Wie gesagt, Nagelhau ist ein eindeutiger Hinweis auf die Zweihandfunktion. Wenn du sichergehen willst, schau vor dem Kauf ,ob es für das Wunschmodell einen BKA Bescheid gibt. (wobei das schon mehr ist als die meisten .... Naja
) Du kannst auch noch hergehen und "einfach" nüchtern betrachten, ob das Ding wie ein Taschenmesser aussieht oder aus ob du es Rambo geklaut hast. Viel mehr lässt sich dazu sachlich nicht beitragen. Das Thema ist riesig, komplex, missverständlich und vor allem sinnfrei... Ich persönlich würde auch freundlich darauf hinweisen, sofern ein Kollege tatsächlich wenigstens Zweifel an der Legalität des Führens eines Modells hat, dass es sich wenn überhaupt schlimmstenfalls um eine Owi handelt und er/sie nach dem Opportunitätsprinzip Spielraum hat, diese Owi zu ahnden oder nicht. Und wenn du dann aussiehst wie ein "Normalo mit Taschenmesser" , kann es auch beim "nehmen Sie nächstes mal besser ein anderes Messer mit" bleiben. So mache ich das jedenfalls.
Edit:
Klar sind Bescheide immer für das "vorgelegte Modell", solange da nix anderes steht. Sie werden aber defacto verallgemeinernd angewendet.
Und DOCH! Nagelhau gleich Zweihand. Begründung siehe oben. Sonst sollten wir auch Talas als Waffen einstufen. Die kann man als Hiebwaffe nutzen!
Und nochmal Edit:
Klar wird "nur" die Waffeneigenschaft aberkannt. Aber was bleibt denn dann? Richtig, nix! Gebrauchsmesser... Oder warum gibt's Mini butterflys als Schlüsselanhänger bei Amazon?