch gleich sparen.
...

Der Verkäufer ist Chinese und unterliegt von vornherein nicht der Europäischen Regelung, die wird erst interessant, wenn ein europäischer Käufer auftritt und in diesem Fall stehen bei dem keine geschäftlichen Interessen (Weiterverkauf bzw. geschäftliche Nutzung) im Vordergrund und deshalb findet das ProdSG gem. §1 Abs. 1 hier keine Anwendung. Damit sind 2 von 3 Begründungen nicht stichhaltig, bleibt die CE-Kennzeichnung. Da dort aber keine konkrete Rechtsvorschrift mit § und Abs. genannt wurde, kann man den Punkt nicht mal eben schnell googeln und auf Anwendbarkeit prüfen. Ob das seitens der Behörde Absicht oder Unwissenheit ist, kann ich nicht beurteilen...

...aber dafür gibt es wie schon geschrieben Rechtsanwälte, wobei in diesem Fall der Streitwert zu gering ist und sich durch den Einsatz eines solchen kein ökonomischer Nutzen ergeben würde. Deshalb würde ich einfach mal selber Widerspruch einlegen und schauen was passiert. Vielleicht klappt es ja?
 
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light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
12.425
113
im Süden
OT:
...dann dürfte eigentlich (fast) jeder Motorroller wegen mangelder EMV kein CE-Zeichen erhalten, denn sinngemäß steht da ja geschrieben, das EMV nur gegeben ist, wenn beim Betrieb keine EM-Störungen verursacht werden.
Fahrzeuge unterliegen nicht dem EMV-Gesetz, da für sie eigene (vertikale) Richtlinien gelten. Wenn die chinesischen Billigroller diese Richtlinien genauso gut einhalten wie die ganze Billig-Elektronik, dann wundert mich nichts.
Noch mehr OT: Mich stören die elektromagnetischen Aussendungen von Rollern kein Bisschen, die akustischen hingegen sehr. Die Hälfte von den Dingern gehört aus dem Verkehr gezogen. Dito bei Motorrädern. Quads sowieso.

/OT
 

patchman

Flashaholic**
8 November 2012
1.940
807
113
Pankow
OT:

Fahrzeuge unterliegen nicht dem EMV-Gesetz, da für sie eigene (vertikale) Richtlinien gelten. Wenn die chinesischen Billigroller diese Richtlinien genauso gut einhalten wie die ganze Billig-Elektronik, dann wundert mich nichts.
Noch mehr OT: Mich stören die elektromagnetischen Aussendungen von Rollern kein Bisschen, die akustischen hingegen sehr. Die Hälfte von den Dingern gehört aus dem Verkehr gezogen. Dito bei Motorrädern. Quads sowieso.

/OT

Deshalb schrieb ich da ja auch, dass es da wohl keine Anwendung findet und wollte eigentlich nur damit ausdrücken, dass ich persönlich diese ganze EMV Sache in Bezug auf Talas eigentlich besch... eiden finde, wenn doch jeder Motorroller mehr EM-Störungen verursacht, als jede Taschenlampe. Vom Lärm mal ganz abgesehen.

Soviel noch mal als meine persönlich Meinung dazu, nun aber wieder zurück zum Thema

Gruß
Patchman
 

Legacyoflight

Flashaholic**
19 Februar 2013
2.291
989
113
Oh man... :S ich meine deutscher Zoll alles schön und gut und es hat auch seine Richtigkeit das unsere Sendungen geprüfte werden. Wer weiß was sonst alles hier landen würde.

Aber man kann es auch übertreiben und unnötig Steuergelder verprassen. Oder zahlen wir solche Sachen nicht mit?

Gruß Oliver

Ich finde es auch sehr fragwürdig warum hier so ein Aufwand betrieben wird!
Mich würde das sehr interessieren was diese Prüfung der Lampe gekostet hat. Das ist nicht nur für den Käufer der Lampe ärgerlich...... :thumbdown:
 

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
3.434
2.040
113
Nun Fragwürdig ist es sicher nicht. Lampen der bekannten chin. Hersteller haben CE, auch die, die nicht in der EU verkauft werden, und über Asiashops den Weg hierher finden.

Es ist für den Erwerber sicher ärgerlich, keine Frage.
 

tino79

Flashaholic**
12 Juli 2010
1.681
1.205
113
Gießen
War meine XinTD heute beim Zoll abholen. Die Zollbeamtin sagte dann: Rein Interessehalber, was ist an der Lampe so besonderes dass man die nicht hier kaufen kann? Ich war dann mal ganz mutig und hab Auskunft über freie Modiwahl, mehr Ampere und dedomedte LED gegeben. Antwort war dann nur, das kostet aber jetzt noch Einfuhrumsatzsteuer. Ich durfte die Lampe dann sogar schon zur Zahlstelle mitnehmen, anstatt wie sonst üblich mit dem Zahlbeleg zurück zu ihr die Lampe holen.
 
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Gammel

Flashaholic***
1 Dezember 2010
6.267
3.523
113
Gronau-Epe, an der niederländischen Grenze
Das eigentlich fragwürdige und ärgerliche ist, wie unterschieldlich es gehandhabt wird, so dass man keine Linie erkennen kann und sich nicht sicher sein kann...

