Neue Verordnungen und andere Probleme

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3 Januar 2013
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Lüneburg
www.Taschenlampen-Papst.de
So dann will ich Waldorf doch nochmal meinen Senf dazu geben ;)

§343 besagt, das eine Sache die vereinbarte Beschafenheit haben muß.
§439BGB besagt, der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung notwendigen Aufwendungen zu tragen.

Das heißt konkret, wenn das Gerät nicht mit 1A sondern nur mit 0,5A lädt, hat es nicht die vereinbarte Beschaffenheit, und dann ist der Verkäufer in der Pflicht, dem Kunden auf seine Kosten ein Gerät mit der vereinbarten Beschaffenheit zu liefern. Mit dem Hersteller hat der Kunde rein gar nichts zu tun.

Und wenn es glaubwürdige Berichte gibt, nach denem man die Angabe vpn 2 * 1A anzweifeln kann, dann hast du als Händler die Pflicht, das zu prüfen. Da gibt es nicht viel zu diskutieren. Händler, die nur Ware durchschieben und denen es egal ist, ob da das drin ist, was sie dem Kunden versprechen sind in meinen Augen Scharlatane!

Klar, mach ich doch glatt, jeden Artikel den ich bekomme auf seine vom Hersteller angegebenen Eigenschaften überprüfen. Wenn Du mir jetzt mal genau erzählst, wie ich die Strommessung 100% korrekt mache?

Mal schnell mit meinem gefährlichen Halbwissen:
Also das man Strom in Reihe misst und ich dann das Multimeter zwischen Akku und Lader hänge ist mir klar. Aber wie bekomme ich da ein Ergebnis für den maximalen Ladestrom, der dann nicht von dem bei der Messung verwendeten Akku beeinflusst ist?
Oh hier gibt es eine Bastelanleitung... also wenn ich dann mal Zeit habe... How do I test a charger und irgendwie... wie sieht es da mit Messungen aus die das Ladegerät evtl. am Anfang des Ladevorganges macht um den Akku zu testen? Pault das Ladegerät dann mit dem maximalen Ladestrom los und kann das normale Multimeter den wirklich messen? Also macht der Lader dann 4,2Volt absolute Gleichspannung und 1A Strom?

Oder wenn ich keinen Akku nehme, wie kriege ich das ggf. "intelligente" Ladegerät dazu hier den maximalen Ladestrom zu nehmen?

Aber wahrscheinlich soll ich mir das jetzt auch noch an lesen?! Das ist ja nach Deiner Rechtsauffassung auch Pflicht des verantwortungsbewussten Händlers! Also muß der Händler ein Studium der Elktrotechnik haben, danach gleich noch Rechtswissenschaften und weil es so schön ist BWL - hab ich was vergessen?

Fakt ist, der Hersteller hat da 2x1A auf den Lader drauf gedruckt, der Deutsche Importeur, verkauft mir das mit eben diesen Angaben und mir fehlt es wirklich an Zeit JEDE Herstellerangabe zu überprüfen, bzw. das kann ich gar nicht leisten.
Nächste Deiner Forderungen ist wahrscheinlich das ich die (ANSI) Lumen Angaben der Hersteller auf den Lampenverpackungen nachmesse, ich bin dann mal weg, für 5000 Euro eine Ulbrichtkugel kaufen... übrigens die Lampenpreise erhöhen sich demnächst... muss ich ja wieder rein bekommen die Ausgaben.

Sorry irgendwo ist mal Schluß, wo ist hier eigentlich der "ignore User" Button?

Wenn Du meinst das der Lader nicht den Angaben entsprichst und das nachweisen kannst, dann bekommst Du Dein Geld zurück - fertig. Aber mach es doch nicht so kompliziert - wenn der Lader bei Dir eintrifft und Dir warum auch immer nicht gefällt und Du Ihn zurück gibst, dann bekommst Du auch Dein Geld zurück. Nennt sich Widerrufsrecht und ist wesentlich unkomplizierter. Aber auch das ist ein Grund für den "Mehrpreis" bei deutschen Händlern... ;)

Gruß,
Jörg
 
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Flashaholic**
2 Dezember 2012
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Mich interessiert das Thema sehr, aber leider werden in der Hitze der Diskussion gelegentlich verletzende Begriffe verwendet, die ich als Unbeteiligter schon als ärgerlich empfinde. Schön, dass das im Nachhinein wieder gerade gerückt wird, noch schöner wäre es, wenn solche Begriffe erst gar nicht verwendet werden würden.

