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Skilhunt Taschenlampen

Warum sind laut StVZO Akkulampen nur bis 11kg zugelassen?

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
1.264
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Berlin
...und bei schwereren Rädern nur als Zusatzbeleuchtung zugelassen?
Also warum muss an einem Fahrrad im Jahre 2011 immer noch ein Dynamo und darüber betriebene Lampen dran sein, wenn das Rad schwerer als 11kg ist? :confused:
Das finde ich doof! Nicht jeder kann sich einen Carbonrahmen und die schöne leichte Shimano XTR Schaltung leisten. :(
Also ich bin dafür dass auch an schwereren Rädern blendfreie Akkulampen erlaubt werden!
 

lumen

Flashaholic**
14 August 2011
1.044
467
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Braunschweig
Das habe ich mich auch immer gefragt.
Ich vermute mal das die Akku/Batterie Lampen für Rennräder ohne Dynamo ursprünglich gedacht wahren und das Gesetz im Laufe der Jahre nicht angepasst wurde.Was hat Gewicht mit Beleuchtung zu tun?
Wahrscheinlich sind Fahrräder ab 11kg so schwer da dachten die Leute die das Gesetz geschaffen haben das es auf die paar 100 Gramm auch nicht ankommt...
In Österreich ist es zum Beipiel egal womit man fährt :confused:
 

s_qn

Flashaholic
3 August 2011
234
61
28
Hallo,

ob es wirklich stimmt kann ich nicht schwören, aber ich habe in einem Radforum folgende, zumindest plausibel klingende, Erklärung gefunden:
Es sollte eine Ausnahmeregelung für Radrennsportler geschaffen werden, die zwangsweise auch im Strassenverkehr trainieren. Das hat sich dann auf die Rennradfahrer bezogen, weil die Mountainbiker ja - theoretisch - offroad und damit nicht im StVO Bereich trainieren. Mit der 11 kg Grenze wollte man wohl erreichen, dass nicht jedes Rad als Rennrad im Trainingseinsatz deklariert wird.
Und für ein "echtes" Rennrad sind die 11 kg ja auch kein Thema.
Wie gesagt, diese Erklärung könnte auch ein Gerücht sein :peinlich:
Gottseidank hat sich die Technik der Fahrradbeleuchtung inzwischen aber so weit entwickelt, dass man mit Nabendynamo und LED Scheinwerfer im Strassenverkehr sieht und gesehen wird. Und inzwischen sogar im Rahmen der StVO :D.

Fröhliches Winterradeln wünscht

Stephan
 
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Turbo-Siggi

Ehrenmitglied
29 September 2010
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113
Harsewinkel
www.trispeed.de
Es soll für "normale" gewährleistet sein das IMMER die Möglichkeit besteht sein Fahrrad selbst zu beleuchten.
Das geht halt nur mit Dynamo.
Ich schwöre wenn es eine "Nur" Akkulampen Möglichkeit/Regel gäbe wären 90% dunkel unterwegs weil vergessen wurde die Akkus zu laden oder Ersatzakkus dabeizuhaben!!!!!!!!!!!!
Ich krieg auch so schon das grausen wieviele ohne Licht rumfahren, und das merkt man halt nur dann wenn man als Autofahrer unterwegs ist.
Ich fahre sehr gern Rad und bin im Prinzip über die Fahrradbeleuchtung hier zum TLF gekommen.
Es gibt sehr leichte und effiziente Dynamoleuchten, z.B. hab ich Schmidt Edelux Sachen am Rad

http://www.nabendynamo.de/produkte/Edelux.html
 

meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
530
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Köln
meckiweb.blogspot.com
Ich sehe das genauso wie Turbo-Siggi. Eine Akku- oder Batteriebeleuchtung ist nur so gut wie derjenige der für den Energie-Nachschub sorgt. Ich sehe das oft beim Sohn meiner Frau. Die meiste Zeit liegt entweder die Batteriebeleuchtung zu Hause rum oder Batterien/Akkus sind leer. Von 10 Fahrten finden 9 im dunkeln statt. Das kann nicht Sinn der Sache sein. Ich freue mich immer wenn sich hier mal ein paar Polizisten dazu aufraffen die Fahrräder zu überprüfen. Rund 90% sind ohne funktionsfähige Beleuchtung unterwegs.

Ich habe ein Shimano Nabendynamo, einen LED-Scheinwerfer mit Standlicht und ein LED-Rücklicht mit Standlicht. Man wird gesehen und man kann selber was sehen. Und das völlig ohne vorher an etwas denken zu müssen. Ich kann sogar auf längeren Touren noch ein USB-Gerät (Handy, Navi o.ä.) darüber betreiben. Und am hinteren Schutzblech ist eine Steckdose für das Anhänger-Rücklicht.

Langfristig werde ich wohl den Scheinwerfer noch durch ein Modell mit 2 Optiken (Flooder + Thrower) ersetzen die man wahlweise schalten kann. Aber ansonsten bin ich mit meiner "Sorglos-Beleuchtung" recht zufrieden.
 

Flashlightman

Flashaholic**
3 Juni 2011
1.724
231
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Nordrheinwestfalen
Hallo,

ich habe ein Mountainbike, soll ich da jetzt etwa einen Dynamo und feste Lampen installieren? Im Leben nicht!
Als Rücklicht kommt bei mir ein Akkubetriebens von Sigma mit 5x 5mm roten LEDs zum Einsatz. Das Blöde an dem ist nur, dass es die Akkus entleert, nach einer Woche sind 'se dann leer. Das Voderlicht ist immer einsatzbereit, da nehme ich derzeit meine Yezl Z1X.
Ich frage mich, was passiert, wenn die Polizei mich mal erwischt...

Gruß, Elias.
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
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meckiweb.blogspot.com
Ich frage mich, was passiert, wenn die Polizei mich mal erwischt...

Wohl gar nichts. Die sind froh über jeden der (egal welches) Licht am Rad hat. Denn die meisten haben nichts ...

Auch am Rollstuhl meiner Frau müssten eigentlich zugelassene Leuchten montiert werden. Bis jetzt hat noch keiner etwas gegen LED Lenser vorne und 2 LED-Rückleuchten ohne Prüfzeichen hinten gesagt.
 

the_holodoc

Flashaholic***
7 August 2011
5.035
3.278
113
Es soll für "normale" gewährleistet sein das IMMER die Möglichkeit besteht sein Fahrrad selbst zu beleuchten.
Das geht halt nur mit Dynamo.

