Wurkkos Taschenlampen

Skilhunt Taschenlampen

Taschenlampe auf Flugreise gestattet?

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
3.434
2.040
113
Ich habe noch nie ein Problem mit einer Tala im Koffer und 4 Ersatz Cr123 gehabt. LiIonen Akkus und Lader habe ich aber noch nie mitgenommen. Ich habe aber auf eine Edc in der Hosentasche oder Handgepäck verzichtet.
 

tino79

Flashaholic**
12 Juli 2010
1.681
1.205
113
Gießen
Ich habe auch schon EDC in der Hostentasche mit LiIon mitgenommen, gab auch kein Problem. Hatte mich schon gefreut dass ich bestimmt Probeleuchten muss, aber nicht mal das.
 

Vandor

Flashaholic*
14 August 2011
641
290
63
Friedrichsfehn [Edewecht]
Nimm die mit ins Handgepäck. Im Koffer kann man Stromversorgung und Elektronik schnell im Röntgenbild erkennen, daher kann das dann Nachfragen geben. Bin ein paar Mal in den letzten Jahren im Ausland gewesen, und hatte bisher keine Schwierigkeiten damit, meine Taschenlampen mitzunehmen.

Tipp: wenn die Gehäuse Dichtigungen haben, und dass sind ja fast alle, leicht aufgeschraubt transportieren, damit Druckausgleich entstehen kann.
 

Tekas

Flashaholic**
23 November 2011
3.832
1.650
113
Warum sollte man mit einer EDC Probleme bekommen, ist doch quasi nur ein Handy ohne Telefon...:D...aber ab einer gewissen Gehäusegröße bekommt man Probleme, wer also meint eine Mag3D (oder größer) gehört zum Handgepäck, der wird ziemlich sicher ohne Lampe in den Flieger einsteigen.
 
30 Juli 2014
20
5
3
Es gibt sogar die Anweisung von den Fluglinien, LiIon Akkus IM HANDGEPÄCK zu transportieren.
Hintergrund: entzündet sich ein Akku, merkt das im Frachtraum niemand, während das in der Kabine sofort auffällt und sie löschen können.

Bin im Mai mit mehreren Lampen mit LiIon im Handgepäck gereist, keine Probleme. Zusätzlich hatte ich nen Rucksack mit meiner Phantom Vision 2 plus und VIER Li-Polymer Akkus mit je 5200 mAh im Handgepäck, also ordentlich "Material"...;)
 

Big_B

Flashaholic
9 September 2013
115
57
28
Ruhrgebiet
Da widerspricht Tuifly (bzw. ein einzelner Mitarbeiter) aber den Empfehlungen der International Air Transport Association. Ein Link auf der offiziellen Seite des Luftfahrtbundesamtes führt zu folgender Pdf-Datei:

http://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/Lithium-Battery-Guidance-2013-DE.pdf

Ich fasse mal sinngemäß zusammen, was unter 2.3.5.9 steht:

- tragbare elektronische Geräte mit Batterien SOLLTEN im Handgepäck mitgeführt werden
- einzelne Ersatzbatterien MÜSSEN im Handgepäck mitgeführt werden, wobei hier eine Kurzschlußsicherung vorhanden sein muss (Original-Verpackung oder Abkleben der Pole).

es gibt noch weitere Einschränkungen konkret für Li-Ion-Batterien. U.a. müssen sie einem bestimmten Typ gemäß "UN Handbuches der Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3" entsprechen. Wenn da mal einer 100%ig prüft und auf einen Ultrafire Akku stößt....:D
 

LaLeLu

Flashaholic**
24 Januar 2012
1.881
432
83
Willich
Dumm nur, daß weder die Fluggesellschaften und erst recht nicht die Piloten an die IATA-Regelungen gebunden sind ! :mad:

Ich hatte das Problem mal mit CO2-Flaschen für Rettungswesten durchexerziert. Fazit : Der Pilot (!) hat das letzte Wort, selbst wenn Du eine schriftliche Bescheinigung seiner Airline vorlegen kannst !

Ich würde sie auch mit ins Handgepäck nehmen, da kannst Du sie im Zweifel wenigstens vorführen !

Gruß,

Joachim.
 

sma

Flashaholic**
8 Januar 2011
2.169
3.946
113
Aalen/Ulm, um, und herum
Ich habe das mal mit Germanwings, ab Stuttgart, durchgespielt:
- ein Modellbauakku (6S, 8Ah) habe ich nach schriftl. Rücksprache daheimgelassen, da zu großer Energieinhalt
- Polarion-Koffer (Akku enthält 8x18650) paßt soeben noch ins Handgepäck, wurde explizit überprüft, war kein Problem


Abgesehen von der Rücksprache mit der Fluglinie im Einzelfall:
Bei Industriezellen und Modellbauakkus hilft der (auch von Big_B verlinkte) IATA Lithium-Batterie-Leitfaden. Ganz wichtig: Der Energieinhalt. Grenze ist pro Einzel-Zelle 20Wh (bei 18650 noch nicht erreicht), pro Pack 100Wh (mit besonderer Genehmigung 160Wh). Die Kapazität in mAh allein reicht nicht zur Bestimmung, denn dann fehlt noch die Spannung.

