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Taschenlampen-Leihgabe beschädigt, was nun?

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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NRW
Ich wurde nach den Konsequenzen gefragt, falls ein Teilnehmer im Passaround eine Lampe beschädigt (Gebrauchsspuren) oder zerstört.

Zunächst möchte ich an den Hinweis von Frank zum Umgang mit PA-Lampen erinnern:
http://www.taschenlampen-forum.de/threads/pa-verhalten-missbräuche.16679/

Meine Sicht der Dinge habe ich dem Mitglied wie folgt geantwortet:

Die Frage, wie verfahren werden soll, falls eine PA-Lampe (was wir nicht hoffen) doch einmal beschädigt würde, sollte jeweils zwischen dem Verursacher und dem PA-Organisator geklärt werden.

Wir bewegen uns im Forum mehr oder weniger unter "Freunden" bzw. Bekannten, die das gleiche Hobby betreiben. Daher würde ich frei von jeder rechtlichen Bewertung einfach hoffen, dass Schäden wie unter Freunden geregelt werden. Wenn ich eine Lampe eines Freundes fallen lasse oder beschädige, würde ich entweder den Kauf einer neuen oder eine Entschädigung (Wertausgleich) anbieten. Geht die Lampe aufgrund eines technischen Defekts (z.B. Treiberschaden) ohne Schuld des Bedieners kaputt, dann ist das (meines Erachtens) eben Pech und ich würde dafür grundsätzlich niemanden belangen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein Teilnehmer (unzulässige) "Belastungstests" durchgeführt hat und im Zuge dessen die Lampe kaputt ging.

Man kann keine pauschale Aussage treffen für den Fall der Fälle - finde ich. Ein Kratzer kann schnell passieren und wenn es einmalig ist, habe ich noch nie jemandem deshalb Stress gemacht. Wenn ich das Gefühl habe, dass jemand nicht sorgsam genug mit den Leihgaben umgeht, behalte ich mir allerdings eine Sperrung für weitere PAs vor.

Eine nochmals besondere Sorgfalt erwarte ich von den Teilnehmern bei privaten Lampen-Ausleihen. Zwar sollte auch mit kostenlosen Teststellungen von Herstellern pfleglich umgegangen werden, doch bei Privatlampen umso mehr. Gebrauchsspuren an einer Lampe und auch beschädigte Umverpackungen können besonders bei teuren Lampen schnell eine Wertminderung von 50-100 Euro beim Wiederkauf ausmachen.

Letztlich hat meines Erachtens die Verantwortung von Beschädigungen auch etwas mit Anstand zu tun. Mache ich was kaputt, komme ich dafür auf oder muss mich anders revanchieren, so seh ich das. Zumindest anbieten würd ich es. Das ist meine Sicht, doch es gibt vermutlich auch andere Auffassungen. Wichtig finde ich, dass derjenige im Fall des Falles mit mir spricht und nichts verschweigt. Der Rest regelt sich schon.
 

tdmtreiber11

Flashaholic**
6 Juli 2015
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Bayern
Guten Morgen

Dieses Thema wurde von mir schon mal kurz im EC50 I und II PA, wo auch meine private EC60 mitspielen durfte, angesprochen.

Das hier, im Falle des Falles, nichts vertuscht wird und die Lampe dann einfach weitergeschickt wird, versteht sich meiner Meinung wohl von selbst. Die Leute, die hier meistens an PA´s teilnehmen, kennen sich ja meistens schon jahrelang, zumindest hier im Forum. Und da der Wert der Lampen stetig steigt, wie bei der X65 oder den beiden Imalent, ist hier natürlich Vorsicht :destruction: angesagt.

Aber es hat ja heutzutage ja eigentlich jeder eine Haftpflichtversicherung, die in einem Falle der Beschädigung einspringen müsste. Ich werde das in den nächsten Tage mir meiner mal abklären und gebe dann eine Rückmeldung.

Gruß
Gerhard
 
  • Danke
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casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
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Hannover
Aber es hat ja heutzutage ja eigentlich jeder eine Haftpflichtversicherung, die in einem Falle der Beschädigung einspringen müsste
Hallo Gerhard,
das solltest Du unbedingt mit Deinem Haftpflichtversicherer abklären, da in vielen ( vorallem älteren) Policen die Versicherer bei geliehenen Sachen nicht leisten ! In der Regel kann man solche Verträge aber upgraden...;)

Gruß
Carsten
 

Nuss

Flashaholic**
5 November 2016
4.568
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Am Rhein
Haftpflichtversicherung kam mir auch sofort in den Sinn. Und die sollte auch jeder haben, der sich im erweiterten Sinne in der Öffentlichkeit bewegt.

Und das die Verpackung bei "Luxusgütern" mindestens so wertvoll ist wie der Inhalt, ist Zeitgeist. Da könnte man vielleicht mit einem 08/15-Ersatzkarton Abhilfe schaffen.

