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Dashcam Erfahrungen

itf

Flashaholic**
18 Juli 2012
3.388
5.437
113
NRW
Hat jemand mit Dashcams Erfahrung? Welche Cams verwendet Ihr?

Ich bin auf der Suche nach geeigneter Hardware.

Vielen Dank für Eure Infos...

Gruß ITF
 
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Tobias

Flashaholic**
22 Februar 2011
1.467
692
113
Aachen
Ich bin mit meiner Garmin 55 sehr zufrieden. Die Bildqualität ist sehr gut und die Sprachsteuerung funktioniert einwandfrei.
 
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LED

Flashaholic**
19 März 2011
3.352
1.822
113
Hat jemand mit Dashcams Erfahrung? Welche Cams verwendet Ihr?

Ich bin auf der Suche nach geeigneter Hardware.

Vielen Dank für Eure Infos...

Gruß ITF
Ich würde dir empfehlen, keine Dashcam einzubauen. Ich habe da mal eine Studie gemacht, ich habe mir 100 Dashcam-Videos bei youtube angeschaut. In 100 von 100 Video passierte ein mehr oder weniger starker Unfall. Damit ist statistisch bewiesen, dass dir beim Einbau einer Dashcam ein Unfall passieren wird:gemein:
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.772
1.008
113
in Sachsen
Ich habe eine von Xiaomi (Yi). Gibt es bei Amazon für 50-60€. Bildqualität super, am Tag wie in der Nacht. Was die so aufgenommen hat, kannst du bequem vom Handy aus prüfen (wenn die Kamera an ist). Bis jetzt zum Glück noch nie gebraucht die Aufnahmen, aber das Gewissen im Zweifel ein Extra-Argument in der Hinterhand zu halten beruhigt.
 
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amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
21.395
25.754
113
NRW
In NRW kann bei der Benutzung einer solchen Cam im Straßenverkehr in der Regel ein Bußgeld drohen. Aber sicher nutzt ihr die Cam nur offroad? :pfeifen:;)
 

Tombstone

Flashaholic**
27 November 2016
2.921
2.379
113
nahe Würzburg
Ach Gottchen - "kann", "in der Regel" und auch noch "drohen". Mit dem Restrisiko kann ich sehr gut leben. Außerdem gibt es auch entsprechende Urteile, die bei selektiver Aufnahme die Ergebnisse sogar begrüssen.

Ich bin in jedem Falle auch auf die Ergebnisse dieses Threads gespannt, da ich aktuell auch damit schwanger gehe...
 

Tombstone

Flashaholic**
27 November 2016
2.921
2.379
113
nahe Würzburg
Ich weiß doch - Du willst nur unser Bestes...

;)

...und das ist sogar ausnahmsweise gar nicht mal unser Geld...

:cool:

Trotz allem halte ich diesen Beschluss von 2014 für nicht mehr relevant - ich verweise eher auf

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/

Resümee: solange man den Kram nicht online stellt und das Ganze nur für die private Freude aufgenommen wird, passiert - genau - gar nix.

Dann müsste man nämlich auch irgendwelche Videofilmer oder Knipser wegsperren.
 
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Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.772
1.008
113
in Sachsen
Du kannst dir das Vorstellen wie ein Endlosband. Es wird immer nur eine bestimmte Zeit vorgehalten und das älteste Material mit neuem Überspielt. Du hast also die letzten X-Stunden in der Kamera.. Nur im Fall eines bestimmten Ereignisses (Starke Erschütterung oder Knopfdurck), wird die Aufgabe entsprechend markiert und nun nicht mehr "überspielt"

Somit sind alle Aufnahmen relativ zeitnah wieder weg, da sie durch neue ersetzt werden.

Und ja, eine Grauzone nehme ich gern in Kauf, zumal das Ganze bei mir sehr unauffällig montiert ist.
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.772
1.008
113
in Sachsen
Hinter dem Spiegel? Ein Foto wäre interessant...

Gruß ITF


ja, hinter dem Spiegel (bzw eigentlich davor ;)), mattschwarz und Kabel oben lang unsichtbar am Dachhimmel. Strom holt sie sich per separat abgesichertem 5V Netzteil im Sicherungskasten, so dass sie mit der Zündung an geht.

