Gibt es eine ferngesteuerte TL?

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11 September 2023
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Hallo zusammen,

ich brauche eine Taschenlampe, die sich fernsteuern lässt. D.h. ich möchte sie in gewünschter Ausrichtung aufhängen und sie dann aus einer gewissen Entfernung, sagen wir aus bis zu 20m, ein- und ausschalten können. Ob das per App realisiert ist oder mit einer zur TL dazugehörigen kleinen Fernbedienung, ist mir dabei gleich.

Weitere Kriterien sind:
- Es sollte eine fokussierbare Taschenlampe sein, deren Lichtkegel bei ungefähr 13 Meter sich auf so 3cm Durchmesser einstellen lässt
- 1.000 Lumen sollten es schon sein
- Die TL sollte unter 100€ kosten
- Andere Funktionen muss die TL nicht haben

Hierbei handelt es sich um meine erste Frage im Forum; ich hoffe alle Regeln beachtet zu haben. Habt bitte Welpenschutz falls meine Frage naiv ist. So mag es unüblich sein, von einem maximalen Durchmesser zu sprechen, weil es sicherlich immer ein wenig Streulicht gibt usw. Ich hoffe, meine Frage ist trotzdem nachvollziehbar.

Nachtrag: Eine hohe Akkulaufzeit ist mir weniger wichtig, da ich die TL je nur für kurze Zeit brauche. D.h. ich werde sie so 5 mal am Tag bzw. die Nacht für je so 2 Minuten einschalten.
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
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Hallo @ErKann

Spontan würde mir da keine passende Lösung zu einfallen. Auch 3 cm Spot auf 13 Metern ist mit einer LED nicht zu schaffen. Da kommen höchstens LEP Lampen ins Spiel.

Vielleicht verrätst du uns das genaue Anwendungsbeispiel, damit wir vielleicht eine passende technische Lösung finden können. :thumbup:
 

luceo ergo sum

Flashaholic*
2 Dezember 2013
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Ich hoffe es soll 3m auf 13m heißen, sonst wird es eher "sportlich"
20m Reichweite wird auch schwierig, die meisten günstigen funktionieren mit Infrarot, da ist meist nach ein paar Metern Schluss.
Alles in allem glaube ich nicht das es deine Wunschlampe von der Stange gibt. Fernbedienung gibt's schon sehr selten, dann noch zoombar und günstig sind schon heftige Anforderungen.
 
11 September 2023
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Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten! Ihr seid echt hilfreich!

Mir war nicht klar, dass meine Wunschlampe so speziell ist. Kein Wunder, dass ich nichts finden konnte..

Fernbedienungen sind wohl allgemein selten und deren Entfernung reicht nicht bis 20m. Daher die Kompromiss-Frage, was einigermaßen günstige TL mit 3cm Lichtkegel auf 13m Entfernung sind (mit oder ohne Fernbedienung). Vielleicht gibt es günstigere Technologie als LEP Lampen? Fernbedienung würde ich dann basteln müssen..
 

amaretto

Moderator
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12 August 2010
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Ich nehme an, die gewünschte Lösung gibt es nur im Selbstbau. Zum einen gibt es außer Pointern keine Taschenlampe, die derart bündelt. Im Regelfall erzielt man im Taschenlampenbereich die gewünschte Fokussierung entweder über sehr große Reflektoren oder Linsensysteme. Das Problem ist, dass diese Reflektoren und Systeme bei der von dir gewünschten Bündelung schon größere Baudurchmesser haben, als der Spot in 13 m Entfernung groß ist (3 cm).
Eigentlich geht deshalb nur ein Pointer, der ggfs. eine minimal wirksame Diffusorfolie vorgesetzt haben muss.

Du könntest einen Pointerstrahler selbst bauen, der über eine 220V-Stromversorgung läuft und diesen dann über eine "smarte" Steckdose anschalten.
 

Genießer

Moderator
Teammitglied
12 März 2019
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Wenn du sowieso basteln musst, eine kleine Gedankenanregung.
Nimm eine Lampe die schon recht gut gebündelt ist und bau dir eine Blende davor, so kannst du über Blendenduchmesser und Abstand zur Lampe sehr gut deinen super kleinen Punkt erreichen.