Naja, meine persönlichen Erfahrungen mit stinknormalen Dynamolampen zeigen das klare Gegenteil an, die Dynamolampen sind bezüglich der Zuverlässigkeit die Katastrophen, während die Batterie/Akkulampen anständig funktionieren.
Bei den serienmäßigen Dynamolampen hatte ich so ziemlich alles an Problemen, was man nur haben kann: nicht funktionierende Dynamos, im Dutzendpack durchbrennende Birnen, ungezählte Probleme mit allerlei Kontakten, korrodierendes Innenleben der Lampen und so weiter.
Dagegen sind Kleinigkeiten wie das Mitführen und Montieren/Demontieren der Akkulampen und das regelmäßige Nachladen von Akkus Kleinigkeiten.
 

EckyH

Flashaholic*
11 Dezember 2010
743
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Ex-Dresdner in Münster
Die derzeit gültige Regelung stammt aus den 70er Jahren, iirc.
Damals war Radbeleuchtung im Sinne von Positionslicht zu verstehen.
Nabendynamos gab es noch nicht, Seitenläufer waren die einzigen mit nennenswerter Verbreitung. Allerdings sind Seitenläufer für die feine Karkasse der Rennreifen der schnelle Tod.
Da hat der Gesetzgeber gefragt: Was für Räder gibt es? Antwort: Rennräder und normale Räder und ein paar Exoten. Also wurde eine Regelung für normale und Rennräder geschaffen. Dabei hat man Rennräder über das Gewicht definiert - eben 11kg.
Mittlerweile sind XC- und Marathon-MTBs auch in der Regel keine 11kg mehr schwer und Rennen werden damit auch gefahren. Nur hat bis jetzt niemand das Ganze bis zur letzten Instanz durchgefochten (denn in der ganzen StVO ist nirgends eine Definition von Rennrad zu finden!), daß eigentlich jedes Rad ein Rennrad sein kann - auch ein MTB.
2006 wurde allerdings eine Novellierung der Regelungen abgelehnt - aufgrund der Unfallsituation wegen unvorschriftsmäßiger Radbeleuchtung bestünde kein Handlungsbedarf.
Also dürfen wir uns weiter mit einer veralteten Pfuschregelung herumärgern.

E.

Naja, meine persönlichen Erfahrungen mit stinknormalen Dynamolampen zeigen das klare Gegenteil an, die Dynamolampen sind bezüglich der Zuverlässigkeit die Katastrophen, während die Batterie/Akkulampen anständig funktionieren.
Du solltest dazuschreiben, daß diese Erfahrungen sich auf Seitenläuferdynamos und Glühlampen beziehen.
Mittlerweile sind Nabendynamos und LED-Beleuchtung normal.

E.
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
530
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43
Köln
meckiweb.blogspot.com
Du solltest dazuschreiben, daß diese Erfahrungen sich auf Seitenläuferdynamos und Glühlampen beziehen.

Auch bei den Seitenläufern gibt es mittlerweile super gute Exemplare. Aber es ist wie bei den Taschenlampen. Man bekommt was man bezahlt. Für Kleingeld kann man keine gute Beleuchtung bekommen. Und wenn man sein Fahrrad im Supermarkt kauft muss man sich nicht wundern wenn die billiges Zeug verbauen um wenigstens etwas Gewinn machen zu können.

Ein vernünftiges Nabendynamo und eine gute LED-Beleuchtung hat eine Zuverlässigkeit von 100%. Und das bei Lux-Werten von denen eine Primitiv-Beleuchtung nur träumen kann.
 

angry-towner

Flashaholic
19 September 2010
218
40
28
In der hessichen Landesverfassung ist auch noch die Todesstrafe vorgesehen.. Und wird nicht angewandt. Das ist genauso totes Recht wie die StVO aus den 70ern. Hab mich schon mit vielen Polizisten und Juristen darüber unterhalten. Alle waren sich einig, dass keiner, der aufm Rad ne ordentliche Beleuchtung hat und gut gesehen werden kann ein Ordnungswidrigkeitenbescheid bekommt. Gerade so um die Uni in Mainz sind so unfassbar viele Fahrradfahrer komplett ohne Licht, da freuen sich die Ordnungshüter wenn überhaupt jemand beleuchtet fährt.
 
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Turbo-Siggi

Ehrenmitglied
29 September 2010
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Naja, meine persönlichen Erfahrungen mit stinknormalen Dynamolampen zeigen das klare Gegenteil an, die Dynamolampen sind bezüglich der Zuverlässigkeit die Katastrophen, während die Batterie/Akkulampen anständig funktionieren.
Bei den serienmäßigen Dynamolampen hatte ich so ziemlich alles an Problemen, was man nur haben kann: nicht funktionierende Dynamos, im Dutzendpack durchbrennende Birnen, ungezählte Probleme mit allerlei Kontakten, korrodierendes Innenleben der Lampen und so weiter.
Dagegen sind Kleinigkeiten wie das Mitführen und Montieren/Demontieren der Akkulampen und das regelmäßige Nachladen von Akkus Kleinigkeiten.

Ich gehe auch heute nur noch von Nabendynamos aus und Leuchtmittel mit LED!!
Sorry wenn das nicht so rüberkam.
Ja Seitenläufer und Glühbirnen war übel:eek:
 

the_holodoc

Flashaholic***
7 August 2011
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3.278
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Naja, aber als die Gesetzgebung gemacht wurde, waren Seitenläufer + Glühbirnen ja die Technik, die gemeint war, denn etwas anderes gabs damals wohl kaum.
Die Räder, auf die ich das beziehe, sind alle noch mit harten Deutschen Märkern beim Fachhändler gekauft worden und trotzdem haben die Beleuchtungen nicht annähernd akzeptabel und zuverlässig funktioniert. Daran haben ungezählte Reparaturen beim Fachhändler :mad: und eigenhändige Reparaturen/Überarbeitungen nie wirklich etwas verändert:(.
Irgendwann bin ich dann auf Batterie/Akkuleuchten umgestiegen und seitdem kann ich die Worte Zuverlässigkeit und Fahrradbeleuchtung in einem Satz verwenden ohne wahlweise einen Wutanfall oder einen Weinkrampf zu kriegen.
Mein Alltagsrad zeichnet sich im wesentlichen dadurch aus, dass es fährt, aber so etwas wie einen Wertgegenstand, in den sich größere Investitionen lohnen, stellt es vom Zustand her nicht dar.
Eine per Nabendynamo befeuerte LED-Beleuchtung wäre für mich erst etwas, wenn ich ein neues Alltagsrad anschaffen würde, aber das kann noch Jahre dauern.
So das war jetzt ertmal genug Text von mir.
P.S. Das einzige Problem das ich bei meinen Dynamos nie hatte, war das berüchtigte Durchrutschen bei Nässe...
 
