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Warum sind laut StVZO Akkulampen nur bis 11kg zugelassen?

meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
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Köln
meckiweb.blogspot.com
Bzgl. der Radwegbenutzungspflicht, im Prinzip ist das schon richtig, aber man kann als Radfahrer aus verschiedensten Gründen die Straße einem Radweg vorziehen.
Das hat u.U. nichtmal etwas mit "vorziehen" zu tun. Es gibt gerade hier in Köln eine ganze Reihe Radwege für die gar keine Nutzungspflicht bestehen kann da diese Radwege nichtmal ansatzweise den Bauvorschriften entsprechen. Ein 50cm breiter "Radweg" ist nunmal kein Radweg, ganz egal was da für ein Schild dran steht. Und ein Radweg mit starken Fahrbahnbelag-Schäden muss auch nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man die Straße nutzen, egal wie der Radweg ausgeschildert ist.
 

DanielFlash

Flashaholic
1 Juni 2011
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Das kenn ich bei uns auch. Wie schon geschildert, sind sie zu dieser Jahreszeit teilweise von nassem Laub total bedeckt, oder eben total unbrauchbar, aufgrund starker Schäden. Zu schmale Wege gibts zu Hauf, da verstehe ich den Sinn einfach nicht, so viel teurer kanns nicht sein, wenn man einmal einen ordentlichen Weg baut, den man dann auch sicher nutzen kann. Echt traurig, was sich Stadt und Land da so leisten....
 

EckyH

Flashaholic*
11 Dezember 2010
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Ex-Dresdner in Münster
Die 11kg sind ganz klar auf Rennräder bezogen. Absatz 11
ALLE anderen (BMX,MTB, andere Sportgeräte) die auch nicht mehr als 11kg wiegen, müssen trotzdem mit Licht ausgestattet sein.:eek:
Die Krux an der Sache ist, daß nirgendwo in der StVO definiert ist, was denn nun ein Rennrad genau ist.

Ich könnte jetzt nachgucken von wann diese Regelung ist, aber ziemlich egal, da immer noch gültig.:D
Das würde mich dann doch interessieren. Vor Monaten habe ich mal versucht, eine Historie dazu herauszufinden. Es ist mir nicht gelungen. Und ja, ich weiß, wie man Google bedient. ;)

E.
 

nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
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Die Krux an der Sache ist, daß nirgendwo in der StVO definiert ist, was denn nun ein Rennrad genau ist.

In der StVO steht das auch nicht. Nur in der StVZO steht Rennrad.
Es stimmt aber, eine Definition von Rennrad gibt es in der ZO nicht.:peinlich:

Im Zweifel wird dann ein Richter entscheiden, ob dein Rad ein Rennrad ist oder nicht.:D

Ps.: Wenn ich dran denke, guck ich heute Abend mal nach von wann diese Regelung ist. evtl. hab ich ja mehr Glück

Pps.: Warum ist das eigentlich so wichtig? Was erhoffst du dir? ist jetzt nicht böse gemeint, nur damit ich dir vll besser helfen kann.?
Nur um das nochmal klar zu stellen, die Mitnahme der Beleuchtung(betriebsbereit) ist Pflicht. Auch tagsüber. Und wenn du ins Gelände fährst, kannst du die doch abmachen.
 
Zuletzt bearbeitet:

dosenfisch

Flashaholic*
5 Februar 2011
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nördlich von Karlsruhe
Es ist eigentlich schon ziemlich schade dass Akkulampen für normale Fahrräder kein zugelassener Ersatz sind.
Ab und an fahre ich auch mal mit dem Fahrrad zur Uni. Da ich dazu aber 30min durch den Wald fahre brauche ich anständige Beleuchtung.
Natürlich gibt es tolle dynamobetriebene Systeme für etwas mehr Geld aber wenn ich mir sowas ans Rad bauen würde, hätte ich nach spätestens 2-3 mal Abstellen aufm Unigelände entweder garkein Fahrrad mehr oder zumindest wieder keine Beleuchtung. Dann gibts noch eine 10€ Baumarktausrüstung die schlecht genug ist, dass sie keiner klaut aber damit kann ich mich nicht im Dunkeln in den Wald wagen (das kann ich gleich ein Teelicht im Lampenreflektor anzünden).
Also bleibt mir nur die Möglichkeit (nicht zugelassene) Akkulampen zu nutzen oder öfter mit dem Auto fahren aber gerade wenn jetzt wieder der Weihnachtsmarkt 10 Gehminuten vom Hörsaal entfernt eröffnet verträgt sich das nicht so gut miteinander.
 
  • Danke
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nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
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Lass das Billigbaumarktteil dran, und nutz im Wald zusätzlich die Tala.:thumbsup:
 
Zuletzt bearbeitet:
24 August 2011
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Alberne Diskussion. Ich fahre mit Lupine und Topeak FLY Rücklicht durch die Gegend. Speichenreflektor habe ich nicht weil ich Carbon bzw Polyesterspeichen in den Laufrädern habe. Habe aber reflektierende Folie auf den Aerolaufrädern. Kein Polizist käm auf die Idee mich mit der Beleuchtung anzuhalten.
Wichtiger ist das die Beleuchtung so eingestellt ist das sie etwa 10 m vor mir auf den Boden trifft damit der Gegenverkehr bei starken HID oder LED-Licht nicht geblendet wird.
Die STvO ist in Sachen Beleuchtungs von Fahrrädern und auch von Segways, Inliner u.ä. total auf dem Mond.
 

nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
281
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@ bofh,

genaues Datum ging auf die schnelle nicht, aber mindestens schon 22 Jahre alt, eher noch viel älter.:eek:
 
  • Danke
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MrFlash

Flashaholic*
3 Mai 2010
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Übrigens :

Dadurch bist du z.B. beim rechts abbiegen im Rückspiegel eines Autos noch immer nicht zu sehen. Es gibt hier in Köln mehrere Stellen wo man zum rechts abbiegen einen Radweg queren muss. Da siehst du über den Rückspiegel im dunkeln NICHTS kommen. Aber wenn du dann abbiegst ist das Geschrei groß. Denn bremsen wollen die ja auch nicht ...
Da stimme ich dir durchaus zu.