Schöne Grüße vom Genießer
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
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Nimm eine Lampe die schon recht gut gebündelt ist und bau dir eine Blende davor, so kannst du über Blendenduchmesser und Abstand zur Lampe sehr gut deinen super kleinen Punkt erreichen
Das wird so nicht ohne Weiteres funktionieren. Hinter einer einfachen Lochblende fächert der Lichtkegel durch Beugungseffekte an den Blendenrändern wieder auf. Dadurch wird der Beschneidungseffekt der Blende zwangsläufig wieder aufgehoben.

Edit: Daran ändert auch nichts, wenn die Blende eine gewisse Tiefenausdehnung hat. Das Foto entstand unter Zuhilfenahme einer Haushaltsrolle mit 4 cm Innendurchmesser aus ca. 3 m Entfernung, die verwendete Lampe war eine Fenix TK22UE. Ein 3 cm Spot aus 13 m Distanz dürfte mit der Technik unmöglich sein.
IMG_20230914_205616.jpg
 
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11 September 2023
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Eine Nachbarin hat eine Kamera auf unser Grundstück gerichtet. Meine Idee ist, die Kamera mit einer Taschenlampe zu blenden. Der Lichtstrahl soll dabei möglichst dünn sein, da ich die Kamera treffen will, ohne in das dahinter liegende Fenster eines anderen Nachbarn zu leuchten.

Ich habe absichtlich darauf verzichtet, darzustellen wofür ich die TL brauche, um Ratschläge wie "Sprich doch mal mit ihr" zu ersparen. Ich bat die Nachbarin nämlich bereits höflich darum, die Kamera anders auszurichten, doch das tat sie nicht. Stattdessen beobachtete sie uns immer wieder über die Kamera und auch so (blitzt manchmal aus ihren Verstecken hervor). Nachdem auch eine weitere Zurechtweisung nichts brachte, hatte ich mich an einen Anwalt gewandt. Auf sein Schreiben hin meinte sie, es handele sich um eine Attrappe. Das ist definitiv nicht der Fall. Der Anwalt meint an dem Punkt kann man nichts machen, außer vor Gericht damit zu gehen. Darauf habe ich keine Lust. Habe mir Gedanken gemacht, wie ich ihrem Herumspionieren durch die Kamera ein Ende bereiten kann und kam auf die Idee einer Lichtquelle auf das Objektiv gerichtet. Leider scheint das nicht so einfach wie gedacht.

Über andere technische Anregungen freue ich mich. Wobei da die Frage ist, ob die mit Taschenlampen in Zusammenhang stehen...
 
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angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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3cm auf 13m sind ein Winkel von 0,4°.
Zur verdeutlichung in der Fotografie: Das entspricht 6000mm Brennweite.

Die Nitecore P35i kann mittels Fernbedieung bedient werden.
https://www.taschenlampen-forum.de/...eam-lep-led-flashlight-mit-display-etc.85768/

Und die Olight Odin Turbo hat auch eine Fernbedienung.
http://flashlights.parametrek.com/index.html?led=LEP&lumens=159,_&switch=remote&beam_angle=_,6


Eine Nachbarin hat eine Kamera auf unser Grundstück gerichtet. Meine Idee ist, die Kamera mit einer Taschenlampe zu blenden.

Stattdessen beobachtete sie uns immer wieder über die Kamera und auch so (blitzt manchmal aus ihren Verstecken hervor).

Habe mir Gedanken gemacht, wie ich ihrem Herumspionieren durch die Kamera ein Ende bereiten kann und kam auf die Idee einer Lichtquelle auf das Objektiv gerichtet. Leider scheint das nicht so einfach wie gedacht.

Über andere technische Anregungen freue ich mich.
Wobei da die Frage ist, ob die mit Taschenlampen in Zusammenhang stehen...
Nun erscheint die eigentliche Frage in einem anderen Licht.
Das (technische) Problem ist also ein völlig anderes als die Fragestellung.

Meine Meinung zum Anwalt:
Wenn er nichts machen kann, taugt er nichts. Wenn du weiter Geld ausgeben willst, such dir einen vernünftigen oder lass dich von einer Detektei beraten.