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Turbo-Siggi

Ehrenmitglied
29 September 2010
5.453
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Harsewinkel
www.trispeed.de
Ich will hier auch nicht weiter den "Oberlehrer" machen, aber ich bin halt sehr sehr viel abends morgens und auch nachts unterwegs und nicht nur bei den Fahrrädern krieg ich oft nen Hals...nein... Walker in komplettschwarz ohne Reflektoren :eek:, Gassigeher ohne Beleuchtung...
Reflektoren ist auch das Stichwort.
Es geht nichts über ne ordentliche Bestückung mit Reflektoren!!
Die sieht man meilenweit, wiegen nix, und sind günstig, und es gibt sie auch optisch akzeptabel.
 
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Dr.Sentinel

Flashaholic*
11 November 2011
576
110
43
Mars, hab mich verfahren...
Ich habe vor ein paar Wochen mal einen Bericht im TV gesehen da ging es um die Radbeleuchtung. Da wurden an einer Kreuzung Radfahrer von der Polizei angehalten und nach der Beleuchtung gesehen. Da war es OK wenn man Akkulampen am Rad hatte, aber nur mit Zusatzbatterien.
Ich denke mal da handeln die Polizisten mal vernüftig und hacken nicht auf alte Gesetze rum.

Gruß
Stefan
 
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Flashlightman

Flashaholic**
3 Juni 2011
1.724
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Nordrheinwestfalen
Hallo,

ich frage mich, was passiert, wenn die Polizisten einen ohne zugelassene Lichter erwischen. D.h. nur mit einer starken Taschenlampe, die einen runden Strahl wirft, zb. eine Fenix TK45 und Andere.
Mit meinem ollen 3W Halogenstecklicht will ich nämlich nicht rumfahren, da kann ich das auch gleich zuhaus lassen!

Gruß, Elias.
 

walter01

Ehrenmitglied
12 August 2011
16.095
5.821
113
Raum Karlsruhe, BW
Was soll pasieren: im günstigen Fall haben die kein Bock deshalb jemanden anzuhalten.
Im weniger günstigen Fall kriegst die eine Ordnungsstrafe (ich schätze mal 5-10 €).
Aber wenn's blöd läuft und du mit so einer Lampe rumfuchtelst und es kommt zu einem Unfall (wegen im weitesten Sinne Gegenverkehr geblendet, behindert, irritiert), dann wirst du mindestens immer Mitschuld haben und evtl. dein Versicherer auf der Matte stehen.

Gruß Walter
 

kbyte

Flashaholic**
5 Februar 2011
1.264
158
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Berlin
Danke für eure Antworten. Nun ja, ich kann mir diese schönen Naben-Dyamos für 200+ EUR + Einspeichen leider nicht leisten, denke ich werde mir dann demnächst ein Stecklicht mit Blendfreier Optik + Rennradzulassung für mein Mountainbike kaufen.
Hinten habe ich schon lange ein Rücklicht mit 5 roten LEDs, und die AAA Batterie hält darin schon jahrelang! Vorne habe ich ein billiges Baumarkt/Supermarkt Stecklicht.
Da ich auch Auto und Mopped fahre weiß ich auch, dass es nichts schlimmeres wie unbeleuchtet und ohne Reflektoren gibt!
 

light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
12.425
113
im Süden
Nabendynamos kriegt man auch schon für 30€, es muss ja nicht immer gleich von Feinsten sein. Ich fahre seit 7 Jahren mit dem billigsten Shimano-Nabendynamo (Typ weiß ich nicht), seit 3 Jahren mit LED-Scheinwerfer.
Es gibt für mich überhaupt keinen Grund, an einem Fahrrad KEINE Lichtanlage zu haben, ein ultraleichtes Rennrad mal ausgenommen. Mir wäre das Hantieren mit Stecklichtern und Akkus auch einfach viel zu blöd.

Mir wäre mal um's Haar ein Mountainbiker mit geschätzten 50km/h in die Seite gerauscht, nachts um 12, ich links abgebogen eine eine steile Steigung rein (13%), er kam von links volle Pulle die Steigung runter, kein Licht, keine Reflektoren, dunkel gekleidet, ich war schon am Anfahren und habe ihn im letzten Moment GEHÖRT wg. seiner Stollenreifen und weil ich die Seitenscheibe offen hatte, nochmal gebremst und er dann 1m vor meiner Haube vorbeigerauscht. Seit diesem Erlebnis reagiere ich sehr allergisch auf lichtlose Radler :mad:.

Oft genug begegne ich besonders im Herbst abends auf Landstraßen lichtlosen Rennradlern, die von der Dunkelheit "überrascht" wurden. Wenn Sie dann wenigstens noch auf dem Radweg führen...

Ein Arbeitskollege eines Freundes ist vor 2 Jahren nachts in Stadtnähe auf dem unbeleuchteten Radweg ohne Licht frontal mit einem anderen Radler kollidiert, der auch kein Licht hatte. Er hat bei der Kollision seine 4 Schneidezähne im Schädel des anderen versenkt (beide helmlos), der hatte dann ein üble Kopfwunde, der andere jetzt 4 Schneidezahn-Implantate - für das, was er da zuzahlen musste, hätte er sich die tollste Lichtanlage ans Rad bauen können. Und er fuhr auch noch *vorsätzlich* ohne sein Stecklicht, weil er in der Dicso nicht wusste wohin damit, und am Rad belassen wäre es ihm geklaut worden. Keiner der beiden tut mir im geringsten Leid.

Wer 2000€ für ein Rad ausgibt, der kann sich auch einen Nabendynamo leisten, der zum Rad passt. Und LED-Scheinwerfer, die den uralt 2,4W-Lampen entsprechen, könnte man in Daumengöße bauen oder gleich im Lenkervorbau integrieren, mit einer 1W-LED kommt man schon sehr weit. Kein Mensch kann mir erzählen, dass es bei einem HOBBY-Radler auf 200g ankommt, das ist schon eine halbvolle Harnblase. Und ein gewichtsoptimierter Nabendynamo wird vermutlich nicht mehr Zusatzgewicht bringen als ein Satz Akkus für ein Stecklicht.

