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Akkuträger AT-1 für Acebeam X45, X80 u.a.

Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
Habe gerade von Stewitsch/Home of flashlights die traurige Nachricht erhalten, dass ACEBEAM den Verkauf des AT-1 untersagt hat :mad::devil::facepalm::akkuleer:

Da fehlen einem die Worte. Acebeam bringt selber keine Lösung auf den Weg, schon gar keine nachhaltige. Und dann das.
 

repeatog

Flashaholic**
16 Februar 2014
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Oh man, ich möchte nicht wissen, wieviel Zeit und Geld seitens @Stewitsch in dieses Projekt investiert wurde. Und jetzt das. Das ist wirklich schade. :facepalm:
 

Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
534
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Unterer Westerwald
Das ist wohl wahr. Ich frage mich auch, warum und wie ACEBEAM Zubehör für die Talas verhindern kann. Denn der AT-1 wird ja nicht als ACEBEAM-Artikel angeboten, sondern als Zubehörteil - nutzbar für ACEBEAM-Lampen.
 

Nissi83

Flashaholic
7 September 2015
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Reutlingen
Das ist wohl wahr. Ich frage mich auch, warum und wie ACEBEAM Zubehör für die Talas verhindern kann. Denn der AT-1 wird ja nicht als ACEBEAM-Artikel angeboten, sondern als Zubehörteil - nutzbar für ACEBEAM-Lampen.
Das ist ganz einfach.. Verbieten können die das nicht! Aber wenn er den Akkuträger verkauft, fliegt er als Händler bei Acebeam raus.. So oder so ähnlich könnte es laufen!
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
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Ehrlich, wie will Acebeam das kontrollieren? Der Verkauf wird ab April stattfinden, ob sich Acebeam dagegen querstellt oder nicht.
 

Crowley

Flashaholic*
14 November 2018
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Nähe Wien
ind em sie einfach in den Shop schauen ? Aber auch wenn ich da kein Experte bin, ein solcher Zwang ist dann doch schon eher unzulässig. Wäre das ein 1:1 Nachbau von etwas geschütztem, OK. Aber das ist hier ja nicht der Fall, also ist weder das Verlangen nach dem Einstellen des Produktes oder gar eine Art Erpressungsversuch zulässig.
 
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Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
ind em sie einfach in den Shop schauen ? Aber auch wenn ich da kein Experte bin, ein solcher Zwang ist dann doch schon eher unzulässig. Wäre das ein 1:1 Nachbau von etwas geschütztem, OK. Aber das ist hier ja nicht der Fall, also ist weder das Verlangen nach dem Einstellen des Produktes oder gar eine Art Erpressungsversuch zulässig.

Aus deutscher Sicht ist das wohl richtig. Aber wenn ich Sven Stewitsch richtig verstanden habe, ist das auch nicht die Frage. Jeder Partner einer Lieferkette kann sich seine Partner aussuchen. Und wenn die Chinensen sich umentscheiden (würden), muss das dann auch in das eigene Geschäftsmodell passen. Sonst gibt es "verrissene Hosen".
Daher verstehe ich Ihn und seine Entscheidung. Ich würde mich aber auch anbieten, den angefallenen "Elektroschrott" zu "Verwerten". :kopflampe:
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
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Ist die Entscheidung schon gefallen? Dann werden die Teile eben unter der Hand verkauft.
 
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repeatog

Flashaholic**
16 Februar 2014
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Stewitsch ist offizieller Importeur und Service Center für die Marke Acebeam. Diese Stellung zu riskieren für die simple Vermarktung eines einzelnen Artikels, welcher sowieso ein Nischenprodukt bleiben würde, wäre unklug. Da sitzt Acebeam am eindeutig längeren Hebel.
Lasst uns das Thema begraben und uns der Tatsache erfreuen, einen super Acebeam Importeur, Service Anbieter und Shop in Reichweite zu haben, welcher sich wirklich noch für die Belange der Kundschaft und Flashaholics interessiert und entsprechend Engagement zeigt. Schade, dass ihm dieses seitens Acebeam nicht gewürdigt wird, aber leider nicht zu ändern.
 