Hast du schon Gegenaufklärung betrieben und kannst hier das Modell der Kamera und das montierte Objektivmodell nennen?
Daraus ließe sich dann der Bildwinkel berechnen.

Und kannst du darauf eingehen, von welchem Ort ihrer Behausung sie dich beobachtet?
Und welche Stellen deiner Unterkunft sie damit potentiell abdeckt?

Welche Blickschutzmaßnahmen hast du bereits?

Welchen Anteil haben Tag- und Nachbeobachtung durch deine Nachbarin?
 
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11 September 2023
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Anwalt: Er sagt ja nicht, dass er nichts tun kann. Er sagt der nächste Schritt ist, das gerichtlich zu klären. Darauf habe ich keine Lust.

Fragen zur Kamera: Soweit ich das verstehe, sollte das Modell usw. egal sein; wenn das Licht stark genug ist, wird sie halt nichts sehen können.

Zum örtlichen: Ihre Kamera hängt außen an Ihrer Fassade, Höhe circa 3,5m. Sie filmt damit unseren Vorgarten und den Weg dahin. Das kann man sicher sagen. Entfernung von ihrer Kamera zu der Stelle, an der ich die TL anbringen wollte, ist 13m.

Blickschutz: Habe halt keine Lust, wegen ihr in unseren Vorgarten eine Wand oder sonstwas zu stellen. Macht Schatten, wächst unser Krams nicht, gefällt mir nicht.

Tag/ Nacht: Denke insgesamt passiert es eher tagsüber bis spät abends. Wobei es im Winter ja schon 18 Uhr dunkel wird.
 

Onkel Otto

Moderator
Teammitglied
20 November 2015
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Bitte überdenke Deine Strategie.

Es mag schwierig sein gegen das (passive) Beobachten vorzugehen,
doch eine TaLa als (aktive) Gegenmaßnahme (=Blenden) einzusetzen
halte ich für problematisch.
Damit bringst Du Dich imho in eine denkbar schlechte Position.

Greetings
Klaus
 
11 September 2023
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Bitte überdenke Deine Strategie.

Es mag schwierig sein gegen das (passive) Beobachten vorzugehen,
doch eine TaLa als (aktive) Gegenmaßnahme einzusetzen halte ich für
problematisch.
Damit bringst Du Dich imho in eine denkbar schlechte Position.

Greetings
Klaus
Warum? Also warum problematisch und warum schlechte Position? Und inwiefern ist beobachten passiv? Sie greift in unsere Privatsphäre ein und das ist ganz klar gegen das Gesetz. Nur um sein Recht durchzusetzen, muss man vor Gericht..

Ich würde nicht sie blenden. Also nicht in die Augen leuchten. Ich will die Kamera anleuchten.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Anwalt: Er sagt ja nicht, dass er nichts tun kann. Er sagt der nächste Schritt ist, das gerichtlich zu klären. Darauf habe ich keine Lust.

Fragen zur Kamera: Soweit ich das verstehe, sollte das Modell usw. egal sein; wenn das Licht stark genug ist, wird sie halt nichts sehen können.

Zum örtlichen: Ihre Kamera hängt außen an Ihrer Fassade, Höhe circa 3,5m. Sie filmt damit unseren Vorgarten und den Weg dahin. Das kann man sicher sagen. Entfernung von ihrer Kamera zu der Stelle, an der ich die TL anbringen wollte, ist 13m.

Blickschutz: Habe halt keine Lust, wegen ihr in unseren Vorgarten eine Wand oder sonstwas zu stellen. Macht Schatten, wächst unser Krams nicht, gefällt mir nicht.

Tag/ Nacht: Denke insgesamt passiert es eher tagsüber bis spät abends. Wobei es im Winter ja schon 18 Uhr dunkel wird.
Wenn du auf eine verbindliche juristische Klärung keine Lust hast, könnte es eher in einem Klenkrieg enden.