Man darf auch keine Autos ohne Licht und Gurt etc. verkaufen, wieso dann Fahrräder? Gäbe es den Lichtzwang, wäre auch ein Markt für entsprechende Beleuchtungstechnik da und man könnte schon längst die tollsten Lichtanlagen für Vollrenner und Mountainbikes kaufen, voll integriert, ohne Kabel und praktisch unsichtbar. Da würde dann genauso ein Hype draus gemacht werden wie mit Karbon-Trinkflaschenhaltern etc. etc.
 
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EckyH

Flashaholic*
11 Dezember 2010
743
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Ex-Dresdner in Münster
Seit diesem Erlebnis reagiere ich sehr allergisch auf lichtlose Radler :mad:.
Das ist nicht zu überlesen. Aber Du schießt dabei etwas über das Ziel hinaus.

Gäbe es den Lichtzwang, wäre auch ein Markt für entsprechende Beleuchtungstechnik da und man könnte schon längst die tollsten Lichtanlagen für Vollrenner und Mountainbikes kaufen, voll integriert, ohne Kabel und praktisch unsichtbar.
Es gibt einen Lichtzwang, siehe §67 StVZO.
Und genau dort und in den entsprechenden TAs kann man auch nachlesen, wo die Probleme liegen. Beispielsweise ist die Konstruktion für Radscheinwerfer diffiziler als bei Autoscheinwerfern, da bei Autoscheinwerfern 50% mehr Licht über dem "Hauptstrahl" austreten darf als bei Radscheinwerfern.
Das zweite Problem ist, daß das Fahrrad in Deutschland a) als Fahrzeug zweiter Klasse nach dem PKW gilt, b) vermutlich wegen a) auch entsprechend schlecht behandelt wird (wenig Pflege von Besitzern, keine Investitionen in die Sicherheit, wie zB. Schlosser) und c) wegen a) auch billig sein muß. Wenn es bei Discount-Supermärkten oder Baumärkten Gefährte für 250 oder 300 € gibt, die eine Vollfederung und 24-Gang-Schaltung haben und diese auch verkauft werden - wie soll man da diesen Käufern klar machen, daß da noch für ca. 70-90 € vernünftige Beleuchtung dran muß? Oder neue Bremszüge und -gummis samt Montage mindestens 30 € kosten? Da wird dann lieber ohne Licht und ohne brauchbare Bremse gefahren.

So lange es diesen extremen Kostendruck für die Hersteller durch den Konsumenten gibt, so lange wird sich an der Situation nicht viel ändern. Es ist möglich, ein einfaches, qualitativ hochwertiges Rad mit brauchbarer Beleuchtung für ca. 700-800 € zu bauen. Da könnte evtl. schon eine Schaltung dabei sein. Aber wer würde das kaufen? Also werden überall Kompromisse gemacht, um möglichst viel Ausstattungsmerkmale (Federung, viele Gänge, "hochwertiges" Schaltwerk) in den Prospekt schreiben zu können.

E.
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
530
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Köln
meckiweb.blogspot.com
Es gibt einen Lichtzwang, siehe §67 StVZO.
Genau so ist es. Fahrräder die nicht so ausgerüstet sind haben auf der Straße nichts zu suchen. Auch nicht tagsüber. Denn sobald ein Fahrrad nicht der StVZO entspricht darf es nicht in den Straßenverkehr.

Wenn es bei Discount-Supermärkten oder Baumärkten Gefährte für 250 oder 300 € gibt, die eine Vollfederung und 24-Gang-Schaltung haben und diese auch verkauft werden - wie soll man da diesen Käufern klar machen, daß da noch für ca. 70-90 € vernünftige Beleuchtung dran muß?
Der Witz ist das DIESE Räder sogar ein Nabendynamo schon drin haben. Das Problem sind die 100 bis 150,- Billigräder. Und die vielen runtergerittenen 3.Hand-Uralt-Räder. Denn diese Räder werden eigentlich immer von dieser "Scheiß-Egal"-Clientel gefahren.

Das größte Problem sind aber die Leute die mit Gewalt cool aussehen wollen. Denn am MTB sind Schutzbleche (in der StVZO vorgeschrieben) genauso uncool wie eine vernünftige Beleuchtung und anständige Reflektoren (beides zwingend vorgeschrieben). Na ja, auf den Grabstein kann man dann schreiben "er war soooo cool ..."


Hier in Köln (ebenfalls Uni-Stadt) sind mind. 80% aller Radler ganz ohne Licht unterwegs. Wenn du mit dem Auto abbiegen willst und so einer kommt womöglich mit hoher Geschwindigkeit auf dem Radweg daher, den kannst du gar nicht sehen.

Solche Leute spielen mit ihrem Leben. Und das für wenige Euro die sie sparen. So etwas ist einfach nur Hirnlos. Genauso hirnlos wie die zwanghaft coolen Typen ...


Oft genug begegne ich besonders im Herbst abends auf Landstraßen lichtlosen Rennradlern, die von der Dunkelheit "überrascht" wurden. Wenn Sie dann wenigstens noch auf dem Radweg führen...
Das sind mit Abstand die schärfsten ...
Es ist ja auch jedes Mal total überraschend wenn es dunkel wird. Das war ja noch nie so ...
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
530
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Köln
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Na ja, ich reagiere auf dieses Thema recht scharf weil ich bereits 2 schwere Unfälle mit solchen Radlern hinter mir habe. Einen hab ich mit dem Lkw erwischt. Einfach nur rechts abgebogen, es war ja niemand zu sehen. Das der Typ in schwarzen Klamotten und ohne Licht daher kam merkte ich als ich ihn "rasiert" habe.

Der andere hat sich über meine Motorhaube abgerollt. Er schlug (ebenfalls als ich rechts abbiegen wollte) in meinen Kotflügel ein. Er war besoffen, unbeleuchtet und dunkel gekleidet. Schaden am Auto : 3500,-. Darauf bin ich dann sitzen geblieben, er war nicht versichert.
 

light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
12.425
113
im Süden
...Es gibt einen Lichtzwang, siehe §67 StVZO....
Ja, das schon, aber trotzdem sehe ich beim Radhändler massenhaft Räder ohne Lichtanlage stehen. Das sind alles "Sportgeräte", die auf öffentlichen Straßen nicht gefahren werden dürften - werden sie aber trotzdem! Und zwar auch bei Dunkelheit und nicht nur im Rennen oder beim Training.
Der 8-jährige Sohn von Bekannten hat mir vor 2 Wochen stolz sein neues Fahrrad im "MTB-Stil" präsentiert - aber kein Licht dran! Der Vater ist übrigens Ingenieur, die Mutter Lehrerin.