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
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Nun ich hätte ja verstanden, wenn es ein Konkurrenz Produkt ist. Aber so hat das einen bitteren Beigeschmack. Würde mich nicht wundern, wenn Acebeam selber mit sowas jetzt kommt.

Ist halt aktuell en vogue, der grosse diktiert dem kleinen. Ist aktueller den je. Ich empfehle Acebeam zumindest niemandem mehr. Die haben genauso merkwürdige Geschäftspraktiken, wie man sie bei Olight schon hatte.

Schade Acebeam....
 

cwb

Flashaholic*
27 Januar 2016
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Vielleicht sollten wir, evtl. zusammen mit dem BLF, eine "Protestnote" an Acebeam verfassen.
 
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25 Januar 2020
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Joharo hat vollkommen Recht, ich schliesse mich seiner Meinung an. Ich stehe mit Sven Stewitsch ständig in Kontakt. Also wer Fragen zum AT1 hat kann auch mir gerne schreiben.
 

Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
Naja, zumindest müsste er den "Elektroschrott" ja irgendwo "entsorgen" und dabei wäre ich ihm gerne behilflich und würde für die "Rohstoffe" natürlich auch zahlen.
 
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Flashaholic*
25 Januar 2020
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Das Ganze könnte auch über das Forum laufen, wenn Sven das Produktionspaket komplett abgeben würde. Das wäre dann so etwas wie die Budgetlight Taschenlampen.
Genau...Akkuträger AT1 limitierte TLF-Edition. Für Sammler vielleicht als Wertanlage...hihi. Einer gehört auf jeden Fall in meine Sammlung, für meine K75. Auch wenn's nur für die Vitrine ist, sie sieht damit einfach stimmiger aus.
 

Lokführer i. R.

Flashaholic
1 Dezember 2021
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östliches Eichsfeld
Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
 

Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Ne, ne, wenn ich was an einer Lanpe ändere (z.B. den Akkuträger), dann haftet dafür nicht der Hersteller der Lampe.
 

Galaxypower

Flashaholic*
25 Januar 2020
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Auf dem Akkuträger steht auch nicht Acebeam sondern: Home of Flashlights.

Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Dann dürfte man ja auch nur Acebeam-Akkus verwenden!
 
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KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
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Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Nun das deutsche ProdHaftG ist kompliziert. Aber erst einmal muss der Hersteller eines Produktes für die Sicherheit garantieren. Wenn jetzt aber durch den Akkuträger z.B. Explosionen verursacht, die auf diesen zurückzuführen sind, ist auch ein Stück weit der Lampenhersteller mit im Boot, wenn er von diesem Umstand Kenntnis erlangt.

Es gab z.B. vor vielen Jahren für ein japanisches Motorrad von einem Drittanbieter Anbauteile, die dazu führen konnten, das das Fahrverhalten instabil wurde. Dieser Umstand war dem Motorad Hersteller nachweislich bekannt, und er hat auch damals einen auf Dach bekommen, da der Umstand bekannt war, aber keine Warnung herausgegeben wurde.

Dann gibt es noch Fälle von "zweckentfremdeter Nutzung" von z.B. Teile. Das können jetzt Motoren sein, die im Maschinenbau irgendwie verwendet werden in Produkten. Wenn jetzt eine Firma diese Motoren als essentielle Komponente z.B. in der Medizintechnik verwenden möchte, kann der Hersteller der Motoren diese Nutzung dem Hersteller des Medizinproduktes untersagen. Der Grund dafür wäre, das diese Motoren nicht für diesen Usecase gedacht sind und entsprechend geprüft sind. Würde der Medizin Produkt Herdteller über "Grauimporte" diese Motoren weiter verwenden, und dann durch einen Defekt jemand ums Leben kommt, kann der Motoren Hersteller nicht mehr zur Haftung gezogen werden, da das Verbot ausgesprochen wurde. Spricht er dieses Verbot nicht aus, und es passiert was ist er mit in der Haftung.

