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Verkehrsüberwachung mit Drohnen

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
1.178
727
113
Metrolpolregion Nürnberg
Interessant, wie weit man heute geht/gehen kann.

Ich frag mich aber echt ob das alles so gerichtsfest wäre im Fall der Fälle, wo doch hierzulande alles geeicht und geprüft werden muss.

 

ranitegar

Flashaholic*
19 November 2019
464
314
63
Es wird so sein wie immer wenn eine neue Technik eingeführt wird.
Ein paar Bußgeldbescheide werden angefochten, es werden Gutachten erstellt und eventuell muss nachgebessert werden bis es einwandfrei funktioniert.

r
 

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
1.178
727
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Metrolpolregion Nürnberg
Es wird so sein wie immer wenn eine neue Technik eingeführt wird.
Ein paar Bußgeldbescheide werden angefochten, es werden Gutachten erstellt und eventuell muss nachgebessert werden bis es einwandfrei funktioniert.

r

Vermutlich.

Ich bin da auch nicht dagegen, finde es im Gegenteil sinnvoll. Der Personalaufwand der da getrieben wird ist aber meiner Meinung nach nicht zu rechtfertigen. Also für die Drohne an sich.
Ich bin selbst im Besitz zweier Drohnen, davon eine in der ähnlichen Größen-/Gewichtsklasse wie die gezeigte DJI Matrice und nutze selbige "ähnlich" also mit Kameraoperator. Da wäre man eigentlich mit 3 Mann gut bedient und im rechtssicheren Rahmen (Pilot, Kameraoperator, Beobachter).

Ich bin gespannt ob sich das weiter verbreitet und man bald als Privatmann garkeine Drohnen mehr nutzen darf, weil der Staat sein Monopol in Gefahr sieht wenn noch andere Drohnen den Himmel Bevölkeern. Es wird ienem ja jetzt schon schwer genug gemacht mit der EU-Drohnenverordnung.
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Also es geht um die Sicherheit von Flugzeugen/Helis, was man verstehen kann und ansonsten ist es nicht der böse Staat, sondern die Bevölkerung selbst, die ihre Privatssphäre in Gefahr sieht, welche Regularien fordert. Es gibt viele Polizeieinsätze, weil Leute sich durch Drohnen in der Privatssphäre gestört fühlen. Also vielleicht nicht nur aus Hobby-Drohnenflieger-Sicht betrachten, sondern versuchen, die Gesamtheit bei diesem Thema zu sehen. ;)
 

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
1.178
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Metrolpolregion Nürnberg
Also es geht um die Sicherheit von Flugzeugen/Helis, was man verstehen kann und ansonsten ist es nicht der böse Staat, sondern die Bevölkerung selbst, die ihre Privatssphäre in Gefahr sieht, welche Regularien fordert. Es gibt viele Polizeieinsätze, weil Leute sich durch Drohnen in der Privatssphäre gestört fühlen. Also vielleicht nicht nur aus Hobby-Drohnenflieger-Sicht betrachten, sondern versuchen, die Gesamtheit bei diesem Thema zu sehen. ;)

Das die Regularien gekommen sind weil es eininge Vollidioten gibt ist ganz klar, für meinen Geschmack sind die Einschränkungen die zuallererst allerdings in ähnlicher Form im Modellflug eingeführt wurden teilweise recht fragwürdig.

No Fly Zones gab es schon immer (Rund um Flughäfen, etc.) allerdings wurden diese dann doch sehr weit ausgedehnt. Eigentlich ist es praktisch nicht mehr möglich eine Drohne Hobbymäßig zu nutzen.

Und nein, ich bin kein Hobby Drohnen Pilot, ich nutze Drohnen dienstlich und meine privaten Drohnen werden im Nebenerwerb eingesetzt.
Wer ein wenig in der Materie drin ist, der kennt dann auch alle Erfordernisse und Einschränkungen die für Drohnen der Klasse der Matrice 300 (MTOW ~6,5kg) gelten.

Natürlich möchte ich auch ungern eine Kameradrohne über mein Haus fliegen sehen wenn ich gerade in der Badehose im Garten liege, aber der Verwaltungsapparat der mit den Regularien geschaffen wurde ist aufgeblasen ohne Ende. Das merkt man spätestens daran dass das LBA nicht in der Lage ist für die kostenpflichtige Prüfung, zeitnah Rechnungen auszustellen geschweige denn das Geld einzukassieren. Weil der notwendige Workflow dahinter noch fehlt.

