Woher Nicht-StVZO-Lampen beziehen?

Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Hallo zusammen,

Vorwort: es geht nicht darum, mit nicht StVZO-konformen LED-Böllern im Straßenverkehr herumzugurken. Alles weitere im entsprechenden Thread - Danke. :)

Soweit mir bekannt, dürfen in Deutschland keine Nicht-StVZO Lampen als Fahrradlampen deklariert verkauft werden. Selbst Lupine verkauft die internationalen Versionen nur international… Manchmal wäre eine solche Lampe aber hilfreich, um etwa abseits der Straße kräftige Scheinwerfer oder Rückleuchten nutzen zu können.
Meine Recherche hat ergeben, dass es da tolles Zeug von Moon oder Magicshine gibt. Der einzige EU-Shop, der sowas führt, scheint Bikeinn zu sein, aber auch der hat nur ein sehr eingeschränktes Angebot. Kennt Ihr Alternativen?
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Manchmal wäre eine solche Lampe aber hilfreich, um etwa abseits der Straße kräftige Scheinwerfer oder Rückleuchten nutzen zu können.
Meine Recherche hat ergeben, dass es da tolles Zeug von Moon oder Magicshine gibt. Der einzige EU-Shop, der sowas führt, scheint Bikeinn zu sein, aber auch der hat nur ein sehr eingeschränktes Angebot. Kennt Ihr Alternativen?
Die StVZO erstreckt sich auf alle öffentlichen Wege, also auch Wald-, Wander- und Forstwege.

Welchen Nachteil haben Fahrradscheinwerfer mit Reflektoroptik für dich, dass du auf Offroad-Flutlichter ausweichen willst?
Die Auswahl an leistungsfähigen Scheinwerfern mit zuschaltbarem Fernlicht ist inzwischen so groß, dass eigentlich alle Leistungsklassen abgedeckt werden.

Kannst du deine Anforderungen und wünsche etwas genauer spezifizieren oder gibt es einen bestimmten Grund, aus dem die keine zugelassenen Scheinwerfer nutzen kannst?
https://www.lupine.de/produkte/fahrradbeleuchtung/fahrradbeleuchtung-(stvzo)/sl-ax-2023
https://supernova-lights.com/products/m99-mini-pro-b54
https://supernova-lights.com/products/b54-max
 
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Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Tatsächlich geht es eher nicht um Scheinwerfer, da sind die oben genannten völlig ausreichend. Habe selber eine SLX.
Beispiel 1, Rücklichter: Die StVZO-Helligkeit ist zwar nachts völlig in Ordnung, tagsüber aber praktisch unsichtbar. Ich denke da an die Rennradler in Österreich/Schweiz/Frankreich, die mit ihren Garmins und anderen Leuchten mit Tag-Blinklichtfunktion herumfahren und für mich als Autofahrer viel früher wahrnehmbar sind. Diese Leuchten haben ja sogar einen Helligkeitssensor, um bei Nacht nicht zu blenden (ebenfalls nicht StVZO erlaubt).
Beispiel 2: der Flashie kommt durch, wenn man den 08/15 Reflektor vorne am Thule Kinderanhänger/Jogger (keinerlei Prüfzeichen) durch sowas ersetzen könnte. Wenn man im Winter bei Regen und Dunkelheit unterwegs ist, überlegt man sich schon ob die 10 Lumen Konstantlicht (die sicher nicht blenden) nicht ein Sicherheitsgewinn wären.
Edit: Beispiel 3, wie ich eigentlich drauf gekommen bin. Das Fischer Rücklicht scheint inzwischen bekannt zu sein, wurde auch bei mehreren Reviews als außergewöhnlich hell trotz Zulassung beschrieben. Hab ich selber hier, kann ich bestätigen. Sicher mehr als 20 Lumen, wenn nicht 50. Evtl. hat das KBA gepennt, jedenfalls ist das Ding wohl der technische Zwilling zum Moon Nebula mit anderem Gehäuse und ohne Blinkmodi. Sogar die Halterung ist die selbe.
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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  1. Rücklichter: Die StVZO-Helligkeit ist zwar nachts völlig in Ordnung, tagsüber aber praktisch unsichtbar.
    Ich denke da an die Rennradler, die mit ihren Leuchten mit Tag-Blinklichtfunktion herumfahren und für mich als Autofahrer viel früher wahrnehmbar sind.
  2. der Flashie kommt durch, wenn man den 08/15 Reflektor vorne am Thule Kinderanhänger/Jogger durch sowas ersetzen könnte.
    Wenn man im Winter bei Regen und Dunkelheit unterwegs ist, überlegt man sich schon ob die 10 Lumen Konstantlicht nicht ein Sicherheitsgewinn wären.
  3. Das Fischer Rücklicht scheint inzwischen bekannt zu sein, wurde auch bei mehreren Reviews als außergewöhnlich hell trotz Zulassung beschrieben. Sicher mehr als 20 Lumen, wenn nicht 50. Evtl. hat das KBA gepennt, jedenfalls ist das Ding wohl der technische Zwilling zum Moon Nebula
  1. Das Lupine Rotlicht ist auch tagsüber sehr gut sichtbar. Für seitliche Sichtbarkeit empfehle ich COB-Rücklichter.
    https://www.lupine.de/produkte/rücklicht/rotlicht-stvzo/rotlicht-stvzo
    https://www.lupine.de/produkte/rücklicht/rotlicht-stvzo/rotlicht-max-stvzo
    https://supernova-lights.com/products/m99-tail-light-2-pro
    https://spanninga.com/de/product/pimento-large-3/
    https://www.knog.com/collections/rear-bike-lights/products/big-cobber-rear-bike-light
  2. Eine größere Abstrahlfläche reduziert Blendung und ermöglicht bessere Sichtbarkeit.
    https://www.knog.com/collections/front-bike-lights/products/big-cobber-front-bike-light
  3. Dafür ist die Akkulaufzeit nicht besonders lange.
 

Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Das Lupine Rotlicht ist auch tagsüber sehr gut sichtbar. Für seitliche Sichtbarkeit empfehle ich COB-Rücklichter.
Die Knogs sind ein gutes Beispiel, sie sind nämlich nicht StVZO-zugelassen und in Deutschland auch nicht erhältlich. Ausnahme: Bikeinn.
 

Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Ein gutes (neues) Beispiel ist das Knog Frog V3. Hell, USB-C, praktisch für viele Anwendungen (auch für Nicht-StVZO Fahrzeuge wie Kinderroller), in Deutschland praktisch nicht erhältlich. Unverständlich…
 

polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
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Südlich des Weißwurstäquators
Unverständlich…
Nö, sehr verständlich vor dem Hintergrund der Bußgeldandrohungen des KBA und aufgrund der ungleichen Behandlung von Auto und Rad (nicht zugelassenes Autozubehör darf in DE verkauft werden). Aber das ist hier OT...

In Zeiten der EU kann man doch einfach einen Versender nehmen, der nicht in DE sitzt und es sich zu etwas höheren Kosten liefern lassen.
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
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Verstehe ich auch nicht so ganz. Im Internet gibt es doch alles, was das Herz begehrt. :haeh:

Nur weil dieses spezielle Produkt nur in GB oder USA verkauft wird (hier trotzdem erhältlich auf Ebay) hat das doch rein garnichts mit der STVZO oder FZV zu tun. Der Verkauf von nicht konformen Lampen ist absolut nicht verboten hier…egal, ob Auto oder Rad. Es kann nur sein, dass sich das Angebot von solchen Dingen aber in Grenzen hält, weil man nicht mit so viel Nachfrage rechnet. Mit Verboten hat das aber rein garnichts zu tun.
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Die Knogs sind ein gutes Beispiel, sie sind nämlich nicht StVZO-zugelassen und in Deutschland auch nicht erhältlich. Ausnahme: Bikeinn.
Inzwischen ist die Knog Cobber Mid mit StVZO-Zulassung in Deutschland erhältlich:
cycleholix.de/2021/02/knog-cobber-das-stvzo-konforme-ruecklicht-im-test/
decathlon.de/p/mp/knog/mid-cobber-rucklicht-stvzo-schwarz/_/R-p-6e0dffb2-ad62-4f26-a94e-c43f1cf9c6ff
https://www.google.com/shopping/pro...25344,rsk:CID_15719276300668759074,scoring:tp

Den Knog Blinder MOB gibt es seit 2018 als StVZO-Version mit StVZO-Zulassung.
bike-components.de/de/Knog/Blinder-MOB-USB-LED-Ruecklicht-mit-StVZO-Zulassung-p50148/

Damit gibt es nun nicht nur das Lupine Rotlicht für hohe Sichtbarkeit für nachfolgenden Verkehr auch tagsüber, sondern eben jene erwähnten COB-Leuchten für seitliche Sichtbarkeit.
Eine formelle Notwendigkeit Lampen ohne StVZO Zulassung zu beziehen besteht aus technischer Sicht nicht mehr.
 

Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Formell notwendig nicht, wenn ich auf Schweizer Gebirgspässen aber tagsüber diverse 200 Lumen+ Rücklichter oder Garmins an den Rennradlern sehe fände ich das auch in Deutschland sehr sinnvoll. Die sieht man wenigstens, StVZO hin oder her (die hat ja bekanntlich eher ein Faible für Pkw-Sicherheit).

