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Sind Lampen ohne Waffe legal, die aber für den Einsatz an Waffen beworben werden?

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Weltraumhamster

Stammgast
30 März 2011
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Hallo,

ich habe letztens rein zufällig erfahren, dass der Besitz von Waffenleuchten laut Waffengesetz in Deutschland scheinbar verboten ist. Ich kenne mich mit diesem Thema garnicht aus, da ich mit Waffen nichts zu tun habe, aber vielleicht weiß jemand hier die genaue Antwort. Z.b. wird eine Olight M20 vom Hersteller offensichtlich für den gebrauch an der Waffe beworben (dadurch wird sie laut Gesetz zur Waffenleuchte), ist deren Besitz im Privathaushalt damit illegal? Das gilt damit natürlich auch generell für alle Taschenlampen, die so beworben werden und für die es Adapter zur Waffenmontage gibt. Ich weiß, dass der reine Menschenverstand einem sagt, dass das blödsinn ist, aber das Gesetz hört sich irgendwie ziemlich eindeutig an:

-Mod on-
Bitte keine fremden Texte in das Forum kopieren, ein Link muss hier ausreichen.
Die Überschrift habe ich geändert, dann hört sich das nicht ganz so gefährlich an.
Gruß
Klaus
-Mod off-


WaffG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ich hoffe ich habe das einfach nicht richtig verstanden :S
 
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Duglum

Flashaholic*
9 Januar 2011
457
293
63
München
Ich bin nun kein Jurist, aber ich würde das eher so auslegen dass das führen der Lampen an ansonsten erlaubten (Jagd-)Waffen verboten ist.

Ich weiss von einem bekannten Jäger dass es, wie auch weiter unten im Gesetzestext erwähnt, z.B. verboten ist Zielfernrohre mit Nachtsichtgerät/Restlichtverstärker einzusetzen. Das gleiche gilt z.B. auch für Schalldämpfer etc.
 

Weltraumhamster

Stammgast
30 März 2011
61
28
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Hallo,

da die betreffenden Textstellen gelöscht wurden, möchte ich zumindest die betreffenden Stellen nennen, sonst kann niemand schnell nachvollziehen was ich meine.

Es geht um Abschnitt 1 §2 und in Abschnitt 6 Anlage 2 um die Stelle 1.2.4.1 des deutschen Waffengesetzes.

Dort steht zusammenfassend, dass der Umgang mit Vorrichtungen zur Beleuchtung eines Ziels grundsätzlich verboten ist, wenn diese Vorrichtungen für Schusswaffen bestimmt sind.

Es ist ja glaube ich kaum zumutbar einfach nur allein auf den Link hinzuweisen und Interessierte dann lange suchen zu lassen.

MfG,

der Weltraumhamster
 
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JAG

Flashaholic*
10 Dezember 2010
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Brinki

Flashaholic
16 März 2010
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18
Hallo,

Du wirst sowohl mit der lampe als auch mit der halterung kein problem bekommen! Du darfst zwar alles legal kaufen und besitzen, aber es eben nicht an eine waffe montieren! Genau so ist es auch mit zielhilfen (laserpointer) oder nachtsichtgeräten! Kaufen und besitzen --> kein problem! Sobald du es an eine waffe baust ist es strafbar!

Gruß
Brinki
 

max

Flashaholic
2 Februar 2011
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http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb-glocklampenadapter.pdf

ich persönlich lese es so, dass die lampe alleine kein problem darstellt. erst im set mit der befestigung für eine waffe wird daraus ein problem.

Hab ich auch so verstanden. Selbst wenn man eine solche Halterungen z.B. Offroad als Fahrradhalterung verwenden wöllte, wäre das nicht ok!? :rolleyes:

Kann mir jemand den Sinn einer solchen Regelung erklären? Wen gefährde ich denn mit alternativer Nutzung von Lampe + Halterung, wenn ich keine Waffe habe?