Mir gehts primär darum das die EU-Drohnenverordnung wieder mal so ein Schnellschuss ist, an dem wenige Menschen mit Fachverstand beteiligt waren / angehört wurden bzw. deren Ausführungen Ernst genommen wurden (oder überhaupt verstanden) aber weitreichende Einschränkungen eingeführt wurden.
Das beste Beispiel ist der EU-Kompetenznachweis (A1/A3) der eine Prüfung erfordert die lediglich die Online! Beantwortung von 40 Ankreuzaufgaben erfordert und den Trainingstest davor kann man beliebig oft wiederholen... Lächerlich. Gleichzeitig gilt die Eingruppierung in Drohnenklassen aber nur für neue Modelle die diese Eingruppierung über sich ergehen lassen, wovon es noch keine gibt am Markt.

Will ich Drohnen benutzen die in den letzten Jahren am Markt gut verkauft wurden und will idese außerhalb der Beschränkungen von Open A3 fliegen, brauch ich schon das EU-Fernpilotenzeugnis. Kostenpunkt je nach Anbieter zwischen 90 und 900 EUR. Und was muss man da machen? na klar, nur 20 Ankreuzaufgaben, die aber wenigstens unter Aufsicht. Aber auch das ist rein online möglich. Das ich mit der Drohne geübt hab muss ich nur schriftlich versichern.

Hätte man wirklich im Sinne gehabt die Sicherheit zu erhöhen, hätte man einen "echten" Führerschein mit praktischer Prüfung eingeführt!
So ist das ganze nur ein sinnloses, Verwaltungsaufblähendes Konstrukt das vermutlich scheitern wird. Problematisch daran wird nur sein das man dieses scheitern dann den Drohnen bzw. den Drohnennutzern anlasten wird. Das ist jetzt zwar polemisch aber vermutlich kommts so, das lehrt einen schon die Vergangenheit.
Will ich mit der Drohne Schindluder treiben, registriere ich sie nicht, bzw kleb ihr keinen Aufkleber mit der Kennung auf, fertig.

Wie gesagt, hätte man die Sicherheit wirklich im Blick gehabt hätte man rigoros vorgehen müssen -> Registrierung bei Kauf und Nutzung nur mit Führerschein der praktsiche Prüfung enthält.

Das einzig sinnvolle an der ganzen Sache ist die Versicherungspflicht.

Und ob nun die Drohneneinheiten bei Polizei, Feuerwehr, THW und wo sie sonst noch eingesetzt werden, auch wirklich die nötigen Nachweise vorlegen können die auch der Privatmann nachzuweisen hat, wage ich fast nicht zu fragen.
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Naja, warum muss denn der Nachweis der gleiche sein, wie bei einem „Privatmann“? Ein Polizist benötigt auch keinen „Waffenschein“ als Nachweis wie ein „Privatmann“. Das sind doch nur bürokratische Angelegenheiten. Das Wichtige ist doch die Ausbildung/Qualifikation. Wie der Nachweis dann heißt oder ob dieser nur behördenintern vorhanden ist, ist ja nicht relevant. Ich weiß zumindest, dass es interne Nachweise für die Qualifikation gibt. Und zur Ausbildung kann ich sagen: Da werden sich viele Gedanken gemacht. Ein wenig Vertrauen darfst du ruhig haben, dass Behördenangehörige nicht jeden Tag besoffen zu Arbeit kommen und dann Kamikazeflüge mit Drohnen durchführen (natürlich nur etwas sarkastisch überspitzt dargestellt).

Ansonsten, ohne zu genau ins Details gehen zu wollen, da ich mich auch mit der Praxis des Drohnenfliegens nicht auskenne, aber ich kann berichten, dass Rettungshubschrauber nicht anfliegen konnten, weil unbekannte Drohnen in der Luft waren. Da kannst du deine Nachweise sammeln, wie du möchtest. Das Prinzip bleibt immer gleich: wenn wenige Mist bauen, müssen es aufgrund der Sicherheit alle ausbaden. Das ist doch aber kein neues Prinzip mehr, sondern schon uralt.

