Blenden ist kein bauartbedingtes Phänomen. Deshalb ist für mich die Scheu vor einer normalen Taschenlampe nicht nachvollziehbar.
Und ob das ein
auch bauartbedingtes Phänomen ist. Eine Taschenlampe ist für senkrechtes Auftreffen des Strahls auf der zu beleuchteten Fläche optimal. Nur trifft der Lichtstrahl eher parallel als senkrecht auf die Straße. Wenn man nicht gerade die obere Hälfte des Strahls oberhalb der Straße laufen lässt ("Fernlicht", auch gut zur Erkennung herabhängender Äste), hat man vor dem Rad zu viel und in der Ferne zu wenig Licht. Notwendig zur Vermeidung der Blendung anderer Verkehrsteilnehmer ist eine scharfe, möglichst waagerecht verlaufende Hell-Dunkel-Grenze nach oben, d.h. ein alles anderer als kreisrund begrenzter Lichtstrahl. Näherungsweise trapezförmig wäre recht gut.
Auf die Idee, dass eine StVZO - konforme Hell-Dunkel-Grenze sinnvoll sein könnte, kommt man
inzwischen auch in Fernost.
Eine optimale Ausleuchtung der Straße bei minimaler Blendung des Gegenverkehrs ist u.a. mit
Freiformreflektoren zu erreichen, wie sie in Kfz-Scheinwerfern längst Standard sind. Auch mehr oder weniger
komplexe Optik wird eingesetzt.
Bereits eine mit lediglich 2,4W vom Nabendynamo versorgte B&M IQ-X lässt sich bei nicht zu hohem Einbauort am Rad und einer stabilen Halterung so ausrichten, dass sie ein entspanntes Fahren auch bei um 30 km/h erlaubt, nebst rechtzeitiger Erkennung von eher dunkel gekleideten Fußgängern. Fahre ich im Dunklen auf weniger belebten Straßen und (asphaltierten) Feldwegen, kommt gelegentlich die BLF X6 am Lenker so zum Einsatz, dass sie das Lichtbild des IQ-X eher ergänzt als weit überstrahlt (um 500 Lumen).
Inzwischen würde ich an einem aktuellen Pedelec mindestens eine leuchtstärkere IQ-X E montieren. Wer mag, kann sich bei Supernova mit einer der M99 - Varianten bedienen. Die gibt es auch mit am Lenker schaltbaren Fernlicht, zu sehr selbstbewussten Preisen. Naja - Matrix-LED - Scheinwerfer am Auto kommen noch teuerer.
Rückmeldungen per Lichthupe bekomme ich übrigens sehr selten. Die seltenen Ausnahmen hatte ich z.B. an Bahnübergängen mit höher liegenden Gleisen. Bei einiger Verkehrsdichte wäre das Fahren ausschließlich mit einer Taschenlampe am Lenker für mich unpraktikabel. Häufiges Umgreifen am Lenker, deutlich zu verringernde Marschgeschwindigkeit. Macht keinen Spaß, zieht Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ab.
Weist man die Betreiber darauf hin, dass die Neigung nicht stimmt oder der 3W Dynamo ein 1.5W sein sollte,
(Diskussionen im Straßenverkehr - ganz heiße Kiste mit geringstmöglicher Erfolgsquote. Es kann sicherer sein, mit der Wand zu reden.
Aber ich lasse mich gelegentlich ebenfalls zu Anmerkungen wie "
Scheinwerfer blendet" hinreißen)
Auch eine Leistungsbegrenzung des Dynamos auf z.B. 2,4W ist StVZO-Vergangenheit. Ein vergrößertes Leistungsangebot würde zumindest von als Stromquelle ausgelegten LED - Treibern erst gar nicht abgenommen.
Man darf sich inzwischen sogar zwei Frontscheinwerfer ans Rad schrauben. Nur blenden dürfen zwei genausowenig wie einer.
Es liegt leider in der Natur der Sache, dass sich dynamobetriebene Lampen weniger einfach einstellen lassen als batterie- oder akkugespeiste Lampen. Viele Radfahrer sind - anders als ich - eher ungern und/oder selten im Dunklen unterwegs und achten weniger auf die Einstellung. Das ließe sich zwar auch während der Fahrt nachholen, aber nur bei einiger Leuchtstärke des Scheinwerfers und mit einer Halterung, die sich ohne Werkzeug präzise verstellen lässt, ohne dass man vorher einen Fahrtechnik-Kurs oder hinterher Werkzeug zum Nachziehen benötigt.