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Skilhunt Taschenlampen

Neue Drohnenverordnung betrifft "Taschenlampen"?

Sanguinius

Flashaholic*
8 Dezember 2012
489
380
63
Ingolstadt

Tobias

Flashaholic**
22 Februar 2011
1.467
692
113
Aachen
"Der Betrieb von Scheinwerfern [...] wenn dieser geeignet ist [...]"
Es geht nicht um den Besitz sondern darum, daß sie nicht so betrieben werden dürfen, daß jemand geblendet wird.
Du darfst also mit der Taschenlampe nicht in Flugzeuge leuchten.
 

gyros-pita

Flashaholic*
27 Oktober 2015
498
270
63
44
NRW
Ich denke dass wir keine Angst haben müssen. In der Drucksache wird der Paragraph 20 genauer beschrieben und zielt auf Laser ab.

Also alles kein Problem.

Viel aufmerksamer sollte man grundsätzlich Hinsichtlich Paragraph 315 StGB sein...
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
"Der Betrieb von Scheinwerfern [...] wenn dieser geeignet ist [...]"
Es geht nicht um den Besitz sondern darum, daß sie nicht so betrieben werden dürfen, daß jemand geblendet wird.
Du darfst also mit der Taschenlampe nicht in Flugzeuge leuchten.
Ich verstehe das anders. Wenn du einen Scheinwerfer hast und dieser geeignet wäre ein Flugzeug zu blenden, dann braucht du eine Erlaubnis für diesen Scheinwerfer.
 

Tombstone

Flashaholic**
27 November 2016
2.921
2.379
113
nahe Würzburg
Nein - es steht ausdrücklich "Betrieb". Du darfst ja auch Radarwarner kaufen - nur benutzen darfst Du sie nicht.

Und dem Vollidioten, der nichts besseres mit seinem Leben zu tun weiß, als damit startende Flugzeuge zu blenden, gehört einfach ungefragt eins auf die Fresse.

Period.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
Nein - es steht ausdrücklich "Betrieb". Du darfst ja auch Radarwarner kaufen - nur benutzen darfst Du sie nicht.

Und dem Vollidioten, der nichts besseres mit seinem Leben zu tun weiß, als damit startende Flugzeuge zu blenden, gehört einfach ungefragt eins auf die Fresse.

Period.
Ja klar Betrieb, du darfst ohne Erlaubnis nicht betreiben o_O
 

gyros-pita

Flashaholic*
27 Oktober 2015
498
270
63
44
NRW
Scheinwerfer: ich meine das ist ein Teil einer größeren Einrichtung ( Auto, Fahrzeug etc) aber keine Taschenlampe!

Ich kläre das morgen Mal beim Ministerium.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
Das sehe ich auch eher so, das Taschenlampen da nicht unbedingt gemeint sind.
 

Tombstone

Flashaholic**
27 November 2016
2.921
2.379
113
nahe Würzburg
Lies es nochmal genau durch: es geht um die "Benutzung des Luftraums".

Sollte es also irgendwann mal einen Thrower mit 20 km Reichweite geben, dann können wir uns langsame darüber Gedanken machen.

Bis dahin ist das für uns irrelevant.
 

Sanguinius

Flashaholic*
8 Dezember 2012
489
380
63
Ingolstadt
Nagelt euch nicht nur auf dem Begriff Scheinwerfer fest, der ist uninteressant. Mir geht es um die
"optischen Lichtsignalgeräte", damit könnte man ja Taschenlampen meinen. Und in Bezug auf
die Reichweite sind wir schon lange dabei. Modellflugzeuge, Lenkdrachen und sonstiges dürfen
nicht höher wie 100m aufsteigen außerhalb von Plätzen mit einer entsprechenden Genehmigung.
Mir stellt sich die Frage ob die optischen Lichtsignalgeräte auch hier mit reinfallen und somit bei
100m Schluss wäre.

Grüße
Alex
 

Michaels

Flashaholic**
6 November 2012
1.913
665
113
Hannover
Die Lampen sind doch jetzt schon Waffen. Ich stell mich auf eine Brücke und blende die Autofahrer von oben.

Man kann mit vielen Sachen viel Mist bauen, aber es ist nicht alles regulierbar.

Und die Drohnenverordnung kann eh kein Schwein kontrollieren. Unsere grünen oder blauen Jungs haben echt andere Sorgen......