Im Endeffekt möchte ich lediglich ein wenig für einen offenen Blick in alle Richtungen werben. Es gibt nunmal oft mehrere Seiten einer Medaille. Das Problem ist nicht selten, dass man die andere Seite garnicht mehr sehen kann, wenn man zu tief in der Materie drin steckt. Du siehst wahrscheinlich nur die Einschränkung für dich persönlich. Ich sehe von außen, welche Probleme auftreten können. Und zwar bei beiden Seiten.

Im Endeffekt geht es ja auch eigentlich garnicht darum, sondern um den im ersten Post erwähnten Bericht. Da sind einige Bundesländer schon weiter als andere. Dieses Thema wird aber immer präsenter. Mal sehen, wie sich das entwickelt. Persönlich hätte ich Lust, das mal zu machen. Im „normalen“ Streifendienst, außerhalb der Autobahnpolizei, wäre der Einsatz wohl zu 99% Vermisstensuche, Suche nach Flüchtigen Personen/Fahrzeugen und Überblickverschaffung bei Großunfällen oder Waldbränden. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung außerhalb der Autobahn wäre das nicht wirklich praktikabel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
1.178
727
113
Metrolpolregion Nürnberg
Beim Thema "Nachweis" ging es mir natürlich um die Qualifikation. Und da ist es ja leider so, das legen zumindest so manche Berichte nahe, das manche Bundesländer genauer nehmen als andere.
Das Beispiel Waffenschein hinkt ein wenig, sagt die WBK doch nur aus das man die Erlaubnis hat die eingetragenen Waffen zu besitzen (Das da noch das Bedürfnis und die Waffenkunde dazu gehören ist klar) und einen richtigen Waffenschein (Erlaubnis die Waffe zu führen) haben , zum Glück, die wenigsten.

Das Thema mit der Gefährdung im Luftraum die von Drohnen ausgeht, ist natürlich leider da, eben weil es welche gibt die nur Mist im Kopf haben. Und da reden wir noch nicht von welchen die mit krimineller Energie dabei sind, siehe die Drohnensichtungen in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften in letzter Zeit.

Ich habe per se auch nichts gegen die Einschränkungen, da ich persönlich sie recht leicht aus dem Weg schaffen kann (wobei leicht untertrieben ist. der Papierkrieg ist teilweise enorm) und für den privaten Spaß sehe ich den Sinn in Drohnen nicht so Recht, zumindest nicht in bewohntem Gebiet. In manch anderem Land sind Drohnen teilweise ganz verboten. Wir sind da also sogar noch ein wenig gut bedient.

Mir geht es primär darum das die Regelungen die nun getroffen wurden, halbherzig sind, Bürokratie und finanziellen Aufwand generieren, ohne den dahinter stehenden Sinn auch nur ansatzweise sicherstellen zu können.

Drum sage ich, wenn man es hätte richtig machen wollen, hätte fast so wie bei Waffen, eine Registrierungspflicht und mindestens ein "richtiger" Führerschein her gemusst.

Und selbst das schützt nicht 100%ig wie man an diversen Fällen der missbräuchlichen Nutzung von, insbesondere Schusswaffen, in den letzten Jahr(zehnten) sehen konnte.

Hab ich kriminelle Energie, hält mich auch eine Registrierungspflicht und ein Führerschein nicht auf. Den 0815 Deppen aber sehr wohl.


Zum Thema Sicherheit im Luftraum: Es gibt immer mehr Drohnen die mittlerweile ADS-B Transponder haben, was schon mehr ist als in einem Kleinflugzeug vorgeschrieben ist afair.
Die Hersteller machen sich da also durchaus ihre Gedanken.

Zum Thema Lust das mal zu machen kann ich nur sagen, wenn sich dir die Chance bietet, greif zu! :)


Um aber generell mal zum Thema zurück zu kommen das mir eigentlich in den Sinn kam:

Die im Video benutzte Drohne (DJI Matrice) ist RTK fähig und kann zur millimetergenauen Luftvermessung eingesetzt werden. Und da die Markierungen auf Autobahnen wie im Film erwähnt, genormt sind, ergibt sich eigentlich in der Tat wenig Argumentationsspielraum für einen ertappten Abstandssünder.