OT:

Ich fänd es allerdings Klasse, wenn die Hersteller davon Abstand nehmen würde, ihre Lampen mit Abbildungen von Tötungswerkzeugen oder 'Kampfnamen' vermarkten zu wollen. (Bsp. Name und Abb. auf Koffer der Olight M20 Warrior S)
Das entsprechende Klientel würde sicher auch so anhand der Lampeneigenschaften die passende Lampe finden.
 

max

Flashaholic
2 Februar 2011
208
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Wenn ich den Feststellungsbescheid richtig verstanden habe, fallen weder Lampe noch die spezielle Halterung für sich allein unter das Verbot. Man darf nur nicht beide gleichzeitig haben (selbst wenn man sie bspw. friedlich am Fahrrad nutzt.). Dann fällt das gesamte Set unter jenes Verbot.

Ich kapier die Regel immer noch nicht. Warum sind die Halterungen dann überhaupt erlaubt?
 
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JAG

Flashaholic*
10 Dezember 2010
866
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Saarländer
Dann fällt das gesamte Set unter jenes Verbot.

aber nur, weil die halterung speziell zur befestigung an einer waffe konzipiert ist und somit das gesamte set der zielbeleuchtung dient.

ps: man muss nicht immer den sinn und zweck eines gesetzes hinterfragen und verstehen wollen :D.....dabei kann der "normale" mensch nämlich unter umständen verrückt werden. :eek:
 
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Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
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Unterfranken
Ne Lampe ist und bleibt ne Lampe SOLANGE man keine Waffenmontage an der Lampe anbringt (Weaver, Picatinny, Prisma usw.)

Beide kann man einfach so erwerben, bombiniert man dieses hat man einen verbotenen Gegenstand.

Man sollte auch keine Lampe importieren an der solche Montagen montiert sind auch wenn man vor hat diese zu entfernen. Schließlich macht man sich schon im Moment der Einfuhr Strafbar.

Wenn die Lampe als "Waffenscheinwerfer" oder was auch immer deklariert ist aber keine Montage besitzt bleibt das auch eine Lampe.

Bei Lasern übrigens das allergleiche!!!!
Wobei Laser eh totaler schwachsinn sind, an Waffen erst recht, mit nen Red Dot ist man mindestens genau so schnell wenns ums anvisieren geht.
 
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Bierbauch_Baer

Flashaholic*
3 Juni 2010
935
130
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Unterfranken
- Waffenmontagekit ALLEIN : verbotener Gegenstand

Leider nicht richtig, sonst wären 1" Zieloptik Montagen ja verbotene Gegenstände.

Die meisten taktischen Lampen haben einen 1" Body um in diese Art von Montagen befestigt zu werden.

Du darfst dir im Prinzip soviele Montagen kaufen wie du willst, genauso wie du dir Feuerwahlhebel für die Glock oder ne 1911er kaufen darfst. Du darfst das nur nicht benutzen bzw. kombinieren.

Nur Lampen mit fester Waffenmontage wie die von dir erwähnte Glock Lampe sind bitterböses Tabu.

Es gibt auch eine Art von Montage bei der RRT-3 die nicht so richtig als Montage zählt aber trotzdem eine ist.
JETBeam Handgriff HM46 JB-HM46
Hier müsste ggf. der Richter entscheiden falls es zu einer Anzeige kommt.......
eine Weaver Monatage ist meiner Meinung nach wirklich nichts universelles............ oder hat jemand sowas am Fahrrad? Glaube ehr nicht.........
 
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Brinki

Flashaholic
16 März 2010
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Man kann auch die Halterung mit der Lampe an sein Fahrrad schrauben wenn man lust hat! Es ist nur der Gebrauch einer Lampe AN einer Waffe verboten!
 

Walldeck

Flashaholic
eine Weaver Monatage ist meiner Meinung nach wirklich nichts universelles............ oder hat jemand sowas am Fahrrad? Glaube ehr nicht.........

Ich hatte vor mir die RRT-3 für nächtliche Aktionen an meinen Rollstuhl (händisch angetrieben) zu montieren. Alleine der Gedanke das ein Bediensteter kommen könnte, um mir einen wegen Verstoß gegen das gegen das Gesetz zum Führen von Waffen aufzubrummen, entlockt mir schallendes Gelächter.