Foto mache ich, wenn ich dran denke.
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.772
1.008
113
in Sachsen
In erster Linie erhofft man sich nichts. Es gibt jedoch genug Fälle, wo nach einem Unfall plötzlich zwei völlig unterschiedliche Situationen geschildert werden. Wer hatte Rot, wer ist zuerst gefahren, hat der Vordermann dich geschnitten und dadurch den Unfall provoziert oder hast du zu spät gebremst... hat dich jemand durch aggressive Fahrweise genötigt und und und


idealerweise benötigst du die Dashcam niemals und fährst sie umsonst durch die Gegend. Im Streitfall steht jedoch oft Aussage gegen Aussage, oder der Unfallgegner hätte bei der Verhandlung plötzlich 4 Leute mit im Auto die seine Story untermauern.

Wie dem auch sei, ich fahr lieber mit Dashcam, verstehe aber jeden der das nicht will
 

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Flashaholic*
17 Februar 2018
279
167
43
Indonesien, Java
Eine dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raumes einfach so "auf Verdacht" ist in Deutschland nicht erlaubt. Deswegen werden auch die Aufnahmen von Gerichten gerne nicht berücksichtigt; auch wenn diese die Sachlage noch so klar zeigen. Aus dem Grund habe ich keine Dashcam. Sonst sicher praktisch
 

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
21.395
25.754
113
NRW
Umdenken? Von wem? Mal überspitzt:
Wenn ich mein Auto mit laufender Kamera (= Datenspeicherung) vor dein Haus oder Nachbars Garten abstelle und die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (nicht das Verkehrsgericht) mir wegen dieser unzulässigen Videoüberwachung ein Bußgeld aufbrummt, dann bekomm ich das zurecht. Und zwar unabhängig davon, was irgendein Verkehrsgericht dazu meint.
 
18 April 2016
0
11
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Bis jetzt zum Glück noch nie gebraucht die Aufnahmen, aber das Gewissen im Zweifel ein Extra-Argument in der Hinterhand zu halten beruhigt.

...warum? Hattest Du schonmal solche Situationen in denen Du gerne aufgenommen hättest?

...hmm, das kann klappen - muss aber nicht! In einigen verschiedenen Fällen sind Dashcams auch ebenso verschieden gehandhabt worden; mal werden die Aufnahmen generell nicht anerkannt - ein ander mal hat sich mit der Aufnahme der Filmer selbst in die Sch... geritten und in recht wenigen Fällen wurde es erlaubt und trug tatsächlich zur Urteilsbildung bei....


Verschiedene Urteile weisen da in letzter Zeit auf ein Umdenken hin.

...ah, dann hoffe ich dass es bei Übergriffen seitens gefilmter auch zum "umdenken" kommt. Mir ist neulich einer mit einer solchen Kamera hinterhergefahren (sehr "dränglerisch" und dicht auffahrend), am liebsten hätte ich ihm das Teil an der Ampel abmontiert und damit bei Ihm die "große Hafenrundfahrt" gemacht. Digital ausräumen lassen kann er ja dann im Krankenhaus...


oder der Unfallgegner hätte bei der Verhandlung plötzlich 4 Leute mit im Auto die seine Story untermauern.

...ah; und wo kommen die denn so plötzlich her? I.d.R. wird doch von der Polizei aufgenommen wer am unfall beteiligt war d.h. es können ja vor Gericht nicht aufs mal 3-4 Leute auftauchen die anscheinend im "Kofferraum" versteckt waren :)


...aber um zum Thema auch was zu sagen: Ich würde zu einer GoPro greifen; aber auch nur weil irgendwo eh eine rumliegt...
 

Trabireiter

Flashaholic**
5 April 2012
1.772
1.008
113
in Sachsen
Umdenken? Von wem? Mal überspitzt:
Wenn ich mein Auto mit laufender Kamera (= Datenspeicherung) vor dein Haus oder Nachbars Garten abstelle und die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (nicht das Verkehrsgericht) mir wegen dieser unzulässigen Videoüberwachung ein Bußgeld aufbrummt, dann bekomm ich das zurecht. Und zwar unabhängig davon, was irgendein Verkehrsgericht dazu meint.

das ist ein komplett anderer Fall, da du von statischer Überwachung öffentlichen Raumes redest - das sowas nicht erlaubt ist, bleibt unstrittig.

...warum? Hattest Du schonmal solche Situationen in denen Du gerne aufgenommen hättest?

