Ausschlaggebend dafür ist mMn auch nicht die StVZO, sondern der gesunde Menschenverstand.
Grundsätzlich bin absolut bei dir, aber wenn es so einfach wäre bräuchten wir gar keine Gesetze... wenn es hart auf hart kommt sind Gesetzestexte das Einzige worauf man sich berufen kann (und selbst dann kommt es ja noch auf deren Interpretation durch den Richter an).
Und leider sind die Paragraphen der StVZO in Bezug auf Fahrräder ein prima Beispiel wo in der Legislative der gesunde Menschenverstand anscheinend leider schon verbraucht war (wie lange war ein Dynamo und die Betriebsspannung von 6V gesetzliche Vorschrift...).
Ich persönlich halte das auch so, die einzige Lampe an meinem Fahrrad mit K-Nummer ist die ca. 20 Jahre alte CatEye hinten, die tut so zuverlässig ihren Dienst dass ich keinen Grund sehe sie auszutauschen. Hätte die Frage auch nicht gestellt wenn nicht explizit auf die StV(Z)O hingewiesen worden wäre. Wenn man da mal an einen schlechtgelaunten, prinzipienreitenden Polizisten kommt ist sicherlich hilfreich zu wissen ob man die 4000 Lumen FLAK auf der Rübe demontieren muss, oder ob es reicht sie am Waldrand auszuschalten für den Rest des Heimwegs.
Edit: habe erst nach dem Schreiben gemerkt dass das ursprüngliche Zitat ebenfalls von dir stammte. Etwas widersprüchlich deine Antwort, Du warst es doch der Gesetze ins Spiel gebracht hat, jetzt soll es doch der gesunde Menschenverstand richten, so ganz kann ich dem nicht folgen.