Sollte ich Montage wirklich installieren, lasse ich mir das im hiesigen Präsidium - in Begleitung eines Reporters und meinem Anwalt - abnehmen. Das kann lustig werden.

Wobei ich an die besonders diensteifrigen denke...

"Das Tragen der Taschenlampe im Waver ist verboten und verstößt gegen geltendes Recht!"

Oder ...

"Ergeben Sie sich und legen Sie die Taschenlampe mit dem Carrier vorsichtig auf den Boden! Und jetzt Hände über den Kopf. Sie sind festgenommen."

Entschuldigt meine OT Entgleisung ;D
 

Noerstroem

Ehrenmitglied
31 Mai 2010
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Bayern
wobei einem der Titel dieses Theams, so wie es auf Forenstartseite steht: "Sind Lampen ohne Waffe legal" schon ein Fragezeichen ins Gesicht treibt.
"Ich sehe Sie führen eine Taschenlampe mit sich! na dann zeigen Sie mal Ihre Waffe!"
"Oh - die hab ich vergessen , Herr wachtmeister"
" Na, das erklären Sie mal dem Richter!"
 

Weltraumhamster

Stammgast
30 März 2011
61
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Die hauptsächliche Frage scheint ja zu sein, ob die Vorrichtung komplett sein muss um illegal zu sein, also Lampe plus Halterung oder ob Teile davon schon illegal sind. Ich verstehe nicht warum die Halterung ohne Lampe verboten ist aber die Lampe allein ok ist, sie ist ja eigentlich der wichtigere Teil, den man theoretisch auch mit Klebeband an einer Waffe provisorisch fixieren kann. Natürlich könnte man behaupten, dass somit alle Taschenlampen illegal sind, aber nicht alle Taschenlampen sind vom Hersteller für den Gebrauch an einer Waffe vorgesehen und das ist ja laut Gesetz ein wichtiges Kriterium.

Mal nebenbei:
Ist eigentlich der gezackte Stahlring an vielen taktischen Lampen nicht auch schon im rechtlichen Grenzbereich? Für Solarforce Modelle gibt es auch richtig spitze Ausführungen wie auf der Herstellerseite zu sehen. So wäre die Lampe allein auch schon eine Waffe.
 

Noerstroem

Ehrenmitglied
31 Mai 2010
7.721
2.553
113
Bayern
Dann wären Mistgabeln, Klappspaten , Äxte usw. auch Waffen.
Nicht mal Stuhlbeine wären noch erlaubt.
 

Weltraumhamster

Stammgast
30 März 2011
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Der Besitz von überlangen Küchenmessern ist auch erlaubt, aber bestimmte Messerarten sind trotzdem verboten, also kann man das nicht so verallgemeinern. Es geht eben darum woführ ein Gegenstand vorgesehen ist.
 

Geroderich

Flashaholic
7 Januar 2011
243
25
28
30519 Hannover
Die Sinnhaftigkeit sollte dabei außen vor gelassen werden. Es gibt so viele non sense Gesetze, Erlässe und sonstige Zusätze, dass man sich wirklich am Kopf kratzen muss.
Wer kennt denn jetzt genau die Sachlage, ohne zu spekulieren?
Gruß
 

Rolf

Flashaholic
5 Januar 2011
198
31
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Fakt ist, dass "Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten" verboten sind. Hierunter fallen SPEZIELL für DIESEN ZWECK gefertigte Laserpointervorrichtungen, Lampen usw.

JEDOCH geht es hier darum, dass diese Vorrichtung SPEZIELL für die Montage an einer Waffe gefertigt worden sein muss, damit sie unter das Waffengesetz fällt. Dann wiederum fällt auch nur diese Befestigungsvorrichtung unter das Waffengesetz. Nicht die Lampe alleine.

Sind Vorrichtung und Waffe untrennbar, sind sind natürlich beide verboten. Beispiele wären z.B. die speziellen Glock-Waffenleuchten, die an der Schiene unterhalb des Laufs befestigt werden.