Zum Glück fahre ich bisher unfallfrei. Meine Frau hatte bereits den Fall, dass nach dem Unfall sehr gegensätzliche Aussagen getätigt wurden, die sich nicht mehr beweisen liesen (welches Lichtzeichen war tatsächlich zum Unfallzeitpunkt...)

...hmm, das kann klappen - muss aber nicht! In einigen verschiedenen Fällen sind Dashcams auch ebenso verschieden gehandhabt worden; mal werden die Aufnahmen generell nicht anerkannt - ein ander mal hat sich mit der Aufnahme der Filmer selbst in die Sch... geritten und in recht wenigen Fällen wurde es erlaubt und trug tatsächlich zur Urteilsbildung bei....

dessen bin ich mir bewusst. Ich sehe das auch mitnichten als Garantie, sondern als potentieller (und unsicherer!) Trumpf in der Hinterhand. Wenn ich selber Mist mache, dann stehe ich dazu.


...ah, dann hoffe ich dass es bei Übergriffen seitens gefilmter auch zum "umdenken" kommt. Mir ist neulich einer mit einer solchen Kamera hinterhergefahren (sehr "dränglerisch" und dicht auffahrend), am liebsten hätte ich ihm das Teil an der Ampel abmontiert und damit bei Ihm die "große Hafenrundfahrt" gemacht. Digital ausräumen lassen kann er ja dann im Krankenhaus...

Fehlverhalten von Leuten kannst du nicht der Technik anlasten. Man sieht genug Videos auf Youtube wo Leute Hilfsscheriff spielen, selber Vergehen begehen oder mit ihrer Fahrweise alles andere als deeskalierend geschweige denn rücksichtsvoll agieren. Das ist aber auch vorher schon passiert, nur eben dann nicht auf Youtube gelandet.


...ah; und wo kommen die denn so plötzlich her? I.d.R. wird doch von der Polizei aufgenommen wer am unfall beteiligt war d.h. es können ja vor Gericht nicht aufs mal 3-4 Leute auftauchen die anscheinend im "Kofferraum" versteckt waren :)

Polizei nicht geholt weil alles eindeutig erschien z.B.. Klar, sowas sollte man nicht machen, es passiert dennoch tagtäglich.

...aber um zum Thema auch was zu sagen: Ich würde zu einer GoPro greifen; aber auch nur weil irgendwo eh eine rumliegt...

Mal abschließend möchte ich auch anmerken, dass die Entscheidung mit Dashcam zu fahren jeder für sich selbst treffen soll. Ich empfehle das nicht, sondern ich habe für mich entschieden, dass ich alle Wenns und Abers akzeptiere, weil ich mir im Schadensfall den entsprechenden Mehrwert erhoffe. Wenn der nicht eintritt, dann ist das so. Besser man hat als man hätte.
 

Hardware

Flashaholic**
6 Mai 2015
1.933
1.903
113
Thüringen
Mal abschließend möchte ich auch anmerken, dass die Entscheidung mit Dashcam zu fahren jeder für sich selbst treffen soll. Ich empfehle das nicht, sondern ich habe für mich entschieden, dass ich alle Wenns und Abers akzeptiere, weil ich mir im Schadensfall den entsprechenden Mehrwert erhoffe. Wenn der nicht eintritt, dann ist das so. Besser man hat als man hätte.

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whs

15 November 2011
39
12
8
Die Auspark-Kratzer-Schramme kann schon mal 2.500++ werden...Weil aber nicht jeder bereit ist, für den verursachten Schaden Verantwortung zu übernehmen, hilft oft nur Anzeige gegen Unbekannt und das Bemühen der eigenen Kasko mit den Folgen der Hochstufung etc.
Andere, weit gefährlichere Sachen, könnten durchaus dokumentiert werden.

Ich empfehle den besorgten Datenschützern unter uns mal aufmerksam die Lokalpresse zu studieren. Fahrerflucht und Personenschaden sind heute an der Tagesordnung. Wenn das eigene Kind überrollt wurde, ist man sicher froh, wenn es jemand "ungesetzlichwerweise" dokumentiert haben sollte, natürlich "nur für den privaten Gebrauch auf einer Testfahrt in landschaftlich schöner Gegend". Man, worüber wir uns den Kopf zerbrechen....
 

schopi68

Flashaholic**
1 Dezember 2011
1.264
622
113
nördlich v. München
www.salmanassar.de
Hmmm.... interessante Betrachtung. Wenn ich eine Videokamera auf die Straße stelle und dort aufzeichne, dann ist das unzulässig.

