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Reglementierung LEP-Lampen

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Stewitsch

Händler
15 Februar 2016
745
1.354
93
54
Winnenden
www.stewitsch.de
Tja, nur werden die Laser Lampen aller Voraussicht nach für den Otto Normalverbraucher bald verboten.
Die neuen AceBeam W40 du W50 werden "stand heute" nicht über den normalen Handel angeboten werden können.

Warten wir es ab, wie es dann letztendlich kommen wird.

Grüße
Sven
 
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hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Letzendlich ist ein Verbot ein Witz, dann greifen die Lichtfreaks zu RGB-Laser.
 

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
3.434
2.040
113
Nun die RGB Laser die ich kenne sind aber nicht Hosentaschen Kompakt.

Ich persönlich befürworte den verbot solcher Lampen. Gib genug Deppen die meinen Menschen anfunzeln zu wollen mit den Dingern, und die dort gebotene Leistungsdichte ist halt schon erheblich...
 
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Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
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113
Tja, nur werden die Laser Lampen aller Voraussicht nach für den Otto Normalverbraucher bald verboten.
Die neuen AceBeam W40 du W50 werden "stand heute" nicht über den normalen Handel angeboten werden können.

Warten wir es ab, wie es dann letztendlich kommen wird.

Grüße
Sven

Ich habe mal von gestern ein Zitat aufgegriffen. Sven...weißt du da etwas mehr? Das würde mich wirklich interessieren. :thumbup:
 

Genießer

Flashaholic*
12 März 2019
817
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Bad Mergentheim
Nur wieso sollte man dann die Lampe verbieten, wenn manche Deppen Menschen, die dann Missbrauchen.
Dann könnte man doch auch Autos verbieten, weil Menschen damit absichtlich andere Menschen töten.

Die TK30 ist sehr interessant, nur wer will/nutzt bei einer solchen Lampe einen Strobe? Ich mein, mit einer solch extrem fokusierten Lampe ist es sehr schwer jemanden zu blenden, weil schon die kleinste Handbewegung dafür sorgt, dass ich an meinem Gegenüber vorbei leuchte und es Ihn gar nicht mehr interessiert.
 
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helicoil

Flashaholic**
16 Dezember 2017
3.198
3.433
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Ob der "white laser flashlight" (noch) erlaubt ist oder nicht .... ist fur mich nicht das wichtigste .....

Preview Fenix TK30

Ich finde das die "erleuchtung" von diese tala's nur wenig zu tun hat mit eine taschenlampe ..... da fast keine erleuchtung platz findet im umfeld des (hot)spots ..... und das heist das sie eigentlich am besten geeignet ist um etwas anzudeuten oder anzeigen zu konnen (painted) .... und dafür werden sie ja auch benutzt wenn ein militär flugzeug etwas treffen soll mit eine selbst gesteuerte und vom schwerekrtaft getriebens projektiel.

Ich denke wenn man es so sieht dan geht es hier nicht um eine (taschen)lampe aber um ein "instrument zum zweck...."
(und das hat nur wenig mit erleuchtung zu tun)

Die benutzung von UV-licht bei der sterilization ist gleichartig ... auch in diesem fall ist das UV-licht nur ein "mittel zum zweck....." die "erleuchtung" mit fast unsichtbares UV-licht hat nichts zu tun mit die dunkelheit oder ahnliches ..... die bakterielle abwesenheit ist hier das eigentliche ziel.....und das hat nichts zu tun mit "erleuchtung".


In beiden fällen ist die gebrauchsweise leider auch direkt von influss auf das resultat oder die schaden die man mit diese "technologien" herbei ruffen kann .....
Kurz gesagt geht es in beiden fällen eigentlich um sehr spezialistische einsatzgebieten wobei das "erleuchten" eigentlich nebensächlich geworden ist.

Ist nur meine meinung........

Martin
 
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Boverm

Flashaholic***
29 Oktober 2012
9.228
3.869
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Niedersachsen
Ich denke wenn das verboten wird, kommt wenn man Pech hat, eine gleichzeitige Lux und oder Lumenvegrenzung.
Mit den Lumen ist ja angeblich schon länger im Gespräch...
 

Gatzetec

Händler
9 April 2013
630
1.544
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Hamburg
www.gatzetec.de
Mich auch !
Acebeam W10.2 und Acebeam W30 sind als Laser klasse 2 klassifiziert und somit legal zu nutzen.

Gruß aus Hamburg sendet Thorsten
Gatzetec.de
flashlights for friends
 
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Stewitsch

Händler
15 Februar 2016
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Ob der "white laser flashlight" (noch) erlaubt ist oder nicht .... ich fur mich nicht das wichtigste .....

Preview Fenix TK30

Ich finde das die "erleuchtung" von diese tala's nur wenig zu tun hat mit eine taschenlampe ..... da fast keine erleuchtung platz findet im umfeld des (hot)spots ..... und das heist das sie eigentlich am besten geeignet ist um etwas anzudeuten oder anzeigen zu konnen (painted) .... und dafür werden sie ja auch benutzt wenn ein militär flugzeug etwas treffen soll mit eine selbst gesteuerte und vom schwerekrtaft getriebens projektiel.

Ich denke wenn man es so sieht dan geht es hier nicht um eine (taschen)lampe aber um ein "instrument zum zweck...."
(und das hat nur wenig mit erleuchtung zu tun)

Ist nur meine meinung........

Martin
Das sehe ich ähnlich, eine Lichtquelle über mehrere Kilometer zu haben könnte für die Schifffahrt oder Rettungskräfte zweckmäßig sein.

Daher sehe ich diese Produkte auch nicht unbedingt für dan Alltagsgebrauch an.

Grüsse
Sven
Stay Healthy my friends
 

Stewitsch

Händler
15 Februar 2016
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Winnenden
www.stewitsch.de
AceBeam hat das angedeutet und den Verkauf neuer W40 und W50 an Jedermann in Frage gestellt.

Ebenso soll Fenix mit ihrem neuen LEP Produkt noch abwartend sein.

Verboten ist es zudem die Produkte nach China, USA und in die Schweiz zu liefern.

Natürlich sind die W10 und W30 aktuell in Deutschland zugelassen, sofern überhaupt noch erhältlich.

Daher sprach ich auch davon und habe meinen Kommentar mit „ Warten wir es ab ....“ beendet.

Grüsse Sven
Stay healthy my friends
 

uselessuser

Flashaholic**
11 März 2018
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Schweiz
Dann könnte man doch auch Autos verbieten, weil Menschen damit absichtlich andere Menschen töten.
Ein Auto hat viele nachvollziehbare und für die Allgemeinheit wichtige sozial akzeptierte Funktionen. So eine Lampe leider überhaupt nicht, jegliche Nutzung für normale Mitbürger ist entweder überflüssig ("ich will weit leuchten will mir das Spass macht") oder ein totaler Einzelfall.
Nach einer ähnlichen Logik sind Küchenmesser unreglementiert* und Fallmesser als Waffe eingestuft.

*) sind sie streng genommen nicht, aber der Kern meiner Aussage sollte klar sein
 

KakophonieInMoll

Flashaholic**
27 Mai 2013
3.434
2.040
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Das sehe ich ähnlich, eine Lichtquelle über mehrere Kilometer zu haben könnte für die Schifffahrt oder Rettungskräfte zweckmäßig sein.

Daher sehe ich diese Produkte auch nicht unbedingt für dan Alltagsgebrauch an
Das ist auch die gesunde und reale Sichtweise der Dinge! Danke! :thumbup:

@all
Letztlich hat eine halbautomatische Waffe einen Sinn bei z.B. Sondereineiten, etc. aber nicht bei Ottonormalbürger der meint eine Waffenbesitzkarte zu erwerben zu müssen.

Für mich ist ab Laserklasse 3 der Spass vorbei, und ich hoffe nur, das der Zoll auch solche Lampen mit Berufung auf ProdSG § 3 Abs. 2 einkassiert werden wie Laserpointer. Denn Laserpointer sind per se nicht verboten, nur sie sind in bestimmten Ausführungen hier nicht erhältlich.

Ich finde es gibt tolle, und helle und grosse und kleine Lampen mit LEDs, da muss man den Schwachmaten keine Lichtschwerter in die Hand geben! Und leider hat die Welt immer zu viel Schwachmaten...
 

Stewitsch

Händler
15 Februar 2016
745
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Winnenden
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Ein Auto hat viele nachvollziehbare und für die Allgemeinheit wichtige sozial akzeptierte Funktionen. So eine Lampe leider überhaupt nicht, jegliche Nutzung für normale Mitbürger ist entweder überflüssig ("ich will weit leuchten will mir das Spass macht") oder ein totaler Einzelfall.
Nach einer ähnlichen Logik sind Küchenmesser unreglementiert* und Fallmesser als Waffe eingestuft.

*) sind sie streng genommen nicht, aber der Kern meiner Aussage sollte klar sein
Da will ich dir einfach mal höflich widersprechen. Nur weil du keinen Nutzen siehst, bedeutet dass nicht das durchaus andere diese Produkte sinnvoll einsetzen können.

Grüsse und stay healthy
Sven
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
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Wenn nicht die Thematisierung von Lasern in diesem Forum untersagt wäre, könnte man den Vergleich zu den RGB Laser Pointern ziehen, dagegen sind die LEPs noch harmlos. Aber das gehört nicht hier her und daher führe ich das nicht weiter aus.
 
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light-wolff

Flashaholic***²
14 September 2011
16.351
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im Süden
Klingt für mich sehr vage.
Gibt's da irgendwelche belastbaren Infos oder Links?
Aufgrund welcher Richtlinien beabsichtigt wer ein Verbot?
 

Genießer

Flashaholic*
12 März 2019
817
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Bad Mergentheim
Laser klasse 2 klassifiziert
Die Frage ist nur wieso, denn es kommt KEINE Laser-Strahlung nach außen, daher müsste es nach meinem Verständnis Laser-Klasse 1 sein, da in einem geschlossenen Gehäuse. Denn Laser-Licht ist kohärent und quasi immer monochromatisch, bei diesen Lampen kommt aber difuses (das Licht streut, wenn auch nur wenig) und eben weißes Licht raus, also kein Laser, was vorne aus der Lampe kommt.

Jeder CD/DVD/Blu-ray-Player ist Laser-Klasse 1, da in einem geschlossenen Gehäuse, der Laser darin einzeln ist aber mindestend nach Klasse 3R klassifiziert.
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Das war wohl eine Auflage der FDA, die eine Klassifizierung verlangte. Acebeam hatte ursprünglich die W30 mit Laserklasse 3 A beworben, dann wäre die W30 in weiten Teilen der Welt nicht mehr verkäuflich gewesen. Sie haben dann die Einstufung in Klasse 2 gewählt. Ich habe diese Angaben aus Sekundärquellen, kann also nicht für deren Richtigkeit garantieren.

Ursprünglich hatte Acebeam keine Produktwarnung ausgegeben. Als dann in einem Laserpointerforum kritische Stimmen laut wurden, dass diese Taschenlampe zum Blenden mißbraucht werden könnte und dadurch taktische Taschenlampen als solche auf den Index kommen könnten (das heisst ihr Einsatz nur noch taktischen Einheiten gestattet werden könnte) hat Acebeam dann eine Warnung aufgenommen und später modifiziert.
 
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hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Ich hatten den Originaltext dieser Warnungen in meinem Post aufgenommen, um aufzuzeigen, wie Acebeam den Warnhinweis insbsondere mit der Einstufung der Laserklassen veränderte. Leider wurde dieser Text im Hinblick auf die Forenregeln gelöscht. Ihr müsst mir also einfach glauben;)
 
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Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Acebeam gibt in der W30 Produktbeschreibung an, diese Lampe sei nur für Polizei und Militär entwickelt und stellt kein ziviles Produkt dar. Kaufen kann sie anscheinend aber doch jeder. :augenverdrehen:
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Das war wohl eine Auflage der FDA, die eine Klassifizierung verlangte.
Ist mit FDA die US Food and Drug Administration gemeint? Seit wann kümmert die sich um Taschenlampen? Oder fällt jegliche Reglementiertung von Produkten, die die Gesundheit (hier Augenschäden) gefährden in deren Bereich?

Ketzerfrage: Wozu braucht eine Privatperson eine solche Lampe wie die erwähnten W40/W50? U. U ist "brauchen" das falsche Wort, wozu verwendet man als Privatperson so etwas sinnvoll?
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Es geht wohl eher um ein haben wollen oder eine Sammlung. Sinnhaftigkeit muss nicht immer dabei sein, darum bitte nicht wieder die Endlosdiskussion ob etwas Sinn macht, oder nicht. Darum geht es hier nicht. Dieser Diskussion sind wir auch leid, weil „Sinn“ für jeden völlig individuell ausgelegt werden kann. Denn manchmal hat man einfach Spaß an etwas, weißt du? ;) Und auch Spaß mit etwas haben kann ein Sinn sein.
 
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helicoil

Flashaholic**
16 Dezember 2017
3.198
3.433
113
FDA wants to designate all l@ser pointers that are not red as “defective.” This designation would prohibit U.S. sales of green, blue and other non-red pointers and would make it easier for FDA to control and seize imports of such l@sers.

Da taschenlampen , oder "white l@ser flashlights", (im prinzip und bei definition) kein rotes licht benutzten, oder produzieren, ist es so moglich auch taschenlampen mit dieser technology als verboten zu erklaren falls man eine taschenlampe als gleichwertig, oder mit gleichen nutzwert, sieht als diese so genante "pointers" .... einem white laser flashlight ist immerhin vergleichbar mit einem "Turbo-pointer" so zu sagen ?

Martin
 
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hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Das halte ich nicht für schlüssig, denn der Begriff White Laser Flashlights ist in sich widersprüchlich. Denn wenn der Laserstrahl nicht selbst aus der Taschenlampe rauskommt, sondern nur das Leuchtelement (Im Englischen Phosphor) zum leuchten anregt, bleibt es eine Taschenlampe und kein Laser. Ein Laserstrahl hat eine ungleich höhere Intensität. Wenn eine W30 ca. 2 km Reichweite erreicht, so hat ein Klasse 4 Laser eine solche von 20 km. Das macht seine Gefährlichkeit aus, denn keiner kann sehen, was in 20 km Entfernung in den Fokus gerät.

Soweit ich erkennen kann, hast Du lediglich zu einem Vorschlag der FDA aus dem Jahr 2016 verlinkt, der aber nie zu einem Beschluß oder Gesetz oder Verordnung geworden ist.
 
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polyphrast

Flashaholic
16 September 2019
234
176
43
Südlich des Weißwurstäquators
Es geht wohl eher um ein haben wollen oder eine Sammlung. Sinnhaftigkeit muss nicht immer dabei sein, darum bitte nicht wieder die Endlosdiskussion ob etwas Sinn macht, oder nicht. Darum geht es hier nicht. Dieser Diskussion sind wir auch leid, weil „Sinn“ für jeden völlig individuell ausgelegt werden kann. Denn manchmal hat man einfach Spaß an etwas, weißt du? ;) Und auch Spaß mit etwas haben kann ein Sinn sein.
SInnvoll war das wohl falsche Wort, ich hätte einfach schreiben sollen wozu man so eine Lampe (abseits des Haben-Wollens oder einer Sammelleidenschaft) brauchen/benutzen kann. Abgesehen von dem mir teilweise einleuchtenden Beispiel auf See kam da ja bisher nichts. Ich bewerte bei solchen Produkten das potentielle Missbrauchsrisiko (ich unterstelle hiermit den Usern des TLF keine Intention zum Missbrauch!) als einfach zu hoch und die potentiellen nützlichen Einsatzzwecke für quasi nicht vorhanden. Daher befürworte ich Restriktionen beim Inverkehrbringen, aber dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Spaß haben kann man auch noch mit anderen Dingen oder Leuchten ;).

Und ich weiß was (u.U. sinnbefreiter) Spaß ist ;), es schütteln so einige Leute den Kopf über die Summe die ich in meine (verkehrsteilnehmerfreundliche) Fahrradbeleuchtung gesteckt habe...
 

Phantom

Flashaholic**
5 Juli 2017
1.022
821
113
Wie groß ist das Missbrauchsrisiko eines Kanisters Benzin? Oder eines Autos? Was kann man damit anrichten?

Ich denke, irgendwo muss man auch mal Leben und Leben lassen, unabhängig davon, ob man was missbrauchen könnte? Warum sind Macheten frei verkäuflich, obwohl sie so gut wie niemand wirklich brauchen kann? Warum haben wir Autos mit über 100PS, obwohl man das nicht zur Fortbewegung benötigt (Ausnahme Anhänger) - gleichzeitig aber sterben jedes Jahr zig Menschen durch überhöhte Geschwindigkeiten?

Ich bin gegen jede Regelmentierung, nur weil ein Missbrauchsrisiko besteht. Wer gezielt nur Flugzeuge blenden will, kauft sich eher den Laserpointer für 10 Euro...

Einsätze für Acebeam W30: Bergrettung, Bergtouren, Jagd mit Rotlicht zur Felderkontrolle (denn so eine Rotlichtreichweite bringt sonst keine andere Lampe hin), Ersatz und besserer für Pointer bei Nachtwanderungen...

Die Liste ist lang, und wird sich noch weiter fortführen lassen. Nur wenn wir der Technologie eine Chance geben, hat sie auch die Gelegenheit, sich zu entwickeln und auf ein Preisniveau zu kommen, so dass ein sinnvoller Einsatz auch stattfinden wird.
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Jagd mit Rotlicht zur Felderkontrolle (denn so eine Rotlichtreichweite bringt sonst keine andere Lampe hin)

Da der Rotlichtfilter von Acebeam nicht mehr (nach-)geliefert wird, scheidet für die noch zum Verkauf stehenden Restbestände diese Möglichkeit leider aus.
 

Phantom

Flashaholic**
5 Juli 2017
1.022
821
113
Da der Rotlichtfilter von Acebeam nicht mehr (nach-)geliefert wird, scheidet für die noch zum Verkauf stehenden Restbestände diese Möglichkeit leider aus.

Bleibt die Frage, ob man nicht einen anderen Rotlichtfilter passend machen kann.

Trotzdem sehe ich meinen Post eher allgemein gehalten, als auf bestimmte Lampen fokussiert. Und da finde ich die Technik LEP mit Rotlichtfilter hochinteressant (wenn mir persönlich auch zu teuer) - unabhängig davon, ob es das gerade am Markt gibt.
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Leider nein, weil Acebeam ein spezielles Gewinde gemacht hat.
 

Phantom

Flashaholic**
5 Juli 2017
1.022
821
113
Muss es ins Gewinde geschraubt werden? Denke da eher an eine Lösung mit Gummiadapter und 3D-Drucker (quasi aus TPU gedruckt). Ansonsten Rohling aus ABS drucken, ab in die Drehbank?... Aber gut, wir schweifen ab, soll ja ums allgemeine gehen, nicht um Acebeam im Speziellen.
 

Frank1984

Flashaholic**
15 September 2017
3.844
3.262
113
Ich wollte eigentlich die Diskussion der „Sinnfrage“ hier umgehen. Man benötigt auch keinen praktischen Nutzen, wenn man einfach etwas aus Spaß haben will. Einsatzgebiete gibt es am Rande auch, aber der Hauptteil hat einfach Spaß damit.

Aber nun gut, lassen wir das und warten einfach auf die weitere Entwicklung. ;)
 

Gammel

Flashaholic***
1 Dezember 2010
6.267
3.523
113
Gronau-Epe, an der niederländischen Grenze
Insbesondere bei der Anzahl an Taschenlampen, die jedes Forumsmitglied hier besitzen dürfte (mich eingeschlossen) und deren Anzahl jede Frage nach „benötigen“ überflüssig macht, finde ich auch eine Sinnfrage hier sinnfrei!

Dass man bislang noch keine Lampe hat, die so weit leuchtet, reicht da normalerweise als Begründung!

Und zum Missbrauchsrisiko muss ich Phantom absolut Recht geben!

Was man da alles verbieten müsste...

Gruß,

Bodo
 

hbh

Flashaholic**
4 Dezember 2017
1.249
526
113
Acebeam hat für den Filter wohl einen Ring eingebaut, der die rote Scheibe in der Fassung hält. Wie man den öffnet und die Scheibe austauscht, habe ich bisher nicht herausgefunden.
 
Status
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