Hallo,
ich habe letztens rein zufällig erfahren, dass der Besitz von Waffenleuchten laut Waffengesetz in Deutschland scheinbar verboten ist. Ich kenne mich mit diesem Thema garnicht aus, da ich mit Waffen nichts zu tun habe, aber vielleicht weiß jemand hier die genaue Antwort. Z.b. wird eine Olight M20 vom Hersteller offensichtlich für den gebrauch an der Waffe beworben (dadurch wird sie laut Gesetz zur Waffenleuchte), ist deren Besitz im Privathaushalt damit illegal? Das gilt damit natürlich auch generell für alle Taschenlampen, die so beworben werden und für die es Adapter zur Waffenmontage gibt. Ich weiß, dass der reine Menschenverstand einem sagt, dass das blödsinn ist, aber das Gesetz hört sich irgendwie ziemlich eindeutig an:
-Mod on-
Bitte keine fremden Texte in das Forum kopieren, ein Link muss hier ausreichen.
Die Überschrift habe ich geändert, dann hört sich das nicht ganz so gefährlich an.
Gruß
Klaus
-Mod off-
WaffG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Ich hoffe ich habe das einfach nicht richtig verstanden
ich habe letztens rein zufällig erfahren, dass der Besitz von Waffenleuchten laut Waffengesetz in Deutschland scheinbar verboten ist. Ich kenne mich mit diesem Thema garnicht aus, da ich mit Waffen nichts zu tun habe, aber vielleicht weiß jemand hier die genaue Antwort. Z.b. wird eine Olight M20 vom Hersteller offensichtlich für den gebrauch an der Waffe beworben (dadurch wird sie laut Gesetz zur Waffenleuchte), ist deren Besitz im Privathaushalt damit illegal? Das gilt damit natürlich auch generell für alle Taschenlampen, die so beworben werden und für die es Adapter zur Waffenmontage gibt. Ich weiß, dass der reine Menschenverstand einem sagt, dass das blödsinn ist, aber das Gesetz hört sich irgendwie ziemlich eindeutig an:
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Klaus
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