Und da die Drohne deutlich günstiger als ein EC135/145 ist und auch die Betriebskosten deutlich geringer sind, ein Schritt in die effizientere Durchsetzung der StVO. Aber der Personaleinsatz im Video ist dennoch übertrieben :)
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Da hast du wohl Recht. ;)

Kurz noch Abschließend zu meinem letzten Post: Deswegen habe ich „Waffenschein“ auch in Anführungszeichen gesetzt, um du nicht off topic zu sehr in die Tiefe zu gehen, sondern nur das Prinzip kurz zu beleuchten.

Ja, Argumentationsspielraum gibt es immer…und damit meine ich IMMER. Selbst wenn Abstandssünder mit einem geeichten und teuren Radarkontrollgerät automatisch erfasst werden. Und weil es nunmal diesen Spielraum gibt, landen solche Bußgeldverfahren sehr oft vor Gericht und dann auch mit unterschiedlichen Ausgängen.
Ich spiele jetzt mal Rechtsanwalt des LKW Fahrers und versuche aufzuzählen, wo es alles einen Spielraum gibt. (Alles zig fach vom Prinzip her vor Gericht erlebt)

1. Sind die Markierungen auf der Autobahn wirklich 6 Meter lang? Können Sie mit 100%er Sicherheit sagen, dass bei einem oder mehreren Streifen aufgrund des Verschleißes nicht etwas Farbe schon fehlt?
2. War der Drohnenpilot nüchtern an dem Tag? Haben Sie ihn mal pusten lassen? (Kein Scherz!!)
3. Wie hoch war die Drohne genau? Was ist mit dem Abstand zum LKW und dem Aufnahmewinkel? Kann man da wirklich präzise messen?
4. Wie war die Sicht an dem Tag? Leichter Regen oder etwas Nebel oder eine Wolke? Ja? Schade, da kann ja das Licht gebrochen und damit keine gerichtsverwertbare Aufnahme gemacht werden. Ich habe den Wetterbericht von diesem Tag. Das Wetter war nicht gut. Pech.
5. Eichung der Messtechnik und Zertifizierung des Piloten?

usw.usw.usw…das könnte ich noch ewig so weitermachen…

Das ist natürlich lächerlich. Aber genau solche Beipiele bringen Bußgeldverfahren oft zum Wackeln. Ein guter Rechtsanwalt findet immer etwas zum Ansetzen.

Ja…der gute Personaleinsatz bei der Polizei. :thumbsup: Ich kann dir eins sagen: Die Autobahnpolizei macht wenig anderes und hat daher als Hauptaufgabe genau dieses. Entsprechend ist das Personal ausgestattet. Als normaler Polizist auf der Straße würde so eine geplante Aktion mit viel Aufwand vielleicht einmal im Jahr klappen. ;)

Ansonsten…wenn die bei uns soweit sind, melde ich mich dann zum „Drohnendienst“. :thumbsup:
 

Buteo

Flashaholic**
25 März 2015
2.929
1.310
113
Mal allgemein zum Drohnenflug...wenn ich bei uns in der Gegend mal auf einer bestimmten Halde oder auch an einem bestimmten Mittelgebirgssee unterwegs bin, habe ich oft genug eine Hobbydrohne über mir kreisen, die sehr wahrscheinlich auch eine Kamera an Bord hat.
Ich fühle mich in solchen Momenten äußerst unwohl und beobachtet, was haben mich "Hobbyflieger"da zu filmen?
Es sind öffentliche Plätze wo viele Spaziergänger, Familien, etc. unterwegs sind...auch wenn das Drohnenfliegen dort erlaubt ist, aber muss das denn hinsichtlich Kameras und co. sein?
Es sind beileibe meist keine "Kleindrohnen" die da unterwegs sind, die dürften schon richtiges Geld gekostet haben.
Und sicher wegen Kameras bin ich mir deswegen, weil die Drohnen dann auch oft genug an einem Punkt über längere Zeit fest in der Luft stehen bleiben...die Piloten aber ausnahmslos Privatpersonen sind.
 

