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#11
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Dem kann ich mich nur anschließen, so was sollte nur speziellen Bereiche/Gruppen zugänglich gemacht werden und nicht für die Allgemeinheit. |
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#12
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Das sehe ich etwas anders.
Vollkommen richtig ist, dass eine Lampe, wie diese, nicht in den Handel gehört, da sie mit ihrer "versteckten" Krone, die hochschiebbar und arretierbar ist, als Waffe genutzt werden kann. Nicht verstehen kann ich allerdings die Behauptung, dass die (eingezogene) Krone bei einem Schlag mit der Lampe nach vorne kommt und dort eine Verletzung verursacht. Wie man auf dem zweiten Bild des Bescheides sehen kann, ist "die Krone" ja quasi die komplette Aussenhülle der Lampe. Somit halte ich die Lampe auch daran fest. Schlage ich nun mit eingezogener Krone nach vorne bzw. auf etwas, kann sie die Krone gar nicht nach vorne schieben. Oder habe ich einen Denkfehler? |
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#13
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Wenn du die Lampe mit eingezogener Krone in der Hand hälst und dann auf einen Stumpen Gegenstand mit dem vorderen Teil der Lampe schlägst, schlägst du ja mit dem Teil der Lampe, der die Hülle bildet, also mit der Krone.
Der Teil der Lampe, der innerhalb der Hülle liegt, wie der Teil, der das Licht macht, wird sich dann nach hinten schieben, so das die Krone eindringen kann. Hoffe das war nicht zu doof erklärt :-) |
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#14
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Zitat:
![]() Fazit: ziemlich böses Teil!!! (und sieht meiner Meinung auch ziemlich bescheiden aus! )
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#15
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Danke ihr zwei. Nun habe ich das böse Prinzip verstanden.
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#16
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Aber das solltest Du doch wissen: Ein Klappmesser ist als Waffe erkenntlich, eine Taschenlampe nicht.
"Getarnte Waffen" sind doch verboten bei uns. Sowohl der Degen im Regenschirm, als auch der Dolch im Bügeleisen (nagut, das wäre auch gefährlich ohne Dolch...). Aber in der Tat sind viele unserer Gesetze und Vorschriften in Deutschland zum Teil eher absurd. Darüber darf aber in anderen Foren diskutiert werden, hier bitte bei dieser Lampe bleiben. Marcus PS: Das Teil ist übrigens in meinen Augen absolut hässlich und in keinster Hinsicht kaufenswert! |
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