Andererseits ist es erlaubt, im öffentlichen Raum zu fotografieren (solange die vorbeigehenden und erfassten Personen nur "Beiwerk" sind).

Jetzt wird es spannend: was, wenn ich sagen wir mal jede Sekunde ein Foto mache? An welcher Stelle ist die Grenze zu ziehen? 1 Bild/s? 25 Bilder/s?

Und noch schlimmer: Was, wenn ich meinen Unfall fotografiere und dabei zufällig die Gaffer mit aufs Bild kommen? Darf das Foto dann vor Gericht noch verwertet werden?
 

amaretto

Moderator
Teammitglied
12 August 2010
21.395
25.754
113
NRW
Wir könnten die (rechtlichen) Grundsatzfragen gegebenenfalls in einen separaten Thread auslagern, damit wir den Thread vom Themenersteller nicht zuspammen :)

Prinzipiell kann man sich nämlich reichlich zu der rechtlichen Seite austauschen. Wobei man sagen muss, dass für die Leute, die die meiste Ahnung von der Materie haben, etwa weil sie sich beruflich damit befassen, die Bewertung relativ eindeutig ist. Generell ist Datenschutz ein Schutz der Persönlichkeitsrechte der Leute. Wenn es jemanden gibt, der freiwillig auf alles verzichtet, weil er vielleicht angeblich nichts zu verbergen hat und gern jede Info mit der ganzen Welt teilen will, dann ist das seine Entscheidung. Solche Leute soll es tatsächlich geben.

Wenn es aber darum geht, dass man zwar selbst nichts preisgeben möchte aber sehr wohl seine Umwelt überwachen möchte, dann gibt es ein Problem. Dann stehen nämlich die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen, die gefilmt, fotografiert oder abgehört werden im Vordergrund. Es ist längst nicht alles zulässig, was technisch möglich ist. Und der Zweck heiligt auch nicht immer alle Mittel. Der Richter wird im Zweifel eine Abwägung der Interessen vornehmen.
 

Tobias

Flashaholic**
22 Februar 2011
1.467
692
113
Aachen
Dann will ich mal die Frage nach Erfahrungen konkret beantworten: meine Kamera hat mir gestern drei Monate Ungewißheit erspart. Ich fuhr etwas schneller als sonst (ca. eine Zeigerbreite unter 50 km/h statt wie sonst ca. 45 km/h nach Tacho), als ich plötzlich einen hellen roten Blitz sah. Ein Blick auf den Tacho: nicht zu schnell (50 km/h sind dort erlaubt). Mist, eine Fehlmessung? Nein, denn sofort danach sah ich den Grund für den Blitz: ich wurde überholt. Zu Hause nachgeschaut: 46 km/h.
Das verwendete Radargerät (ich kenne den Meßwagen weil ich ihn fast täglich sehe) kann nicht mehrere Spuren unabhängig messen. Durch den aufmerksamen Meßbetrieb sollte erkannt worden sein, daß ich überholt wurde. Mit einer Schablone soll es möglich sein festzustellen, wer von zwei nebeneinanderfahrenden Fahrzeugen zu schnell war.

Ich weiß jedenfalls, daß ich nicht zu schnell war. Jetzt hoffe ich, daß ich kein Knöllchen bekomme. Falls doch, hoffe ich, daß ich mit der Aufnahme meine Unschuld beweisen kann.

Meine Kamera nimmt übrigens immer drei Minuten in einer Endlosschleife auf. Das Video wird nur gespeichert, wenn die Sensoren einen Unfall erkennen oder die Speicherung manuell ausgelöst wird.




Bezüglich des Datenschutzes für sehr viel bedenklicher als eine "Däschkäm" halte ich die Schnieptröten, die mit ihren Smartphones alles fotografieren, nicht darauf achten, keine Unbeteiligten abzubilden und die Fotos sofort in Sozialnetzen veröffentlichen oder auch nur eine automatische Gesichtserkennung, online oder offline, durchzuführen (wovon sie oft nichtmal wissen, daß sie erfolgt).
 