Es wird wieder zu viel Wirbel drum gemacht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
Ich find das schon ganz okay, wenn dich jetzt jemand mit so einem Ding belästig hat man wenigstens mal etwas in der Hand.
Das man nicht alles regeln und überwachen kann ist dabei natürlich klar.
 

patchman

Flashaholic**
8 November 2012
1.940
807
113
Pankow
So wie es da steht, geht es um die "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraumes".
Das heißt für mich, dass ich, solange ich mit meinen Lampen nicht gen Himmel=Luftraum leuchte, meine Lampen benutzen darf, wie ich lustig bin.
Sollte ich natürlich, so wie das Museum bei Nürnberg, nen Flak-Scheinwerfer haben und den ausprobieren wollen, so muss ich das dann wohl beim Luftfahrtbundesamt bzw. der Luftfahrtbehörde des Bundeslandes anmelden und genehmigen lassen. Darin mit eingeschlossen sein dürfte auch die Nutzung einer Drohne als "fliegender Beleuchtungsmast", also starke Leuchte an einer Drohne zum Ausleuchten eines Areals oder als Videoleuchte.

Und wenn ich das richtig interpretiere, so zielt das wohl eher gegen Laser als Blendmittel oder stake Lampen als fliegenden Lichtmasten, als gegen die bodengebundene Nutzung von Taschenlampen. Aber auch da könnte es im Fall des Falles wieder mal Auslegungssache sein.

Gruß
Patchman
 
Zuletzt bearbeitet:

Tobias

Flashaholic**
22 Februar 2011
1.467
692
113
Aachen
Ganz unabhängig davon, daß ich selbstverständlich keine Flugzeuge anleuchte: wird eine Taschenlampe vom Piloten eines auf Reiseflughöhe fliegenden Flugzeugs überhaupt gesehen? Und falls ja: sieht er mehr als einen kleinen Lichtpunkt? Aufgrund des Sichtwinkels und der Strahlaufweitung sollte da nicht viel zu sehen sein.
Die leider immer weiter zunehmende Lichtverschmutzung mit in den Himmel strahlenden Scheinwerfern (Werbung), Fassadenbeleuchtung, Straßenbeleuchtung mit Sekundärreflektoren, Beleuchtung von Straßenbäumen durch Anstrahlen von unten usw. würde ja sonst den gesamten Luftverkehr lahmlegen.
 

patchman

Flashaholic**
8 November 2012
1.940
807
113
Pankow
Ganz unabhängig davon, daß ich selbstverständlich keine Flugzeuge anleuchte: wird eine Taschenlampe vom Piloten eines auf Reiseflughöhe fliegenden Flugzeugs überhaupt gesehen? Und falls ja: sieht er mehr als einen kleinen Lichtpunkt? Aufgrund des Sichtwinkels und der Strahlaufweitung sollte da nicht viel zu sehen sein.
Es geht wohl eher um eine mögliche Blendung bei Start und Landung. Auf Reiseflughöhe fliegt doch eh der Automat.

Gruß
Patchman
 

Dachfalter

Flashaholic***
30 September 2014
7.289
4.708
113
Allgäu
ich habe als junger bub beim nachtfischen mit papa einen recht tief fliegenden hubschrauber der bundeswehr mit einer maglite-ähnlichen lampe angeleuchtet. die haben mir auch gleich mit dem suchscheinwerfer geantwortet. Amm war das ein anblick...

einige tage später berichtet mir mein papa, der mit den hubipiloten dienstlich viel zu tun hatte (ähnliche verwendung beim bund), daß er von einem piloten angesprochen wurde, ob er an besagtem tag beim nachtfischen war. die piloten waren mit nachtsichtgerät unterwegs und haben nach meinem gruß erst mal nicht mehr so viel gesehen... deswegen war wohl einer auch ohne nsg unterwegs.

seither leuchte ich keinen hubi mehr an...
 

Muckemick

Flashaholic*
7 Dezember 2016
256
136
43
Hallo,

das ist nichts neues. Diesen Passus gab es bislang auch schon, allerdings beschränkt auf das Gebiet von 1,5 km um einen Flugplatz:

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 19 I 3 Verbotene Nutzung des Luftraums
....
3. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräten, die geeignet sind, den Flugbetrieb an einem Flugplatz zu stören.

Diese 1,5 km Flugplatz Beschränkung wird mit der Änderung ausgeweitet auf den gesamten Luftraum.
Begründung für die Änderung ist:

... da eine Gefahr einer Blendung oder anderweitigen Beeinträchtigung von Luftfahrern insbesondere bei Teilnehmern am Luftverkehr, die sich regelmäßig im unteren Luftraum aufhalten, wie zum Beispiel (Rettungs- und Polizei-) Hubschrauber, nicht nur bei An- und Abflug besteht.

