Ich wurde nach den Konsequenzen gefragt, falls ein Teilnehmer im Passaround eine Lampe beschädigt (Gebrauchsspuren) oder zerstört.
Zunächst möchte ich an den Hinweis von Frank zum Umgang mit PA-Lampen erinnern:
http://www.taschenlampen-forum.de/threads/pa-verhalten-missbräuche.16679/
Meine Sicht der Dinge habe ich dem Mitglied wie folgt geantwortet:
Die Frage, wie verfahren werden soll, falls eine PA-Lampe (was wir nicht hoffen) doch einmal beschädigt würde, sollte jeweils zwischen dem Verursacher und dem PA-Organisator geklärt werden.
Wir bewegen uns im Forum mehr oder weniger unter "Freunden" bzw. Bekannten, die das gleiche Hobby betreiben. Daher würde ich frei von jeder rechtlichen Bewertung einfach hoffen, dass Schäden wie unter Freunden geregelt werden. Wenn ich eine Lampe eines Freundes fallen lasse oder beschädige, würde ich entweder den Kauf einer neuen oder eine Entschädigung (Wertausgleich) anbieten. Geht die Lampe aufgrund eines technischen Defekts (z.B. Treiberschaden) ohne Schuld des Bedieners kaputt, dann ist das (meines Erachtens) eben Pech und ich würde dafür grundsätzlich niemanden belangen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein Teilnehmer (unzulässige) "Belastungstests" durchgeführt hat und im Zuge dessen die Lampe kaputt ging.
Man kann keine pauschale Aussage treffen für den Fall der Fälle - finde ich. Ein Kratzer kann schnell passieren und wenn es einmalig ist, habe ich noch nie jemandem deshalb Stress gemacht. Wenn ich das Gefühl habe, dass jemand nicht sorgsam genug mit den Leihgaben umgeht, behalte ich mir allerdings eine Sperrung für weitere PAs vor.
Eine nochmals besondere Sorgfalt erwarte ich von den Teilnehmern bei privaten Lampen-Ausleihen. Zwar sollte auch mit kostenlosen Teststellungen von Herstellern pfleglich umgegangen werden, doch bei Privatlampen umso mehr. Gebrauchsspuren an einer Lampe und auch beschädigte Umverpackungen können besonders bei teuren Lampen schnell eine Wertminderung von 50-100 Euro beim Wiederkauf ausmachen.
Letztlich hat meines Erachtens die Verantwortung von Beschädigungen auch etwas mit Anstand zu tun. Mache ich was kaputt, komme ich dafür auf oder muss mich anders revanchieren, so seh ich das. Zumindest anbieten würd ich es. Das ist meine Sicht, doch es gibt vermutlich auch andere Auffassungen. Wichtig finde ich, dass derjenige im Fall des Falles mit mir spricht und nichts verschweigt. Der Rest regelt sich schon.
Zunächst möchte ich an den Hinweis von Frank zum Umgang mit PA-Lampen erinnern:
http://www.taschenlampen-forum.de/threads/pa-verhalten-missbräuche.16679/
Meine Sicht der Dinge habe ich dem Mitglied wie folgt geantwortet:
Die Frage, wie verfahren werden soll, falls eine PA-Lampe (was wir nicht hoffen) doch einmal beschädigt würde, sollte jeweils zwischen dem Verursacher und dem PA-Organisator geklärt werden.
Wir bewegen uns im Forum mehr oder weniger unter "Freunden" bzw. Bekannten, die das gleiche Hobby betreiben. Daher würde ich frei von jeder rechtlichen Bewertung einfach hoffen, dass Schäden wie unter Freunden geregelt werden. Wenn ich eine Lampe eines Freundes fallen lasse oder beschädige, würde ich entweder den Kauf einer neuen oder eine Entschädigung (Wertausgleich) anbieten. Geht die Lampe aufgrund eines technischen Defekts (z.B. Treiberschaden) ohne Schuld des Bedieners kaputt, dann ist das (meines Erachtens) eben Pech und ich würde dafür grundsätzlich niemanden belangen. Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein Teilnehmer (unzulässige) "Belastungstests" durchgeführt hat und im Zuge dessen die Lampe kaputt ging.
Man kann keine pauschale Aussage treffen für den Fall der Fälle - finde ich. Ein Kratzer kann schnell passieren und wenn es einmalig ist, habe ich noch nie jemandem deshalb Stress gemacht. Wenn ich das Gefühl habe, dass jemand nicht sorgsam genug mit den Leihgaben umgeht, behalte ich mir allerdings eine Sperrung für weitere PAs vor.
Eine nochmals besondere Sorgfalt erwarte ich von den Teilnehmern bei privaten Lampen-Ausleihen. Zwar sollte auch mit kostenlosen Teststellungen von Herstellern pfleglich umgegangen werden, doch bei Privatlampen umso mehr. Gebrauchsspuren an einer Lampe und auch beschädigte Umverpackungen können besonders bei teuren Lampen schnell eine Wertminderung von 50-100 Euro beim Wiederkauf ausmachen.
Letztlich hat meines Erachtens die Verantwortung von Beschädigungen auch etwas mit Anstand zu tun. Mache ich was kaputt, komme ich dafür auf oder muss mich anders revanchieren, so seh ich das. Zumindest anbieten würd ich es. Das ist meine Sicht, doch es gibt vermutlich auch andere Auffassungen. Wichtig finde ich, dass derjenige im Fall des Falles mit mir spricht und nichts verschweigt. Der Rest regelt sich schon.