Vophatech

Flashaholic**
6 Dezember 2019
1.178
727
113
Metrolpolregion Nürnberg
Mal allgemein zum Drohnenflug...wenn ich bei uns in der Gegend mal auf einer bestimmten Halde oder auch an einem bestimmten Mittelgebirgssee unterwegs bin, habe ich oft genug eine Hobbydrohne über mir kreisen, die sehr wahrscheinlich auch eine Kamera an Bord hat.
Ich fühle mich in solchen Momenten äußerst unwohl und beobachtet, was haben mich "Hobbyflieger"da zu filmen?
Es sind öffentliche Plätze wo viele Spaziergänger, Familien, etc. unterwegs sind...auch wenn das Drohnenfliegen dort erlaubt ist, aber muss das denn hinsichtlich Kameras und co. sein?
Es sind beileibe meist keine "Kleindrohnen" die da unterwegs sind, die dürften schon richtiges Geld gekostet haben.
Und sicher wegen Kameras bin ich mir deswegen, weil die Drohnen dann auch oft genug an einem Punkt über längere Zeit fest in der Luft stehen bleiben...die Piloten aber ausnahmslos Privatpersonen sind.

Kannst du mit Sicherheit sagen das es "nur Privatpersonen" sind?
Wenn ich einen Auftrag habe, fahre ich mit meinem Privat PKW an (für nen Firmenwagen reichts noch nicht ;) ) und stehe in privaten Klamotten da. Habe aber einen Auftraggeber, der überdies meist aus dem öffentlichen Dienst kommt.
Wie wärs einfach die Leute höflich anzusprechen was sie denn da machen? Wenn man natürlich gleich mit der (deutschen) Brechstange kommt "Was machst du denn da, das darfst du nicht, Privatsphäre!!!" würdest du von mir auch keine Antwort bekommen.

Wenn es Drohnen sind die "richtig Geld" gekostet haben sind es vermutlich eher keine Privatpersonen mehr.
Rein rechtlich ist das mit dem Fotografieren/Filmen im öffentlichen Raum so eine Sache. Man könnte argumentieren das du nur "Beiwerk" zu den Aufnahmen bist. Von daher wäre das rechtlich nicht wirklich angreifbar.

Wir hatten nun auch schon öfter im Umfeld der Autobahnen Drohnenaufnahmen an Dienstleister vergeben. Der letzte kam in nem rostigen Corsa ;)
die Aufnahmen waren aber Klasse. Genutzt wurden diese dann für Fernsehaufnahmen und "Imagefilme" für die Öffentlichkeitsarbeit. Bei so manchem Anwohner (und auch Nutzer) hat die Autobahn ja keinen so guten Ruf.


Ja, Argumentationsspielraum gibt es immer…und damit meine ich IMMER. Selbst wenn Abstandssünder mit einem geeichten und teuren Radarkontrollgerät automatisch erfasst werden. Und weil es nunmal diesen Spielraum gibt, landen solche Bußgeldverfahren sehr oft vor Gericht und dann auch mit unterschiedlichen Ausgängen.
Ich spiele jetzt mal Rechtsanwalt des LKW Fahrers und versuche aufzuzählen, wo es alles einen Spielraum gibt. (Alles zig fach vom Prinzip her vor Gericht erlebt)

1. Sind die Markierungen auf der Autobahn wirklich 6 Meter lang? Können Sie mit 100%er Sicherheit sagen, dass bei einem oder mehreren Streifen aufgrund des Verschleißes nicht etwas Farbe schon fehlt?
2. War der Drohnenpilot nüchtern an dem Tag? Haben Sie ihn mal pusten lassen? (Kein Scherz!!)
3. Wie hoch war die Drohne genau? Was ist mit dem Abstand zum LKW und dem Aufnahmewinkel? Kann man da wirklich präzise messen?
4. Wie war die Sicht an dem Tag? Leichter Regen oder etwas Nebel oder eine Wolke? Ja? Schade, da kann ja das Licht gebrochen und damit keine gerichtsverwertbare Aufnahme gemacht werden. Ich habe den Wetterbericht von diesem Tag. Das Wetter war nicht gut. Pech.
5. Eichung der Messtechnik und Zertifizierung des Piloten?

usw.usw.usw…das könnte ich noch ewig so weitermachen…

Das ist natürlich lächerlich. Aber genau solche Beipiele bringen Bußgeldverfahren oft zum Wackeln. Ein guter Rechtsanwalt findet immer etwas zum Ansetzen.

