Das mit der Zulassung ist ein Kreuz. Da es nicht viele leistungsfähige Leuchten mit Zulassung gibt, ist das für einen radelnden Flashoholic ein unbefriedigender Zustand.
Ob Zulassung hin oder her kommt es nach dem Regelungsgehalt der Vorschriften letztlich darauf an, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer im Bereich der STVO von nachgerüsteten Fahrradlampen geblendet und damit gefährdet wird. Übrigens halte ich es auch für das Fahren und Leuchten in Bereichen außerhalb der STVO - etwa im Wald u.a. - ebenfalls für erforderlich, dass entgegenkommende Radler oder Spaziergänger nicht geblendet werden. Dort ist die Blendgefahr sogar noch größer, da anders als im Straßenverkehr keine andere Beleuchtung wie etwa Straßenlaternen vorhanden ist und die Augen noch lichtempfindlicher reagieren. Deshalb finde ich die Entwicklung fast aller starken Fahrradleuchten selbst bekannter Qualitätshersteller an den eigentlichen Erfordernissen vorbei. Eigentlich unverständlich.
Mit einer herkömmlichen (Taschen)Lampe ist es nahezu nicht möglich, eine blendfreie Beleuchtung für Fußgänger oder Zweiradfahrer sicherzustellen (außer man richtet sie auf den Boden), da der Reflektor bzw. die Linse in der Regel symmetrisch aufgebaut ist. Hier wäre es notwendig, durch geeignete Konstruktionen die Abstrahlung auf eine Halbkugel zu reduzieren, um horizontal eine halbwegs definierte Hell-Dunkel-Grenze zu verwirklichen.
Als Bastelversuch empfehle ich, eine fokussierbare Lampe zu modden. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass eine defokussierte Lampe mit Linse durch simples Abkleben ganz brauchbar wird. Entweder man setzt von außen eine Blende vor den Kopf, dass etwa die Hälfte des Lichtaustritts abgedeckt ist oder man macht es innerhalb des Kopfes noch vor der Linse. Eine Blende auf einer Lampe mit Reflektor führt zu weniger guten Ergebnissen. Selbstverständlich muss die Lampe dann sowohl horizontal als auch vertikal für eine blendfreie Ausleuchtung ausgerichtet werden.