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Externe Smileys = Arbeitsaufwand

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  #21  
Alt 23.12.2010, 23:31
Benutzerbild von cuxhavener
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Zitat:
Zitat von Nexus Beitrag anzeigen
Ich mag mich vielleicht mit meiner Meinung mit nacktem Hintern in die Nesseln setzen trotzdem.
Du willst hier keine externen Smileys, und damit Feierabend und Ende. Jegliche weitere Diskussion ist damit, zumindest in meinen Augen, überflüssig. Und wenn hier jemand seine "Grundrechte" gefährdet sieht, muß sich derjenige überlegen ob hier noch sein Platz ist.

Just my 2 Cent und EOD für mich.
Zitat:
Zitat von Lichtinsdunkel Beitrag anzeigen
Auch ich mag mich vielleicht in die Nesseln setzen, aber: Eine Diskussion um so etwas Nichtiges wie diese komischen Smileys ist die reinste Kinderk.....

Es geht doch in erster Linie um die Rechtssicherheit fürs Forum, und da muss vermutlich Frank als erster seinen Hintern hinhalten wenn es hart auf hart kommt. Es werden keinerlei persönliche Rechte verletzt oder jemand in seiner Persönlichkeit beschränkt, wenn er diese Dinger nicht benutzt. Also lasst es doch bitte um Himmels Willen gut sein damit!

Gruß
Walter
Vielen Dank für diese vernünftigen Beiträge

Es ist doch auch schon mehrfach alles wichtige zu diesem Thema geschrieben worden.
Die Moderation hat wirklich kein Interesse an ständigen zeitraubenden Prüfungen der Urheberrechte, egal ob es jetzt Smileys, Bilder, Gedichte, Texte...betrifft.
Bitte generell nur eigenes Material einstellen.
Ganz wenige Ausnahmen gibt es bei Händlern, die uns die Nutzungsrechte an Herstellerbildern einzelner Taschenlampenhersteller nachgewiesen haben.

Wenn ich künftig fremdes Material entdecke, werde ich aus oben genannten Gründen ohne Rückfrage löschen.

Gruß
Klaus

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  #22  
Alt 23.12.2010, 23:41
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Zitat:
Zitat von cuxhavener Beitrag anzeigen
Wenn ich künftig fremdes Material entdecke, werde ich aus oben genannten Gründen ohne Rückfrage löschen.
Na endlich. Geht doch. GEHT DOCH!



E.

Geändert von cuxhavener (23.12.2010 um 23:55 Uhr)
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  #23  
Alt 29.10.2011, 19:36
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Zitat:
Zitat von Frank Beitrag anzeigen
Du darfst als privater Fotograf nicht einmal fremde Grundstücke fotografieren und veröffentlichen. Das fand ich in Foto-Foren immer sehr interessant. Da macht man sich gar keine Gedanken darüber. Wenn also eine Schloss Privatbesitz ist, dann darf man davon meines Wissens keine Bilder veröffentlichen.
Das stimmt so übrigens NICHT. Die Panoramafreiheit sagt ganz klar das man (in Deutschland !) alles abbilden darf was von öffentlichem Gelände aus sichtbar ist. Sogar Menschen dürfen mit im Bild sein solang sie nur als "Beiwerk" zu betrachten sind. Erst wenn diese Menschen in der Komposition des Bildes eine rausragende Rolle spielen greift das "Recht am eigenen Bildniss" und diese Menschen müssten vor einer Veröffentlichung gefragt werden. Die von Google Street View gemachte verpixelung ist eine reine Marketing-Strategie um die Gemüter zu besänftigen. Ich denke das die verpixelungen irgendwann still und leise verschwinden werden.


Um mal zum Thema zurück zu kommen :
Könntet ihr nicht einfach eine "Freigabeliste" veröffentlichen mit Seiten von denen man die externen Smileys ausdrücklich verwenden darf ? Dann könntet ihr von allen anderen Seiten genommene Smileys einfach löschen und gut ist es.
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  #24  
Alt 29.10.2011, 21:10
Benutzerbild von cuxhavener
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Zitat:
Zitat von meckisteam Beitrag anzeigen
Um mal zum Thema zurück zu kommen :
Könntet ihr nicht einfach eine "Freigabeliste" veröffentlichen mit Seiten von denen man die externen Smileys ausdrücklich verwenden darf ? Dann könntet ihr von allen anderen Seiten genommene Smileys einfach löschen und gut ist es.
Nein, das wäre zu aufwändig, vor allem die Kontrolle wäre dann sehr unübersichtlich, da wir uns die Smilys dann garnicht alle merken könnten.
Wir haben reichlich foreneigene Smilys die Dagor für uns erstellt hat.
Er hat auch noch weitere in Arbeit und damit kommen wir völlig aus, schließlich befinden wir uns in einem Taschenlampenforum und nicht im Smilyforum.

Gruß
Klaus
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Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu cuxhavener für den nützlichen Beitrag:
fotomacher (29.10.2011), Noerstroem (30.10.2011), Peter (30.10.2011), r. wischt (16.04.2012), realive (30.10.2011)
  #25  
Alt 30.10.2011, 09:26
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Zitat:
Zitat von meckisteam Beitrag anzeigen
Die von Google Street View gemachte verpixelung ist eine reine Marketing-Strategie um die Gemüter zu besänftigen.
Das ist so nicht korrekt. Der entsprechende Absatz lautet:
Zitat:
§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
Der springende Punkt ist hier bleiben und öffentlich. Nicht alles, was sich in der Öffentlichkeit befindet ist auch bleibend da, und somit von der Panoramafreiheit abgedeckt. Außerdem ist nicht alles, was so draußen herumsteht auch öffentlich. Wenn ein Grundstückseigentümer einen Zaun mit 2,50 Metern Höhe anbringt, ist das dahinter liegende Grundstück automatisch privat, denn du kannst ohne weitere technische Hilfsmittel (Leiter) nicht mehr in sein Grundstück sehen. Google Streetview fotografiert jedoch aus irgendwo um 3 Metern Höhe, und würde somit dieses Grundstück ohne viele Probleme abfotografieren können.
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  #26  
Alt 30.10.2011, 11:43
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OT on: Was darf man überhaupt noch?
Bekomme ich in der Zukunft, zur neuen Kamera, anstatt einer 350 seitigen Bedienungsanleitung ein Bürgerliches Gesetzbuch beigelegt?
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Peter für den nützlichen Beitrag:
kbyte (30.10.2011)
  #27  
Alt 30.10.2011, 11:48
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Ausrufezeichen Bitte OT Ende!

Moin,

wir sind hier nicht in der Kantine, daher bitte jetzt Schuss hier mit OT.

Gruß
Klaus
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  #28  
Alt 30.10.2011, 11:54
Benutzerbild von Peter
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Jawoll, Cap'tn Sir.

Hast ja recht.
Den einen und einzigen Post von mir in diesem Thread, konnte ich mir nicht verkneifen.
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