Ja…der gute Personaleinsatz bei der Polizei. :thumbsup: Ich kann dir eins sagen: Die Autobahnpolizei macht wenig anderes und hat daher als Hauptaufgabe genau dieses. Entsprechend ist das Personal ausgestattet. Als normaler Polizist auf der Straße würde so eine geplante Aktion mit viel Aufwand vielleicht einmal im Jahr klappen. ;)

Ansonsten…wenn die bei uns soweit sind, melde ich mich dann zum „Drohnendienst“. :thumbsup:

Na klar, rauswinden versucht jeder sich.

Zu 1.) Wir bzw die beauftragten Firmen machen das eigentlich Gewissenhaft. ;) aber bei 50m machen 10cm mehr oder weniger doch wohl keinen Ausschlag oder?

zu 2.) Berechtigte Frage ;) Bei dem was man in dem Job so aushalten darf könnt ichs fast verstehen.

zu 3.) Man kann. Millimetergenau. Würde mich aber wirklich nicht wundern wenn es Gerichte gibt die da dann Fehlerpotenzial sehen und nach der Eichkanone rufen. Die aber genau in dem Fall überflüssig und unmöglich ist.

zu 4.) :rofl: Den Wetterbericht von dem 500m x 500m Bereich in dem das ganze passiert ist? :) Die Physik lässt sich auch von ner Wolke nicht bescheissen. Ist ja keine Wolke in Form einer geschlossenen Wasserdecke die da durch die Luft wabert.

zu 5.) Das ist tatsächlich ein Punkt den ich ja auch schon angesprochen habe. Die Frage ist aber wirklich wie will ich ein Luftvermessungssystem (und nichts anderes ist es ja) Eichen. Und welche Zertifizierung braucht der Pilot. Reicht die Befähigung eine Drohen zu steuern?

Ich vermute da kommt noch einiges auf den Gesetzgeber zu um einen brauchbaren Rahmen um das ganze zu stricken.

Zum Thema Personaleinsatz bei der Polizei:

Leider sind die VPI mit denen ich dienstlich zu tun hab, alles andere als "gut" ausgestattet. Das hat sich auch bei unserer letzten Tunnelbrandübung gezeigt. Aber die Kollegen sind motiviert und selbstkritisch. Ich bin daher guter Dinge.
Das Problem dürfte vermutlich eher sein das ja der gesamte öffentliche Dienst jetzt nicht vor Budget und Personal strotzt. Von den Verwaltungsmühlen, die auch bei den VPI nicht schneller mahlen, fang ich jetzt gar nicht an :)


Gute Idee mit dem Drohnendienst :)
 

Buteo

Flashaholic**
25 März 2015
2.929
1.310
113
Kannst du mit Sicherheit sagen das es "nur Privatpersonen" sind?
Wenn ich einen Auftrag habe, fahre ich mit meinem Privat PKW an (für nen Firmenwagen reichts noch nicht ;) ) und stehe in privaten Klamotten da. Habe aber einen Auftraggeber, der überdies meist aus dem öffentlichen Dienst kommt.
Wie wärs einfach die Leute höflich anzusprechen was sie denn da machen? Wenn man natürlich gleich mit der (deutschen) Brechstange kommt "Was machst du denn da, das darfst du nicht, Privatsphäre!!!" würdest du von mir auch keine Antwort bekommen.

Wenn es Drohnen sind die "richtig Geld" gekostet haben sind es vermutlich eher keine Privatpersonen mehr.
Rein rechtlich ist das mit dem Fotografieren/Filmen im öffentlichen Raum so eine Sache. Man könnte argumentieren das du nur "Beiwerk" zu den Aufnahmen bist. Von daher wäre das rechtlich nicht wirklich angreifbar.

Wir hatten nun auch schon öfter im Umfeld der Autobahnen Drohnenaufnahmen an Dienstleister vergeben. Der letzte kam in nem rostigen Corsa ;)
die Aufnahmen waren aber Klasse. Genutzt wurden diese dann für Fernsehaufnahmen und "Imagefilme" für die Öffentlichkeitsarbeit. Bei so manchem Anwohner (und auch Nutzer) hat die Autobahn ja keinen so guten Ruf.
Wochenende, es sind immer die gleichen "Piloten".bJa, die Drohnen sind keine "günstigen Einsteigermodelle". Es ist auch keine Autobahn direkt in der Nähe.