Bitte sehr: https://enerprof.de/akkus-li-ion/li...erpower-vc-li-ion-akku-3-6v-3000mah-vtc6?c=21Hast Du da einen Link? Bei Akkuteile kann ich nichts finden und andere Anbieter liegen immer deutlich drüber.
Bitte sehr: https://enerprof.de/akkus-li-ion/li...erpower-vc-li-ion-akku-3-6v-3000mah-vtc6?c=21Hast Du da einen Link? Bei Akkuteile kann ich nichts finden und andere Anbieter liegen immer deutlich drüber.
Das ist ganz einfach.. Verbieten können die das nicht! Aber wenn er den Akkuträger verkauft, fliegt er als Händler bei Acebeam raus.. So oder so ähnlich könnte es laufen!Das ist wohl wahr. Ich frage mich auch, warum und wie ACEBEAM Zubehör für die Talas verhindern kann. Denn der AT-1 wird ja nicht als ACEBEAM-Artikel angeboten, sondern als Zubehörteil - nutzbar für ACEBEAM-Lampen.
Traurig, dass sich ein Händler mehr Gedanken um seine Kunden macht, wie ein Hersteller!.Aber wenn er den Akkuträger verkauft, fliegt er als Händler bei Acebeam raus
ind em sie einfach in den Shop schauen ? Aber auch wenn ich da kein Experte bin, ein solcher Zwang ist dann doch schon eher unzulässig. Wäre das ein 1:1 Nachbau von etwas geschütztem, OK. Aber das ist hier ja nicht der Fall, also ist weder das Verlangen nach dem Einstellen des Produktes oder gar eine Art Erpressungsversuch zulässig.
Ich kann und möchte hier nicht die Firmenkommunikation übernehmen, aber ich mache mir da vorerst keine große HoffnungIst die Entscheidung schon gefallen? Dann werden die Teile eben unter der Hand verkauft.
Genau...Akkuträger AT1 limitierte TLF-Edition. Für Sammler vielleicht als Wertanlage...hihi. Einer gehört auf jeden Fall in meine Sammlung, für meine K75. Auch wenn's nur für die Vitrine ist, sie sieht damit einfach stimmiger aus.Das Ganze könnte auch über das Forum laufen, wenn Sven das Produktionspaket komplett abgeben würde. Das wäre dann so etwas wie die Budgetlight Taschenlampen.
Ne, ne, wenn ich was an einer Lanpe ändere (z.B. den Akkuträger), dann haftet dafür nicht der Hersteller der Lampe.Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Dann dürfte man ja auch nur Acebeam-Akkus verwenden!Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Bei manchen Lampen ist es ja auch so, einmal Acebeam Akku, immer Acebeam Akku, weil die Fremdakkus dann kontaktlos im Rohr klappern...Dann dürfte man ja auch nur Acebeam-Akkus verwenden!
Nun das deutsche ProdHaftG ist kompliziert. Aber erst einmal muss der Hersteller eines Produktes für die Sicherheit garantieren. Wenn jetzt aber durch den Akkuträger z.B. Explosionen verursacht, die auf diesen zurückzuführen sind, ist auch ein Stück weit der Lampenhersteller mit im Boot, wenn er von diesem Umstand Kenntnis erlangt.Habt ihr schon mal daran gedacht, dass die Ablehnung etwas mit Haftung zu tun haben könnte? Auf den Lampen steht "Acebeam" und die müssten sich um eine Zulassung kümmern, was wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den verkauften Akkuträgern stehen würde.
Weil das normaler Weise nicht geregelt werden braucht. Solange man mit Zubehör keine Markenrechte verletzt, braucht man den Markenhersteller auch nicht fragen. Und hier geht es wohl auch weniger um eine juristische Frage, denn um schiere Marktmacht.Wieso regelt man das mit dem Lampenhersteller nicht vertraglich, dass ein Zubehörteil hergestellt wird, bevor man anfängt, dieses zu entwickeln?
Man stelle sich das nur mal bei Autozubehör vor.....Wieso regelt man das mit dem Lampenhersteller nicht vertraglich, dass ein Zubehörteil hergestellt wird, bevor man anfängt, dieses zu entwickeln?
Nicht lange diskutieren, sondern kaufen und genießen
Ich stehe vor dem selben Problem! Der Preis ist gerechtfertigt ohne Frage aber lohnt es sich wirklich? Meine X 65 ist vielleicht 5 Jahre alt ( kenne das Produktionsdatum nicht ) und hoffe das der Akku noch 5 bis 8 Jahre hält. Wenn er dann defekt ist würde ich ihn einschicken zum Zellentausch. Die X 45.2 sieht zwar mit dem langen Akku besser aus, macht sie aber auch unhandlicher und wenn ich richtig Licht brauch, kommt die X 70 ins Spiel. Wer natürlich die K75, K65 usw. besitzt und ständig nutzt, für den ist das Teil mehr als praktisch, wenn es um Laufzeit geht. Nur wegen besserem Aussehen, wäre es mir das Geld nicht Wert. Aber jeder wie er kann und mag.E I N ! Akkuträger für 180 Tucken?!
Das muss aber schon sehr "Hobby" sein...