Haltet Euch nicht so am Begriff "Scheinwerfer" oder "optischen Lichtsignalgeräten" fest, das sind abstrakte Begriffe. Im Zweifel wird das vom Gericht im Einzelfall ausgelegt. Und wenn der Hubschrauber von einer X65 abgeschossen wurde, werden Dir die Hammelbeine langgezogen.

Im Prinzip ist es das Rechtsempfinden was einige hier geschrieben haben: klar kann man die Lampen benutzen, das Hirn was man damit beleuchtet, sollte aber ebenfalls eingeschaltet sein. ;)
 

Leedrag

Flashaholic*
4 Dezember 2012
487
282
63
Hamburg
Leute hier herrscht definitiv zu viel gefährliches Halbwissen.
Um das ganze mal dirket zu entschärfen:
Gemäß Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 1 Anwendungsbereich
ist dieser für uns nicht geltend.
Solange hier niemand seine Lampen IM LUFTVERKEHR einsetzt sind die Regelungen für uns uninteressant.
Somit kann der Thread zu gemacht werden, bevor das bich in einer politischen Diskussion ausartet.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Danke
Reaktionen: RS.FREAK

Muckemick

Flashaholic*
7 Dezember 2016
256
136
43
...
Gemäß Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 1 Anwendungsbereich
ist dieser für uns nicht geltend.
Solange hier niemand seine Lampen IM LUFTVERKEHR einsetzt sind die Regelungen für uns uninteressant.
....

Das ist nicht zutreffend! Es betrifft jedermann der irgendwie in den Luftraum eingreift und den Luftverkehr gefährdet. Egal ob mit Lampen, Feuerwerk, Himmelslaternen, Drachen oder sonstwas!
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
Leute hier herrscht definitiv zu viel gefährliches Halbwissen.
Um das ganze mal dirket zu entschärfen:
Gemäß Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
§ 1 Anwendungsbereich
ist dieser für uns nicht geltend.
Solange hier niemand seine Lampen IM LUFTVERKEHR einsetzt sind die Regelungen für uns uninteressant.
Somit kann der Thread zu gemacht werden, bevor das bich in einer politischen Diskussion ausartet.
Was soll das geanu bedeuten *Solange hier niemand seine Lampen IM LUFTVERKEHR einsetzt*, jeder hat doch schon mal mit seinem Thrower in den Himmel geleuchtet(natürlich nicht auf Flugzeuge). Greife ich dann schon in den Luftraum ein ?
 

voyager1

Flashaholic*
27 November 2016
439
229
43
Hier wird sich doch hoffentlich mal ein Experte zu Wort melden oder kaufen Rechtsanwälte keine Talas?
 

Muckemick

Flashaholic*
7 Dezember 2016
256
136
43
Davon gehe ich aus. Deshalb fragte ich nach der Gefahr einer Blendung außerhalb von Start und Landung.

Das steht in #17. Also nochmals. Die Begründung für die Ausweitung des Luftverkehrsraums ist:

... da eine Gefahr einer Blendung oder anderweitigen Beeinträchtigung von Luftfahrern insbesondere bei Teilnehmern am Luftverkehr, die sich regelmäßig im unteren Luftraum aufhalten, wie zum Beispiel (Rettungs- und Polizei-) Hubschrauber, nicht nur bei An- und Abflug besteht.
BR Drucksache 39/17, S. 18

Siehe auch den Beitrag von Dachfalter #16
 
Zuletzt bearbeitet:
18 April 2016
0
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0
So wie ich das sehe, und auch noch in Erinnerung habe sind mit "Scheinwerfern" dann eher Dinge wie die altbekannten "Skybeamer" gemeint --- ihr wisst schon, diese Flakscheinwerferartigen Anlage die es in den 90ern vor jeder Disse zu finden gab und die eine bewegte Lichtsäule in den Himmel schoben; damit auch kein Techno Jünger die richtige Ausfahrt verpasst...

Sollte es also irgendwann mal einen Thrower mit 20 km Reichweite geben, dann können wir uns langsame darüber Gedanken machen.

...damit wäre ich vorsichtig; ich meine irgendwo in einem Bericht des Luftfahrtbundesamtes mal was gelesen zu haben, dass solche Skybeamer ab einer gewissen Reichweite genehmigungspflichtig sind --- und die Reichweite war meines Wissen sogar weit unter 10 km. Bin schon am suchen, aber find das grad nicht mehr...
 

