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Manker ML01: weißes, rotes und blaues Licht

Unheard

Flashaholic**
6 November 2017
3.906
2.387
113
Raffnixhausen
Falls rot/blaues Blinken erlaubt ist, würde ich mir das beim Straßenlauf anheften. Konstantes Licht zieht Vorfahrtnehmer bei uns offenbar magisch an. Meine roten Blinkies an den Fußfesseln haben die Statistik nur minimal nach unten bewegen können. Aber blau ... :hinter:

Nee, ist verboten, oder?
 

Unheard

Flashaholic**
6 November 2017
3.906
2.387
113
Raffnixhausen
Blau ist doch 'ne Signalfarbe für Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr. Wenn ich damit rumblinke ist das zunächst mal irritierend. Wie oft siehst Du blaue Blinkies in der Öffentlichkeit? Ich gar nicht.

Kann mir ja noch 'ne Sirene zulegen, dann gewinn' ich alle Wettkämpfe :hinter:.
 
14 November 2019
31
18
8
Nee, ist verboten, oder?

Ich denke ja, es ist verboten. Blaues Licht ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten, siehe § 38 (2) StVO.
QUELLE

Meine Empfehlung wäre übrigens, die roten Blinker gegen gelbe oder weiße zu ersetzen. Gelb signalisiert im Straßenverkehr Gefahren, während weiß ein sich näherndes Fahrzeug beleuchtet. Rot hingegen steht für alles, was sich von einem weg bewegt.