Daher mein Plädoyer: kein Fahrrad sollte ohne Reflektoren und Licht überhaupt verkauft werden dürfen. Das meine ich mit "Lichtzwang". Dann entfällt nämlich auch die Diskussion wg. der Zusatzkosten. Hat einer schon mal mit seinem Autohändler darüber diskutiert, wieviel billiger das Auto ohne Lichtanlage wäre? Das Licht ist dran und fertig. Taugt vielleicht nicht viel, aber besser als gar nichts. Dem Käufer die Auswahl und Anbringung einer Lichtanlage zu überlassen funktioniert einfach nicht.

Und ja, die Anforderungen an die Optik für Fahrradscheinwerfer sind nicht trivial, aber erfüllbar. Man kriegt als Zubehör für 5€ Halogenscheinwerfer mit Zulassung. Die sind immer noch besser als gar kein Licht.

Edit: Ui, da waren andere schneller - scheint ja echt ein heikles Thema zu sein ;)
 
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Flashlightman

Flashaholic**
3 Juni 2011
1.724
231
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Nordrheinwestfalen
Leute ohne Beleuchtung am Fahrrad gefallen mir auch nicht!
Bin zwar noch kein Autofahrer, aber ich bin schonmal um haaresbreite mit einem Radfahrer auf einem Feld kollidiert, weil ER ohne Beleuchtung unterwegs war!

Gruß, Elias.
 
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EckyH

Flashaholic*
11 Dezember 2010
743
159
43
Ex-Dresdner in Münster
Einen hab ich mit dem Lkw erwischt. Einfach nur rechts abgebogen,

Der andere hat sich über meine Motorhaube abgerollt. Er schlug (ebenfalls als ich rechts abbiegen wollte)
Danke für zwei weitere Gründe GEGEN Radwege.

Rhetorische Frage: Kannst Du mir bitte die Stelle in der StVZO zeigen, an der Schutzbleche vorgeschrieben sind?

@light-wolff: Hast Du Dir mal die Vorschriften für Reflektoren angeschaut? Da wird einem übel bei so viel Praxisferne des Gesetzgebers. Abgesehen davon sind alle mir bekannten zugelassenen Speichenreflektoren so konstruiert, daß sie beim Einklippen in die Speichen nicht mehr die Forderung nach 90° Abstrahlwinkel erfüllen, ergo so montiert nicht zulässig sind.
Du forderst "kein Rad ohne StVZO-konforme Beleuchtung" mit der Begründung, daß es bei Autos auch nicht geht und lieferst gleich dazu die Gegenargumente: Sportgeräte. Soweit ich weiß, werden Karts und Rennwagen auch ohne Beleuchtung verkauft - eben weil's auch Sportgeräte sind. Weiter sind auch bei den hochwertigen Straßenrennrädern und MTBs im Normalfall auch Reflektoren nach StVZO mit im Karton (so gesehen bei Orbea und Cannondale). So weit ich weiß, gibt es dazu auch eine Vorschrift, daß das mitgeliefert werden muß (bitte berichtigen, wenn ich das falsch in Erinnerung habe). Einzig die zugelassene batteriebetriebene Beleuchtung liegt nicht dabei.
Deine Argumentation bezüglich der 5€-Halogenlichter kann ich nicht gelten lassen. Diese Dinger sind reine Positionslichter, deren gesamte Lichtleistung so gering ist, daß sie nur mit der geringen Lichtmenge die Anforderungen der TA erfüllen. Mit der gleichen Logik könnte man auch bei Autos die Benutzung von mehr als einem Zylinder verbieten - bei Motorrädern geht das ja schließlich auch.

Das Thema ist heikel, weil es hier um des Deutschen liebstes Kind und die Auswirkungen geht. Und unter dem Unwillen und Unvermögen des Gesetzgebers nicht nur die Radler zu leiden haben, sondern auch die motorisierten Verkehrsteilnehmer: Warum dürfen immer noch Autos verkauft werden, deren Sicht zur Seite und nach hinten absolut beschränkt ist, deren toter Winkel fast größer als der "lebende" ist? Warum steht nicht an jeder Ausfahrt ein Spiegel, der den Blick auf Fuß- und Radweg erlaubt, ohne mit dem halben Auto auf dem entsprechenden Weg stehen zu müssen?
Und so weiter und so weiter.

E.
 

light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
12.425
113
im Süden
...Du forderst "kein Rad ohne StVZO-konforme Beleuchtung" mit der Begründung, daß es bei Autos auch nicht geht und lieferst gleich dazu die Gegenargumente: Sportgeräte. Soweit ich weiß, werden Karts und Rennwagen auch ohne Beleuchtung verkauft - eben weil's auch Sportgeräte sind...
Ich sehe Karts und Rennwagen aber eher selten auf öffentlichen Straßen. Und die werden nicht an jedermann verkauft. Und in Singapur geben die sich bei der F1 ziemliche Mühe mit der Streckenbeleuchtung wenn sie nachts fahren :D

Reflektoren: Speichenreflektoren bringen m.E. wenig Sicherheitsgewinn, weil man die nur von der Seite sieht, und können auch durch Reflektorstreifen an den Reifen ersetzt werden, die sehen auch noch gut aus (verschmutzen aber leicht). Viel wichtiger finde ich Reflektoren nach vorne und hinten, gut auch an den Pedalen weil sie sich bewegen und dadurch sofort auffallen.

Ich bin beileibe kein Fan der StVZO in ihrer heutigen Form, bei Beleuchtung schon gar nicht, aber lieber ein StVZO-konformes "Positionslicht" als gar kein Licht, denn man kann ja mit erstaunlich wenig Licht noch prima radeln, aber man wird dabei halt von anderen übersehen.

Das wird jetzt ziemlich OT, und ich denke, mein Standpunkt ist klar. Daher werde ich nichts mehr dazu sagen.



Zur ursprünglichen Frage mit den 11kg:
Soweit ich weiß, wollte man eine Ausnahmeregelung für Rennräder schaffen, dass nur diese ein Batterielicht haben dürfen, alle andern Dynamolicht haben müssen. Als Kriterium hat man die 11kg genommen. Ich glaube, MTBs gab's zu der Zeit noch gar nicht ;)
 
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Milex

Flashaholic
28 Juni 2011
191
62
28
Um auf die eigentliche Frage zu beantworten, weil einige noch gültige StVZO-Vorschriften, die heutzutage technisch überholt sind, noch nicht ersetzt wurden!

2006 wurde die "neu ausgearbeitete" Fahrrad-Ausrüstverordnung vom Bundesrat leider abgelehnt. Da wird sich wohl auch so schnell nichts ändern.