Wenn es jedoch eine Vorrichtung zur UNIVERSELLEN Montage ist, die z.B. am Fahrrad und AUCH an einer Waffe eingesetzt werden kann, fällt dies nicht unter das Verbot.

Hier wurde alles notwendige bestens erklärt!

Es gibt allerdings Ausnahmegenehmigungen.
Wir haben in unserem Revier eine solche, von der unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Allerdings gilt die nur zeitweise und auch nur für bestimmte Wildarten.
 

JAG

Flashaholic*
10 Dezember 2010
866
118
43
Saarländer
Mal nebenbei:
Ist eigentlich der gezackte Stahlring an vielen taktischen Lampen nicht auch schon im rechtlichen Grenzbereich? Für Solarforce Modelle gibt es auch richtig spitze Ausführungen wie auf der Herstellerseite zu sehen. So wäre die Lampe allein auch schon eine Waffe.

das wesen und die zweckbestimmung einer lampe, selbst mit gezacktem bezel, ist meiner meinung nach immer noch, erst einmal LICHT zu machen und nicht als hieb-und stoßwaffe verwendet zu werden.
aber letzlich wird es im fall der fälle wohl von einem richter entschieden werden müssen.
 

Walldeck

Flashaholic
Ein Gesetz muss ja einen Bezug und Anwendungsbereich haben.

Es ist für mich schlecht vorstellbar, dass jemand wegen einer solchen gesetzlichen Ausführung belangt wird, wenn es nicht einen Bezug zu einer Missbrauchssituation gibt.

Aber es muss wohl eine Grundlage, einen Handlungsrahmen geben. Sicher wird kaum jemand belangt der friedlich - auf ausgeschrieben Wegen bleibend - nachts im Wald ein wenig herum funzelt. Ausnahmen sind vielleicht solche, wie die benannte Glock Speziallampen. Die sind aber auch ein Sonderfall.

Ich persönlich traue unserer Polizei, ohne es böse zu meinen, allerlei Unfug zu. Aber es ist wie es schon beschrieben wurde, die Entscheidung eines Richters. Und der entscheidet ob das Gesetzt im gegeben Rahmen Anwendung findet oder ob nicht.

Aber es ist gut das auch diese Frage mal gestellt wurde. Sie ist nicht unberechtigt. Nur ist die klare Beantwortung zu sehr Situationsabhängig. Ich hoffe das dem Themenstarter seine Frage trotzdem beantwortet werden konnte.
 
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amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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NRW
Ich kann mir vorstellen, dass ein Taschenlampenfreund mit einer Olight SR91 in der Jackentasche eher Probleme bekommt, dass ihm dieser unverhältnismäßig große Schlagstock abgenommen wird (z.B. auf einer öffentlichen Veranstaltung) als dass jemand wegen einer Halterung an einer normalen Lampe mit dem Gesetz in Konflikt gerät.
 

angerdan

Flashaholic**
30 Dezember 2011
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Wie ist der aktuelle Stand? Gibt es Fälle, in denen eine Taschenlampe (ohne Objektke mit dem W-Wort) aus rechtlichen Gründen nicht geführt werden darf?
Hat jemand persönliche Erfahrungen gesammelt?

Mir scheint auch, dass die Forenregeln inzwischen schon auf den Bezug von Erwähnung von Zubehör, welches nicht nur mit Lampen genutzt werden kann angewendet werden. Kenner des Zubehörs für die Jetbeam RRS-3 wissen vielleicht, was ich meine ;)
taschenlampen-forum.de/threads/waffen-und-selbstverteidigung.6543/
 
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Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
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Ich kann hier vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen. ;)

Für Schusswaffen bestimmte Zielbeleuchtungen sind VERBOTENE GEGENSTÄNDE, welche strafrechtlich im § 52 WaffG angesiedelt sind. (Vergehen)

Die Definition bezieht sich auf eine Vorrichtung, welche gedacht ist, an einer Schusswaffe befestigt zu werden und zum Anstrahlen des Ziels benutzt wird. (Ähnliches bei einem Laserpointer für Schusswaffen. Hier ist es die Fähigkeit der Markierung).

