Diskussion über diverse Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad [Dynamobetrieb]

Köf3

LED-Spezialist
17 Mai 2015
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nahe Köln
--- Modhinweis Anfang ---

Hallo,

hier soll sich alles nur um die allgemeine Diskussion zum Thema dynamobetriebener Scheinwerfer zum Betrieb am Fahrrad drehen.
Mit oder ohne Zulassung für den Straßenverkehr, das wollen wir hier nicht nochmal extra trennen, daher schreibt es bei den thematisierten Lampen bitte dazu.

Der Thread ist nicht für Reviews gedacht, die bekommen natürlich einen eigenen Thread.


Gruß
Klaus

--- Modhinweis Ende ---


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Ich habe mal schnell die LED aus dem Cyo Premium T genauer unter die Lupe genommen.
Sie sitzt entgegen meiner ersten Vermutung sogar auf einem Alu-Board, welches seinerseits offenbar tatsächlich an einem Kühlkorper sitzt. :eek: Ich glaube, dass der schwarze Alukörper auf dem Lampengehäuse tatsächlich unerhörterweise als Kühlkörper mit Kühlung durch den Fahrtwind dienen soll. :eek:

Was für eine LED ist das? Edit: Das dürfte eine Osram Oslon Black Flat H9QP sein!

img_1398c5y6f.jpg


LEDs fürs Tagfahrlicht:

img_13993ixoh.jpg


Blick in den Reflektor:

img_1400d3yi0.jpg


Zum Gruße, Dominik
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Köf3

LED-Spezialist
17 Mai 2015
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nahe Köln
Nochmal was zur maximalen Leistung eines Dynamo-LED-Scheinwerfers und dem Lichtstrom des B&M Cyo Premium T.

Der Scheinwerfer dürfte auf hellster Stufe (Senso bei Dunkelheit) einen Lichtstrom von ganz grob geschätzt zumindest über 200 lm haben. Da ja ein Frontscheinwerfer seitens des deutschen Gesetzes nur max. 2,4 W leisten darf, gibt es deshalb generell ein gewisses Maximum an Lichtstrom.

Die Oslon Black Flat dürfte im Cyo Premium T nur mit max. 750 mA bestromt werden. Nicht wegen der wohl recht ordentlichen Kühlung, sondern einfach um die max. Leistung einzuhalten (3,15 V * 0,75 A). Bei 0,75 A liefert die LED einen - bei höchstem Bin (8M) - maximalen Lichtstrom von 263 bis 294 lm. Selbst bei schlechtestem Bin (5M) bringt die LED 189 bis 211 lm.

Eine XP-G2 bringt je nach Bin sicherlich über 330 lm. Ich denke, mehr als 400 lm sind wegen der Leistungsbegrenzung als Dynamoscheinwerfer nicht machbar.
Was man in der Fahrradbeleuchtung braucht, sind schlichtweg extrem effiziente LEDs.

Zum Gruße, Dominik
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Fernlicht

Da ja ein Frontscheinwerfer seitens des deutschen Gesetzes nur max. 2,4 W leisten darf, gibt es deshalb generell ein gewisses Maximum an Lichtstrom.
In welchem Abschnitt der StVZO ist die Limitierung der Leistungsaufnahme geregelt? Das ist mir so neu.
Die Supernova M99 Pro hat nur für's Tagfahrlicht allein schon 4,5W Leistungsaufnahme und ist zugelassen :D

Was man in der Fahrradbeleuchtung braucht, sind schlichtweg extrem effiziente LEDs.
Oder eine sinnvollere Gesetzgebung. Und Hersteller mit mehr Mut zur Innovation hochwertiger Fahrradleuchten. Der Garmin Varia ist da schonmal eine gute Lösung.
 

Köf3

LED-Spezialist
17 Mai 2015
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nahe Köln
In welchem Abschnitt der StVZO ist die Limitierung der Leistungsaufnahme geregelt? Das ist mir so neu.

Hier. Wobei da nur von "mindestens" die Rede ist. Laut Wikipedia gelten 3W als Leistung für Fahrradbeleuchtung.
Steht direkt oben im Text. ;)

Da steht auch drin, wie der Scheinwerfer eigentlich laut Gesetz einzustellen ist.

Zum Gruße, Dominik
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Interessant, danke.
Die 36W des Supernova M99 Pro sind da ja noch im Rahmen mit mehr als 3W :)
 

urausb

Flashaholic**
18 September 2011
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Kr. AB
Hier. Wobei da nur von "mindestens" die Rede ist. Laut Wikipedia gelten 3W als Leistung für Fahrradbeleuchtung.
Steht direkt oben im Text. ;)

Da steht auch drin, wie der Scheinwerfer eigentlich laut Gesetz einzustellen ist.

Zum Gruße, Dominik

Kann sein das sich das mit den "mind. 3W" geändert hat. Früher waren max. 3W, wovon 2,4W aufs Vorderlicht und 0,6W aufs Rücklicht entfielen.
So in etwa war die Regelung.
 

Köf3

LED-Spezialist
17 Mai 2015
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nahe Köln
Kann sein das sich das mit den "mind. 3W" geändert hat. Früher waren max. 3W, wovon 2,4W aufs Vorderlicht und 0,6W aufs Rücklicht entfielen.
So in etwa war die Regelung.

Ja, das kann sein. Ich habe das auch so gelernt und mir hat das vor ein paar Jahren ein Bekannter, der Polizist ist, auch so gesagt.
War eben auch ziemlich erstaunt, dass da nun etwas von "mindestens" und nicht "maximal" steht...

Wann die das oder ob die das überhaupt irgendwann geändert haben, keine Ahnung. Falls die Maximalbegrenzung der Lichtleistung aufgehoben wurde, wundert es mich, warum kein namhafter Hersteller einen Scheinwerfer mit mehr Lichtleistung vorgestellt hat. Vielleicht ist die Regelung mit der minimalen Lichtleistung noch so neu, dass sich eine Neuentwicklung für einen Hersteller nicht lohnt, wer weiß... :confused:

Zum Gruße, Dominik