Übrigens in Frankreich dürfen nur BETRIEBSBEREITE Fahrräder verkauft werden - was ich persönlich auch für richtig halte!

Nachtrag:
In München sieht das mit den unbeleuchteten Rädern genauso aus, ich gehe mal davon aus, dass das ein allgemeines Stadtproblem ist. Denn viele Radfahrer sehen ja die Straßenlaternen als voll kommend ausreichende Beleuchtung. Nur dass sie dadurch nicht sichbar sind, vergessen die meisten
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
530
141
43
Köln
meckiweb.blogspot.com
Danke für zwei weitere Gründe GEGEN Radwege.
Nein, nicht wenn die Radwege vernünftig angelegt sind. Daran hapert es hier in Köln aber an viele Stellen. Wäre eine Beleuchtung vorhanden gewesen wären aber beide Unfälle vermeidbar gewesen.

Rhetorische Frage: Kannst Du mir bitte die Stelle in der StVZO zeigen, an der Schutzbleche vorgeschrieben sind?
Nach deiner Nachfrage habe ich mich gerade nochmal schlau gemacht. Da muss wohl in den letzten Jahren viel ersatzlos weggefallen sein. Nach der jetzigen Fassung braucht man wohl weder Kettenschutz noch Schutzbleche. Sehr sonderbar.

Hast Du Dir mal die Vorschriften für Reflektoren angeschaut? Da wird einem übel bei so viel Praxisferne des Gesetzgebers. Abgesehen davon sind alle mir bekannten zugelassenen Speichenreflektoren so konstruiert, daß sie beim Einklippen in die Speichen nicht mehr die Forderung nach 90° Abstrahlwinkel erfüllen, ergo so montiert nicht zulässig sind.
Stimmt, das ist mir auch schon aufgefallen. Speichenreflektoren die die 90° Regelung erfüllen sind soweit ich weiß gar nicht zu bekommen. Je nachdem wie die Räder eingepeicht sind ergibt sich ja auch jeweils ein anderer Winkel.

Ein Witz ist auch das Lkw heute Reflektoren als Umriss-Kennzeichnung haben dürfen. Mache ich das selbe mit dem Fahrrad kann ich gleich nach Hause schieben ...

Du forderst "kein Rad ohne StVZO-konforme Beleuchtung" mit der Begründung, daß es bei Autos auch nicht geht und lieferst gleich dazu die Gegenargumente: Sportgeräte. Soweit ich weiß, werden Karts und Rennwagen auch ohne Beleuchtung verkauft - eben weil's auch Sportgeräte sind.
Na ja, dein Beispiel hinkt. Denn Renn-Karts und Formel-Sportwagen kommen nich auf öffentliche Straßen. Es muss sich nur endlich mal ein Bewusstsein bei den Usern durchsetzen das solche Sport-Fahrräder auf der Straße nichts zu suchen haben.

Deine Argumentation bezüglich der 5€-Halogenlichter kann ich nicht gelten lassen. Diese Dinger sind reine Positionslichter, deren gesamte Lichtleistung so gering ist, daß sie nur mit der geringen Lichtmenge die Anforderungen der TA erfüllen.
Aber genau diese 5 Euro (Union-) Halogenlampen sind zugelassen. Das sie kaum als Scheinwerfer taugen ist klar. Aber auch diese Funzeln hätten die oben geschilderten Unfälle wirksam verhindert.

Warum steht nicht an jeder Ausfahrt ein Spiegel, der den Blick auf Fuß- und Radweg erlaubt, ohne mit dem halben Auto auf dem entsprechenden Weg stehen zu müssen?
Weil man diese Spiegel eigentlich gar nicht aufstellen darf. Sie müssen meist auf öffentlichem Grund aufgestellt werden. Und genau das darf man nicht. Selbst das anhängen an einen vorhandenen Schildermast ist verboten und kann bestraft werden. Wenn sich daran jemand eine Beule holt möchte ich gerne sehen wie schnell dein Versicherungsvertreter weg rennt.
 

DanielFlash

Flashaholic
1 Juni 2011
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Ich war vor einiger Zeit mal nachts mit nem Kumpel aufm Rad unterwegs. Hatte grad nen neues KTM bekommen, für etwa 800€. Zu der Zeit waren LED-Lampen zwar schon sehr verbreitet, meins hat aber noch ne Halogenlampe, aber mit Standlicht vorne und hinten, was ich auch sehr sinnig finde. Wir sind dann nachts (nüchtern) auf ner Hauptstraße entlang geradelt. Den Fahrradweg konnte man leider kaum nutzen, da er voll mit Laub etc. war und es uns zu heikel war darauf zu fahren. Wir sind also seitlich auf der Straße gefahren. Nachts kommen einem auf einem ca. 4km langen Stück vll. zwei Autos entgegen, also sind wir sobald ein Auto kam an den Rand gefahren und haben gehalten, ich möglichst nahe an der Straße, damit man uns wegen des Standlichts trotzdem noch sehen kann (wir hatten auch dunkle Kleidung an).

Nun es kam wie es kommen musste, die Polizei hat uns angehalten, was ich ja auch verstehen kann, wir hätten genauso gut besoffen oder so auf der Straße rumeiern können. Nachdem wir ihnen geschildert hatten, warum wir auf der Straße fahren, fiel ihnen auf, dass mein Kumpel nen Akkulicht hat. Das Licht war heller als meins, also ein relativ gutes schon in meinen Augen. Der Polizist sagte, es sei nicht erlaubt und er müsse sein Dynamolicht ans laufen bringen. Das Licht funktionierte auch einwandfrei, allerdings war es nicht heller als ein Teelicht und hat dabei trotzdem mehr Kraft gekostet, als mit dem Rad nen Auto abzuschleppen (deswegen auch das Akkulicht, da uralt Fahrrad).

Gesagt getan, er macht das Akkulicht aus und das funzelige Teil an, die Polizisten haben wohl gemerkt, was für ein quatsch das war, aber naja. Nach 50m war das Akkulicht auch wieder an.