Der „Umgang“ mit solchen Gegenständen ist verboten und stellt eine Straftat dar. Umgang bedeutet nach § 1 (3) WaffG der Erwerb, Besitz, das Überlassen, das Führen, verbringen, mitnehmen, herstellen, bearbeiten instand setzen oder handeln.

Selbstverständlich muss man beachten, dass dies nur für Lampen gilt, welche explizit für die Montage an Schusswaffen gebaut wurden. Normale Lampen oder Laserpointer fallen natürlich nicht unter die verbotenen Gegenstände.

Zusammengefasst: Finger weg! Diese Lampen sind verboten. Nicht nur das Führen, sondern bereits der Erwerb und/oder Besitz!


PS: Das ist keine subjektive Einschätzung meinerseits, sondern die tatsächliche Gesetzeslage.
 
H

hdo

Guest
Es ist für mich schlecht vorstellbar, dass jemand wegen einer solchen gesetzlichen Ausführung belangt wird, wenn es nicht einen Bezug zu einer Missbrauchssituation gibt.

Als Legal-Waffenbesitzer und Jäger darf ich mitteilen, dass diese „Vorstellung“ falsch ist.
Es hat in den letzten Jahren Hunderte Hausdurchsuchungen gegeben, weil der Hausherr blöde Laserpointer in China gekauft hatte, denen eine Weaver-Halterung beilag.

Mir selbst wollte mal eine imkompetente Zollbeamtin Stress machen wegen einer abzufertigenden Lampe, weil sie argwöhnte es gäbe dafür auch eine Halterung zu kaufen.
 

urquattroblack

Flashaholic**
22 Januar 2017
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Kann ich aus Erfahrung bestätigen.

Hatte auch schon die Cops im Haus wegen nem Laserpointer mit Halterung für ne Schiene.

Konnte das Grad noch Abwenden ohne Probleme als Legal Waffenbesitzer zu bekommen.

Wollte das Teil eigendlich an meinen 700er Heli als Lotlaser verwenden.

Alleine wenn du das Teil bezahlt hast bist du schon am Arsch auf Deutsch gesagt.

Mein Glück war der Kauf im Ausland und das ich die Teile nicht ausgeliefert bekommen hat weil sie der Zoll gleich sichergestellt hat.

In meinem Fall hätte ich die Teile ausgehändigt bekommen müssen.

Waren humane Leute und wir haben das geklärt das der Mist vernichtet wird und es für mich keine Konsequenzen hat.

Also vergesst es.
Egal was du damit machst und für was du es verwendest: sobald das Teil montierbar an einer Waffe ist, ist alleine der Kauf schon strafbar!
 
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amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
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NRW
@Pavel

Eine baugleiche/ähnliche Halterung gibt es auch von anderen Herstellern, die sie aber nicht ausdrücklich "Waffenhalterung" sondern Universalhalterung nennen.

Von der Bauart her ist die Halterung weder mit einer Picatinnyaufnahme noch einer anderen typischen Waffenmontagemöglichkeit versehen.
Es sind schlicht 2 Magnete, die im rechten Winkel zueinander stehen. Das würde dann an allem Magnetisierbarem halten, das dazwischenpasst.
Selbst auf dem Autodach könnte das halten.

Insofern sehe ich dort gar keine "Waffenhalterung", auch wenn der Shop dies so bezeichnet (meine Meinung, ohne Gewähr). Wenn ein Shop ein Einmachgummi einer Lampe als "Waffenhalterung" dazulegt, würde ich es ähnlich sehen. Auch diese sind keine Waffenhalterungen, könnten aber als solche verwendet werden:
https://www.gearbest.com/bike-accessories/pp_1657915.html?wid=1433363

Das hier fänd ich dagegen wegen der Schienenmontage unzulässig bzw. verboten:
https://www.banggood.com/de/1-Inch-...-p-1167489.html?rmmds=search&cur_warehouse=CN
 
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