Sei es in die eine oder die andere Richtung....

Klar kann man sagen, besser, es rutschen welche durch, als dass alle abgefangen werden, aber irgendwie kann das ja nicht der Sinn der Sache sein....

Also Hü oder Hott, und dann für alle gleich, wäre mir lieber, dann weiß man, wo man dran ist.

Und bislang haben sich die asiatischen Anbieter ja auch immer wieder den Gegebenheiten angepasst (siehe Akkus), so dass sie das auch in diesem Fall sicher hinbekommen würden...


Gruß,

Bodo
 

tino79

Flashaholic**
12 Juli 2010
1.681
1.205
113
Gießen
Klare Richtung wär mir auch lieber. Genauso mit Steuer auf den Versand. Mal so, mal so.

Die LED war ab Werk dedomed.
 

Cyberior

Flashaholic
20 August 2014
178
22
18
Odenwald
Also bei meiner Supbeam habe ich keine Prüfzeichen alá CE oder sonstiges Entdeckt. War halt kein Problem weil sie schon aus der EU (Belgien) kam.
Interessanter Thread, wusste ich jetzt auch noch nicht dass sich der Zoll auch um Tala´s kümmert.
Ich dachte die hätten mit Waffen/Drogen/Tabak und so Zeug viel mehr als genug zu tun...:thumbdown:
 

Sanguinius

Flashaholic*
8 Dezember 2012
489
380
63
Ingolstadt
Das eigentlich fragwürdige und ärgerliche ist, wie unterschieldlich es gehandhabt wird, so dass man keine Linie erkennen kann und sich nicht sicher sein kann...
Und das ist mit Abstand das größte Problem. Kenne ich nur zu gut mit meinem
ganzen Modellbaukram. Wo andere mit leeren Händen nach Hause gehen nehme
ich alles mit, und auch mal anders herum. Hallo?

Ich will wirklich keinen in eine Schublade stecken oder schräg von der Seite anmachen,
aber das zeigt ganz klar das einige(viele?) ihren Job als Zollbeamter nicht richtig
ausführen. Wie z.B. die CE-Sache, das ist gesetzlich so und so festgelegt worden.
Und warum halten sich dann nicht mal die Zollbeamten dran? Mehrmals hatte ich
es schon das der gleiche Artikel mit nach Hause genommen werden durfte und
mal wieder nicht. Wenn ein Kunde mit einem Fehler in meine Werkstatt kommt
und der ändert sich am Auto mit jedem Besuch kann ich bald dicht machen.

Persönlich hatte ich auch immer wieder den Eindruck das die Damen und Herren
stellenweise total überfordert waren. Selbst einfachstes Englisch bringen die bei
uns in der Gegend nicht mal über die Lippen. Das musste ich alles immer denen
übersetzten was was heißt. Aber was will man da jetzt als einfacher Bürger noch
unternehmen, beschweren? Habe ich einmal gemacht, schade um die verbrauchte Luft.

Grüße
Alex
 

Silberkorn

Flashaholic**
19 Februar 2013
2.872
1.360
113
Kreis LB
Du kannst nicht erwarten dass sich, um das Geld was dort verdient wird, ein überdurchschnittlich intelligenter Mensch der auch noch fließend englisch spricht in ein Kreiszollamt an den Schalter setzt. Und ich gebe dir recht, das Personal dort ist mit den geltenden Wirrwarr an Bestimmungen teils völlig überfordert.
 

Big_B

Flashaholic
9 September 2013
115
57
28
Ruhrgebiet
Ich musste gestern auch zum Zoll um meine am 23.07. bestellte XinTD X3 abzuholen. An der Poststelle war eine jüngere Frau, was mich erst mal hoffen ließ, dass sie von den technischen Details der Lampe weniger Ahnung hatte. Ihr erster Blick fiel auf die Produktbezeichnung auf der mitgebrachten Rechnung: “Ah, das ist ist ja eine 8-Mode Lampe, dann gucken wir mal.“ Das CE Zeichen fehlte natürlich, weshalb wir gar nicht erst nach der deutschen Anleitung gucken mussten. Lampe ist nicht einfuhrfähig und wird deshalb zurück geschickt. Ihr nett gemeinter Rat, dass ich mir das Geld über PayPal zurück holen kann bringt mich nicht weiter, da die 45 Tage, in denen PayPal Fälle annimmt, längst um sind.

Bin mal gespannt, ob BangGood trotzdem das Geld zurück zahlt. Bei dx hatte ich mal das gleiche Problem, da kam keinerlei Reaktion.

Es hat ein paar mal geklappt, aber da unser Zoll alles genau unter die Lupe nimmt, sehe ich in Zukunft von Bestellungen in Fernost ab. Ich hätte vor einigen Wochen fast meine Niwalker MM15 nicht bekommen, da das CE Zeichen von der vorgeschrieben Mindestgröße abwich. Da hat der Zöllner noch eine Riesen Ausnahme gemacht...
 