Fazit, es gibt Polizisten, die einfach nichts zu tun haben, wobei bei uns auch echt nix passiert :D

MfG
Daniel
 
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MrFlash

Flashaholic*
3 Mai 2010
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Ich sehe auch (oder eben nicht) öfters Radfahrer ohne Beleuchtung. Gerade jetzt, wo die Dunkelheit schon recht früh einsetzt halte ich es für fatal. Als Autofahrer habe diese mich schon öfters in Bedrängnis gebracht. Zu einem Unfall ist es zum Glück noch nicht gekommen.
Ein gerade aktueller Trend sind bei Jugendlichen diese BMX-Räder: Relativ niedrige Sitzposition, KEIN Licht, teilweise wird die Kraft von der Kurbel direkt (ohne Freilauf) auf das Hinterrad übertragen. Ich meine sogar, dass an manchen Rädern auch eine Bremsanlage fehlt. Wenn damit bei Dämmerung/Dunkelheit über Straßen und Gehwege "geflitzt" wird, rechnet damit kein Autofahrer.

Dennoch bin ich gegen die aktuelle Regelung der StVZO und auch gegen eure Forderung ALLE Räder mit Licht auszustatten. Aus meiner Sicht kommt es alleine darauf an, wie/wo und vor allem wann ich das Rad benutzen möchte. Warum soll ich auf einer zweistündigen MTB-Tour durch den Wald über Mittag bei strahlendem Sonnenschein Beleuchtung mitführen, wenn ich bis zum Einsetzen der Dunkelheit auch im Winter locker wieder daheim bin und diese daher eh nicht benutzen würde?!?!

Ich würde eine Regelung ähnlich bei den Winterreifen begrüßen, in der festgelegt wird, dass ein Rad an die aktuellen Erfordernisse anzupassen ist. Bei schlechter Sicht/Dunkelheit brauche ich Licht, bei Sonnenschein eben nicht. Ein Alltagsrad, müsste dann halt mit einer Lichtanlage ausgerüstet werden. Ein Sportgerät nicht unbedingt.
Jeder/m muss bewusst sein, dass er/sie sich und andere gefährdet und es nicht immer auf das Sehen, sondern auch aufs gesehen werden ankommt.

Ich besitze zwei Fahrräder:
Mein erstes Rad ist ein vollgefedertes Mountainbike. Dieses betrachte ich als Sportgerät (nicht als Alltagsrad) und sehe keinen Sinn darin es mit einer Lichtanlage auszustatten. Das hat fogende Gründe:
- ich fahre nur tagsüber (z. Zt. über Mittag) und bei relativ gutem Wetter
- ich benutze hauptsächlich Feld-/Forstwege und Single-Trails
- am Rad ist keine Montage von Beleuchtung (Bohrungen, Kabelführungen etc.) vorgesehen

Es sind letzlich schnelle Abfahrten auf unebenem Untergrund und steinige und verwurzelte Wege mit dabei. Die Trails sind oft eng und bewachsen. Bei allen Anbauten am Rad besteht also die Gefahr, dass man irgendwo dran hängen bleibt oder diese durch Erschütterungen verrutschen/abfallen. In einer Gruppe gefährde ich so auch andere. Gewichtseinsparungen sind eher nebensächlich.
Die Benutzung öffentlicher Straßen ist leider nicht ganz vermeidbar, weil man irgenwie ja auch zu seinem Sportgebiet kommen muss und auch im Waldgebiet Straßen kreuzen.
Meine Radschuhe und -Kleidung haben Reflexstreifen. Ich verwende eine kleine Satteltasche für Werkzeug und einen Helm mit Reflexstreifen. Sollte ich tatsächlich mal bei Dunkelheit mit dem Rad los müssen, besitze ich noch Batterielampen.

Das zweite Rad ist ein Trekkingrad, voll ausgestattet mit Nabendynamo und LUMOTEC IQ Fly senso plus (40 Lux + Standlicht), LED-Rücklicht mit Standlicht, alle nötigen Reflektoren, sowie HS33-Bremsanlage. Demnächst möchte ich noch auf Tagfahrlich umrüsten. Das Rad war nicht billig, erfreut mich aber immer wieder und ist mein Rad für Touren im öffentlichen Straßenverkehr und bei Dunkelheit. Die Satteltasche und den Helm verwende ich auch mit diesem Rad.

Für Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen habe ich derzeit keinen Bedarf (weil ÖPNV oder per pedes). Hierfür würde ich mir dann wahrscheinlich noch ein günstiges gebrauchtes Rad kaufen, welches man ruhigen Gewissens auch mal länger irgendwo abstellen kann, und es mindestens StVZO-konform ausrüsten.

Vorhin hatte ich irgendwo gelesen, dass die EU wohl einheitliche Regelungen für Radfahrer plant. Mal schaun, was bei rauskommt ...
 
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meckisteam

Flashaholic*
26 Dezember 2010
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Köln
meckiweb.blogspot.com
Vorhin hatte ich irgendwo gelesen, dass die EU wohl einheitliche Regelungen für Radfahrer plant. Mal schaun, was bei rauskommt ...
Das kann ich mir jetzt schon vorstellen : Politiker-Gewäsch das schon zur Zeit seiner Veröffentlichung um Jahre hinter dem Stand der Technik her hechelt.

Heute Abend auf der Runde mit dem Hund hab ich auch wieder so einen Typ gesehen. Ohne Licht, ohne Reflektoren und mit dunkler Kleidung. Und dann noch bei rot quer über die Kreuzung. Ein Auto hat gerade noch so eben bremsen können. Man fragt sich wie diese Radfahrer überhaupt so alt werden konnten ohne sich ganz aus Versehen selbst umzubringen.
:confused:

Übrigens :
Meine Radschuhe und -Kleidung haben Reflexstreifen.
Dadurch bist du z.B. beim rechts abbiegen im Rückspiegel eines Autos noch immer nicht zu sehen. Es gibt hier in Köln mehrere Stellen wo man zum rechts abbiegen einen Radweg queren muss. Da siehst du über den Rückspiegel im dunkeln NICHTS kommen. Aber wenn du dann abbiegst ist das Geschrei groß. Denn bremsen wollen die ja auch nicht ...
 
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nokman

Flashaholic*
4 Oktober 2011
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Wenn damit bei Dämmerung/Dunkelheit über Straßen und Gehwege "geflitzt" wird, rechnet damit kein Autofahrer.

Dennoch bin ich gegen die aktuelle Regelung der StVZO und auch gegen eure Forderung ALLE Räder mit Licht auszustatten. Aus meiner Sicht kommt es alleine darauf an, wie/wo und vor allem wann ich das Rad benutzen möchte. Warum soll ich auf einer zweistündigen MTB-Tour durch den Wald über Mittag bei strahlendem Sonnenschein Beleuchtung mitführen, wenn ich bis zum Einsetzen der Dunkelheit auch im Winter locker wieder daheim bin und diese daher eh nicht benutzen würde?!?!

Ein Alltagsrad, müsste dann halt mit einer Lichtanlage ausgerüstet werden. Ein Sportgerät nicht unbedingt.