Zum Thema selbst: Da nicht alle Lampen in jeder Situation völlig ungefährlich sind, z.B. Lampen mit Licht im unsichtbaren Bereich können ja noch nicht einmal Schutzreflexe auslösen, müssen Sicherheitsregeln greifen. Für mich stellt sich die Frage, ob die Regeln ausreichend sind und nicht zu stark über das unbedingt notwendige Maß hinausgehen. Da ich dazu noch zu wenig weiß, habe ich noch keine klare Meinung dazu.

Gruß Jörg
 

balloonix

Flashaholic**
18 Juli 2012
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Also ich erwarte nicht, dass jeder Händler jedes Produkt aus seinem Sortiment vorher genauestens prüft. Er sollte aber so weit hinter seinen Produkten stehenm dass er bei deutlichen Hinweisen der Sache nachgeht. Wenn also im BLF in einem Review festgestellt wird, das ein Lader nur 0,5 statt 1A liefert, wäre das so ein Hinweis. Für den Händler ist das eine Chance sich von Wettbewerbern abzuheben. Das hast du, Jörg, ja bei den Trustfire Akkus hin bekommen. Da hast du den Artikeltext ergänzt und zeigst damit jedem Kunden, das du es mit Qualität ernst meinst. Da sollten dich einig Andere ein Beispiel dran nehmen.

Einen Lader genau zu untersuchen ist nicht unbedngt eine einfache Sache. Aber ein schneller Test ist nicht kompliziert. Du könntest einen Akku im ALC definiert entladen, dann über z.B. eine Stunde in dem Lader laden und dann wieder auf den gleichen Wert entladen wie vorher. Wenn der Lader mit 1A geladen hat, dann wird das ALC 1Ah anzeigen. Und dann das ganze mit 2 Akkus in beiden Schächten gleichzeitig geladen wiederholen.

Den Ladestom zum Messen abgreifen geht auch recht einfach: Du nimmst einem STreifen beidseitig beschichtetes Platinenmaterial und lötest auf jede Seite ein Kabel mit Bananenstecker an. Die Stecker steckst du in die Amperebuchsen des Messgerätes und den Streifen schiebst du zwischen Akku und Lader.

Wenn der Lader pulst, kann das die MEssung verfälschen. Wenn der Lader von CC nach CV wechselt, hat man natürlich auch nicht mehr den maximalen Strom. Aber es geht ja auch nicht darum, 100% genau zu messen. 0,95A würde ich bei einem 1A Lader nicht als Mangel ansehen, 0,5A schon.
 
C

capei

Guest
Diese ganzen überflüssigen Gesetze und Regelungen schaden nur noch... Sowohl dem Händler als auch dem Konsumenten.

Wenn meine SC52 endlich da ist kaufe ich erstmal gar kein neuen Lämpchen mehr :rolleyes: Das ist meine Konsequenz aus der Sache.

Sollen die deutschen Händler ihre Preise machen, dürfen, wollen, sollen sie auch. Und dran verdienen sollen sie auch, das sei ihnen vergönnt. Aber wenn das kein lukratives Geschäft ist, warum wird es dann betrieben? Das Händlergejammere kann ich langsam nicht mehr hören. Jeder hat mit den Gesetzen zu kämpfen. Letztlich zahlt der Konsument den Mehrpreis, war schon immer so!

Ich sehe es nicht ein, dass Lampen hier in D teilweise das doppelte kosten als in China. Die selbe Ausstattung, alles baugleich, 1:1. Und die deutschen Händler zahlen ganz sicher nicht den VK den wir in China bezahlen, da erzählt mir keiner was.

Nichts desto trotz sind wir uns in einem Punkt sicher alle einig. Diese Pseudoumweltregeln sind nur Geldmacherei!

Was mich interessieren würde ist, ob ich mit meiner Taschenlampe ein Land betreten dürfte, in dem meine Tala nicht deren Verordnung entspricht. Wenn jetzt ein Chinese mit seiner persönlichen Tala beim deutschen Zoll am Flughafen aufgehalten wird, muss er die dann abgeben? Wäre doch absurd...
 
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