aber als Autofahrer dafür,dass alle Verkehrsteilnehmer auch
bei Tag durch Leuchten besser gesehen werden sollten.
Wer Nachts ohne Licht rum fährt um Kraft zu sparen,
sollte am den nächsten Tag mit einem Schild verbringen müssen:
Bin ein Idiot,weil ich Nachts ohne Licht fahre
gefährde nicht nur mich,sondern alle...
Du hast auch als Autofahrer Deine Rundumleuchte immer greifbar, wenn Du aussteigst und die anlegen mußt, damit Du als verkehrsteilnehmende Fußgängerin bei Tage besser gesehen wirst?!

Und die logisch schlüssige Argumentationskette für "weil ich Nachts ohne Licht fahre gefährde nicht nur mich,sondern alle" würde ich gern mal sehen.
Der §67 StVZO ist hinten und vorn technisch veraltet, aber es wird vor allem von Autofahrern darauf herumgeritten, als wäre es das allem zugrundeliegende Naturgesetz.
Das ist kompletter Quatsch! Die StVO ist KEIN Naturgesetz! Diese Gesetze sind menschengemacht und haben teilweise noch die Intention von vor 80 Jahren.
Sehr interessant finde ich in dem Zusammenhang die Begründung, warum der Bundesrat vor ein paar Jahren die Novellierung des §67 StVZO abgelehnt hat, speziell wenn es um die konkreten Zahlen geht:
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_...raw,property=publicationFile.pdf/29-06(B).pdf
(Begründung/Kurzfassung, siehe direkt auf Seite 1)
Das heißt, wenn man als "technischen Mangel" vor allem Bremsen und Licht gleichwertig zugrundelegt, würde die korrekte Beleuchtung eventuell (!)
0,6% aller Unfälle mit Personenschäden und
Beteiligung von Radfahrern verhindert haben.
Nach den offiziellen Zahlen des Verkehrssicherheitsrates (
Getötete bei Verkehrsunfällen nach Art der Verkehrsbeteiligung ) gab es 2011 insgesamt ca. 392000 (abgerundet) Unfälle mit Personenschäden, davon ca. 77000 (aufgerundet) unter Beteiligung von Radfahrern. Das sind ca. 19,6% aller Unfälle. Von diesen hätten (wie von mir oben beschrieben) 0,6% eventuell durch vorschriftsgemäße Beleuchtung verhindert werden können. Das wären dann 0,117
Prozent aller Unfälle. Wenn man das dann mal auf die 2011er Zahlen zurückrechnet, kommt man auf folgende Werte: 0,47 Getötete und 89,3 Verletzte.
Das waren im Jahr 2011 die hochgerechneten Zahlen deutschlandweit (!!), für die wahrscheinlich unvorschriftsmäßige Beleuchtung ursächlich (!) war.
Wenn man das ins Verhältnis setzt zu den anderen Zahlen, kann ich nur einen Schluß aus der Statistik ziehen: für die Anzahl der Unfälle mit Personenschäden spielt eine vorschriftsmäßige lichttechnische Ausstattung eine absolut untergeordnete Rolle.
Die Lampen am Fahrrad haben nur Sekundär den Zweck selbst etwas zu sehen, es geht mehr ums gesehen werden.
Das mag in der Zeit vor den Halogenlampen zutreffend gewesen sein, mittlerweile sind die dynamobetriebenen LED-Scheinwerfer bei 150 lm und mehr angelangt (meist noch mit Cree XR-E, welche mit XM-L & Co. dürften zumindest schon in den Laboren der Hersteller ausprobiert werden).
Inzwischen sind auch immer mehr Räder mit Nabendynamos ausgestattet die weniger Energie "rauben" und afaik auch nicht abschaltbar sind. Für leichte Rennräder gibts praktischerweise eine Ausnahme, da ist man dann wieder selbst in der Pflicht. Kennt jemand den prozentualen Anteil an Rennrädern?
Es gibt schon noch bzw. wieder abschaltbare Nabendynamos. Aber mit der Verlustleistung von ca. 2-3W, die ein durchschnittlich schlechter Nady im Leerlaufbetrieb in Wärme umwandelt, wäre eine Abschaltungsmöglichkeit nur teurer und ausfallgefährdeter Schmuck am Nachthemd.
Das mehr oder weniger Lustige an der Regelung für Rennräder unter 11 kg in der StVZO ist, daß nirgendwo definiert ist, was ein Rennrad ist.
Und was meinst Du mit "prozentualem Anteil"? Anteil woran?
Endlich eine politische entscheidung mit verstand wer hätte das erwartet????
Ich wage zu bezweifeln, daß da viel Verstand dabei war.
Einer sogar mit einer die weitaus heller als ein Autoscheinwerfer zu sein scheint...hat mich mal gewaltig geblendet...werd den mal fragen was der fürn model am rad hat
Teilweise sind das auch nur falsch eingestellte zugelassene Leuchten. Blenden kann man auch schon mit Halogenleuchten sehr schön.
Die überholten Dynamofunzeln leuchten nun wirklich kaum was aus...in der Großstadt dürfte das aber ausreichen...ich denke sogar das man ohne Licht in der Großstadt z.b. in Berlin auch gut auskommt...man sieht genug und wird auch gut gesehen auch und gerade nachts. Gilt natürlich nur fürs zentrum und nicht die randgebiete..
Naja... ich finds gut das man nun bald nicht mehr bestraft wird wenn man besser beleuchtet ist als die gesetzestreuendynamofahrer...
Die neuesten Generationen der dynamobetriebenen Lampen sind für den Straßenbetrieb durchaus gut geeignet, um auch bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h noch halbwegs sinnvoll was auf dem Weg erkennen zu können.
Die Krux bei den StVZO-konformen Leuchten liegt derzeit noch bei den imho absolut überhöhten Preisen für übliche (!) "gute" Modelle. Die vor Jahren geleistete Entwicklungsarbeit zahlt sich jetzt im wahrsten Sinne des Wortes aus, aber eine wirkliche Konkurrenzsituation sehe ich da nicht. Bumm ist im "bezahlbaren" Bereich noch relativ allein auf weiter Flur, nur Philips und Herrmans kommen so langsam nach. Und die Klientel, die bereit ist, für eine Dynamoleuchte Beträge um 100€ hinzulegen, ist auch eher klein. Also kommt aus der Ecke auch kaum Druck, zB. mal in die Puschen zu kommen und statt der einzelnen XR-E eine frei beschaltbare MC-E einzusetzen und eine Steuerung zu entwickeln, die je nach gelieferter Spannung eine LED auf dem Die zu- bzw. abschaltet, um die Möglichkeit des Nabendynamos auszuschöpfen. DAS wäre mal cool.
Edit: Ich bin gegen eine Dynamopflicht. Und für eine Aufweichung der entsprechenden TAs für die Radbeleuchtung in der Art, daß man eine technisch deutlich einfachere Lösung findet (Die harte Hell-Dunkel-Grenze ist das Hauptproblem. Nach meinem Wissen dürfen Autoscheinwerfer aber die eineinhalbfache Beleuchtungsstärke von Radscheinwerfern nach oben haben. Gerecht, gelle?). Siehe auch:
http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node403.html
E.