Das Modell ist von Bedeutung, daher habe ich diese Frage gestellt. Etwa welchen Schutz der Bildsensor gegen Strahlung im Bereich aufweist.
https://www.sony.de/electronics/support/articles/00266583

Ich hatte verstanden dass sie dich beobachtet. Nun hängt die Kamera jedoch unter dem Dach, du kannst also nicht wissen ob sie dich beobachtet.
Und offensichtlich ist auch, dass sie nachweisen muss dass sie die Bereiche deines Grundstückes aus unkenntlich sein müssen. Andernfalls -> Anwalt.

Was blitzt hervor?
Und aus welchen Verstecken?

Es gibt transluzente Planen, welche als Blickschutz fungieren. Diese lassen genug UV-Strahlung für Pflanzen durch.
https://www.die-planenmanufaktur.de/pvc-abdeckplane/pvc-planen-glaenzend/transluzent/
https://www.abdeckplane-nach-mass.de/de/pvc-plane-saum-oesen-alle-50cm-transluzent
 
11 September 2023
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Genau deshalb hatte ich die Situation nicht geschildert: Wir driften vom Thema TL ab. Vollständigkeit halber gehe ich auf die letzten Fragen ein. Danach können wir denke ich diesen Thread abschließen.

Modell: Denke bei einem gebündelten Lichtstrahl in das Objektiv rein wird keine gängige Kamera mehr irgendwas anzeigen. Habe mit mehreren Kameras rumprobiert, eine gute bei, und man sah nichts beim Reinstrahlen.

Kleinkrieg/ Anwalt: Im Kleinkrieg sind wir längst. Einen Anwalt habe ich wie gesagt schon beauftragt und da gab es so 4 oder 5 Briefwechsel. Zudem sind zwei Freunde von mir Anwälte und haben mir da Auskunft zu erteilt. Aber nochmal: Das alles auszuführen bringt weder mir noch euch was. Wir entfernen uns von Taschenlampen..

Nein, die Kamera hängt nicht unter dem Dach. Boden an der Stelle abschüssig, so dass Keller oberirdisch -> bis zum Dach ist es trotz 3,5m Höhe also noch ein gutes Stück. Zudem ist das ein Flachdach ohne Überstand, also ist die Kamera sowie "unter nichts". Und selbst wenn die Kamera unter einem Dach wäre, kann sie so ausgerichtet sein, dass sie mich filmt. Verstehe diesen Punkt daher nicht. Und wie gesagt ist es wenn man denn vor Ort ist ohne Zweifel so, dass die Kamera unser Grundstück filmt. Aber auch hier: Die Gegebenheiten zu schildern ist für mich aufwendig und sich das ganze vorstellen ist für euch nicht leicht und am Ende ist sie Frage wem das nützt.

Ich verstehe nicht wie auf Grundlage des Geschriebenen so Sätze wie "du kannst also nicht wissen ob sie dich beobachtet." zu Stande kommen. Die Situation scheint überhaupt nicht deutlich genug verdeutlicht. Habe mir hierzu auch keine Mühe gegeben. Wollte es technisch halten. Dass sie mich beobachtet kann ich jedenfalls aus dem Verhalten schlussfolgern. Gab paar eindeutige Situationen. Aber auch hier: Wenig Bezug zu Taschenlampen und wem bringt es was, wenn ich diese Situationen schilder?

"Und offensichtlich ist auch, dass sie nachweisen muss dass sie die Bereiche deines Grundstückes aus unkenntlich sein müssen": Weiß nicht inwiefern das offensichtlich ist. Weder Anwalt noch besagte Juristen-Freunde (beide ausstudiert und im Beruf) haben mir irgendwie sowas erzählt. Die meinten, wenn es vor Gericht geht, wird sie beweisen müssen, dass es eine Attrappe ist. Wenn sie das nicht kann, muss sie die Kamera abhängen oder anders ausrichten. Aber auch hier weiter zu machen halte ich für wenig sinnvoll. Das hier ist ja kein Jura-Forum und ich habe ja Juristen an der Hand...

"Es gibt transluzente Planen, welche als Blickschutz fungieren": Mag sein, es gibt ja vieles. Will nichts aufstellen. Und muss ich ja nicht. Dass die Ausrichtung der Kamera unrechtens ist, ist eindeutig. Muss mir da kein Bein brechen oder mein Vorgarten wegen der Nachbarin umgestalten. Entweder Gericht oder TL.

