Die Regelung nur nach Sicht des Steuereres ist schon lange gesetzlich vorgeschrieben. Die 100m Höhe zwar nicht direkt, aber bei der Größe der Drohnen ist in 100m Höhe auch Ende mit der Sicht.
Bei der Diskussion um Neuregelungen darf man auch nciht vergessen, das die Regeln für Modellflug vor langer Zeit gemacht wurden, da sind die Modellflieger geflogen, weil es ihnen ums Fliegen ging. Bei den Drohenfliegern hat sich das gewandelt. Ich gehe davon aus , daß es nur einem geringen Teil der Drohenbesitzer ums Fliegen als Freizeitbeschäftigung geht. Dem größten Teil geht es darum, eine Kamera in die Lut zu bekommen. Und da geht es dann offenbar auch vielen nicht darum, Bilder oder Videos zu machen, sondrn Bilder oder Videos präsentieren zu können. Und bei denen, die ohne Kamera fliegen, dürte noch ein beachtlicher Anteil sein, die nur schnell ein wenig Spaß haben wollen, ohne Aufwand zu treiben. Das sind dann oft auch die, denen die (leider doch recht umfangreichen) gesetzlichen Regelungen völlig fremd sind.
Ein erster Ansatz sollte sein, die bisherigen Regeln umzusetzten. Das kann dann aber auch heißen, für so ein Video wie das von Phönix-West 1500,-- EUR Bußgeld, wenn man dort vorher keine Einflugerlaubnis der Flugsicherung engeholt haben sollte. Oder für das Bild von Eilenburg, weil der Flug auf Grund der Höhe außerhalb der Sichtweite des Steuerers statt gefunden hatte und möglicherweise verbotswidrig das Vogelschutzgebiet "Vereinigte Mulde" überflogen wurde.