Big_B

Flashaholic
9 September 2013
115
57
28
Ruhrgebiet
Ich war auch etwas erstaunt, aber es gibt eine EU-Verordnung (765/2008), wo in Anhang 2 steht, dass das CE Zeichen mindestens 5 mm hoch sein muss (wenn "in einschlägigen Rechtsvorschriften keine genauen Abmessungen angegeben werden"). Habe jetzt keine einschlägigen Rechtsvorschriften gefunden, wo genaue Maße drin stehen, daher fasse ich die 5 mm mal als Maß der Dinge auf.

Naja, auf der MM15 ist das CE-Zeichen tatsächlich sehr klein. Auf dem Lineal komme ich auf knapp 2 mm. Ich kann froh sein, dass die Lampe nicht aufgrund dessen zurück gegangen ist. Ärgerlich ist, dass die Asiaten das Zeichen nicht einfach aufbringen. Das ist doch nur in derem Interesse.

Und eine Anleitung in Landessprache sollte sich auch nicht so schwer herstellen lassen. Einfach in den Google-Übersetzer kopieren und gut ist. Soweit mir bekannt ist, muss die Anleitung nur in deutscher Sprache sein. Ob da jetzt 80 Fehler drin sind oder nicht, dürfte nach derzeitiger Rechtslage noch nicht relevant sein. Aber dazu kommt es irgendwann auch noch: "Tut mir leid, ich kann Ihnen die Lampe nicht aushändigen, hier fehlt ein Komma in der Anleitung."
 

NashBen

Flashaholic***
29 April 2011
6.819
2.454
113
der Ottostadt an der Elbe
Ich war auch etwas erstaunt, aber es gibt eine EU-Verordnung (765/2008), wo in Anhang 2 steht, dass das CE Zeichen mindestens 5 mm hoch sein muss (wenn "in einschlägigen Rechtsvorschriften keine genauen Abmessungen angegeben werden"). Habe jetzt keine einschlägigen Rechtsvorschriften gefunden, wo genaue Maße drin stehen, daher fasse ich die 5 mm mal als Maß der Dinge auf.

Dann frage ich mich, warum zum Beispiel meine Efest IMR 14500, die ich in Deutschland bei Akkuteile gekauft habe, auch so ein winziges CE Zeichen drauf ist und das scheinbar kein Problem darstellt. :confused:


Grüße,

Ben
 

Heiopei

Flashaholic*
4 März 2011
851
226
43
Dann frage ich mich, warum zum Beispiel meine Efest IMR 14500, die ich in Deutschland bei Akkuteile gekauft habe, auch so ein winziges CE Zeichen drauf ist und das scheinbar kein Problem darstellt. :confused:

Grüße,

Ben

Wahrscheinlich gibt es ne Norm die besagt wie groß das CE Zeichen sein muss und zwar im Verhältnis zur Größe des ausgelieferten Produktes. Sprich je größer das Produkt, desto größer muss die CE Kennzeichung sein, zumindest in Relation zu einem vergleichbaren kleineren Gegenstand.

"Ironie, Satire, Sarkasmus, oder ähnliches, auf on"

Das Thema ist nicht neu, aber man sollte trotzdem nicht müde werden, es zu thematisieren. Es gibt in Deutschland abertausende Paragraphen, Vorschriften und ähnliches, dennoch scheint häufig genug Willkür zu herrschen und oder Unwissenheit. Wie kann es sonst sein, dass bei identischen Vorgängen unterschiedliche Entscheidungen zu Stande kommen?

Ich würde mich fast als Postagent (heißt das so?) anbieten. Bei meiner zuständigen Zollstelle muss man zwar regelmäßig antanzen, aber nur wenn die Aufbringung des äußerlich ersichtlichen Warenwertes fehlt. Ansonsten winken die nahezu alles durch. Am besten (und ja, es ist klischeehaft, aber solche Vorstellungen kommen auch nicht immer von ungefähr) kommt man ne halbe Stunde vor Feierabend zur Zollstelle. Dann ist kein Schalter mehr besetzt. Die fünf Leutchen haben sich in einem Büro zurückgezogen und schlürfen lecker n Käffchen. Wenn man Glück hat tingelt gerade der Chef des Ganzen übern Flur und fordert einen der Kaffeekollegen auf, den Kunden zu bedienen. Der hat es dann ganz eilig und kümmert sich einen "feuchten Fuzzi" um irgendwelche Bestimmungen, Auflagen etc.

Wichtiger Hinweis: Höchst subjektiv geschrieben und ich möchte damit bestimmt nicht die Gesamtheit der Zöllner diffamieren, aber ein gewisser fader Beigeschmack bleibt. Sollte der Beitrag gegen Forenregeln verstoßen bitte anstandlos löschen.
 

Heiopei

Flashaholic*
4 März 2011
851
226
43
by the way: mit Cita (nein, ich meine nicht Caught in the Act) und TTIP wird bestimmt alles viel besser, weil wegen " die Handelshemmnisse werden abgebaut" und so. Betrifft zwar keine Lieferungen aus Fern-Ost, aber ob dass das Know-How der Zollbeamten verbessert? Wobei; doch; klar. Woher kommt dies und das? Aso, aus den U.S.A. na dann......................................