Cobber Mid StVZO oder auch Lupinen für den deutschen Markt (hab selber ein C14) sind einfach stark kastriert. Während Blendung meist von durchaus zugelassenen aber in den Himmel gerichteten Bumms oder Axas kommt.
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Formell notwendig nicht, wenn ich auf Schweizer Gebirgspässen aber tagsüber diverse 200 Lumen+ Rücklichter oder Garmins an den Rennradlern sehe fände ich das auch in Deutschland sehr sinnvoll. Die sieht man wenigstens, StVZO hin oder her (die hat ja bekanntlich eher ein Faible für Pkw-Sicherheit).

Cobber Mid StVZO oder auch Lupinen für den deutschen Markt (hab selber ein C14) sind einfach stark kastriert.

Während Blendung meist von durchaus zugelassenen aber in den Himmel gerichteten Bumms oder Axas kommt.
Schweizer Gebirgspässe gibt es im deutschem Flachland kaum.
Weißt du überhaupt wie extrem hell 200 Lumen sind? Da kann selbst eine Reflexion noch stark blenden.
Nicht umsonst hat selbst das hellste Straßenzugelassene Rücklicht 65lm.

Pkw-Sicherheit bedeutet auch, dass Licht nicht blenden darf. Das dient auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Die Cobber Mid StVZO liefert 55lm, das ist für tagsüber ziemlich viel.

In den Himmel gerichtete Scheinwerfer dürften selten sein. Häufiger sind die 2m vor das Rad ausgerichteten Scheinwerfer.

Das zugelassene Supernova TL3 MAX ist so hell, dass selbst die Reflektion auf dem Boden noch sehr gut ausleuchtet.
https://www.pedelecforum.de/forum/index.php?threads/supernova-tl3-max.105282/#post-2092756
https://www.pedelecforum.de/forum/index.php?attachments/img20230823234131-jpg.518793/
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
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Legalität hin oder her. Von einem roten Rücklicht wurde ich persönlich noch nie geblendet.

Mir ist es auch relativ egal, ob ein Vorderlicht zugelassen ist oder nicht. Ob nun ein zugelassenes Licht falsch eingestellt ist, oder ein nicht zugelassenes Licht eine vernünftige Abgrenzung hat und deshalb nicht blendet …man sollte hier einfach auf den gesunden Menschenverstand hoffen (auch wenn ich diesen inzwischen verloren habe, aber ich sehe hier mich nicht im durchschnittlichen Vergleich).

Gerade heute Nacht kam mir im Streifendienst ein Radfahrer entgegen, welcher wohl eine tolle „blinki blinki“ Lampe montiert hatte, die mich so sehr geblendet hat, dass ich einen die Straße überquerenden Fußgänger fast übersehen habe und sehr stark erschreckend bremsen musste.

Im Endeffekt ist das ein endloses Thema. Es gibt eben intelligente Menschen, die verantwortungsvoll mit Rücksicht auf andere ihr Licht benutzen und es gibt Menschen, die eben nicht intelligent genug dafür sind. Und aus fast täglicher Erfahrung muss ich jetzt leider behaupten, dass die zweite genannte Gruppe einen RIESENANTEIL darstellt.

Und so traurig es klingt…ich war heute und gestern in den Nachtschichten zur Absicherung des Oktoberfestes in Neuenhagen (bei Belrin) eingesetzt. 9 von 10 Radfahrern hatten keine korrekte Beleuchtung!

Wenn die Polizei nicht kaputtgespart würde, könnte da mal auch ein Augenmerk drauf legen. Aber das hat eben keine Priorität.

Und damit hofft man eben auf das Prinzip, dass „mündige“ Bürger selbstständig auf solche Sachen achten. Und dass wir jetzt alle lachen, ist mir klar! :facepalm:

Ich kann immer nur betonen: BITTE seid einfach so klug, dass ihr keine anderen Leute blendet. Egal ob legal oder nicht legal…


(nur mal völlig unabhängig und ganz allgemein zum Thema gesagt)
 
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Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Weißt du überhaupt wie extrem hell 200 Lumen sind?
Weiß ich. Ich hab eine Lupine SLX (korrekt eingestellt) und auch ein 200 Lumen Rücklicht. Kann nur unterstützen was Frank1984 sagt: wenn ich mit den Kindern bei Sonnenschein auf der 100er-Landstraße unterwegs bin (leider hier an einer bestimmten Stelle keine Umfahrung möglich), dann sind die 200 Lumen am Kinderfahrrad auch an. Die blenden dann nicht, sondern sind in der Sonne ausreichend wahrnehmbar. Nach Einbruch der Dämmerung, bei trübem Wetter und auch sonst natürlich der 20 Lumen Eco-Modus.

