Ich habe das mal mit Germanwings, ab Stuttgart, durchgespielt:
- ein Modellbauakku (6S, 8Ah) habe ich nach schriftl. Rücksprache daheimgelassen, da zu großer Energieinhalt
- Polarion-Koffer (Akku enthält 8x18650) paßt soeben noch ins Handgepäck, wurde explizit überprüft, war kein Problem
Abgesehen von der Rücksprache mit der Fluglinie im Einzelfall:
Bei Industriezellen und Modellbauakkus hilft der (auch von Big_B verlinkte)
IATA Lithium-Batterie-Leitfaden. Ganz wichtig: Der
Energieinhalt. Grenze ist pro Einzel-Zelle 20Wh (bei 18650 noch nicht erreicht), pro Pack 100Wh (mit besonderer Genehmigung 160Wh). Die Kapazität in mAh allein reicht nicht zur Bestimmung, denn dann fehlt noch die Spannung.
Dieser Energieinhalt bestimmt sich über Nennspannung x Kapazität in Ah. Beispiele:
- 8 x 18650 (3000mAh), Nennspannung 3.7V ergibt: 8*3*3.7 =
88.8 Wh, paßt
- Li-Ion (6S, 8000mAh) typ. 3.7V ergibt: 6*8*3.7 =
177.6 Wh, überschritten
Im Zweifelsfall will ich lieber fliegen, als den Akku zu behalten. Ich nehme also nur das an LIon mit, was ich notfalls einfach zurücklassen kann. Deshalb auch ins Handgepäck, zumal wie von IATA empfohlen, denn ich will ja nicht ohne Koffer ankommen.
Ich will nicht
Recht haben, sondern es dem Kontrolleur einfach machen. (Einerseits soll er Fluggäste nicht unnötig beeinträchtigen, andererseits ist Sicherheit eine prinzipielle Frage). Laptops und Handys sind typischerweise als ganzes genehmigt, das vereinfacht ihm den Ermessenspielraum auch ohne offizielle Dokumente für jedes einzelne Gerät. Bei Industriezellen und Modellbauakkus sieht das anders aus. (Und Modellbauakkus sind ja ein Alptraum, denn da reicht ein Stich mit einem spitzen Gegenstand, damit sie durchgehen.)
Zur Prüf-Bestimmung UN3480 finde ich z.B. bei Panasonic für deren 18650er gar nichts. Der IATA Lithium-Batterie-Leitfaden geht auch auf diese Bestimmung ein und merkt an, daß man davon ausgeht, daß große Hersteller das berücksichtigen, "billige nachgeahmte Waren" (Zitat) das jedoch mglw. nicht tun.
Um die Kontrolle möglichst einfach zu machen also:
- sehr stabile Verpackung der Akkus
- Pole gegen Kurzschluß gesichert, ggf. abgeklebt (interessantes Stichwort, das in offiziellen Dokumenten regelmäßig auftaucht)
- obige Größen nicht überschreiten
- wenn Akku im Gerät, dann gegen versehentliches Einschalten sichern
- Anzahl der Ersatz-Batterien "angemessen" für den Eigenbedarf (so beschrieben im oben verlinkten IATA Leitfaden)
- (denn im allgemeinsten Fall gilt sogar: maximal zwei LiIon-Ersatzakkus < 100Wh)
Der Pilot (!) hat das letzte Wort, selbst wenn Du eine schriftliche Bescheinigung seiner Airline vorlegen kannst !
Sehr verständlich, da
er die Verantwortung für den jeweiligen Flug trägt.
Da er nicht jedes Gepäckstück selbst kontrollieren kann, versetze man sich in seine Lage, wenn die Check-In Kontrolleure etwas Zweifelhaftes melden.
Zusätzlich hatte ich nen Rucksack mit meiner Phantom Vision 2 plus und VIER Li-Polymer Akkus mit je 5200 mAh im Handgepäck, also ordentlich "Material"...
Wichtig bei Li-Poymer, siehe oben, wieviel Zellen in Serie?
Beispiele:
- 4S, 5200mAh: 4*5.2*3.7 = 77 Wh (paßt)
- 6S, 5200mAh: 6*5.2*3.7 = 115 Wh (ohne besondere Genehmigung im Zweifeslfall Problem)
aber ab einer gewissen Gehäusegröße bekommt man Probleme, wer also meint eine Mag3D (oder größer) gehört zum Handgepäck, der wird ziemlich sicher ohne Lampe in den Flieger einsteigen.
Die Größe spielt nur bezüglich den Beschränkungen für Handgepäck eine Rolle.
Das alles wird in der Praxis sicherlich häufig erheblich überstrapaziert. Im Einzelfall gehen da sicher fantastische Dinge "durch". Ich persönlich finde das Kriterium "unnötigen Streß ausschließen" super. Sprich: einerseits durchaus mitnehmen, was noch dem gesunden Menschenverstand entspricht, und noch ungefährlich ist, andererseits im Notfall zurücklassen können