KleinerPumper

Stammgast
26 Juli 2011
51
17
8
Schau dir mal die Blackvue DR750S-2CH an :thumbup: Bin seit vielen Jahren mit Blackvue unterwegs und funktionieren zuverlässig.
 

KleinerPumper

Stammgast
26 Juli 2011
51
17
8
Besonders toll ist auch die W-lan Funktion. Damit kann man direkt auf die DashCam zugreifen, Einstellungen vornehmen, Video abspielen/downloaden usw.
 

Tobias

Flashaholic**
22 Februar 2011
1.467
692
113
Aachen
Die Kamera hat aber keinen Bildschirm? Man ist also immer auf das Smartphone angewiesen?
Wer kein "Selfie-Fan" ist, sollte die Version mit einem Objektiv nehmen.
 

KleinerPumper

Stammgast
26 Juli 2011
51
17
8
Ich bin seit ca. 8 Jahren mit Dashcams unterwegs, aber eines habe ich nie verstanden... welchen Sinn macht eine Dashcam mit Bildschirm? Man schaut doch nicht dauernd die Aufnahmen an. Bei mir gibt es vielleicht 1 Mal pro Monat eine Situation, die man sich anschauen möchte.
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
Also - wen wundert's - eine Frage des Einzelfalls, bei dem es regelmäßig auf die Verhältnismäßigkeit ankommt, d. h. auf die Gewichtung der betroffenen - oft gegensätzlichen - Interessen der Streitparteien. Man könnte auch sagen: Datenschutzrechtlich zwar bedenklich, aber nicht absolut verboten. Kann ich gut mit leben...
 
Zuletzt bearbeitet:

Tee

Flashaholic*
28 Dezember 2011
676
460
63
Für mich ist an dem Urteil interessant, dass es im Nebensatz (2. Absatz der Entscheidung) bestätigt, dass "ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges" nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig gewesen wäre.
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
In der Berichterstattung eben im Fernsehen wurde unterschieden zwischen der persönlichkeitsrechtlich bedenklichen Überwachung öffentlichen Verkehrsraums durch Privatpersonen (weiterhin nicht erlaubt) auf der einen und der Verwertung derartiger Daten bei der Aufklärung streitiger Unfallhergänge auf der anderen Seite. Wer also bei normaler Fahrt die Kamera eingeschaltet hat, zahlt ein Bußgeld. Bei einem Unfall darf auf die Daten dennoch (ausnahmsweise) zurückgegriffen werden, wenn dies der Klärung von Streit- oder Schuldfragen dienlich ist.
 

Tee

Flashaholic*
28 Dezember 2011
676
460
63
Originaltext: "Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges."

TLDR: So wie der Kläger es gemacht hat (dauerhaft laufende Kamera) ist es nicht zulässig. Er hätte statt dessen (Wink mit dem Zaunpfahl) eine Kamera benutzen können, die die Aufnahmen immer wieder überschreibt und nur bei einem Unfall dauerhaft speichert.

Damit wäre die Aufnahme nach Meinung des Gerichts zulässig, weil ein berechtigtes Interessen für konkret festgelegte Zwecke vorliegt und die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen auch ohne ihre Einwilligung berücksichtig werden.
Das wäre die berichtenswerte Lösung. Kein Bußgeld, keine Probleme bei der Beweissicherung.

So verstehe ich die beiden Sätze. Aber ich bin kein Journalist...
 

Straight Flash

Flashaholic**
23 März 2018
3.233
1.976
113
Kassel
@Tee
Danke für das Zitat. Die Entscheidung hat mMn zwei Hauptaspekte:

- Die permante, anlasslose Speicherung von Aufzeichnungen im öffentlichen Raum ist mangels Rechtsgrundlage nach wie vor unzulässig (-> Bußgeldtatbestand).

- Auch unzulässigerweise gewonnene Daten dürfen bei berechtigtem Interesse eines Beteiligten von Gerichten verwertet werden. Datenschutz führt demnach nicht zu einem totalen Verwertungsverbot, sondern hat in bestimmten Fällen zurückzutreten. Das finde ich persönlich richtig.

Darüber hinaus hat der BGH aufgezeigt, wie eine technische Lösung aussehen sollte, die beiden Anforderungen (Datenschutz und berechtigtem Interesse z. B. eines Unfallgeschädigten) entspricht. Sehr gut!