Abschließend ein neues Detail: Die TL würde so über dem Vordach hängen, dass sie für andere nicht sichtbar wäre. Wenn es eine Attrappe ist, wird also niemand überhaupt mitbekommen, dass da ins Objektiv gestrahlt wird. Wenn es keine Attrappe ist (wofür ich Anhaltspunkte habe), kann sie uns nicht weiter beobachten.

Hervorblitzen/ Versteck: Auch hier ist zu schildern so umständlich wie vorzustellen. Ich versuche es. Die Nachbarin hatte die vorangegangenen Eigentümer durch einen Spalt beobachtet. Dabei blitze ab und an ihr Gesicht durch und so hatten die es bemerkt. Mittlerweile ist der Spalt zu. So viel zu der Eigenart der Nachbarin...

Danke für die guten technischen Tipps. Habe gesehen, dass es LEP Lampen durchaus um die 100 Euro gebraucht gibt... Das klingt ganz gut
 
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Xandre

Flashaholic***²
8 März 2011
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BaWü
Eine Lampe erzeugt Licht,
wird immer nachts sichtbar sein,
wenn man es einschaltet,egal wie die Lampe versteckt wird.

Ein Bild davon und du bist auf einmal
nicht mehr der Geschädigte,sondern ein Schädiger.

Außerdem reagierst du dann genau so beschieiden
wie es dein Nachbar scheinbar macht.

Verstehe dein Problem und mich würde sowas genau so nerven.

Einfach ist die Lage nicht.

Gruß Xandre
 

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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NRW
@ErKann
Foto(s) von der Ausrichtung der Kamera machen und zusammen mit einer Sachverhaltsbeschreibung an zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in deinem Bundesland schicken. Die greifen auf und Nachbarin muss beweisen, dass es eine Attrappe ist. Falls sie das nicht kann (z.B. weil echte Kamera) und die Kamera nicht anders ausrichtet, droht Bußgeld. Das alles ist kostenlos und geht ohne Anwalt oder Gericht.
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
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Kassel
Außerdem reagierst du dann genau so beschieiden
wie es dein Nachbar scheinbar macht
Das ist der Punkt! Ich würde den Rechtsweg beschreiten, um zunächst zu klären, ob eine Rechtsverletzung nicht nur subjektiv, sondern tatsächlich vorliegt. Ist das der Fall, gibt es empfindliche Sanktionsmöglichkeiten. Ein plattes Kontern (wie du mir, so ich dir) wirkt kindisch, damit wird man nicht ernst genommen. Wenn eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung ins Haus flattert, sieht das schon anders aus. Mehr würde hier jetzt zu weit führen.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
3.685
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Eine Lampe erzeugt Licht, wird immer nachts sichtbar sein,
Außerdem reagierst du dann genau so beschieiden wie es dein Nachbar scheinbar macht.
Wie in meinem Link zu Sony bereits angedeutet, gibt es Wellenlängen welche außerhalb des für das menschliche Auge sichtbaren Spektrums liegen.
Das ist der Punkt, eine technische Lösung für ein soziales Problem ist nicht langfristig nachhaltig.
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.972
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Du scheinst ja einen tollen Anwalt zu haben.

Also:

Falls diese Kamera auf einen öffentlich zugänglichen Bereich gerichtet ist und filmt, stellt dies, sobald das Jemand nicht möchte, eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kannst du bei dem im jeweiligen Bundesland zuständigen Datenschutzbeauftragten melden (wie bereits von @amaretto empfohlen). Dafür gibt es im Internet in der Regel extra ein Formular zum ausfüllen. Hier wird dann ermittelt und bei Bestätigung ein Bußgeld erlassen. Das klappt aus meiner Erfahrung sehr zügig und unkompliziert. Auch kannst du dort mal anrufen und dich erkundigen, was als Beweis benötigt wird.

Filmt eine Kamera in den höchstpersönlichen Bereich (Wohnung, geschützter Garten…usw.), stellt dies eine Straftat dar und damit wäre die Polizei zu kontaktieren.

