Das ist auch nach Paragraph 17 Tierschutzgesetz so. Wie oft hapert es an der konsequenten Anwendung. Max. 3 Jahre Knast sollten eigentlich abschrecken.
Auch wenn Du so mit Paragraphen um Dich schmeisst, obiger Paragraph spricht von Wirbeltieren.
Auch kann vernünftigerweise das Halten eines Haustieres nicht als Freiheitsberaubung angesehen werden, wenn die Vorraussetzungen des Paragraphen 2 TierSchG befolgt werden.
Dann bitte richtig lesen. Die Freiheitsberaubung war explizit ein unrealistisches Beispiel, was passiert, wenn Tiere menschliche Rechte hätten.
Auch habe ich zwei Beispiele genannt...neben der Mücke auch die Ratte, welches ein Wirbeltier ist. Von daher wäre es doch für diese Diskussion deutlich verständlicher, wenn du nicht Bruchteile auch noch falsch zitieren würdest, sondern umfänglich und gänzlich zum einen, zum anderen mit korrektem Kontext.
Tut mir Leid, wenn ich für dich mit "Paragraphen um mich schmeiße"...ich denke, zur Information und Aufklärung, sodass jeder, der möchte, selber mal nachschlagen kann, ist das nicht verkehrt. Aber für dich werde ich es in Zukunft sein lassen, meine berufliche Erfahrung außen vor lassen und nur noch Laienhafte Stammtischparolen reinwerfen. Wenn es das ist, dann machen wir das so. Alles MÖRDER!!! Wenn du stellvertretend für alle Mitglieder hier eine fachliche Auskunft nicht haben möchtest, dann werde ich mich ab jetzt dran halten. Soll ich lieber nochmal meine Beiträge weiter oben editieren? Ich möchte dich nicht mit meinen zwei genannten Paragraphen erschlagen. Das liegt mir fern!
Es ist auch nicht nötig, wenn das Beispiel Mück, Mord und "Mörder" kommt, diese Metapher zu versuchen, strafrechtlich zu widerlegen. Es ist eine theoretische Übertreibung, die keiner realen Grundlage entspricht und außerdem, hättest du meine Texte verstanden, habe ich den gleichen Kontext. Nämlich, dass soetwas nicht geht.
Ich weiß, Nuss, dass du ein sehr belesener Mensch bist in nahezu allen Themengebieten. Das kann man hier im Forum eindrucksvoll erkennen. Sei doch aber auch bitte so nett und bleibe bei deinen Ausführungen konstruktiv und versuche nicht mit Verfälschungen von Kontext, herausgerissenen Einzelzitatn, falsches zitieren oder Lenken in eine völlig falsche Richtung, dáuch diesen Thread kaputt zu machen. Es ist nämlich sehr schade, wenn die hier bereits geflossenen Informationen, die wichtig für Leser sind, verloren gehen.
Achso...gerne warte ich noch auf deine Ausführungen zum Thema TierSchG und weswegen es für dich in einem Verfahren so wichtig ist, in Bezug auf die normale strafprozessuale Regelung.