Bewusste Verschleppung des PA ist ein Defizit anderer Art. Aber da hat der Chef ja schon das richtige zu geschrieben.
 

RS.FREAK

Flashaholic***
24 Dezember 2014
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In der oberen Hälfte des Landes
Eigentlich ist es schon schade das es überhaupt nötig ist über sowas zu diskutieren.

Wenn die Lampe einen technischen Defekt bekommt, ist es halt Pech für den Veranstalter des PA's. Das sehe ich auch nicht als tragisch an, wäre dann bei ihm selber ja mit größter Wahrscheinlichkeit auch eingetreten.

Wenn jemand die Lampe beschädigt, sehe ich das als selbstverständlich an, das er sich umgehend mit dem PA Veranstalter in Verbindung setzt und einen "Schadensersatz" anbietet. Ob er das jetzt über eine seiner Versicherungen abwickeln kann ist dabei erstmal zweitrangig, das ist für den "Geschädigten" ja auch völlig egal. Eventuell verzichtet der PA Veranstalter ja sogar.
 
18 April 2016
0
11
0
Hallo Gerhard,
das solltest Du unbedingt mit Deinem Haftpflichtversicherer abklären, da in vielen ( vorallem älteren) Policen die Versicherer bei geliehenen Sachen nicht leisten ! In der Regel kann man solche Verträge aber upgraden...;)

Gruß
Carsten


...genau den Hinweis wollte ich eben auch geben -- aus eigener Erfahrung. Habe Einem Kumpel den Hilti ausgeliehen - ihn vom Gerüst gefallen und seine Versicherung sagt : Nö - geliehene Sachen sind ausgenommen.




Ansonsten kann ich mich nur anschließen - wenn man was kaputt macht und das nichtmal böswillig , dann macht man die Klappe auf und steht dazu.

Denn eins ist sicher - eine Lüge holt einem immer ein. Manche gleich , manche gar erst Jahre später )da könnte ich glatt so ne Anekdote von meinem Bruder loswerden)
 

casi290665

Flashaholic***²
31 Mai 2016
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...genau den Hinweis wollte ich eben auch geben -- aus eigener Erfahrung. Habe Einem Kumpel den Hilti ausgeliehen - ihn vom Gerüst gefallen und seine Versicherung sagt : Nö - geliehene Sachen sind ausgenommen.
Wenn man seine Haftpflichtversicherung schon upgradet sollte man auch gleich fragen, ob auch Gefälligkeitsschäden mitversichert sind ( z.B. Freund beim Umzug helfen und dabei einen Schaden an seinen Sachen verursachen...). Eigentlich möchte man meinen solche Fälle sind versichert, sind sie jedoch oft nicht....;)

Gruß
Carsten
 
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RS.FREAK

Flashaholic***
24 Dezember 2014
6.414
6.129
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In der oberen Hälfte des Landes
Ich finde das man hier in diesem Zusammenhang die Versicherung gar nicht so thematisieren muss. Letztendlich hat ja jeder seinen Vertrag unterschrieben und sollte daher eigentlich auch wissen was er da unterschrieben hat.

Eine Versicherung entbindet auch nicht von jeglicher Selbstverantwortung. Ich hatte den Fall das mir jemand, der keine private Haftpflicht hatte, etwas beschädigte. Als ich ihm gesagt habe das er mir das ersetzen soll, hat er gemeint er habe keine Versicherung und deshalb kann ich auch nichts bekommen. Da ist mir bald der A***h geplatzt.

Generell ist erstmal die verursachende Person dafür verantwortlich, ob und was er da mit irgendwelchen eventuell vorhandenen Versicherungen klärt ist mir als Geschädigter doch völlig egal. Mein Ansprechpartner ist die verursachende Person.
 

Hubert_69

Flashaholic
11 Januar 2017
150
58
28
Wie so oft im Leben kommt es auf die Formulierung an und das erst recht bei einem Schadensbericht :pfeifen:
Eigentlich hoffe ich nicht, das wegen einer runtergefallenen Lampe eine Existenz gefährdet ist und ein Streit losgetreten wird.
Ärgerlich, ist immer wenn eine Leihgabe einen technischen Defekt, ohne Fremdeinwirkung erleidet.
Bei einer Lampe kein Beinbruch, wenn du dir ein Auto privat leihst und ein Motorschaden entsteht :augenverdrehen::teufel:
 

light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
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im Süden
Generell ist erstmal die verursachende Person dafür verantwortlich, ob und was er da mit irgendwelchen eventuell vorhandenen Versicherungen klärt ist mir als Geschädigter doch völlig egal. Mein Ansprechpartner ist die verursachende Person.
Sehe ich auch so.
Als "Schädigender" sollte man dazu stehen und den Schaden wiedergutmachen, das gehört sich einfach so. In welcher Form und Höhe, das macht man mit dem Besitzer am besten persönlich aus. Der Verleiher sollte da aber auch kompromissbereit sein - schließlich weiß man um das Risiko, wenn man etwas verleiht.