Aber leider kann ich auch bestätigen, dass die meisten Radfahrer eher zur unmündigen Kundschaft gehören und mit „irgendwas“ durch die Gegend fahren, ohne Helm sowieso. :augenverdrehen:
 

SammysHP

Flashaholic**
6 Oktober 2019
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Celle
www.sammyshp.de
dann sind die 200 Lumen am Kinderfahrrad auch an. Die blenden dann nicht, sondern sind in der Sonne ausreichend wahrnehmbar.
Man muss unterscheiden zwischen sehen und gesehen werden. Bei einer korrekt konstruierten, angebauten und eingestellten Lampe geht das meiste Licht auf den Boden. Was der entgegenkommende Verkehr sieht, ist das, was sich in der Optik / dem Reflektor streut bzw. sorgfältig vom Hersteller eingeplant wurde. Wenn mir 200 Lumen von einer Fahrradbeleuchtung ins Gesicht scheinen würden, wäre ich nicht so glücklich darüber.
 

Duuude

Flashaholic
21 Januar 2015
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Glaub mir, bei Tageslicht ist das weit weniger als man meint. Normale Lichter (sowas wie das Axa Blueline am Biobike) sind in der Sonne praktisch unsichtbar. Natürlich will man 200 Lumen bei Dunkelheit nicht vor sich haben - aber selbst dann wären 200 Rücklicht-Lumen nicht mit einem 200 Lumen Thrower vergleichbar, da der Lichtkegel ~180° hat.

Einige Lampen (Moon, Magicshine) haben daher sogar Helligkeitssensoren und passen den Modus entsprechend an. StVZO-mäßig halt undenkbar, in Deutschland verboten und deswegen kaum erhältlich, hier muss man mit den überteuerten Plastikfunzeln von Bumm und Axa rumfahren. Oder eben sowas wie kastrierte Knogs. Leider.
 

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
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Metrolpolregion Nürnberg
Wenn mir 200 Lumen von einer Fahrradbeleuchtung ins Gesicht scheinen würden, wäre ich nicht so glücklich darüber.
Für den Fall hat man die Lichthupe erfunden. Bei LED Scheinwerfern auch nicht lecker ;)

Da wir hier in den Sommermonaten viel Tourismus haben und die auch ganz gerne mal (wegen der diversen Festivitäten) nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs sind, weiß ich sehr gut, wie selbst "gewöhnliche" LED Leuchten die an Fahrrädern verbaut werden, blenden können wenn sie nicht wirklich eingestellt sind. Das ist ekelhaft.

Problematisch an der Sache ist aber auch: Wann verstellen sich die Scheinwerfer am Auto? Wenn man das Leuchtmittel nicht wechselt oder am Fahrwerk bastelt, etc, eigentlich nie.

Am Fahrrad kann das schon deutlich einfacher passieren. Und wer bitte prüft denn vor jeder Fahrt ob der Scheinwerfer noch richtig ausgerichtet ist am Rad?!

hier muss man mit den überteuerten Plastikfunzeln von Bumm und Axa rumfahren.

Vielleicht liegts auch daran das so eine Verträglichkeitsprüfung zur Erlangung der Zulassung durchaus nicht wenig Geld kostet...
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
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Kassel
Und wer bitte prüft denn vor jeder Fahrt ob der Scheinwerfer noch richtig ausgerichtet ist am Rad?!
Na ja, wer nicht gerade spontan erblindet oder volltrunken ist, sollte erkennen können, ob seine Fahrradlampe vor ihm auf den Boden leuchtet. Falls nicht, sieht er ja selbst kaum, wohin er fährt. Jetzt ließe sich noch argumentieren, dass auch das Streulicht bei nicht optimaler Ausrichtung blenden kann - da sind wir aber genau bei den Gründen der StVZO-Zulassung. Bei geprüften Lampen sollte kein störender Spill vorhanden sein.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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hier muss man mit den überteuerten Plastikfunzeln von Bumm und Axa rumfahren. Oder eben sowas wie kastrierte Knogs. Leider.
Siehe oben - es gibt helle zugelassene Rückleuchten. Auch welche, die so hell sind dass sie auch tagsüber besser erkennbar sind als die Rückleuchten eines Autos.
https://supernova-lights.com/products/tl3-max
https://supernova-lights.com/products/tl3-pro

Auch die Spanninga Pimento (large) oder Trelock LS 654 COB LINE SIGNAL sind deutlich heller als andere Rückleuchten.
https://spanninga.com/de/product/pimento-large-3/
https://spanninga.com/de/product/pimento-4/
https://www.trelock.de/de/licht/bel...ung/e-bike-rucklichter/ls-654-cob-line-signal
https://www.trelock.de/de/licht/bel...ung/dynamo-rucklichter/ls-655-cob-line-signal

Auch das Supernova M99 Tail Light 2 Pro aus dem Jahr 2020 ist schon ordentlich hell.
 
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