Ich besitze zwei Fahrräder:
Mein erstes Rad ist ein vollgefedertes Mountainbike. Dieses betrachte ich als Sportgerät (nicht als Alltagsrad) und sehe keinen Sinn darin es mit einer Lichtanlage auszustatten. Das hat fogende Gründe:

Die Benutzung öffentlicher Straßen ist leider nicht ganz vermeidbar, weil man irgenwie ja auch zu seinem Sportgebiet kommen muss und auch im Waldgebiet Straßen kreuzen.

DU brauchst doch an deinem Sportgerät gar keine Beleuchtung:confused::thumbsup:
Deine Argumente lass ich alle gelten:D

Aber DU brauchst auch nicht den öffentlichen Strassenverkehr benutzen!!!

SPORTGERÄTE haben NICHTS im öffentlichen Verkehr zu suchen.
Meine SPORTGERÄTE fahren immer auf/im Anhänger zum SPORTGELÄNDE:thumbup:

Es gibt doch schon sehr günstige Heckträger fürs Auto:D


Meine Meinung: Entweder StVZO konform oder nicht.
Die uralte 11kg Regel war wirklich mal für die bekloppten Rennradfahrer, die übrigens auch eine Radwegbenutzungspflicht haben. Aber ja lieber auf der Fahrbahn fahren.
 

Milex

Flashaholic
28 Juni 2011
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Die uralte 11kg Regel war wirklich mal für die bekloppten Rennradfahrer, die übrigens auch eine Radwegbenutzungspflicht haben. Aber ja lieber auf der Fahrbahn fahren.

Bzgl. der Radwegbenutzungspflicht, im Prinzip ist das schon richtig, aber man kann als Radfahrer aus verschiedensten Gründen die Straße einem Radweg vorziehen.
Es gibt echt aberwitzige Konstellationen was Fahrräder im Straßenverkehr betrifft, die man eigentlich nicht für möglich hält. Bei einem Marktsonntag hier in der Gegend hat der ADFC mal einen Fragebogen verteilt, in dem ca. 20 verschiedenste Konstellationen (ähnlich wie Führerscheinfragen) vorgestellt wurden. Bei der Auswertung war ich dann echt verblüfft, leider weiß ich die meisten Sachen davon nicht mehr.
Ein Beispiel, dass ich noch parat habe: allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrräder nicht, allerdings in einer 30er Zone darf ein Fahrrad auch nicht schneller als 30 fahren.
 

amaretto

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12 August 2010
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für die bekloppten Rennradfahrer, die übrigens auch eine Radwegbenutzungspflicht haben. Aber ja lieber auf der Fahrbahn fahren.
Bekanntermaßen ist D weder ein kinder- noch ein fahrradfreundliches Land (ausgenommen einige wenige Städte wie z.B. Münster). Wenn bei uns die Radwege nur annähernd die Qualität wie etwa in Holland hätten, würden die auch eher benutzt. Stattdessen darf man sich auch als Normal-Fahrradfahrer über mangelhafte Absenkungen und längsgestellte Gullideckel ärgern. Bei solch üblen Kanten und Absenkungen brauchts schon extrem gefederte Bikes mit dicken Crossreifen.
 

nokman

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4 Oktober 2011
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@ Millex,

wo steht das Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht für Fahrzeugführer gelten? Für wen gelten die denn dann?:confused:

@ Ameretto,
ich weiß wie schlecht die Radwege sind.
*ironie on*
Darf ich dann auch mit dem LKW über den Radweg fahren, wenn der besser ausgebaut ist?
*ironie off*

Ernsthaft: Mich stören Rennradfahrer in der Stadt nur selten. Entweder die "schwimmen" gut mit, oder können überholt werden. Da kann ich es sogar gut nachvollziehen, ist bestimmt nicht angenehm:( auf dünnen hart aufgepumpten Reifen ohne Federung.
Aber die fahren auch ausserorts auf der Fahrbahn, obwohl ein Radweg vorhanden ist. Dann schön jetzt zur Jahreszeit in der Dämmerung mit Warnweste und Reflektoren in der Kleidung, aber immer noch ohne Licht.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht, und eine Gruppe beim nächsten Stopp angesprochen, das Argument: Das ist alles Gewicht. Meine Gegenfrage: Seit wann macht man bei Rennfahrten Pause?
Trainieren schön und gut, sogar Respekt aber nicht um JEDEN Preis auf Sicherheit verzichten.
Jeder Unfall ist einer zuviel!!!
 
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EckyH

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11 Dezember 2010
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Ex-Dresdner in Münster
Isjagut, isjagut.
Wenn Radler ohne StVZO-konforme Beleuchtung (Qualität egal) auf Autofahrers eigener ("weil durch die Mineralölsteuer bezahlt!" - Hint: das durch Steuern eingenommene Geld wird nicht zweckgebunden ausgegeben, sondern kommt in den großen Einnahmentopf) Straße unterwegs sind und es auch noch wagen, den neben der Straße vorhandenen Radweg (Qualität ebenfalls völlig egal, Benutzungspflichtigkeit muß auch nicht gegeben sein) nicht zu nutzen, dann sind sie für den Untergang des gesamten Abendlandes verantwortlich. Und überhaupt und sowieso.

Können wir jetzt wieder zum Thema übergehen? Danke.

E.
 

nokman

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4 Oktober 2011
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Ja gerne:thumbup:
Also in der StvZO ist ganz klar definiert wie die Radbeleuchtung auszusehen hat. siehe: §67 Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern

Die 11kg sind ganz klar auf Rennräder bezogen. Absatz 11
ALLE anderen (BMX,MTB, andere Sportgeräte) die auch nicht mehr als 11kg wiegen, müssen trotzdem mit Licht ausgestattet sein.:eek:

Zu den LTE zählen auch die vorgeschriebenen Reflektoren. Und ich bezweifel ganz stark, das Leute die sagen ich brauche doch kein Licht, das die die Reflektoren dran haben wollen:D

Die Rennradfahrer müssen die LTE (ohne Reflektoren) aber IMMER BETRIEBSBEREIT mitführen, ausser bei Wettkämpfe. Und Flashies gehen auch nicht mit leeren Akkus los, oder haben Ersatz am Mann

Ich könnte jetzt nachgucken von wann diese Regelung ist, aber ziemlich egal, da immer noch gültig.:D

Meine persönliche Meinung, (zählt aber vor keinem Richter) lieber "nur" Batterienbetriebene LTE und Reflektoren als gar keine.
 
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