Falls diejenige mit der Kamera wirklich in böser Absicht handelt, wird dir eine Lampe nicht helfen. Denn dann wird die Kamera anders positioniert und das Spiel geht ewig so weiter. Pack das Problem lieber an der Wurzel an und gehe den korrekten Weg.
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
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@Straight Flash Grundsätzlich hast du Recht, AAAABER :p

Der Zivilrechtsweg ist die letzte Instanz, die hier genutzt werden sollte. Das kostet viel Geld und dauert ewig. Davor gibt es die von mir aufgezeigten Wege, gerade in Bezug auf das Bußgeld. Dass ein Anwalt soetwas nicht erwähnt, finde ich einfach schlecht. Natürlich handelt der Anwalt im eigenen finanziellen Interesse. Aber es gibt eben auch Zweckmäßigkeiten. ;) Éin „guter“ Anwalt berät umfassend und zweckmäßig und nicht nur im eigenen Interesse. Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Weg über den Datenschutzbeauftragten hier deutlich einfacher ist und schneller zum Ziel führt (und das völlig kostenfrei). Falls das nicht klappt (aus meiner Erfahrung klappt das zu 95%), erst dann ist der Rechtsweg als nächste Instanz in Erwägung zu ziehen.

Aber das soll hier ja kein Rechtsberatung-Thread sein, das wollte der TE ja explizit auch nicht.

Daher kann ich dem TE nur diesen Weg empfehlen, da ich aus beruflicher Sicht leider viel mit dieser Thematik zu tun habe. Eine Lampe kann hier zwar theoretisch genutzt werden, löst das Problem aber nicht im Ursprung. Auch könnte diese Methode für weitere rechtliche Probleme sorgen, denn eine Lampe wird definitiv das dahinterliegende Fenster treffen und dort reinleuchten. Davon abgesehen könnte, je nach Kamera, diese Methode auch nicht viel nützen, wenn hier das Licht abgeblendet wird und der Rest dann trotzdem zu sehen ist.
 
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Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
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Kassel
Nix aber. Wir kennen den tatsächlichen Sachverhalt nur aus der Sicht des TE und können daraus nicht einfach auf einen Verstoß gegen das OWiG bzw. StGB schließen, das muss vielmehr erst einmal festgestellt werden. Im Übrigen kann man auch aus einem Zivilverfahren heraus einen Strafantrag stellen.
Fazit: Mit Leuchtmitteln zu kontern und damit einen eigenen Rechtsbruch zu riskieren, ist nicht anzuraten, insoweit hat sich der Thread eigentlich erledigt.
 

Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
5.972
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das muss vielmehr erst einmal festgestellt werden.
Deswegen habe ich doch extra geschrieben:

Hier wird dann ermittelt und bei Bestätigung ein Bußgeld erlassen.

Ich habe im Übrigen auf garnichts geschlossen, sondern angeraten, dass man bei Verdacht diese aufgezeigten Möglichkeiten hat.

Im Übrigen kann man auch aus einem Zivilverfahren heraus einen Strafantrag stellen.

Habe ich irgendwo das Gegenteil behauptet?

Mit Leuchtmitteln zu kontern und damit einen eigenen Rechtsbruch zu riskieren, ist nicht anzuraten,

Richtig. Das habe ich auch so geschrieben.


Äähm. Vielleicht solltest du hier etwas weniger verbissen an die Sache rangehen? Ich habe mit dem Smiley extra versucht, etwas Schärfe hier rauszunehmen. Schade, dass das nicht gesehen wird. Ich versuche hier höflich aus meiner Erfahrung heraus Optionen aufzuzeigen. Und „doch aber“, es gibt Wege, die führen in so einem Fall schneller und unkomlizierter zum Ziel, falls sich das so bestätigen sollte, wie der TE vermutet. Ich schließe auf nichts, ich zwinge keinen zu einer Handlung und ich behaupte auch nicht irgendwelche Dinge als Fakten. Lediglich gebe ich hier einen Rat, was sich so in der Praxis bewährt hat. Ich denke, das darf ich noch machen.
 
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Frank1984

Flashaholic***
15 September 2017
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Ich denke, wir kehren auch lieber wieder zum eigentlichen Thema zurück. ;)

Und ich glaube, dass der Kontext bisher war, dass es keine passende Lampe für sowas gibt.
 
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