Das Messer sieht doch aus wie ein normales Taschenmesser.
So was darf man nicht mehr tragen? Ist das zu lang oder so?
Allgemeiner Irrglaube.
Es gibt keine Längenbeschränkung bei einhändig zu öffnenden Messern mit Arretierung.
Eins mit 2 cm Länge fällt schon unters Trageverbot in Deutschland.
Außer:
Man kann einen guten Grund vorweisen (Berechtiger Grund, Reason of legal use ... blablabla)
Der da z.B. wäre:
- Brauchtumspflege
- Ausübung des Hobbies (Jagd, Sammeln etc.)
- oder aber für die Arbeit
Das gilt aber nicht auf Volksfesten und in bestimmten Innenstädten....
Da ich den ganzen Tag arbeite und unsere Filialen alle im Umkreis von 35 Km verteilt sind, hab ich immer einen Grund
Lustigerweise (Traurigerweise) darf man z.b. das Rescue Tool von Victorinox nicht im Auto im Handschuhfach mitführen(direkter Zugriff), den Verdacht auf einen Unfall zu stoßen oder einen zu haben, wäre kein berechtiger Grund laut Experten...
Naja wozu dann ein Rescue Tool...
Info: Das Rescuetool von Victorinox ist ein Messer mit Scheibenbrecher und Scheibensäge für Notfälle... da es aber eine Einhändig zu öffnende Klinge hat, noway....
Es gab aber auch eine Version mit normaler Klinge (selten) ohne Arretierung.
Da es kein Verbot für Arretierung an sich gibt, habe ich die Einhandbedienung weggeschliffen und einen Nagelhau reingemacht!
Nachts(mit der Tala) aber auch Tags zum Wandern, sollte das auch kein Problem darstellen, da es berechtigter Grund wäre!