Dachfalter

Flashaholic***
30 September 2014
7.289
4.708
113
Allgäu
...damit wäre ich vorsichtig; ich meine irgendwo in einem Bericht des Luftfahrtbundesamtes mal was gelesen zu haben, dass solche Skybeamer ab einer gewissen Reichweite genehmigungspflichtig sind --- und die Reichweite war meines Wissen sogar weit unter 10 km. Bin schon am suchen, aber find das grad nicht mehr...
wir haben die skybeamer seinerzeit regelmäßig als nicht erlaubte lichttechnische anlage nach dem BImSchG angezeigt. kurz darauf war ruhe im revier.
 
18 April 2016
0
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Davon gehe ich aus. Deshalb fragte ich nach der Gefahr einer Blendung außerhalb von Start und Landung.

...naja, hier wird zu sehr an große Flugzeuge gedacht; es gibt aber auch mehr als genügend Privat- udn Sportflugzeuge oder Helikopter die auf "Sicht" fliegen; ich schätze mal da könnte so ein Leuchtfeuer vielleicht nicht blenden aber irritieren.
 

Dachfalter

Flashaholic***
30 September 2014
7.289
4.708
113
Allgäu
neulich hatten wir mal einen you-tube film verlinkt, der zeigte, was bei einem thrower auf 500m noch ankommt. dazu stand der kameramann in 500m entfernung und filmte. das war doch recht beeindruckend. als betrachter vom standort der taschenlampe aus muß man ja immer bedenken, daß das licht erst zum ziel muss und anschließend wieder zum betrachter zurück.
 
18 April 2016
0
10
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Japp das habe ich auch gesehen.

Am besten merkt man es, wenn man in lauen Sommernächten bei uns im Rebberg sitzt und irgendwo in 3-5 km Entfernung ein Auto mit Fernlicht genau in deine Richtung leuchtet --- ist echt wahnsinnig wie sehr man merkt, dass man angeleuchtet wird.
 

Dachfalter

Flashaholic***
30 September 2014
7.289
4.708
113
Allgäu
und jetzt nimmst du die flughöhe von nächtlichen hubschraubern, bei denen es sich ja gewöhnlich um ehe niedrig fliegende polizei-, rettungs- und mitlitärhubschauber handelt. sagen wir einfach mal 500m.
 

cloudbounce

Flashaholic
14 Februar 2015
235
307
63
Erfurt
Ich habe mal eine Dokumentation eines Versuches über die Blendwirkung von diversen Scheinwerfern und Lasern gelesen. Dabei kreiste ein Hubschrauber niedrig und wurde u.a. auch von starken Skybeamern beleuchtet. Der Pilot schaute dabei soger mehrere Sekunden direkt ins Licht. Das Fazit war dann, dass selbst starke Scheinwerfer und Skybeamer kein großes Problem sind. Laser sollen hingegen schon stark ablenken was laut Aussage des Piloten vor allem daran lag, dass er nicht sehen konnte woher der Strahl kam bzw. er den Strahl selbst nicht sehen konnte.
Leider finde ich das pdf des Artikels nicht mehr.

Ich hoffe also das bei der hiesigen Gesetztgebung und -auslegung, Laser von Scheinwerfern unterschieden werden. Starke Lichtquellen und Skybeamer werden von Piloten mitunter sogar als Navigationshilfe genutzt.
 

Boverm

Flashaholic***
29 Oktober 2012
9.225
3.863
113
Niedersachsen
neulich hatten wir mal einen you-tube film verlinkt, der zeigte, was bei einem thrower auf 500m noch ankommt. dazu stand der kameramann in 500m entfernung und filmte. das war doch recht beeindruckend. als betrachter vom standort der taschenlampe aus muß man ja immer bedenken, daß das licht erst zum ziel muss und anschließend wieder zum betrachter zurück.
War ein Review der K70
 
G

Gelöschtes Mitglied 10832

Guest
es gibt aber auch mehr als genügend Privat- udn Sportflugzeuge oder Helikopter die auf "Sicht" fliegen; ich schätze mal da könnte so ein Leuchtfeuer vielleicht nicht blenden aber irritieren.
Hier bei uns fliegt regelmäßig ein Hubschrauber sehr tief entlang(ca.300m), wenn ich den mit der TN42 anleuchten würde, wäre das bestimmt nicht lustig für den Pilot)