SPORTGERÄTE haben NICHTS im öffentlichen Verkehr zu suchen.
Meine SPORTGERÄTE fahren immer auf/im Anhänger zum SPORTGELÄNDE:thumbup:

Es gibt doch schon sehr günstige Heckträger fürs Auto:D
Die gibt es und habe ich auch. Wenn du für nicht einmal zwei Kilometer den Heckträger ans Auto hängen, das Fahrrad auf den Träger packen und befestigen die Kurzstrecke zum Sportgelände fahren, das Fahrrad wieder abbauen und bei der Rückfahrt alles nochmal umgekehrt tun willst, nur zu. Ich werde es jedenfalls nicht so machen. In diesem Fall hat der Umweltschutz für mich einen höheren Stellenwert als die StVZO. Bei weiteren Entfernungen zum Sportgelände ist das natürlich anders. Aber auch hier findet man nicht immer an günstigen Stellen einen Parkplatz...

Die uralte 11kg Regel war wirklich mal für die bekloppten Rennradfahrer, die übrigens auch eine Radwegbenutzungspflicht haben. Aber ja lieber auf der Fahrbahn fahren.
Gab es nicht vor kurzem erst ein Gerichtsurteil, dass die Radwegbenutzungspflicht einschränk/abschafft und festlegt, dass nur noch an wirklich gefährlichen Stellen Radwegschilder aufgestellt werden dürfen?
 

EckyH

Flashaholic*
11 Dezember 2010
743
159
43
Ex-Dresdner in Münster
Pps.: Warum ist das eigentlich so wichtig? Was erhoffst du dir? ist jetzt nicht böse gemeint, nur damit ich dir vll besser helfen kann.?
Ich erhoffe mir ein besseres Verständnis für die Ausführung der Regelungen.

Nur um das nochmal klar zu stellen, die Mitnahme der Beleuchtung(betriebsbereit) ist Pflicht. Auch tagsüber.
Das habe ich nie bezweifelt.

E.
 

nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
281
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28
@ MrFlash,
wie du was machst, ist mir, und hat mir egal zu sein.:thumbup: Das ist deine Entscheidung.

Es gibt Gerichtsurteile, aber die sind alle nicht vom OLG. Was AG entscheiden ist mir auch egal, da für uns nicht gültig.

@bofh,
ich hoffe ich konnte helfen.


Es wird doch wohl noch keiner angehalten worden sein, der Akku Licht hatte.?

Streng genommen, müssen es sogar 6V Spannung sein.
Und vor 30 Jahren war das Stand der Technik, da hat man von LED in der heutigen Form doch noch nichts wissen können:D

Fazit: Jeder der freiwillig ohne Licht fährt, spielt leichtsinnig mit seiner Gesundheit. Den Rest des Lebens evtl. im Rollstuhl, weil man doch "nur mal eben" ......:eek:
 

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
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Berlin
Danke für eure Meinungen, ich werde dann erstmal die Baumarktlämpchen dran lassen, auch wenn ich keine sündhaft teuren Carbon Speichen habe.
Falls ich dann im Januar oder so genug Geld zusammen habe, bestelle ich mir vielleicht so eine Rennrad zugelassene blendfreie Lampe.
 
26 November 2011
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0
Berlin
Rennrad

Die Definition für das Rennrad ergibt sich aus § 4 Abs 1 StVO
Definition Rennräder
§4.(1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg; 2. Rennlenker;3. äußerer Felgendurchmesser mind. 630 mm und 4. äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.

Nach Absatz 2 können diese Räder bei Tageslicht und guter Sicht auf die Anbringung bestimmter, im Gesetz festgelegter Ausrüstung (Licht) verzichten.

Das bedeutet aber nicht, das die Fahrer dieser Räder das Licht nicht dabei haben müssen. Nach meinem letzten Wissenstand ist von einem Gericht entschieden worden, dass auch ein Fahrer eines Rennrades jederzeit, z.B. bei einer plötzlichen Wetterverschlechterung in der Lage sein muss sein Fahrrad zu beleuchten. Auf Verlangen hat er also bei einer Kontrolle seine Leuchtmittel vorzuzeigen.

Grundsätzlich ist dies, da es wie schon gesagt an bestimmte Räder gebunden ist vollkommen veraltet; zumal die meisten herkömmlichen Dynamofunzeln mit
unserem Equipment wohl kaum mithalten können. Somit würde eine Änderung des Gesetzes evtl. auch zur Steigerumng der Sicherheit beitragen.

Ich hoffe ich konnte zur Erleuchtung beitragen :D

Jessep
 

nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
281
29
28
Die § 1-15 aus der alten ZO sind ersetzt und finden sich in der FeV wieder.

Wie Jesse an die §§ gekommen ist, weiß ich auch nicht.:eek: (Die sind schon min.12 Jahre raus.)

@bofh, was willst du denn noch genauer wissen? Definition Rennrad? Oder Beleuchtungspflicht?
 
Zuletzt bearbeitet: