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#1
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Die Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen von außerhalb der EU (Drittland) liegt bei 150,- Euro je Sendung. Für die Einfuhrumsatzsteuer liegt die Wertgrenze bei 22,- Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22,- Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer). Auch werden Abgaben < 5,- Euro nicht erhoben ! Für die Feststellung der Wertgrenze von 150,- bzw. 22,- Euro ist der Rechnungsendpreis ausschlaggebend. Das heißt, dass z.B. Portokosten einbezogen werden, wenn Sie im Rechnungspreis enthalten sind. Diese Regelung gilt ausschließlich für Sendungen, die nur gelegentlich erfolgen und die zum privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Eine ausreichend von außen mit Rechnung deklarierte Sendung erleichtert der Zollbehörde die Prüfung und kann eventuell auch die Abholung bei der Zollbehörde ersparen. Darüberhinaus übernehmen die Zollstellen auch Aufgaben im Bereich der Überwachung der Produktsicherungsvorschriften (Stichwort "CE-Kennzeichen"). Bei begründetem Anfangsverdacht von Verstößen dagegen kann die Sendung zwecks genauerer Überprüfung zurückgehalten werden. Sollten sich diese im Zuge der weiteren Untersuchungen dann bestätigen, kann es zur Vernichtung der gesamten Sendung kommen. Genauere Informationen findet ihr unter anderem hier. Außerdem gibt es noch Infos zum Thema CE hier im Forum. Postsendungen innerhalb der EU werden in der Regel nicht zollamtlich behandelt. (Binnenmarkt !) Wenn die Deutsche Post AG allerdings Anhaltspunkte dafür besitzt, dass sich in der Postsendung Gegenstände befinden, die gegen ein Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbot verstoßen, wird sie diese Postsendungen dem zuständigen Zollamt vorlegen. Auch kann der Zoll Postsendungen innerhalb der EU öffnen und prüfen, sofern der Verdacht besteht, dass gegen die Einhaltung von verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften verstoßen wurde. <Hallo Leute, hier in diesem Posting tragen die Moderatoren in den nächsten Tagen und Woche Infos zum Thema "Zoll" zusammen. Bitte seid insofern so nett und postet Euer Wissen SACHLICH in diesen Thread. Beachtet zu den Inhalten und zum Sinn und Zweck auch dieses Posting. Grüße, Frank> Wichtiger Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr! Geändert von cuxhavener (19.01.2012 um 20:41 Uhr) Grund: Aktualisierung |
| Folgende 12 Benutzer sagen Danke zu Frank für den nützlichen Beitrag: | ||
2BigUS (05.05.2011), Alloc (16.12.2011), boostax (14.05.2012), drdisketti (27.11.2011), fotomacher (05.05.2011), joeugly1 (23.02.2012), MetalDeep (05.05.2011), RamboBaerchen (13.01.2012), ramrod1708 (26.10.2011), Snic94 (22.03.2012), xxoph (29.03.2012) | ||
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#2
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hier ein link zu sehr nützlichen hinweisen zur selbstverzollung bei der GDSK.
Selbstverzollung bei der GDSK damit hat meine selbstverzollung problemlos geklappt und ich ca. 20,- euro an GDSK-bearbeitungsgebühren gespart. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr! |
| Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Frank für den nützlichen Beitrag: | ||
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#3
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leeres Posting für die zukünftige Verwendung - bei Bedarf
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#4
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Vergessen sollte man nicht, daß Versand- Transportkosten bei der Erehebung der Einfuhrumsatzsteuer sowie des Zolls mit berücksichtigt werden.
Gruß FRank |
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#5
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Beträge unter 5€ (z.B. eine anfallende Einfuhrumsatzsteuer von 3,78€) werden grundsätzlich nicht erhoben.
Gruß FRank |
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#6
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Meine Infos, bitte korrigieren wenn ich falsch liege:
Wenn eine Warensendung vom Zollamt überprüft wird gibt es mehrere Möglichkeiten wie es weitergeht: 1. Die Ware wurde vom Versender korrekt deklariert, evtl. liegt auch eine Rechnung dabei. Die Deklaration ist stimmig, es gibt keinen Verdacht und der Warenwert liegt unter 22€. Dann wird die Sendung einfach an den Empfänger zugestellt. 2. Liegt der Warenwert über 22€ wird die Sendung einbehalten und der Empfänger informiert, daß er die Sendung beim Zollamt holen und Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss. Alternativ wird die Steuer vom Briefträger kassiert. In der Regel muss man einen Zahlungsbeleg vorlegen. 3. Die Ware wurde vom Versender deklariert aber die Deklaration ist nicht stimmig oder es gibt einen Verdacht. Dann wird die Sendung einbehalten und der Empfänger wird informiert, daß er die Sendung abholen muss. Er wird aufgefordert Belege von dem Kauf mitzubringen. Vor Ort wird dann der Warenwert geklärt (meist anhand eines Kontoauszugs / PayPal-Beleg) und man muss Steuer bezahlen oder auch nicht. |
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#7
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Moin,
@Forest in allen Fällen, in denen ich die Sendungen beim Zoll abholen musste, waren die Umschläge noch verschlossen und ich musste sie vor Ort öffnen. Es war also bei mir unerheblich, ob der Inhalt stimmig war, da es im Vorfeld nicht kontrolliert wurde. Ich musste dann noch eine Rechnung und/oder Zahlungsbeleg (z.B. paypal) vorlegen. Manchmal scheint irgendetwas den Zoll misstrauisch zu machen und die fischen die Sendung raus... |
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#8
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Das ist richtig, war bei mir auch oft so. Aber die Sendungen sind ja auch meist durch die Röntgen-Maschine gelaufen. Ich denke in dem Moment wird auch verglichen wie die Ware deklariert wurde, und was auf dem Bildschirm zu sehen ist.
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#9
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Im Ergebnis kann es also darauf hinauslaufen, dass eine Sendung beim Zoll bleibt, auch wenn sie die Freigrenze nicht überschreitet. Wenn man also nicht in der Nähe des Zolls wohnt, sollte man das berücksichtigen, dass Zeit und Geld für die Fahrt aufgewendet werden müssen.
Man kann die Abwicklung aber auch per Post machen, was allerdings ebenfalls Geld und Zeit kostet. Das Unterschreiten der 22 Euro schützt also nicht vor weiterem Aufwand und garantiert auch nicht, dass die Sendung direkt im eigenen Briefkasten landet! |
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#10
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Der aktuelle/gültige Umrechnungskurs von "´Datum" bis "Datum" sollte noch berücksichtigt werden, speziell wenn es nahe an die 22 € Grenze geht.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Leuchtturm für den nützlichen Beitrag: | ||
FrankD5 (04.05.2011) | ||
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