Fahrradhelm TaLa-Halterung - was nutzt ihr?

boomer4711

Flashaholic*
9 Dezember 2012
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Hi, ich bin auf der Suche nach einer aufaufälligen TaLa-Halterung für Fahrradhelme für "normale" und Winkelkopflampen.

Was nutzt ihr?

Habt ihr vielleicht gute Ideen, wie man auch etwas basteln bzw. zweckentfremden kann?
 

Faschma

Flashaholic*
30 Oktober 2019
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Fährst Du damit auf der Straße?
Das würde nämlich Autofahrer und Fußgänger evtl. blenden und ist lt. StVO auch nicht zugelassen.
 
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LightintheNight

Flashaholic**
30 Juli 2017
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Ich nutze in Wald und Flur die kurze Klettbandhalzerung von der ArmyTek wizard, damit geht das relativ gut am Helm mit Lampen, die in diesen Clip passen, zB HR20
 
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boomer4711

Flashaholic*
9 Dezember 2012
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Ich nutze in Wald und Flur die kurze Klettbandhalzerung von der ArmyTek wizard, damit geht das relativ gut am Helm mit Lampen, die in diesen Clip passen, zB HR20

Hm! Ich habe da gerade gar kein Bild im Kopf, wie dies ausschauen könnte. Magst du mal eines machen und einstellen?

Meinst du die ganz normale Halterung die dabei ist? Oder etwas anderes?

Fährst Du damit auf der Straße?
Das würde nämlich Autofahrer und Fußgänger evtl. blenden und ist lt. StVO auch nicht zugelassen.

Nein, keine Sorge! Fahre in Wald und Flur!
 

LightintheNight

Flashaholic**
30 Juli 2017
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So sieht das bei mir aus ... Handgelenkband und Cliphalter von Armytek gibts zB bei NKon

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Lampe ist ne Imalent HR20w mit Drehregler... aber Sofirn SP40, AT Elf oder Tiara gehen auch, aber die AT sind nicht so spottig...

LG LitN
 

hirschy

Erleuchteter
7 Januar 2021
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Beides zusammen wird nicht gehen, oder? Bin gerade mit der folgenden Kombi unterwegs:
20210224_103554~(1).jpg20210224_103542~(1)~(1).jpg
Zwei Halter 7€ bei amazon (Gopro Gedöns war schon vorhanden) und die SC31Pro... Sehr leichte und ausreichend potente Kombination. SC31 Pro muss nicht mal im Turbo laufen.
Meine Sigma Buster700hl hab ich wieder verkauft...
 
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11 März 2018
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Das würde nämlich Autofahrer und Fußgänger evtl. blenden und ist lt. StVO auch nicht zugelassen.
Wurde das geändert? Ich kenne es so dass die StVZO regelt was am Fahrrad verbaut sein darf oder muss, aber nicht am Fahrer. An den Fahrer, Kleidung oder Equipment kann man montieren was man will, sollte es im Falle eines Unfalls nachweisbar sein dass dieser durch eine Blendung o.ä. verursacht wurde wird natürlich mindestens eine Teilschuld zugesprochen.
 
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11 März 2018
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Ausschlaggebend dafür ist mMn auch nicht die StVZO, sondern der gesunde Menschenverstand.
Grundsätzlich bin absolut bei dir, aber wenn es so einfach wäre bräuchten wir gar keine Gesetze... wenn es hart auf hart kommt sind Gesetzestexte das Einzige worauf man sich berufen kann (und selbst dann kommt es ja noch auf deren Interpretation durch den Richter an).
Und leider sind die Paragraphen der StVZO in Bezug auf Fahrräder ein prima Beispiel wo in der Legislative der gesunde Menschenverstand anscheinend leider schon verbraucht war (wie lange war ein Dynamo und die Betriebsspannung von 6V gesetzliche Vorschrift...).

Ich persönlich halte das auch so, die einzige Lampe an meinem Fahrrad mit K-Nummer ist die ca. 20 Jahre alte CatEye hinten, die tut so zuverlässig ihren Dienst dass ich keinen Grund sehe sie auszutauschen. Hätte die Frage auch nicht gestellt wenn nicht explizit auf die StV(Z)O hingewiesen worden wäre. Wenn man da mal an einen schlechtgelaunten, prinzipienreitenden Polizisten kommt ist sicherlich hilfreich zu wissen ob man die 4000 Lumen FLAK auf der Rübe demontieren muss, oder ob es reicht sie am Waldrand auszuschalten für den Rest des Heimwegs.

Edit: habe erst nach dem Schreiben gemerkt dass das ursprüngliche Zitat ebenfalls von dir stammte. Etwas widersprüchlich deine Antwort, Du warst es doch der Gesetze ins Spiel gebracht hat, jetzt soll es doch der gesunde Menschenverstand richten, so ganz kann ich dem nicht folgen.
 

Faschma

Flashaholic*
30 Oktober 2019
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Ich bezog mich mit dem gesunden Menschenverstand nicht auf das Fahrrad, sondern Beitrag #7:
Dein Zitat: "An den Fahrer, Kleidung oder Equipment kann man montieren was man will..."
 

LightintheNight

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30 Juli 2017
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dein Helm und die Position der Lampe sehen so aus, dass das gut passen könnte ... die Winkellampe sitzt ja vorn relativ flach aufm Schild ...
 

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
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Generell sollte man an Helmen, die per se nicht schon eine Halterung haben, keine dranbasteln. Im Fall des Falles kann sowas zu massiven Verletzungen führen, da der Schutzhelm seinen Zweck nicht korrekt erfüllt.
 
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boomer4711

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9 Dezember 2012
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Wurde das geändert? Ich kenne es so dass die StVZO regelt was am Fahrrad verbaut sein darf oder muss, aber nicht am Fahrer. An den Fahrer, Kleidung oder Equipment kann man montieren was man will ....
Der war gut!

Generell sollte man an Helmen, die per se nicht schon eine Halterung haben, keine dranbasteln. Im Fall des Falles kann sowas zu massiven Verletzungen führen, da der Schutzhelm seinen Zweck nicht korrekt erfüllt.
Naja, eine Lampe an einer vormontierten Halterung könnte auch irgendwo hängen bleiben etc. ... ich würde es nicht ganz so eng sehen, denn es kann so oder so ausgehen.