Dieser Energieinhalt bestimmt sich über Nennspannung x Kapazität in Ah. Beispiele:
- 8 x 18650 (3000mAh), Nennspannung 3.7V ergibt: 8*3*3.7 = 88.8 Wh, paßt
- Li-Ion (6S, 8000mAh) typ. 3.7V ergibt: 6*8*3.7 = 177.6 Wh, überschritten

Im Zweifelsfall will ich lieber fliegen, als den Akku zu behalten. Ich nehme also nur das an LIon mit, was ich notfalls einfach zurücklassen kann. Deshalb auch ins Handgepäck, zumal wie von IATA empfohlen, denn ich will ja nicht ohne Koffer ankommen.

Ich will nicht Recht haben, sondern es dem Kontrolleur einfach machen. (Einerseits soll er Fluggäste nicht unnötig beeinträchtigen, andererseits ist Sicherheit eine prinzipielle Frage). Laptops und Handys sind typischerweise als ganzes genehmigt, das vereinfacht ihm den Ermessenspielraum auch ohne offizielle Dokumente für jedes einzelne Gerät. Bei Industriezellen und Modellbauakkus sieht das anders aus. (Und Modellbauakkus sind ja ein Alptraum, denn da reicht ein Stich mit einem spitzen Gegenstand, damit sie durchgehen.)

Zur Prüf-Bestimmung UN3480 finde ich z.B. bei Panasonic für deren 18650er gar nichts. Der IATA Lithium-Batterie-Leitfaden geht auch auf diese Bestimmung ein und merkt an, daß man davon ausgeht, daß große Hersteller das berücksichtigen, "billige nachgeahmte Waren" (Zitat) das jedoch mglw. nicht tun.

Um die Kontrolle möglichst einfach zu machen also:
- sehr stabile Verpackung der Akkus
- Pole gegen Kurzschluß gesichert, ggf. abgeklebt (interessantes Stichwort, das in offiziellen Dokumenten regelmäßig auftaucht)
- obige Größen nicht überschreiten
- wenn Akku im Gerät, dann gegen versehentliches Einschalten sichern
- Anzahl der Ersatz-Batterien "angemessen" für den Eigenbedarf (so beschrieben im oben verlinkten IATA Leitfaden)
- (denn im allgemeinsten Fall gilt sogar: maximal zwei LiIon-Ersatzakkus < 100Wh)


Der Pilot (!) hat das letzte Wort, selbst wenn Du eine schriftliche Bescheinigung seiner Airline vorlegen kannst !

Sehr verständlich, da er die Verantwortung für den jeweiligen Flug trägt.
Da er nicht jedes Gepäckstück selbst kontrollieren kann, versetze man sich in seine Lage, wenn die Check-In Kontrolleure etwas Zweifelhaftes melden.

Zusätzlich hatte ich nen Rucksack mit meiner Phantom Vision 2 plus und VIER Li-Polymer Akkus mit je 5200 mAh im Handgepäck, also ordentlich "Material"...;)

Wichtig bei Li-Poymer, siehe oben, wieviel Zellen in Serie?
Beispiele:
- 4S, 5200mAh: 4*5.2*3.7 = 77 Wh (paßt)
- 6S, 5200mAh: 6*5.2*3.7 = 115 Wh (ohne besondere Genehmigung im Zweifeslfall Problem)


aber ab einer gewissen Gehäusegröße bekommt man Probleme, wer also meint eine Mag3D (oder größer) gehört zum Handgepäck, der wird ziemlich sicher ohne Lampe in den Flieger einsteigen.

Die Größe spielt nur bezüglich den Beschränkungen für Handgepäck eine Rolle.

Das alles wird in der Praxis sicherlich häufig erheblich überstrapaziert. Im Einzelfall gehen da sicher fantastische Dinge "durch". Ich persönlich finde das Kriterium "unnötigen Streß ausschließen" super. Sprich: einerseits durchaus mitnehmen, was noch dem gesunden Menschenverstand entspricht, und noch ungefährlich ist, andererseits im Notfall zurücklassen können :)
 
Zuletzt bearbeitet:

Glühwurm

Flashaholic
29 November 2010
126
64
28
Meine letzten Flugreisen waren 2016 und 2017 aufs spanische Festland bzw. auf die Kanaren. Ich hatte mehrere 18650 Akkus im Handgepäck (in verschiedenen Taschenlampen). Rucksack wurde komplett gefilzt (weil viel Elektro-Kram drin war). Letztlich aber alles kein Problem.
 

Bernd1209

Flashaholic*
20 Januar 2013
523
140
43
SPN
Hatte meine drei Lampen und sexhs 18650 auch im Handgepäck. Problemlos. Musste nicht mal was vorführen.
Ryanair und germanwings