Bei dem Batteriekäfig sehe ich da eher keine Probleme zur Haftung. Ich vermute eher das Acebeam lieber neue Lampen verkauft, als alte mit so einem Aftermarket Teil am Leben zu halten. Auch der Chinamann ist Geldgierig, und es scheint so, das Acebeam etwas gieriger ist, und in dem Fall Druck ausübt, und dem Distri mit Kooperationsende droht. Warten wir mal ein paar Monate. Ich könnte mir vorstellen Acebeam macht auch sowas wir den AT-1.

Es gibt für viele andere Lampen alternative Batterierohre und Käfige, und das juckt die Hersteller der Lampen nicht die Bohne...
 

Nissi83

Flashaholic
7 September 2015
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Reutlingen
So ein Akkuträger würde sich doch an der Imalent MS18 gut machen. Damit wäre gewährleistet, dass ich das ding wegen eines laschen Akkus nach 4 Jahren in die Tonne hauen müsste.. Da würde ich direkt eine MS18 ordern.. :mehrlumen:
 
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'xander

Flashaholic
16 März 2012
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Wieso regelt man das mit dem Lampenhersteller nicht vertraglich, dass ein Zubehörteil hergestellt wird, bevor man anfängt, dieses zu entwickeln?;)
 

Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
Wieso regelt man das mit dem Lampenhersteller nicht vertraglich, dass ein Zubehörteil hergestellt wird, bevor man anfängt, dieses zu entwickeln?;)
Weil das normaler Weise nicht geregelt werden braucht. Solange man mit Zubehör keine Markenrechte verletzt, braucht man den Markenhersteller auch nicht fragen. Und hier geht es wohl auch weniger um eine juristische Frage, denn um schiere Marktmacht.
 
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Galaxypower

Flashaholic*
25 Januar 2020
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Sooo....Liebe Freunde. :thumbup:
Wer einen Akkuträger AT-1 haben möchte kann sich bei Sven in seinem Shop melden, über Kontakt oder er schreibt mir.
Er ist fertig.
 
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Santafe3000

Flashaholic*
15 Januar 2012
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Unterer Westerwald
Habe meinen heute erhalten und bin sehr zufrieden. Sehr griffiges Knurrling - besser als am Original. Ist jetzt stolzer Begleiter meiner K65GT.
Schön wäre das Teil für 21700 und mit einer zusätzlichen Plastikverschlusskappe für das andere Ende. Man könnte dann den "vollgeladenen Stab" im Rucksack parat haben und muss nicht erst im ggf. Dunkeln die 8x18650 reinfummeln.
Insgesamt gelungen und empfehlenswert.
 
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Silvette

Flashaholic*
8 November 2021
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Deutsch-Wagram, Niederösterreich
Ich überlege auch ob ich mir einen Träger für meine K65GT und K75 hole…
Gerade die K75 schreit optisch nach einem längeren Akkurohr.

Aber der Preis ist halt auch stolz, obwohl ich ihn absolut nachvollziehen kann.
Zudem bräuchte ich 4 weitere geschützte Keeppower 18650, da ich nur 4 habe und ich keine Zellen mischen möchte, was nochmal Geld kostet.

Dafür kriege ich in Summe schon eine tolle komplette Lampe…

Schwere Entscheidung :S.
 

0ssi1973

Flashaholic**
11 Oktober 2015
3.127
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Wellmitz/ Landgut
E I N ! Akkuträger für 180 Tucken?! :augenverdrehen:

Das muss aber schon sehr "Hobby" sein... :pfeifen:
Ich stehe vor dem selben Problem! Der Preis ist gerechtfertigt ohne Frage aber lohnt es sich wirklich? Meine X 65 ist vielleicht 5 Jahre alt ( kenne das Produktionsdatum nicht ) und hoffe das der Akku noch 5 bis 8 Jahre hält. Wenn er dann defekt ist würde ich ihn einschicken zum Zellentausch. Die X 45.2 sieht zwar mit dem langen Akku besser aus, macht sie aber auch unhandlicher und wenn ich richtig Licht brauch, kommt die X 70 ins Spiel. Wer natürlich die K75, K65 usw. besitzt und ständig nutzt, für den ist das Teil mehr als praktisch, wenn es um Laufzeit geht. Nur wegen besserem Aussehen, wäre es mir das Geld nicht Wert. Aber jeder wie er kann und mag.